• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Fünf „Wirtschaftsweise“: Schlechte Noten für „Gesundheits-Strukturgesetz“ '93" (11.12.1992)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Fünf „Wirtschaftsweise“: Schlechte Noten für „Gesundheits-Strukturgesetz“ '93" (11.12.1992)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Fünf „Wirtschaftsweise":

Schlechte Noten für

„Gesundheits-Strukturgesetz" '93

K

ein gutes Haar läßt das Jah- resgutachten 1992/93 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaft- lichen Entwicklung („fünf Wirt- schafts-Weise") am „Gesundheits- Strukturgesetz 1993". Die fünf Pro- fessoren resümieren mit einer harten Rüge: „Nimmt man alles zusammen, dann besteht wenig Anlaß zu einer positiven Bewertung des Gesund- heits-Strukturgesetzes 1993. Es ist nicht nur in seinen Grundzügen der traditionellen Kostendämpfungspoli- tik verpflichtet, es eröffnet durch sei- ne Elemente einer Strukturreform sogar den Weg in eine weitere Reg- lementierung und Vereinheitlichung des Gesundheitswesens...".

Die Wirtschafts-Sachverständi- gen kritisieren die „Politik der ad- ministrativen Ausgabenbegrenzung"

im Gesundheitswesen und die daran anknüpfenden Reformabsichten.

Durch eine solche Politik würden die Ursachen der eigentlichen Kostenex- pansion nicht abgestellt; sie würde treffen, was durch die Reformpolitik eigentlich nicht getroffen werden sollte: die Wachstumsdynamik, die den Wünschen der Nachfrager und den Möglichkeiten der Medizin ent- spricht. Sie träfe aber nicht, was sie treffen sollte, nämlich die Ausgaben, die durch „Fehlverhalten der Anbie- ter und Nachfrager" verursacht wer- den.

Auf Grund einer sektorenbezo- genen Analyse der Ausgabenent- wicklung der Krankenkassen in den letzten fünf Jahren stellen die Sach- verständigen fest: Die Kostenexpan- sion konnte nur kurzfristig im Jahr 1989/90 nach Inkrafttreten der Blümschen Gesundheitsreform ge- bremst werden; es konnten aber kei- ne Trendwende oder ein Ausgaben- knick bewirkt werden. Nach Mei- nung des Fünferrates müßten die Steuerungselemente des Gesamtsy- stems grundlegend anders als heute gesetzt werden, um die Verhaltens- weisen aller Beteiligten zu beeinflus- sen und zu ändern.

Die Sachverständigen beanstan- den, daß mit den gesetzlichen Inter- ventionen keine nachhaltigen An- strengungen unternommen würden, um die „Null-Tarif-Mentalität" bei den Versicherten abzubauen. Durch

intransparente Finanzierungs- und Abrechnungsströme würde bei vie- len die Illusion genährt, Krankheits- und Gesundheitsleistungen seien praktisch kostenlos zu haben.

Zwangsbeiträge, geringe Wahlfrei- heit und viele Inflexibilitäten nähr- ten die Vorstellung, daß Kranken- kassenbeiträge steuerähnliche Abga- ben seien, zumal sie im Quellen- abzug analog der Lohnsteuer erho- ben werden.

Kostenerstattung

Durch ein System differenzier- ter Kostenerstattungen könnten eher als beim pauschalierten und intrans- parenten Sachleistungsverfahren die Zusammenhänge zwischen Leistung und Beiträgen verdeutlicht werden.

Die Einführung von Regel- und Wahlleistungen sowie mehr Selbst- verantwortung für Arzt und Patien- ten könnten so gestärkt werden.

Steuerungswirkungen verspricht sich der Rat auch durch die regelmä- ßige Zusendung von Abrechnungs- belegen an die Versicherten. Diese sollten für den Patienten in „ver- ständlicher Form" abgefaßt werden.

Allerdings führe ein „Kontenauszug"

noch zu keiner pfleglicheren Inan- spruchnahme der Kassenleistungen.

Vielmehr könnten stärkere direkte Kostenbeteiligungen Patienten zu mehr Eigenverantwortung und zu ei- ner Verhaltensänderung veranlas- sen. Den Patienten könne aber auch eine Option eröffnet werden, statt einer Kostenerstattung eine Rücker- stattung gezahlter Beiträge zu ver- langen (dies ist nach dem GRG be- reits seit 1990 möglich und wurde früher schon als Fehlschlag annul- liert).

Im ärztlichen Bereich plädieren die Sachverständigen für einen in- tensiveren Wettbewerb und Verän- derungen auf der Angebotsseite. Um

Ami■

„wettbewerbsverhindernde Regulie- rungen" abzubauen, sollte die tradi- tionelle strenge Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behand- lung aufgehoben oder zumindest ge- lockert werden. Mehr Wettbewerbs- druck ließe sich, so die liberalistisch argumentierenden Sachverständi- gen, erzeugen, wenn die Gründung von fachübergreifenden Gemein- schaftspraxen und Ambulatorien ebenso erleichtert würde wie die Be- schäftigung von Ärzten durch Ärzte.

Nach Ansicht des Rates kommt es darauf an, die finanzielle Verantwor- tung und Kostenverursachung stär- ker zusammenzuführen sowie den Wettbewerbsdruck durch einen Ab- bau von Marktzugangsbeschränkun- gen zu erhöhen.

Entsprechend lehnt der Rat jede Beschränkung des Berufszugangs für Ärzte ab. Zugangsbeschränkung be- deute, daß die inländischen Arzte gegenüber Ausländern mit Realisie- rung des europäischen Binnenmark- tes diskriminiert werden.

Ventiliert wird die auch von den Krankenkassen favorisierte Vorstel- lung, den Krankenkassen das Recht einzuräumen, mit einzelnen Ärzten zu kontrahieren („Einkaufsmodell").

Nur solche Kassenärzte sollten eine Zulassung erhalten, die die vorgege- benen Vergütungssätze der Kran- kenkassen akzeptieren (!).

Mehr Marktwirtschaft im Kran- kenhausbereich versprechen sich die Sachverständigen durch die Aufhe- bung des Selbstkostendeckungsprin- zips (wie im GSG '93 vorgesehen) und die Einführung eines erweiter- ten Katalogs von 160 Sonderentgel- ten und 40 Fallpauschalen. Die Pri- vatisierung bislang öffentlicher Krankenhäuser sollte erleichtert werden. Bei Übergang von der duali- stischen zur monistischen Finanzie- rung würde die Verhandlungspositi- on der Krankenkassen gegenüber den Krankenhausträgern gestärkt A1-4274 (26) Dt. Ärztebl. 89, Heft 50, 11. Dezember 1992

(2)

werden. Zugleich sollten die Kran- kenkassen das Recht erhalten, Kran- kenhäuser in eigener Regie zu be- treiben (womit sie früher schon Schiffbruch erlitten; Knappschaft!).

Unter der Devise „Mehr Wett- bewerb" steht auch die Idee der Sachverständigen, den Krankenhäu- sern die Möglichkeit zu eröffnen,

„Gesundheitsleistungen in eigener Regie anzubieten, also direkt Arzte zu beschäftigen sowie Krankenhäu- ser und Apotheken zu betreiben".

Daraus resultiere ein „kostendämp- fender Anbieterwettbewerb". Zu- gleich würde den Versicherten die

Möglichkeit eröffnet werden, zwi- schen den autonomen Krankenkas- sen frei wählen zu können.

Unwirtschaftlich arbeitende Krankenkassen sollten nicht künst- lich subventioniert und am Leben er- halten werden. Der im Gesundheits- Strukturgesetz '93 verankerte Risi- kostrukturausgleich sollte als ein

„Finanzausgleich auf der Einnah- menseite" der Krankenkassen ausge- staltet werden.

So suspekt den Wirtschaftswei- sen staatsdirigistische, interventioni- stische Eingriffe in das Gesundheits- wesen sind, so konsequent sind sie

bei ihrem Vorschlag, das Gesund- heitssicherungssystem weitgehend zu privatisieren. So plädieren sie für ei- ne der Privat-Assekuranz nachemp- fundene Versicherung, deren Kern- stück eine allgemeine Pflichtversi- cherung (Grundabsicherung des Ge- sundheitsrisikos) umfassen sollte.

Der Staat sollte lediglich „marktför- dernd" eingreifen, indem er bei- spielsweise die Beitragszahlung an eine Privatversicherung einkommen- steuerlich begünstigt. Eine umlagefi- nanzierte Pflegepflichtversicherung lehnt der Rat als „nicht systemge- recht" ab. HC

• • • •

Arzte helfen Arzten z ah n-dendauf tiend rärdztelircährezntliochrgean;ii

Organisationen

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

die Stiftung ,Ärzte helfen Ärzten", das große Gemeinschafts- werk aller Arzte, Zahnärzte und Tierärzte, bittet in diesem Jahr wieder um Ihre Unterstützung. Wie in den Vorjahren hat sich auch 1992 das politische Geschehen sehr deutlich in der Entwicklung der Stiftung widergespiegelt.

Seit der Vereinigung Deutschlands und dem Umbruch im ehe- maligen Ostblock wird die Stiftung immer häufiger um Hilfe gebeten. Zur Zeit betreut die Stiftung ca. 550 Arzt-, Zahn- und Tierarztkinder während ihrer Schul- oder Ausbildungszeit. Die Hälfte dieser Kinder stammt aus der ehemaligen DDR. Die meisten von ihnen sind gemeinsam mit ihren Familien in die al- ten Bundesländer gezogen, wobei die Eltern häufig große Schwierigkeiten bei der beruflichen Integration als Ärzte haben.

Finanzielle Schwierigkeiten gibt es allerdings auch in den Fäl- len, in denen nur die Kinder zum Studium in „den Westen" ge- kommen sind, während die Eltern nach wie vor in der ange- stammten Heimat wohnen, da gerade Ärzte im Bereich der ehe- maligen DDR sehr häufig durch Kündigung ihren Arbeitsplatz verloren oder mit besonderen Problemen in der Niederlassung zu kämpfen haben. Wenn dann durch Tod eines Elternteils zu- sätzliche Belastungen hinzukommen, können die betroffenen Jugendlichen ihre Situation kaum mehr allein bewältigen.

Bei einem Drittel der Stipendiaten, die sich hilfesuchend an die Stiftung gewandt haben, handelt es sich um deutschstämmige Mit freundlichen Grüßen

Dr. Vilmar, Präsident der Bundesärztekammer und des Deut- schen Ärztetages

Aussiedler. Trotz deutscher Abstammung haben sie in der Regel große Sprachschwierigkeiten, die sich für die Eltern bei der Stel- lensuche und für die Kinderbei der schulischen Eingliederung als sehr belastend auswirken. In diesen Familien reichen die finan- ziellen Mittel oft nicht einmal zur Deckung der elemantaren Be- dürfnisse. Helfen Sie mit Ihrer Spende, den Kindern Ihrer Kolle- gen den Start in die Zukunft zu erleichtern. Setzen Sie durch Ihre finanzielle Hilfe gleichsam ein Zeichen der Verbundenheit mit unseren Nachbarn, die zur Zeit in unserem Land teilweise schlimme Erfahrungen machen müssen.

Nehmen Sie bitte das bevorstehende Weihnachtsfest zum Anlaß, an die Kollegenkinder zu denken. Tragen Sie bitte durch Ihre Spende dazu bei, die für die betroffenen Arztkinder notwendige Lebensbasis — eine adäquate Ausbildung — zu ermöglichen, und bedenken Sie bitte, daß insbesondere Dauerspenden die Stiftung in die Lage versetzen, längerfristige Hilfszusagen zu erteilen.

Die Spenden sind selbstverständlich steuerlich absetzbar. Die Bedürftigkeit jedes einzelnen Antragstellers auf Unterstützung wird gewissenhaft kontrolliert. „Ärzte helfen Ärzten" unterliegt der Prüfung durch Aufsichtsbehörde und Finanzamt und stellt im übrigen an sich selbst den Anspruch, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und das gespendete Geld im größt- möglichen Umfang den Stipendiaten zukommen zu lassen.

Mit dieser Bitte wird ein herzlicher Dank an alle Einzelspender und Organisationen verbunden, die der Stiftung in der Vergan- genheit durch ihre Unterstützung geholfen und Mut gemacht ha- ben.

Dr. Oesingmann, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Dr. Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.; Dr. Montgomery, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes - Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands e.V., Bundesverband; Dr. Hirschmann, Bundesvorsitzender des NAV, Virchow-Bundes - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Virchow-Bund, DAZ, e.V.; Dr. Ingeborg Retzlaff, Präsidentin des Deut- schen Ärztinnenbundes e.V.; Dr. Walther, Erster Bundesvorsitzender des Deutschen Kassenarztverbandes; Dr. Kossow, amtierender Bundesvor- sitzender des Berufsverbandes der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin Deutschlands (BPA) e.V.; Dr. Holfelder, Präsident der Ge- meinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB); Prof. Dr. Dr. Hoffmann, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutsch- lands e.V.; Ltd. Medizinaldirektor Dr. Grieve, Vorsitzender des Bundesverbandes der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.; Zahnarzt Schneider, Präsident der Bundeszahnärztekammer - BDZ e.V.; Zahnarzt Gutmann, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahn- ärzte e.V.; Prof. Dr. Scheunemann, Präsident der Deutschen Tierärzteschaft e.V.

Die Stiftung hat folgende Konten: „Ärzte helfen Ärzten", Deutsche Apotheker- und Ärztebank Stuttgart Nr. 0001 486 942 (BLZ 600 906 09);

Postscheckkonto Stuttgart Nr. 41 533-701 (BLZ 600 100 70); Sparkasse Bonn Nr. 24 000 705 (BLZ 380 500 00).

A1-4276 (28) Dt. Ärztebl. 89, Heft 50, 11. Dezember 1992

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In diesem Zusammenhang zeigt sich die KBV besonders von einer zentralen Aussage des Berichts ent- täuscht: Die Rückkehr zur Einzellei- stungsvergütung ohne ausreichende Regelung

Seehofer selbst, der sein Kommen für den Nachmittag dessel- ben Tages angekündigt hat, wird dann wohl handfeste und für die Än- derung des Gesetzentwurfs ausfor- mulierte

Dazu die KBV: Das Budget trifft vor allem Hausärzte Der Aussage des Ministers, daß der Arzneimittel-Malus für den ein- zelnen Arzt nicht kommen wird, kann auch nach der Fassung

bleme nicht gelöst werden. Notwendig ist eine für Krankenkassen und Kassen- ärzte eindeutige Definition der zu La- sten der Krankenkassen zu gewährenden Sachleistungen und —

cher Steuerung und leistungsgerech- ten Entgelten bei der Krankenhaus- finanzierung müßten den Kranken- hausträgern die unternehmerische Autonomie zurückgegeben und die

Es wäre sicher wünschenswert und im Interesse gerade der Ärzte- schaft sinnvoll gewesen, in diesem Gesetz deutlich zu formulieren, daß jeder Schwangerschaftsabbruch nur aus

Dispensairaufträge. Die konfessio- nellen Fachambulanzen sind bis zum 31. Dezember 1995 zugelassen. Generell eröffnet das Gesund- heits-Strukturgesetz den Kranken- häusern nunmehr

Vilmar wand- te sich gleichwohl, wie auch zuvor Oesingmann, gegen eine Resignati- on der Ärzte.. Beide Spitzenvertreter der deutschen Ärzteschaft riefen zur