so ist der die 8-Prozent-Grenze über- schreitende Prozentsatz bei der Höchstbegrenzung der Gesamtvergü- tung nach Buchstabe b in Anrechnung zu bringen, sofern die Überschre'itung nicht auf eine Epidemie (z. B. Grippe) zurückzuführen ist.
d) Die Gesamtvergütung für Leistungen nach Formblatt 3 Positionen 210, 241, 270, 280, 501, 502, 508, 511, 518, 521, 528, 531, 538, 721 bis 730, 749, 750, 780 und 781 fällt nicht unter die Begren- zung und ist von der Bundesknapp- schaft in der nachgewiesenen Höhe (Formblatt 3 Spalte 12) zu zahlen. e) Die für die Berechnung der Ober- grenze der Gesamtvergütung erforderli- che durchschnittliche Zahl der Mitglie- der bzw. Rentner ist der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung bis zum 20. des auf das jeweilige Abrechnungsviertel- jahr folgenden Monats mitzuteilen.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Mitgliederzahl bzw. Rentnerzahl eines Jahres werden die durchschnittlichen Mitglieder- bzw. Rentnerzahlen der ein- zelnen Vierteljahre addiert und durch vier dividiert.
C. Abrechnungsverkehr zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen über die Aufteilungsstelle der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung mit der Bundesknappschaft
1. Die KVen übersenden den Verwal- tungsstellen der Bundesknappschaft die Abrechnungsunterlagen gemäß § 8 Abs. 1 des Vertrages mit Ausnahme der Mantelrechnungen und der Zusammen- stellungen nach den Leistungsgruppen des Formblattes 3.
2. Die KVen übermitteln der Auftei- lungsstelle für Bundesgesamtvergütun- gen bei der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung Aufstellungen gemäß Form- blatt 3 A und geben ihr bei der Abrech- nung für das dritte Kalendervierteljahr 1976 die von der Bundesknappschaft gemäß § 8 Abs. 2 des Vertrages gelei- steten Abschlagszahlungen bekannt.
3. Die Aufteilungsstelle macht anstelle der KVen mittels eines Gesamt-Form- blattes 3 unter Beifügung der von den KVen erhaltenen Aufstellungen gemäß Formblatt 3 A die Gesamtforderung ge- genüber der Hauptverwaltung der Bun- desknappschaft geltend.
4. Unter Berücksichtigung der in Ab- schnitt B festgesetzten Grundsätze zur Berechnung der Höchstbegrenzung der
Gesamtvergütung für die erbrachten kurativen Leistungen errechnet die Auf- teilungsstelle vierteljährlich die Ge- samtvergütung mit der Maßgabe, daß eine endgültige Abrechnung für das Jahr 1977 nach Fertigstellung der Vier- teljahresabrechnung des 4. Vierteljah- res 1977 erfolgt.
5. Die Hauptverwaltung der Bundes- knappschaft bezahlt die Gesamtforde- rung mit befreiender Wirkung an die Aufteilungsstelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die die Verteilung der Gesamtvergütung anhand des von den KVen angegebenen Leistungsbe- darfs vornimmt.
Bochum/Köln, den 9. August 1976 Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum
Die Geschäftsführung Emmerich
D
Erster Direktor i. A. Jebbink Abteilungsdirektor
Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R., Köln
Muschallik
Zwischen der Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum, und der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, wird folgende Ände·
rung des Absatzes 5 der Anlage A zum Vertrag über die ärztliche Ver- sorgung der bei der Bundesknapp- schaft Versicherten und ihrer an- spruchsberechtigten Angehörigen vom 18. Juni 1970 vereinbart:
"5. Auf die sich nach den Absätzen 1, 2 und 4 ergebende Gesamtforderung zahlt die Bundesknappschaft für das Jahr 1976 einen Zuschlag von 51,65 v.
H.; für das Jahr 1977 beträgt der Zu- schlag 57,72 v. H.
Dieser Zuschlag wird nicht berechnet auf Leistungen, die auf Grund der Ver- einbarungen zwischen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und den RVO-Krankenkassen vom Zuschlag ausdrücklich ausgenommen sind."
Bochum/Köln, den 9. August 1976 Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum
Die Geschäftsführung Emmerich Erster Direktor
i. A. Jebbink Abteilungsdirektor Kassenärztliche Bundesvereinigung
K.d.ö.R., Köln Muschallik
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen
BEKANNTMACHUNGEN
Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung in Köln
sucht zur Einarbeitung für die Stelle eines geschäftsführenden Arztes (De- zernenten) einen sozialpolitisoh in- teressierten jüngeren Arzt, der sein Aufgabengebiet darin findet, an der Ge- staltung und Weiterentwicklung der ver- traglichen Beziehungen zwischen Ärz- ten und Krankenkassen auf Bundesebe- ne mitzuwirken.
Zukunftsorientierte Schwerpunkte erge- ben sich insbesondere auf den Gebie- ten der Früherkennung und Rehabilita- tion von Krankheiten. ·
Die vielseitige und interessante Tätig- keit verbindet ärztlichen Sachverstand mit Verwaltungspraxis ohne bürokrati- sche Beengtheit.
Der Bewerber wird nach Ablauf der Einarbeitungszeit seine Position eigen- verantwortlich wahrnehmen.
Demgemäß wird seine Leistung nach einem freien Dienstvertrag einschließ- lich Alters- und Hinterbliebenenversor- gung vergütet.
Bewerbungen werden erbeten an den Hauptgeschäftsführer der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung
Haedenkampstraße 3, 5000 Köln 41.
Bundesärztekammer
Arbeitsmedizinische Einführungslehrgänge
ln Fortführung der Veröffentlichungen von Terminen der arbeitsmedizini- schen Einführungslehrgänge werden bekanntgegeben:
..,. Arbeitsmedizinischer Einführungs- lehrgang in Münster vom 15. September bis 23. Oktober 1976 jeyveils Mittwoch nachmittags und samstags (ganztägig).
Auskunft erteilt die Ärztekammer West- fajen-Lippe, Postfach 40 67, 4000 Mün- ster (Westf.), Telefon: (02 51) 3 09 61.
..,. Arbeitsmedizinischer Fortbildungs- kurs zum Erwerb der Fachkunde in Harnburg vom 28. Januar bis 16. Febru- ar 1977 an drei Wochenenden von Frei- tagmitlag bis Sonntagmittag und an drei Mittwochnachmittagen.
Auskunft erteilt die Ärztekammer Harn- burg, Postfach 76 02 63, 2000 Harnburg 76, Tel. (0 40) 2 28 02-416.
..,. Arbeitsmedizinischer Einführungs- lehrgang in Stuttgart-Killesberg, Kon-
DEUTSCHES ARZTEBLA'IT Heft 38 vom 16. September 1976 2399
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen
BEKANNTMACHUNGEN
greßgebäude, vom 19. bis 21. November 1976 und vom 26. bis 28. November 1976.
Auskunft erteilt die Bezirksärztekammer Nord-Württemberg, Postfach 146, 7000 Stuttgart 70, Telefon: (07 11) 76 50 51-57.
Kassenarztsitze
Niedersachsen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen wird folgender Kas- senarztsitz als vordringlich zu beset- zen ausgeschrieben:
Stadt Emden, Praktischer Arzt bzw.
Arzt für Allgemeinmedizin. in der Stadt Emden ist ein Kassenarztsitz für einen Prakt. Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedi- zin dringlich zu besetzen. Die Stadt Em- den, mit etwa 54 000 Einwohnern, ist eine nach 1945 modern wiederaufge- baute Hafenstadt. Alle weiterführenden und berufsbildenden Schulen sind vor- handen.
Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Ni.edersachsen, Be- zirksstelle Aurich, Kirchstraße 9-13, 2960 Aurich, Tel. Nr. 0 49 41/4315. Südbaden
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden wird folgender Kassenarzt- sitz ausgeschrieben:
Wellendingen, Krs. Rottweil, oder FriH- Iingen, Krs. Tuttlingen, Praktischer Arzt/Arzt für Allgemeinmedizin. ln Wel- lendingen mit Ortsteil Wilfingen (ge- samt ca. 2250 Einwohner) oder in Fritt- lingen (1600 Einwohner) ist vordringlich die Niederlassung eines praktischen Arztes oder Arztes für Allgemeinmedi- zin erforderlich. Es handelt sich hier
um die Errichtung eines Einzelarztsit- zes. Die Gemeinde ist bei der Beschaf- fung von Wohn- und Praxisräumen be- hilflich.
.... Einem für den genannten Kassen- arztsitz zugelassenen Bewerber werden Förderungsmaßnahmen im Rahmen des großen Förderungsprogrammes (zins- verbilligte Darlehen bis zum Betrag von 220 000 DM) sowie ggf. eine Umsatzga- rantie in Aussicht gestellt.
Näheres ist zu erfahren durch die Kas- senärztliche Vereinigung Südbaden, Abrechnungsstelle Konstanz, 7750 Kon- stanz, Zeppelinstr. 9, Tel. 0 75 31/5 50 61.
Bewerbungsvordrucke wollen beim Zu- lassungsausschuß für Ärzte im Regie- rungsbezirk Freiburg, 7800 Freiburg Sundgauallee 27, angefordert werden.
PERSONALIA
Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft für Anny Finger-Säumer
Anny Finger-Säumer, die viele Jah- re das Sekretariat des Hauptge- schäftsführers der Bundesärzte- kammer leitete und heute als Re- ferentin die Zentralregistratur, das Archiv und manches andere dieser Organisation mit Fachkunde be- treut, ist mit dem Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft ausgezeich- net worden. Der Präsident der Bun- desärztekammer, Professor Dr.
med. Hans Joachim Sewering, überreichte ihr die Auszeichnung
Anny Finger-Säumer erhielt das Ehren- zeichen der deutschen Ärzteschaft während einer Vorstandssitzung der Bundesärztekammer Foto: Detzel
während der August-Sitzung des BÄK-Vorstandes. Anny Finger-Säu- mer - bei Vorstandssitzungen we- gen der Protokollführung ohnehin anwesend, also nicht der Ehrung halber eigens geladen war sichtlich überrascht. Das muß ihrer Bescheidenheit zugerechnet wer- den; verdient hat sie die Auszeich- nung wahrhaftig. Denn Frau Fin- ger-Säumer war während ihrer Jahre im Sekretariat der Hauptge- schäftsführung weit mehr als eine Chefsekretärin. Sie war das, was
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Heft 38 vom 16. September 1976DEUTSCHES ARZTEBLATT
man mangels eines besseren Aus- drucks als "rechte Hand" bezeich- net - und das bei einem an- spruchsvollen Chef, dem früheren Hauptgeschäftsführer der Bundes- ärztekammer, Professor Dr. med.
Josef Stockhausen, der seinen Mit- arbeitern und hier vor allem Frau Finger-Säumer fachlich und menschlich viel abverlangte.
Anny Finger-Säumer wurde am 28.
Januar 1927 geboren. Ihre sauer- ländische Herkunft kann sie nicht verbergen (und wer den Schlag kennt, weiß, daß damit nicht nur Sprachliches gemeint ist). Zur Bun- desärztekammer kam sie 1951, zu- nächst als Sekretärin des ge- schäftsführenden Arztes Dr. Paul Sperling. Seit 1959 arbeitete sie dann bei Stockhausen. Nach des- sen Ausscheiden wurde ihr, zur Referentin avanciert, der Aufbau des BÄK-Archivs übertragen, eine Aufgabe, die ihr nicht zuletzt wegen ihrer umfassenden Kenntnis von Personen, Inhalten und Zusammen- hängen besonders liegt.
Der Vorstand der Bundesärztekam- mer, der ihre Arbeit offiziell durch das Ehrenzeichen würdigte, hat ihr durch eine Ansprache des Präsi- denten und herzlichen Beifall an- läßlich der Überreichung der Aus- zeichnung auch persönlich ge- dankt. Ihre Mitarbeiter - die von der "alten Garde" wie die neuen - haben "Bäumchen" beolück- wünscht. Das DEUTSCHE ÄRZTE- BLATT schließt sich dem herzlich an - seine Mitarbeiterin "FB" be- treut im Rahmen der Rubrik "Per- sonalia" die kammeramtlichen Ver- öffentlichungen über die "Aus- zeichnungen der Bundesärztekam-
mer". NJ
D
Dr. med. Hedda Heuser, Präsiden- tin des Deutschen Ärztinnenbundes und Vorstandsmitglied des Hart- mannbundes, wurde in den Stif- tungsbeirat der Kaiserin-Friedrich- Stiftung für das ärztliche Fortbil- dungswesen in Berlin berufen. zel