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Archiv "Bundesärztekammer: Arbeitsmedizinische Einführungslehrgänge im September/Oktober 1978" (20.07.1978)

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Vaihingen/Enz, Kreis Ludwigsburg, Au- genarzt. ln Vaihingen/Enz ist die Nieder- lassung eines Augenarztes dringend er- forderlich. Einschließlich des Einzugsge- bietes sind etwa 32 000 Menschen zu versorgen. Vaihingen liegt an der Bun- desbahnhauptstrecke Stuttgart-Karlsru- he-Frankfurt. Die Verkehrsverbindungen zu den umliegenden Gemeinden im Ein- zugsgebiet sind gut. Alle weiterführen- den Schulen sind am Ort. Derzeit prakti- zieren neben acht Allgemeinärzten zwei Internisten, ein Orthopäde, ein Kinder- und Frauenarzt in Vaihingen. Nächstge- legene Augenarztsitze sind im 10 km ent- fernten Mühlacker, 16 km entfernten Bie- tigheim und im 20 km entfernten Lud- wigsburg bzw. Besigheim.

~ Der Kassenarztsitz ist vom Vorstand der KV NW als förderungswürdig aner- kannt worden (siehe Beschreibung bei

"Salach").

Bezüglich näherer Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Zulassungsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- Württemberg, Jahnstraße 30, 7000 Stutt- gart 70 (Degerloch), Telefon 07 11 I 765051 oder 0711/720611, App. 234 und 2 35.

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen wird folgender Kassen- arztsitz als vordringlich zu besetzen aus- geschrieben:

Stadt Sulingen, Landkreis Diepholz, Facharzt für Augenheilkunde. Wegen Praxisverlegung des einzigen in der Stadt Sulingen ansässigen Augenarztes in einen anderen Bereich ist die augen- fachärztliche Versorgung der Stadt Su- lingen nicht mehr gewährleistet. Die Ein- wohnerzahl des Einzugsbereiches ein- schließlich der Stadt Sulingen beträgt ca.

30 000. Belegbetten im Kreiskranken- haus Sulingen können zur Verfügung ge- stellt werden.

~ Nähere Auskunft erteilt die Kassen- ärztliche Vereinigung Niedersachsen, Bezirksstelle Verden, Windmühlenstr. 15, 2810 V erden, Tel. 0 42 31/50 08.

Bremen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen werden nachstehende, vordring- lich zu besetzende Kassenarztsitze aus- geschrieben:

Bremen, Stadtteil Osterholz, Arzt für All- gemeinmedizin/praktischer Arzt.

Bremen, Stadtteil Huchting, Arzt für All- gemeinmedizin/praktischer Arzt.

Es handelt sich um Stadtteile der Peri- pherie mit 34 000 bzw. 42 000 Einwoh- nern, in denen sehr gute Verkehrsverbin- dungen zum Zentrum bestehen.

~ Bewerbern können nach erfolgter Zu- lassung auf Antrag an den Vorstand der KV Bremen Förderungsmittel gewährt werden.

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Ärzte, Schwach- hauser Heerstraße 26/28, Postfach 10 43 29, 2800 Bremen 1.

Röntgeneinrichtungen in der Kassenpraxis

Änderung bzw. Ergänzung der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Rönt- geneinrichtungen in der Kassen- praxis vom 9. Mai 1977 in der Fas- sung vom 10. Dezember 1977

Die Vertreterversammlung der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung hat am 22.

Mai 1978 beschlossen:

1. Nach Änderung der Formulierung

"Rasteraufnahmetisch" in "Rasterauf-

nahmeeinrichtung" in der Anwendungs- klasse 111 ist diese Änderung auch in der Anwendungsklasse IV Spalte "Mindest- anforderung an die Ausstattung der Un- tersuchungsgeräte" vorzunehmen.

2. Nach Einführung einer Röntgenbild- verstärkereinrichtung bei der Durch- leuchtung von Kindern in di.e Anwen- dungsklasse 111 ist die Übergangsbestim- munq bezüglich der Röntgeneinrichtung mit Röntgenbildverstärker aus der Appa- rateklasse IV auch in der Anwendungs- klasse 111 zu übernehmen.

ln Abschnitt D "Übergangsbestimmun- gen für Diagnostik-Einrichtungen" wird daher vor "Klasse IV" eingefügt:

"Klasse 111

Apparaturen der Anwendungsklasse 111, welche noch nicht mit einem Röntgen- bildverstärker ausgerüstet sind, müssen ab 1. Januar 1978 mit einem solchen aus- gerüstet sein.

Ärzte, die bisher mit einer Apparatur der Anwendungsklasse 111 ohne Röntgenbild-

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

verstärker durchleuchtet haben, dürfen diese Anlage noch bis zum 30. Juni 1983") weiterverwenden."

") Die Kassenärztliche Vereinigung kann in

Einzelfällen dann diese Fristen verlängern, wenn nur so die Versorgung der Patienten sichergestellt werden kann.

Bundesärztekammer

Arbeitsmedizinische Einführungslehrgänge im September/Oktober 1978

Niedersachsen

Die Ärztekammer Niedersachsen veran- staltet an den Tagen 22., 23., 24., 30. September und 1. Oktober 1978 in der Medizinischen Hochschule Hannover, Kari-Wiechert-AIIee 9, letztmalig einen 49stündigen arbeitsmedizinischen Ein- führungslehrgang. Der Lehrgang wird unter bewährter fachlicher Leitung ste- hen und läuft jeweils von Freitag, 14 Uhr, bis Sonntag, 13.30 Uhr. Die notwendigen Betriebsbesichtigungen werden auf örtli- cher Ebene angeboten. Die Teilnahme am gesamten Lehrgang ist Vorausset- zung für die Erteilung einer Bescheini- gung nach § 3 Abs. 3 der UVV "Betriebs- ärzte".

Interessierte Ärzte erhalten das Pro- gramm mit Anmeldeformular auf schrift- liche oder telefonische Anfrage bei der Ärztekammer Niedersachsen, Postfach 3 07, 3000 Hannover 1, Telefon: 05 11/

16 70-2 29.

Nordwü rttemberg

Die Bezirksärztekammer Nordwürttem- berg veranstaltet wie vorgesehen noch einen weiteren arbeitsmedizinischen Einführungslehrgang. Dieser Lehrgang findet statt in der Zeit vom Freitag, dem 29. September. bis Sonntag, dem 1. Ok- tober 1978, und von Freitag, dem 6. Ok- tober, bis Sonntag, dem 8. Oktober 1978, in Stuttgart Killesberg, Kongreßgebäude.

Weitere Auskünfte erhältlich bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 32, 7000 Stuttgart 70, Tele- fon: (0711) 76 50 51-55.

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

29

vom

20. Juli 1978

1715

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