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pätestens seit der letzten Rentenreform ist eine pri- vate Absicherung gegen die Folgen von Berufsun- fähigkeit für jede Ärztin und für jeden Arzt ein Muss.Grund: Es gab deutliche Ein- schnitte bei der gesetzlichen Versorgung bei einer Er- werbsminderung.
Nach einer Statistik der ge- setzlichen Rentenversiche- rungsträger wird jeder vierte Deutsche vor Erreichen des Ruhestandes berufsunfähig, und jeder vierte Fall tritt vor dem 40. Lebensjahr ein. Gut 30 Prozent der nach 1961 Ge-
borenen gehen nach wie vor davon aus, dass sie eine staat- liche Unterstützung erhalten, wenn sie aus gesundheitli- chen Gründen nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Be- ruf arbeiten können. Doch das ist ein Trugschluss.
Für alle, die nach dem 1. Ja- nuar 1961 geboren sind, wur- de die Berufsunfähigkeitsren- te aus der Gesetzlichen Ren- tenversicherung abgeschafft.
Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Erwerbsunfähig- keitsrenten wurde durch die volle und die halbe Erwerbs- minderungsrente ersetzt. Nun
kommt es nicht mehr darauf an, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann, sondern ob überhaupt noch eine Tätigkeit auf dem Ar- beitsmarkt verrichtet werden kann. Entscheidend bei der Bemessung der Rente ist das verbleibende körperliche Lei- stungsvermögen. Der Durch- schnitt der gesetzlichen Er- werbsminderungsrenten liegt bei knapp 700 Euro im Mo- nat. Bestehende Versorgungs- lücken sind nur durch private Vorsorge zu schließen. Die mangelnde staatliche Versor- gung und das hohe Risiko, be- rufsunfähig zu werden, ma- chen eine private Vorsorge al- so unentbehrlich.
Die private Berufsunfähig- keitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte aus gesund- heitlichen Gründen für vor- aussichtlich mindestens sechs Monate vollständig oder teil- weise außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus- zuüben. Die volle Leistung wird normalerweise bereits ab 50 Prozent Berufsunfähig- keit erbracht. Die privaten Versicherungsunternehmen zahlen sofort nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Eine preiswerte Alternati- ve ist die Erwerbsunfähig- keitsversicherung. Diese zahlt, wenn der Versicherte für min- destens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, wenig- stens zwei Stunden täglich zu arbeiten. Als Erwerbstätigkeit gelten alle auf dem Arbeits- markt üblichen Tätigkeiten.
Der zuletzt ausgeübte Beruf und die Ausbildung sind bei dieser Versicherungsvariante unerheblich. Rolf Combach
Broschüre
Policen für Selbstständige
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft (GDV) hat seine Broschüre „Versicherungen für Selbständige“ überarbei- tet. Sie gibt Anhaltspunkte, wie sich zum Beispiel freibe- rufliche Ärzte gegen die be- ruflichen und privaten Risi- ken schützen sollten. Der Leitfaden informiert auch darüber, welchen Schutz die Sozialversicherungen bieten.
Die Broschüre kann als Ein- zelexemplar kostenfrei beim GDV, Abteilung Presse und Information, Friedrichstraße 191, 10117 Berlin (Fax: 0 30/
20 20 66 05, Telefon 08 00/
7 42 43 75) bestellt werden.rco
GKV oder PKV?
Arbeitslose Freiberufler
Was ist, wenn ein Selbststän- diger Pleite geht und arbeits- los wird? Bleibt er dann in der privaten Krankenversi- cherung (PKV) oder wird er automatisch gesetzlich kran- kenversichert?
Als Arbeitsloser in der Ge- setzlichen Krankenversiche- rung (GKV) pflichtversichert ist nur, wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Da ein Selbstständiger keine Beiträge in die Arbeitslosen- versicherung gezahlt hat und somit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzt, wird er auch nicht versiche- rungspflichtig. Er bleibt privat krankenversichert.Anders ver- hält es sich, wenn die Selbst- ständigkeit zum Beispiel nur ein Jahr lang währte und der Betreffende vorher wenig- stens ein Jahr Arbeitnehmer mit Beitragspflicht war. Unter diesen Umständen würde er wieder der Krankenversiche- rungspflicht unterliegen. rco
[62] Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2625. Juni2004
V E R S I C H E R U N G E N
Ursachen für Berufs- unfähigkeit
25 % Herz-Kreislauf 23 % Wirbelsäule 15 % Nerven 14 % Tumoren
9 % Unfälle 6 % Sonstige 5 % Stoffwechsel 3 % Atemwege Quelle: Victoria Lebensversicherung Textkasten
Berufsunfähigkeit
Unterschätztes Risiko
Die schlechte staatliche Versorgung und das hohe Risiko, berufsunfähig zu werden, machen eine pri- vate Vorsorge unentbehrlich.
Seit mehr als drei Jahren haben Pflichtversicherte keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Es wird lediglich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Trotzdem hat noch nicht ein- mal jeder dritte Befragte dieses Risiko privat versichert.
Grafik:obs/Delta Lloyd