Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
BRIEFE AN DIE REDAKTION
fortschreitend in der optischen Wirkung, und zwar vom Fernsichtbereich in den Nahsichtbereich des Glases. Es werden auch synonyme Begriffe wie beispiels- weise Gläser mit „gleitender Wirkung"
oder mit „variabler Wirkung" verwen- det. „Progressiv" ist also nicht einfach mit „fortschrittlich" zu übersetzen, son- dern ist lediglich auf den Anstieg der optischen Wirkung im unteren Teil des Glases bezogen.
Die herkömmlichen Mehrstärkengläser setzen sich aus zwei unterschiedlichen Gläsern zusammen. Der sogenannte Nahsichtteil besteht aus höherbrechen- dem Glas als der Fernsichtteil. Beide Teile des Brillenglases — bei Dreistär- kengläsern sind es drei verschiedene Gläser — werden in einem Durchlauf- ofen miteinander verschmolzen. Die Be- grenzung der eingeschmolzenen Glas- teile bleibt sichtbar.
Im Gegensatz hierzu bestehen die
„progressiven Brillengläser" aus ein- heitlichem Glas. Die für die Nahsicht erforderliche Wirkungszunahme im un- teren Teil des Glases wird dadurch er- reicht, daß eine der beiden Glasflächen keine Kugelfläche darstellt, sondern asphärisch gekrümmt ist. Dabei nimmt die Flächenkrümmung vom Fernsichtteil zum Nahsichtteil stetig zu. In den seit- lichen Randpartien des Glases treten dann unerwünschte, aber vermeidbare Abbildungsfehler auf. Diese auf ein für den Brillenträger verträgliches Maß zu reduzieren ist Aufgabe des Konstruk- teurs.
Der Vorteil dieser Gläser gegenüber den herkömmlichen liegt insbesondere im ästhetisch besseren Aussehen des Glases, weil eben keine Trennlinien sichtbar sind, welche die Alterssichtig- keit dem Gesprächspartner signalisie- ren. DÄ
LÄPPLES VISION
Zu dem Artikel in Heft 33/1975, „Läpp- lesche Visionen, III. Prävention":
Abschreckend
Würde das Vorsorgeuntersu- chungsprogramm nach den Vor- stellungen Läpples erweitert, was aus medizinischer Sicht zu begrü- ßen wäre, so machte man, ganz abgesehen von der „Kostenlawi- ne", die Rechnung ohne den Wirt.
Auf Grund jahrelanger Beobach- tungen bei der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen bin ich fest davon überzeugt, daß weniger als 10 Prozent der Patienten, die
bisher Vorsorgeuntersuchungen durchführen ließen, das nach den Vorstellungen Läpples erweiterte Programm in Anspruch nehmen würden, wenn sie dabei eine Rek- to-Broncho-Gastroskopie zu erwar- ten hätten.
Dr. med. J. Drerup Arzt für Allgemeinmedizin 418 Goch
Bahnhofstraße 25
HEROIN-WELLE
Zu der Meldung „Keine Anzeichen ei- ner Heroin-Welle" in Heft 31/1975 eine gegenteilige Auffassung. Die Meldung beruhte auf einer Antwort auf eine Bun- destagsanfrage.
Welche Vorsorge hat die Regierung eigentlich getroffen?
Diese Notiz ist zumindest sehr miß- verständlich bzw. irreführend, da der Eindruck entstehen könnte, wir hätten in der Bundesrepublik keine Heroin-Welle (das Gegenteil ist der Fall). — Es kann vielmehr allenfalls gesagt werden, für Heroin, das aus der Türkei stammt, bestünden kei- ne Anzeichen. Eine Heroin-Welle ist längst, seit mindestens 1 bis 1 1/2 Jahren über die Bundesrepublik hinweggerollt: Anscheinend kommt der „Stoff" jetzt vielfach, da der Umschlagsplatz Marseille ausgefal- len ist, via Amsterdam aus Südost- asien — darüber kann aber das Bundeskriminalamt sicher besser Auskunft geben. Diejenigen der rund 3000 Berliner Fixer, mit denen ich als Klinikarzt und als jugend- psychiatrischer Sachverständiger an den hiesigen Jugendgerichten zu tun habe, konsumieren längst kein Rohopium mehr und nur gele- gegenüber dem arbeitsunfähig Er- bzw. „cleanen Stoff" (d. h. Ampul- len aus Einbrüchen usw.), sie sind längst auf Heroin umgestiegen.
Preis eines Grammes (kräftig ver- fälscht) 200 bis 220 DM zur Zeit, Tagesdosis etwa V2 Gramm, Be- schaffung durch Kaufhausdiebstäh- le, Einbrüche, Straßenraub, Prosti- tution — und durch Betteln auf dem Kurfürstendamm. Sie zitieren
in der genannten Notiz: „Wenn aber doch eine Heroin-Welle auf die Bundesrepublik zurollen sollte, habe die Bundesregierung Vorsor- ge getroffen." Das würde mich sehr interessieren ...
Dr. med. Dietrich Kleiner Kinder- und Jugendpsychiatrie und Chefarzt in der
Städtischen
K.-Bonhoeffer-Nervenklinik Berlin 26
Oranienburger Straße 285
§ 218
Eine Stellungnahme zur Diskussion um die Neufassung des § 218, geschrieben im Anschluß an den Bericht über ein
„Quick"-Symposion zu der Frage (Heft 27/1975).
Zweiteilung der
ärztlichen Verantwortung wäre fatal
Ich halte die Indikationenlösung für eine moralische Überforderung des Arztes; deshalb bin ich Befürworter der Fristenlösung. Sollte nun wirk- lich die Bundestagsmehrheit und ihre Berater aus der Indikationen- lösung eine De-facto-Fristenlösung machen wollen, dann halte ich die Zweiteilung der ärztlichen Verant- wortung in beratenden bzw. gut- achtenden Arzt und einen die Ab- treibung ausführenden Arzt für fa- tal. Ich frage mich gegenwärtig, ob ich solche Gutachten nicht pririzi- piell ablehnen soll (selbstverständ- lich nicht die ärztliche Beratung).
Aber wird der Arzt (und das ist im Fall meiner allgemeinärztli- chen-psychotherapeutischen Iden- tität besonders akut), wird der Arzt nicht immer mehr zum Exekutor gesellschaftlicher Zwänge? Er ent- scheidet jetzt schon über so viele Belange der Zwangsversicherten, wie es kaum noch mit dieser ärztli- chen Identität zu vereinen ist. Ich plädiere deswegen im Rahmen der
„Indikationenlösung" dafür, daß die Abtreibungswillige halt zu dem abtreibungswilligen Gynäkologen geht und daß dieser auf einem vor- bereiteten Formular irgendeine die- ser Indikationen ankreuzt, um so
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 40 vom 2. Oktober 1975 2787
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wenig wie möglich diese widerlichen Pseudobegründungen wuchern zu lassen, die die unvermeidliche Fol- ge des beabsichtigten pharisäi- schen Systems sind. Pharisäisch weshalb? — Weil die Gesellschaft in Gestalt ihrer Jurisdiktion eine Als-ob-Objektivität postuliert, mit Hilfe derer sie ihre Schuldgefühle verdrängen und die Verantwortung auf die Ärzte abschieben kann, nicht ohne dann (das sei vorher gesagt) über die daraus folgende Praxis der Ärzte herzufallen ...
Dr. med. G. Schnedermann Arzt für Allgemeinmedizin 6901 Dossenheim
Uhlandstraße 7
ROTE LISTE
Zu einem viele Leser bewegenden The- ma; ein Erfahrungsbericht über den Gebrauch der „Roten Liste" sowie eine von der Redaktion im Einvernehmen mit dem Autor erbetene Stellungnahme des Bundesverbandes der Pharmazeuti- schen Industrie:
Kritik aus der Praxis
Meine Erfahrungen nach mehrwö- chigem Gebrauch der „Roten Liste 1974": In aller Regel ist man sich bei der Verordnung eines Medika- mentes für einen Patienten über ein Arzneimittel bzw. ein Fertigprä- parat im klaren. Das Nachschlagen in einer Liste ist in den allermei- sten Fällen nur deshalb notwendig, um sich über die Dosierung, Pak- kungsgrößen und die eventuelle Kontraindikation zu informieren.
Die vorliegende „Rote Liste" ist für diesen praxisbezogenen Gebrauch denkbar unpraktisch, da jeweils zwei Suchaktionen durchgeführt werden müssen: Erst einmal Aufsu- chen der Kennziffer im alphabeti- schen Verzeichnis, dann Aufsu- chen des Präparates unter seiner Kennziffer. — Nur in ganz seltenen Fällen wird es notwendig, über ein Gliederungsschema zu anderen Gruppen von Präparaten zu kom- men, die ähnliche Indikationen auf- weisen. Derartige Möglichkeiten
hatte man aber bereits durch ein- schlägige Nachschlagewerke.
Dr. med. Hans-Joachim Raue Facharzt für innere Krankheiten 1 Berlin 20 (Spandau)
Falkenseer Chaussee 34
Stellungnahme des Pharmaverbandes
Mit der Roten Liste 1974 ist der Bundesverband der Pharmazeuti- schen Industrie nicht überall auf Gegenliebe gestoßen. Einige Ärzte haben in Schreiben an den Bun- desverband oder in Leserbriefen an die Fachpresse die Neugliede- rung des Verzeichnisses nach Indi-
Postanschrift des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTS hat sich geändert
Infolge der kommunalen Neu- gliederung, die Köln Anfang dieses Jahres zur „Millionen- stadt" machte, haben sich jetzt auch die Postanschrif- ten der Redaktion und des Verlages (mit Anzeigenabtei- lung) teilweise geändert. Sie lauten seit dem 1. Oktober 1975:
Redaktion
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
5000 Köln40 Postfach 40 04 30 Dieselstraße 2
Deutscher Ärzte-Verlag 5000 Köln 40
Postfach 40 04 40 Dieselstraße 2
Die Telefonnummer ist un- verändert geblieben. Die Re- daktion des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTS und den Deutschen Ärzte-Verlag er- reichen Sie wie bisher über die Telefon-Sammelnummer (0 22 34) 70 11-1.
kations- und Stoffgruppen als pra- xisfremd kritisiert und die Rück- kehr zur alphabetischen Auflistung der Präparate gefordert. Eine Re- präsentativuntersuchung im Auf- trag des Bundesverbandes und ei- nes anderen Herausgebers eines Arzneimittelverzeichnisses hat jetzt allerdings gezeigt, daß die Rote Li- ste 1974 das meistbenutzte Arznei- mittelverzeichnis in der Bundesre- publik Deutschland und die er- wähnte Kritik daher nicht repräsen- tativ ist. Der Verband war sich von Anfang an darüber im klaren, daß das neue Konzept der Roten Liste den Ärzten einige Umstellungs- schwierigkeiten bereiten würde.
Der Verband war aber auch der Meinung, daß das Informationsan- gebot der neuen Roten Liste, in er- ster Linie die mit ihr verbundene Erhöhung der Übersichtlichkeit des Arzneimittelangebots auch im Hin- blick auf das Wirtschaftlichkeitsge- bot der Reichsversicherungsord- nung diese Anfangsschwierigkei- ten rechtfertige und letztlich auch von der Mehrzahl der Ärzte hono- riert werde. Diese Überlegung hat sich als richtig erwiesen. 82 Pro- zent aller niedergelassenen Prakti- ker und Internisten benutzen die neue Rote Liste regelmäßig, 73 Prozent sogar ein- oder mehrmals täglich. Die Rote Liste ist damit das Arzneimittelverzeichnis. Die Ärzte schätzen an ihr insbesondere die Ausführlichkeit der Information, die diagnosebezogene Gliederung der Präparate, die Möglichkeit von Präparatevergleichen und die Voll- ständigkeit des Überblicks über das Angebot. Vor dem Hintergrund dieser breiten Zustimmung aus der Ärzteschaft wird sich der Bundes- verband der Pharmazeutischen In- dustrie bemühen, bei Beibehaltung des neuen Gliederungsprinzips das Informationsangebot weiter zu ver- bessern und es den Benutzern ins- besondere zu erleichtern, die Aus- wahl der Präparate noch leichter als seither auch unter wirtschaftli- chen Gesichtspunkten zu treffen.
Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie 6 Frankfurt/Main
Karlstraße 21
2790 Heft 40 vom 2. Oktober