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Archiv "Bundesärztekammer: Arbeitsmedizinische Einführungslehrgänge" (11.11.1976)

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen BEKANNTMACHUNGEN

ein längerfristiger zinsloser Honorarvor- schuß bewilligt werden.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Verden, Windmühlenstr. 15, 3090 Verden/AIIer, Tel. (0 42 31) 50 08.

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Wilhelmshaven, Facharzt für Lungen- und Bronchialheilkunde. Im gesamten Bereich der Bezirksstelle Wilhelmsha- ven praktiziert lediglich noch ein Fach- arzt für Lungen- und Bronchialheilkun- de in der Stadt Wilhelmshaven. Dieser Arzt muß also nicht nur die Großstadt Wilhelmshaven mit rd. 105 000 Einwoh- nern versorgen, sondern auch die Be- völkerung des Landkreises Friesland und Teile des Landkreises Weser- marsch. Der noch tätige Facharzt für Lungen- und Bronchialheilkunde hat mitgeteilt, daß auch er in absehbarer Zeit seine kassenärztliche Tätigkeit auf- geben wird, so daß die Niederlassung eines Facharztes für Lungen- und Bron- chialheilkunde dringend notwendig ist.

Es besteht die Möglichkeit, die vorhan- dene Lungenfachpraxis zu überneh- men. Die Stadt bietet die Möglichkeit zum Besuch aller Schultypen, auch der Akademie für Betriebswirte und lnge- nieurschule.

.... Einem der zugelassenen Bewerber kann nach § 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für die Dauer eines Jah- res und ein zinsloser Honorarvorschuß in Höhe von 30 000 DM gewährt wer- den.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Wilhelmshaven, Kirchreihe 17, 2940 Wilhelmshaven - Telefon:

0 44 21/3 10 21.

Bundesärztekammer

Arbeitsmedizinische Einführungslehrgänge

in Fortführung der Veröffentlichungen von Terminen der arbeitsmedizini·

schen Einführungslehrgänge werden bekanntgegeben:

.... Arbeitsmedizinischer Einführungs- lehrgang in Stuttgart-Killesberg, Kon-

Gärtner-Krankenkasse (AEV) -

Krankenkasse für den Gartenbau (LKK)

Im Jahre 1972 mußte die zum Ver- band der Arbeiter-Ersatzkassen ge- hörende Gärtner-Krankenkasse im Zuge des lnkraftretens des Geset- zes über die Krankenversicherung der Landwirte mehr als 12 000 ihrer bisherigen Versicherten an die Krankenkasse für den Gartenbau oder an eine der landwirtschaftli- chen Krankenkassen abgeben. Trotz wiederholter Hinweise an die Ver- tragsärzte hierüber durch die Kas- senärztlichen Vereinigungen muß bedauerlicherweise die Gärtner- Krankenkasse auch heute noch im- mer wieder feststellen, daß in ver- hältnismäßig hohem Maße Vertrags- ärzte sowohl Überweisungsscheine als auch insbesondere Verordnun- gen für die ehemaligen Versicherten sowie deren Familienangehörige zu Lasten der Gärtner-Krankenkasse ausstellen und nicht - wie es sein müßte - zu Lasten der wirklich zu- ständigen landwirtschaftlichen Kran- kenkasse.

Unabhängig hiervon muß die Gärt- ner-Krankenkasse weiter feststellen, daß Vertragsärzte nicht selten auf den genannten Vordrucken auch andere zu Irrtümern führende Eintra- gungen vornehmen, wie beispiels- weise "Gärtner, Kassel" oder "Gärt- ner-Vereinigung", womit möglicher- weise die Krankenkasse für den Gartenbau in Kassel gemeint sein mag, die Scheine jedoch fälschli- cherweise bei der Gärtner-Kranken- kasse landen müssen, insbesondere dann, wenn entweder in der ober- sten Spalte des Personalienfeldes das Kreuz bei der Angabe der Kas- senart vergessen oder fälschlicher- weise sogar bei "AEV" eingetragen wird.

greßgebäude, vom 19. bis 21. November 1976 und vom 26. bis 28. November 1976.

Auskunft erteilt die Bezirksärztekammer Nord-Württemberg, Postfach 146, 7000 Stuttgart 70, Telefon: (07 11) 76 50 51-57.

.... Arbeitsmedizinischer Fortbildungs- kurs zum Erwerb der Fachkunde in Harnburg vom 28. Januar bis 16. Febru- ar 1977 an drei Wochenenden von Frei- tagmitlag bis Sonntagmittag und an drei Mittwochnachmittagen.

Auskunft erteilt die Arztekammer Harn- burg, Postfach 76 02 63, 2000 Harnburg 76, Tel. (040) 22802-416.

lnfolge einer solchen nicht ord- nungsgemäßen Handhabung durch Vertragsärzte wird der Gärtner- Krankenkasse im nachhinein eine in ihrem Umfang unzumutbare und auch vermeidbare Verwaltungsarbeit abgefordert, nicht selten sogar ein nicht unerheblicher materieller Schaden zugefügt.

Wir bitten daher auf diesem Wege noch einmal alle Vertragsärzte, so- wohl auf den Überweisungsschei- nen als auch auf den Verordnungs- blättern durch richtige Kennzeich- nung zu unterscheiden zwischen

a) Gärtner-Krankenkasse Abkürzung: Gärtner Ankreuzen: AEV

b) Krankenkasse für den Gartenbau Abkürzung: Gartenbau

Ankreuzen: LKK c) Landwirtschaftliche Krankenkasse .. . Abkürzung: LKK .. . Ankreuzen: LKK

Darüber hinaus bitten wir die Ver- tragsärzte, unter Beachtung der bei- gebrachten Krankenscheine ihre Karteikarten auf die Richtigkeit der Kasseneintragung bei Mitgliedern der Gärtner-Krankenkasse, der Krankenkasse für den Gartenbau sowie der sonstigen landwirtschaft- lichen Krankenkassen zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen.

Köln, 1. November 1976

gez. Dr. Nienhaus

Ein weiterer arbeitsmedizinischer Ein- führungslehrgang zum Erwerb der ar- beitsmedizinischen Fachkunde nach § 3 (3) Nr. 2 der Muster-Unfallverhütungs- vorschrift "Betriebsärzte" wird an zwei verlängerten Wochenenden durchge- führt: Freitag, 11. März, bis Sonntag, 13.

März 1977; Freitag, 18. März, bis Sonn- tag, 20. März 1977. Die Kursteilnahme ist an beiden Wochenenden erforder-

lich. Tagungsort: 7000 Stuttgart-Killes- berg, Kongreßgebäude; Kursgebühr:

200 DM.

Anmeldungen sind zu richten an: Be- zirksärztekammer Nord-Württemberg,

Jahnstraße 32, 7000 Stuttgart 70, Tel.

(07 11) 76 50 51-55.

2990 Heft 46 vom 11. November 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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