Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
einer früheren Strafanzeige trat Maier bei Anmeldungen seiner nächsten Raucherentwöhnungs- termine gegenüber Gesundheits- und Ordnungsämtern der jeweili- gen Städte derart dreist und dro- hend auf, daß es schon als Provo- kation wirkte. Absatz 4 seiner An- kündigungen begann so: „Sollte ich von Ihnen in meiner berufli- chen Ausübung behindert werden, so werde ich meine Anwälte be- auftragen, umgehend dagegen ge- richtliche Maßnahmen zu ergrei- fen und insbesondere auch Scha- denersatzansprüche gegen die je- weiligen Verantwortlichen geltend zu machen..." Sollte Maier Rau- cher weiter behandeln, muß er nunmehr mit Bestrafung wegen Vergehens gegen das Heilprakti- kergesetz rechnen. Damit sollten auch andere kurpfuschende „Rau- cherentwöhner" künftig kalkulie- ren. Wichtig ist dabei, zuverlässig beobachtende Zeugen und Sach- verständige für die Gerichtsver- handlung zu haben. Berichte er- bittet die Zentrale zur Bekämpfung der Unlauterkeit im Heilgewerbe, Mannheim, L 1, 1 — Dr. Rose.
Dr. med. Gerhard Rose
Arzneimittelregistrierung:
216 Anträge eingegangen
Seit Inkrafttreten des Zweiten Arz- neimittelgesetzes (AMG) am 1. Ja- nuar 1978 sind beim Bundesge- sundheitsamt in Berlin bis Mitte dieses Jahres 216 Anträge auf Zu- lassung neuer Arzneimittel einge- gangen. Wie Staatssekretär Pro- fessor Dr. med. Hans-Georg Wol- ters (Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit) auf Anfrage des CDU-Bundestagsab- geordneten Dr. Hugo Hammans erklärte, wurden davon neun Arz- neimittel zugelassen, zehn Zulas- sungsanträge zurückgenommen.
Bisher seien noch keine Anträge abgelehnt worden. In 52 Fällen sind den Antragstellern Mängelbe- richte zugegangen, bei denen Fristverlängerungen eingeräumt wurden. PM
Ersatzkassen:
Grundsätze für Hauspflege
Der Verband der Angestellten- Krankenkassen (VdAK), Siegburg, veröffentlichte Grundsätze für die Gewährung der häuslichen Kran- kenpflege. Danach können Versi- cherte und ihre Angehörigen Krankenpflege nicht nur im eige- nen Haushalt beanspruchen, son- dern auch dann, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Erkrankung bei einem Verwandten aufhalten oder etwa in einem Altenheim wohnen.
Versicherte, denen der Arzt häusli- che Krankenpflege verordnet, soll- ten sich mit ihrer Ersatzkasse in Verbindung setzen. DÄ
Säuglingssterblichkeit:
Mutterschutzfrist
nicht ausschlaggebend
Zwischen der Dauer der gesetzli- chen Mutterschutzfrist und dem Umfang der Säuglingssterblich- keit eines Landes besteht kein nachweisbarer Zusammenhang.
Dies stellte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesmini- steriums für Arbeit und Sozialord- nung, Hermann Buschfort, unter Hinweis auf einschlägige medizi- nische Untersuchungen und auf Anfrage der CDU/CSU-Abgeord- neten Frau Ursula Krone-Appuhn, Ottobrunn, fest. Darüber hinaus bestehe auch kein signifikanter Zusammenhang zwischen der Zahl von Früh- und Fehlgeburten und gesetzlichen Mutterschutzfri- sten (die im übrigen in fast allen Ländern übereinstimmen).
Obgleich die Säuglingssterblich- keit der Bundesrepublik Deutsch- land im letzten Jahr erkennbar zu- rückgegangen ist (von 23,4 auf je 1000 Lebendgeborene im Jahr 1970 auf 17,4 im Jahr 1976), ist nach Feststellungen der Bundes- regierung in anderen vergleichba- ren europäischen Ländern die Säuglingssterblichkeit stärker ge- sunken als in der Bundesrepublik.
Die Position der Bundesrepublik
Deutschland hat sich vom 9. (1968) auf den 14. Platz (1976) verändert.
Der Regierungssprecher bezeich- nete die noch „unzureichende" Be- teiligung an den gesetzlichen Vor- sorgeuntersuchungen (Schwan- gere, Neugeborene und Säuglin- ge) als eine „wesentliche Ursa- che" des vergleichsweise ungün- stigen Abschneidens der Bundes- republik. DÄ
Dichtes Netz
von Fachhochschulen für Sozialwesen
An 51 Fachhochschulen der Bun- desrepublik wird derzeit die Stu- dienrichtung Sozialwesen (also:
Ausbildung zu Sozialarbeitern) an- geboten. Das geht aus einer Auf- stellung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsor- ge in Frankfurt hervor. In Nord- rhein-Westfalen sind es danach zwölf Fachhochschulen, in Bayern elf, in Baden-Württemberg, Hes- sen und Niedersachsen je sechs, in Rheinland-Pfalz drei, in Berlin und Hamburg je zwei; in Bremen, dem Saarland und in Schleswig- Holstein existiert jeweils eine. NJ
Bundesärztekammer
lehnt „arbeitsmedizinische Assistenten" ab
Die Zahl der betriebsärztlich täti- gen Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit Inkraft- treten des sogenannten Arbeitssi- cherheitsgesetzes (am 1. Dezem- ber 1974) auf etwa 6500 erhöht, so daß bereits in naher Zukunft die Versorgungslücken geschlossen sein dürften. Allerdings hat sich auch der Bedarf an arbeitsmedizi- nischem Assistenzpersonal er- höht, ohne daß sämtliche offenen Stellen besetzt werden konnten.
Um dieses Fachpersonal auf die betrieblichen Gegebenheiten und ihre Aufgaben im Rahmen des Ar- beitssicherheitsgesetzes vorzube- reiten, führt der Verband deut-
1772 Heft 31 vom 3. August 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Die Information:
Bericht und Meinung
scher Betriebs- und Werksärzte e. V., Raunheim, spezielle Fort- bildungsveranstaltungen durch.
Auch die Bundesärztekammer be- grüßt die Fortbildungsangebote für diesen Personenkreis zur Vor- bereitung auf die Aufgaben zur Unterstützung des Betriebsarztes.
Allerdings hält sie es nicht für vor- dringlich, ein neues Berufsbild
„Arbeitsmedizinischer Assistent/
Arbeitsmedizinische Assistentin"
zu schaffen, da dadurch die Mobi- lität dieser Fachkräfte auf dem Ar- beitsmarkt eingeschränkt wird.
Krankenschwestern, Krankenpfle- ger und medizinisch-technische Assistenten seien in vielen Berei- chen des Gesundheitswesens ein- setzbar, betonte der Ausschuß
„Arbeitsmedizin" der Bundesärz- tekammer. Würde man jedoch ei- nen speziellen „Arbeitsmedizini- schen Assistenten" kreieren, so würde dessen Einsatz auf den Be- reich der Arbeitsmedizin be- schränkt bleiben müssen. Schi/DÄ
Weniger
Geschlechtskranke
Die Zahl der Geschlechtskranken in der Bundesrepublik Deutsch- land ist 1977 um 4100 oder sechs Prozent auf 63 250 gemeldete Fäl- le zurückgegangen.
Wie das Statistische Bundesamt, Wiesbaden, mitteilte, waren im Durchschnitt von je 100 000 Bun- desbürgern nur noch 103 von ei- ner solchen Krankheit betroffen gegenüber 109 im Jahr 1976.
Männer stehen dreimal so häufig in der Statistik wie Frauen. 86 Prozent aller Meldungen betrafen den Tripper, 15 Prozent die Sy- philis.
Der Rückgang der Geschlechts- krankheiten ist vor allem auf die rückläufige Zahl derTrippererkran- kungen zurückzuführen; die Zahl der Syphilis-Fälle stieg demge- genüber um 18 Prozent. EB
„Geprüfter
Pharmareferent"
Das Bundesministerium für Bil- dung und Wissenschaft hat die
Bildungsvoraussetzungen konkre- tisiert, die künftig zur Führung der Bezeichnung „geprüfter Pharma- referent" berechtigen sollen. Eine
—ZITAT
Das Notwendige im Rah- men des Wirtschaftlichen
„... Ich darf an dieser Stelle der Erwartung Ausdruck ge- ben, daß die Berliner Kran- kenkassen sich als unser Vertragspartner erweisen, damit sich die Schwierigkei- ten, die das KVKG uns Ärz- ten gebracht hat, nicht zum Schaden unserer gemeinsa- men Patienten auswirken werden. Meine Empfehlung an die Berliner Kassenärzte lautet wie bisher: Dem Pa- tienten das Notwendige ver- ordnen im Rahmen des Wirt- schaftlichen! Salus aegroti suprema lex – das Wohl des Kranken ist oberstes Ge- setz."
Dr. Peter Krein, Vorsitzender der KV Berlin, bei einer Pres- sekonferenz anläßlich des Inkrafttretens der gesetzli- chen Bestimmungen über den „Arzneimittelhöchstbe- trag".
entsprechende Verordnung legt den Bildungsgang nach Inhalt und Dauer (in der Regel 1000 Unter- richtsstunden), die Zulassungsvor- aussetzungen, die Prüfungsanfor- derungen sowie die Abschlußbe- dingungen im einzelnen fest. Der geprüfte Pharmareferent hat nach dem neuen Arzneimittelgesetz fol- gende Aufgaben:
> Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig
über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und
I> Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über Nebenwirkun- gen und Gegenanzeigen sowie sonstige Risiken bei Arzneimitteln schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber schriftlich mitzutei- len.
Für die Durchführung des Bil- dungsganges und der Prüfung sind die Industrie- und Handels- kammern zuständig. Sie können den Bildungsgang aber auch in die Hände anderer Träger geben.
Voraussetzung für die berufliche Bildung zum geprüften Pharmare- ferenten ist unter anderem minde- stens ein mittlerer Bildungsab- schluß; ferner muß eine abge- schlossene Berufsausbildung im naturwissenschaftlichen, medizi- nischen oder kaufmännischen Be- reich sowie eine dreijährige ein- schlägige Berufspraxis nachge- wiesen werden. Abiturienten be- nötigen außer der abgeschlosse- nen Berufsausbildung eine minde- stens einjährige einschlägige Be- rufspraxis. HC
In einem Satz
Unfallhilfe – Jedes fünfte Unfall- opfer könnte nach Ansicht von Prof. Dr. med. Rudolf Frey, Direk- tor des Instituts für Anästhesiolo- gie an der Universität Mainz, ge- rettet werden, wenn das Netz von Notarztwagen, Nothubschraubern und mobilen Intensivbehand- lungseinheiten enger geknüpft und bereits in den Schulen über lebensrettende Nothilfemaßnah- men unterrichtet würde.
Erste Hilfe – Fast 70 Prozent der Verunglückten der Bundesrepu- blik Deutschland haben bei einem Unfall per Rettungshubschrauber des Katastrophenschutzes ärztli- che Hilfe erhalten, teilte kürzlich der ADAC, München, mit. DÄ
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 31 vom 3. August 1978 1773