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Archiv "Interdisziplinärer Fortbildungskongreß: Bewährtes und Neues in Diagnostik und Therapie" (09.01.1995)

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BEKANNTGABEN

Umstellung der Meßtemperatur auf 37 °C und Einführung neuer Standardmethoden zur Bestimmung von Enzymaktivitäten in medi- zinischen Laboratorien bis zum 31. 12. 1995

reichten Unterlagen hält es das Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medi- zinprodukte für erforderlich, daß

1. die Erythrosin-Menge so begrenzt wird, daß pro Anwendung nicht mehr als 6 mg Erythrosin eingesetzt wer- den;

2. die Gebrauchs- und Fachinforma- tionen der betroffenen Arzneimittel wie folgt verändert werden:

Im Abschnitt Gegenanzeigen ist auf- zunehmen:

,Keine Anwendung bei Personen- gruppen, bei denen die Kontrolle über den Schluckreflex nicht gewährleistet ist (z. B. Kinder vor der Einschulung, Be- hinderte):

In den Abschnitten Dosierung mit Einzel- und Tagesgaben und Art und Dauer der Anwendung sind die Hinwei- se auf eine tägliche Anwendung zu strei- chen.

Der Abschnitt Art und Dauer der Anwendung ist wie folgt zu ergänzen:

,Nach der üblichen Zahnreinigung (Zahnbürste und gegebenenfalls Inter- dentalhygiene) ist der Mund gründlich auszuspülen. Die Färbetablette wird nun zerkaut und ca. 20 Sekunden im Mund verteilt. Anschließend wird der Speichel ausgespuckt und der Mund gründlich ausgespült. Die Inspektion des Mundes ist bei gutem Licht durch- zuführen. Die Anwendung sollte nicht öfters als 1 x pro Tag erfolgen und frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

Hinweis: Die Tabletten sind nicht zum Dauergebrauch innerhalb der häus- lichen Zahnpflege bestimmt.'

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beabsichtigt, die o. g. Änderungen im Rahmen einer Auflage gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 AMG anzuordnen."

Die Begründung des BfArM kann bei der Geschäftsstelle der Arzneimit- telkommission angefordert werden.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, 50931 Köln, Telefon 02 21/

40 04-5 20, Fax 02 21/40 04-5 11

Berichtigung

Der in Heft 49/1994 unter Bekannt- gaben veröffentlichte Text des Gehalts- tarifvertrages für Arzthelferinnen, gültig ab 1. Januar 1995, enthält einen Fehler.

In „§ 6: Zuschläge" muß es richtig heißen: „(1) Für Überstunden, Sams- tags-, Sonntags-, Feiertags- „[nicht: Frei- tags-]" und Nachtarbeit . . . sind Zu- schläge zu zahlen . . .". 111

Nachdem auf internationaler Ebene schon seit längerer Zeit in zunehmen- dem Maße Enzymaktivitätsmessungen nach neuen Standardmethoden durchge- führt werden und die Industrie praktisch nur noch Geräte herstellt und vertreibt, die bei 37 °C messen, wurde gegenüber der Bundesärztekammer von verschiede- ner Seite die Forderung erhoben, eine Umstellung der Meßtemperatur auf 37

°C und Einführung neuer Standardme- thoden zur Bestimmung von Enzymakti- vitäten in medizinischen Laboratorien vorzunehmen. Besondere Dringlichkeit erlangte die Forderung nach dem Beitritt der fünf neuen Länder, weil dort schon seit langem die Enzymaktivitäten bei 37 °C gemessen wurden.

Dieser Hintergrund ist ausführlich in dem Beitrag „Umstellung der Meßtem- peratur auf 37 °C und Einführung neuer Standardmethoden zur Bestimmung von Enzymaktivitäten im medizinischen La- boratorium", Deutsches Ärzteblatt, Heft 39/1993, dargestellt worden.

Der Vorstand der Bundesärztekam- mer hatte beschlossen, diese Umstellung zu realisieren und dabei eine Übergangs- frist vom 1. Januar 1994 bis 31. Dezem- ber 1995 vorzusehen, während derer so- wohl nach den alten als auch nach den neuen Standardmethoden gemessen werden kann.

Bewährtes und Neues in Diagnostik

und Therapie

Die Deutsche Akademie für Medizi- nische Fortbildung und Umweltmedizin, Bad Nauheim, führt in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer vom 8.

bis 15. April 1995 in Lindau/Bodensee einen interdisziplinären Fortbildungs- kongreß durch.

Praxisbezogene Seminare:

Allergologie, Angiologie, Dermato- logische Bilddiagnostik, Diabetologie, Gastroenterologie, Geriatrie, Harnwegs- infektionen, Hepatologie, Hypertonie, Immunologie, Kardiologie, Multimorbi-

Zur Umstellung hat es in den vergan- genen Wochen verschiedentlich Kritik gegeben. Die geäußerten Bedenken werden von der Bundesärztekammer ernstgenommen, vermögen bisher aber nicht überzeugend darzulegen, daß von dem Vorhaben, neue Standardmethoden zur Bestimmung von Enzymaktivitäten bei 37 °C einzuführen, abgewichen wer- den muß. Vielmehr gilt nach wie vor, daß mit der Anpassung an internationa- le Standards eine schon seit langem ge- forderte Angleichung endlich realisiert wird. Es kann auch nicht überzeugen, daß der bis Ende 1993 generell geltende Zustand und im Rahmen der Über- gangsfrist wahlweise gewählte Modus sinnvoll sei, daß die bei 37 °C ermittel- ten Meßergebnisse auf die höher emp- fohlenen Methoden bei 25 °C umgerech- net werden.

Selbstverständlich wird in den zustän- digen Fachgremien der Bundesärzte- kammer in den nächsten Monaten be- sondere Aufmerksamkeit darauf gerich- tet, ob die Umstellung doch noch unvor- hersehbare Schwierigkeiten mit sich bringt, um angemessen darauf reagieren zu können. Zur Zeit sind diese Schwie- rigkeiten nicht zu erkennen, so daß der Termin der Umstellung — der 1. Januar 1996 — für alle Beteiligten als zeitlicher Wendepunkt bestehen bleibt.

dität, Nephrologie, Neurologie, Onkolo- gie, Orthopädie, Pneumologie, Psycho- somatik, Reisekrankheiten, Schilddrüse, Schlafstörung

Praktische Kurse:

Sonographie, Interdisziplinäre Dopp- ler-Sonographie, Echokardiographie, EKG-Kurse, 24h-Blutdruckmessung, Lungenfunktion, Akupunktur, Autoge- nes Training, Balint-Gruppe, Psychothe- rapie, Naturheilverfahren, Arzt im Ret- tungsdienst, Sportmedizin, Chirothera- pie, Homöopathie, PC-Grundkurs/Pra- xis-EDV, Aktuelle und effiziente Praxis- führung

Information und Anmeldung:

Deutsche Akademie für Medizini- sche Fortbildung und Umweltmedizin, Carl-Oelemann-Weg 7, 61231 Bad Nau- heim, Tel 06 03 2/22 14, Fax 22 16

Interdiszialinärer Fortbilcuncskongre3

A-72 (76) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 1/2, 9, Januar 1995

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