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Archiv "Arbeitsmedizinische Versorgung" (15.08.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung THEMEN DER ZEIT

Die steigenden Belastungen im Ar- beitsleben erfordern wirksame Maßnahmen zur Gesundheitsvor- sorge am Arbeitsplatz. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist deshalb die Ärzteschaft um die Förderung und den Ausbau der arbeitsmedizi- nischen Betreuung ständig bemüht.

1.

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Der Deutsche Ärztetag begrüßt das mit dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfolgte Ziel, die arbeitsmedizini- sche Betreuung der Arbeitnehmer durch Förderung und Ausbau ar- beitsmedizinischer und sicherheits- technischer Maßnahmen zu verbes- sern.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers in seinem Betrieb entsprechend dem Arbeitsplatzrisiko — z. B.

Höhe der Unfall- und Gesundheits- gefahren, Zahl und Zusammenset- zung der Arbeitnehmerschaft sowie technische Einrichtungen und Be-

Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT hat den Abschnitt B 1 des Blauen Papiers —

„Ambulante ärztliche Versorgung" — bereits in Heft 28/1974, Seite 2169 ff., sowie die Abschnitte 3 2 und B 3 —

„Stationäre ärztliche Versorgung" und

„Zusammenarbeit der Ärzte in Kranken- haus und freier Praxis" — in Heft 31, Seite 2318 ff. und Heft 32, Seite 2360 ff., veröffentlicht. Wesentliche Auszüge aus dem Vorwort des Blauen Papiers und dessen erstes Kapitel —

„Grundlagen der gesundheits- und so- zialpolitischen Vorstellungen der deut- schen Ärzteschaft" — waren in Heft 25/1974, Seite 1817 ff., wiedergegeben worden.

triebsorganisation — Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicher- heit zu bestellen, wird vom Deut- schen Ärztetag als notwendig an- gesehen.

Richtschnur für die Entscheidung des Arbeitgebers über die Einstel- lung des Betriebsarztes sind da- bei die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese müssen, soweit es den Nachweis der arbeitsmedizinischen Fachkun- de, aber auch die Beurteilung son- stiger arbeitsmedizinischer Fragen betrifft, mit der Ärzteschaft vorher abgesprochen werden.

Der Arbeitgeber muß in der Form der Bestellung seines betriebsärzt- lichen Dienstes frei sein. Er muß daher zur Erfüllung seiner gesetzli- chen Verpflichtungen unter mehre- ren Organisationsformen wählen, d. h.

> einen hauptberuflich tätigen Betriebsarzt anstellen,

> einen nebenberuflich tätigen Betriebsarzt bestellen oder

> sich einem überbetrieblichen ar- beitsmedizinischen Dienst anschlie- ßen

können. Das Gesetz läßt insbeson- dere auch aus Gründen seiner Realisierbarkeit alle Möglichkeiten offen. Die im Gesetz ausgespro- chene Grundsatzverpflichtung des Arbeitgebers zur Bestellung eines Betriebsarztes schließt die Ver- pflichtung des Arbeitgebers ein, durch geeignete personelle und materielle Maßnahmen die Voraus-

setzung dafür zu erfüllen, daß der Betriebsarzt seine Aufgaben auch dem Gesetz entsprechend erfüllen kann.

Gegenüber der vagen Beschrei- bung der Aufgaben des Betriebs- arztes im Gesetz wird auf die spe- zifische Aufgabenbeschreibung in der in der Gesetzesbegründung aufgeführten Richtlinie des Bun- desarbeitsministers über die werks- ärztliche Tätigkeit hingewiesen.

Diese Richtlinie, deren Aufnahme in das Gesetz selbst von der Ärzte- schaft immer wieder gefordert wur- de, enthält eine detaillierte Aufga- benbeschreibung, die aus der Pra- xis heraus auch unter Mitwirkung der Ärzteschaft gestaltet worden ist.

• Die Zusammenarbeit der Be- triebsärzte mit dem Betriebsrat ist von der Ärzteschaft immer schon als selbstverständlich angesehen worden. Die im Gesetz vorge- schriebene Sonderform der Mitbe- stimmung gefährdet aber die Unab- hängigkeit der betriebsärztlichen Entscheidungen. Ausdrücklich wird deshalb noch einmal hervorgeho- ben, daß sich die Mitbestimmung des Betriebsrates nicht auf die ärztlich-medizinischen Beziehun- gen zwischen Betriebsarzt und Ar- beitnehmer auswirken darf. Selbst- verständlich müssen auch bei der betriebsärztlichen Tätigkeit Patien- tengeheimnis und ärztliche Schweigepflicht geschützt sein.

Die Einordnung des Betriebsarz- tes innerhalb eines Unternehmens ist ebenfalls nicht befriedigend ge- regelt. Es besteht die Gefahr, daß Konflikte zwischen dem Arbeitge- ber und dem mitbestimmenden Be- triebsrat zu Lasten des Betriebs- arztes ausgetragen werden. Der Gesetzgeber konnte sich nicht dazu entschließen, die Betriebsärz- te der Unternehmensleitung direkt zu unterstellen. Künftige Betriebs- ärzte werden daher darauf zu ach- ten haben, daß diese Mängel durch die konkrete Vertragsgestaltung ausgeglichen werden.

Arbeitsmedizinische Versorgung

Das Blaue Papier:

Abschnitt B 4 der „Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft"")

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 33 vom 15. August 1974 2411

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Arbeitsmedizinische Versorgung

Mit den im Gesetz festgelegten Aufgaben darf der Arbeitgeber nur solche Betriebsärzte betrauen, die die Anforderungen, die das Gesetz an sie stellt, erfüllen. Sie müssen berechtigt sein, den ärztlichen Be- ruf auszuüben, und über die erfor- derliche arbeitsmedizinische Fach- kunde verfügen.

Wegen des derzeitigen Mangels an entsprechend weitergebildeten Ärzten ist im Interesse der Durch- führung der gesetzlichen · Bestim- mungen davon abgesehen worden, eine bestimmte Qualifikation, etwa die Zusatzbezeichnung "Arbeits- medizin", im Gesetz vorzuschrei- ben. Die Berufsgenossenschaften werden zusammen mit den Landes- ärztekammern die notwendigen Kriterien für die erforderliche ar- beitsmedizinische Fachkunde erar- beiten.

Daß in der Anfangsphase hinsicht- lich der Anforderungen an die ar- beitsmedizinische Fachkunde Kon- zessionen gemacht werden müs- sen, zeigt bereits die Regelung, die es dem Arbeitgeber gestattet, auch solche Betriebsärzte zu bestellen, die noch nicht über die erforder- liche arbeitsmedizinische Fachkun- de verfügen, wenn er dem Arzt er- möglicht, sich innerhalb einer be- stimmten Frist fortzubilden, um die erforderliche Fachkunde zu erwer- ben. Die Kosten der Fortbildung trägt nach dem Gesetz der Arbeit- geber. Sowohl die Eingangsvoraus- setzungen wie auch die endgültigen Anforderungen werden in einer Vereinbarung zwischen der Bun- desärztekammer und den Berufs- genossenschaften festgelegt wer- den.

Die mit dem Gesetz verfolgte Ab- sicht wurde von der Ärzteschaft schon in der Vorbereitungsphase ausdrücklich begrüßt. Über die Realisierung des hohen Zieles

"Humanisierung der Arbeitswelt"

hat es allerdings erhebliche Aus- einandersetzungen gegeben, wobei die Vorstellungen der Ärzte in wichtigen Fragen kaum oder gar nicht berücksichtigt worden sind.

Es wird jetzt darauf ankommen, bei der Bestellung der Betriebsärzte diese Fragen auf vertraglichem Wege befriedigend zu regeln. Es sei deshalb noch einmal an die EG-Empfehlung aus dem Jahre 1962 erinnert, in der die Grundvor- aussetzungen für eine erfolgreiche betriebsärztliche Tätigkeit umris- sen sind:

"Zur Schaffung und Aufrechterhal- tung eines Verhältnisses zwischen den Unternehmern, den Arbeitneh- mern und ihrem Betriebsarzt - Grundvoraussetzung für jeden Dienst dieser Art - bedarf es ge- wisser Garantien für eine fachge- rechte Ausübung seiner Tätigkeit.

Um wirksam zu sein, müssen der- artige Garantien auf gesetzlicher Grundlage beruhen. Garantiert werden muß den Betriebsärzten vor allem:

..,. die völlige fachliche und morali- sche Unabhängigkeit vom Arbeit- geber, von den Arbeitnehmern und von den Sozialversicherungsträ- gern;

..,. die erforderlichen Verbindungen zu den zuständigen Organisationen und Behörden und zu den Vertre- tern der Berufsverbände;

..,. die genaue Abgrenzung ihrer Arbeit gegenüber der Tätigkeit der freipraktizierenden Ärzte sowie ..,. die Gewähr, daß sie bei Aus- übung ihrer betriebsärztlichen Tä- tigkeit keiner Aufsicht unterworfen sind, es sei denn, diese Aufsicht obliegt anderen, dazu befugten Ar- beitsmedizinern."

II.

Die Arbeitsmedizin

in der ärztlichen Ausbildung

ln engem Zusammenhang mit dem zusätzlich durch die gesetzliche Regelung des betriebsärztlichen Dienstes entstehenden Bedarf an Arbeitsmedizinern steht die Frage der Ausbildung und Ausbildungs- kapazitäten in der Arbeitsmedizin.

2412 Heft 33 vom 15.August 1974 DEUTSCHES ARZTEBLA'IT

Die Bundesärztekammer hat im Laufe der letzten 25 Jahre die nachhaltige Förderung der Arbeits- medizin in der ärztlichen Ausbil- dung durch die Errichtung von arbeitsmedizinischen Lehrstühlen und durch entsprechende Berück- sichtigung der Arbeitsmedizin im Studiengang gefordert.

Wenngleich sich das Ausbildungs- angebot für Medizinstudenten an den Universitäten im letzten Jahr- zehnt nicht unwesentlich verbes- sert hat, ist die Errichtung weiterer Lehrstühle und Institute mit einer den heutigen Gegebenheiten ent- sprechenden Ausstattung erforder- lich. Nur so kann Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Arbeits- medizin nachhaltig gefördert wer- den.

..,. Die Arbeitsmedizin wurde durch die neue Approbationsordnung im Rahmen der ökologischen Fächer zum Lehr- und Prüfungsfach. Nun- mehr ist auf eine weitere Einord- nung der arbeitsmedizinischen Lehre in das Medizinstudium hinzu- wirken. Noch während des Medi- zinstudiums muß ein positives Bild der betriebsärztlichen Aufgaben vermittelt werden, um so bereits in dieser für die Wahl der späteren Berufstätigkeit entscheidenden Zeit größeres Interesse für diesen wich- tigen Zweig ärztlicher Tätigkeit zu wecken.

..,. Ebenfalls schon während des Studiums muß auch der unmittel- bare Bezug zur modernen Arbeits- welt hergestellt werden. Deshalb sind die Anstrengungen zu verstär- ken, die Famulatur der Medizinstu- denten künftig auch auf den Be- reich der Arbeitsmedizin zu er- strecken.

111.

Weiterbildung in der Arbeitsmedizin

Auch die spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin hat die Bundesärztekammer schon seit jeher gefördert. Auf dem 68.

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung HÖRFUNK UND FERNSEHEN

Deutschen Ärztetag wurde der ar- beitsmedizinische Weiterbildungs- gang, der zur Zusatzbezeichnung

„Arbeitsmedizin" führt, in die ärztli- che Berufsordnung aufgenommen, um sicherzustellen, daß die Be- triebsärzte die festgelegten fachli- chen Voraussetzungen für ihre Tä- tigkeit mitbringen. Derzeit wird die Einführung eines Weiterbildungs- ganges zum Facharzt für Arbeits- medizin erörtert.

Der Deutsche Ärztetag setzt sich nachdrücklich dafür ein, daß die Weiterbildungsstellen personell und materiell entsprechend ausgestat- tet werden. Der Werksarzt benö- tigt ärztliches Assistenzpersonal in genügender Zahl sowie einen ärztlichen Arbeitsplatz, der über die notwendigen Einrichtungen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.

Der Deutsche Ärztetag appelliert dabei besonders an die Arbeitge- ber, betriebsärztliche Einrichtun- gen modernen medizinischen Er- fordernissen entsprechend auszu- statten.

IV.

Fortbildung in Arbeitsmedizin Die ständige Fortbildung in der Ar- beitsmedizin ist im Hinblick auf die erweiterten Möglichkeiten der ge- setzlichen Regelung des betriebs- ärztlichen Dienstes von zunehmen- der Bedeutung. Die deutsche Ärz- teschaft begrüßt die Aktivitäten der Akademien für Arbeitsmedizin und einiger Ärztekammern. Sie appel- liert an alle Fortbildungsveranstal- ter, auch arbeitsmedizinischen Themen verstärkt ihre Aufmerk- samkeit zu widmen. Sie weist auf den Kursusplan hin, der es arbeits- medizinisch interessierten Ärzten für die Übergangszeit nach dem Betriebsärztegesetz ermöglicht, die notwendigen Grundlagenkenntnis- se in der Arbeitsmedizin zu erwer- ben.

• Wird fortgesetzt

Sonntag, 18. August

11.00 Überbevölkerung — Eine Herausforderung für die Kir- chen

Südwestfunk, 1. Programm Norbert Sommer

18.00 Jugendsexualität

Südwestfunk, 2. Programm / Das Zeitgespräch

mit Professor Volkmar Sigusch

Montag, 19. August

9.30 Körperliche Aktivität und Sport im Alter — Aus der Vortragsreihe:

Der alte Mensch kann nicht warten (IV)

Studiowelle Saar Dr. Erich Lang, Erlangen 18.15 Die Bevölkerungsbombe

—Ein Bericht zur Weltbevölkerungskonferenz der UN

Sender Freies Berlin, 1. Programm

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 1974 zum „Weltbevölkerungsjahr" er- klärt. Die Probleme werden immer aku- ter: Hungersnöte, Elend in der Dritten Welt, zunehmende Ausbeutung der Bo- denschätze und Energiereserven, Um- weltverschmutzung. Eine Konferenz vom 19. bis zum 30. August 1974 in Bu- karest soll Auswege aus der drohenden Gefahr weisen.

19.20 Die ärztliche Versorgung auf dem Lande —

Aus der Reihe:

Im Mittelpunkt:

Der Patient

Norddeutscher Rundfunk, 2. Programm

Joseph Scholmer

22.05 Achte Tagung der Internatio- nalen Gesellschaft für Kin- derpsychiatrie

Kongreßbericht aus Philadelphia Deutschlandfunk

Dienstag, 20. August

10.10 Schrei, auch wenn du nicht kannst — Beobachtungen in der Psychosomatischen Klinik

Deutschlandfunk Gisela Richter

19.20 Die nicht funktionierende Selbstverwaltung — Aus der Reihe: Im Mittelpunkt: Der Patient

Norddeutscher Rundfunk, 2. Programm

Joseph Scholmer

20.15 Leben auf dem Menschen Westdeutsches Fernsehen Deutsche Bearbeitung:

Horst Dieter Graf

21.15 Zweckmäßige Ernährung und richtige Bewegung im Alter

— Aus der Reihe: Der alte Mensch kann nicht warten Radio Bremen, 2. Programm / Forum der Wissenschaft Prof. Dr. Joachim Kühnau und Dr. Erich Lang

23.00 Möglichkeiten und Gefahren der Datenbanken „Der Je- dermann-Steckbrief oder le- ben wie im Goldfischglas" (I) Sender Freies Berlin, 1. Programm

Gerd E. Hoffmann

Nach dem neuen Meldegesetz, Ende November 1973 im Bundestag beraten, wird jeder Bürger unter einer Nummer

„erfaßt". Doch noch ist der durch Da- tenbanken perfekt numerierte Bürger nicht Wirklichkeit, denn über den Vor- teilen einer leichteren Verwaltung wer- den von kritischen Beobachtern nicht die Gefahren vergessen, die mit der Einführung der „totalen Erfassung" ein- hergehen: Im Gegenteil, die Kritik an umfassenden Datenbanken nimmt zu.

Mittwoch, 21. August

18.15 Weltbevölkerungskonferenz Sender Freies Berlin,

1. Programm / Aus For- schung und Technik

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 33 vom 15. August 1974 2413

Referenzen

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