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Die abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Kanton Bern müssen bei ihrer Rückkehr in ihr Heimatland ebenfalls von der Unterstützung der DEZA profitieren können

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# 213287

M 232/2004 POM 12. Januar 2005 46C

Motion

0113 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 13.09.2004

DEZA-Hilfe für abgewiesene Asylbewerber

Der Regierungsrat wird aufgefordert, beim Bundesrat zu intervenieren, damit abgewiesene Asylsuchende, die dem Kanton Bern zugeteilt sind und die freiwillig oder unfreiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen, Unterstützung von der DEZA erhalten können.

Begründung:

In der Sonntagspresse vom 12. September 2004 hat Frau Bundesrätin Micheline Calmy- Rey verlangt, dass in den Herkunftsländern der 523 abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Kanton Waadt Betreuungsprogramme auf die Beine gestellt werden. Erwähnt wurde nur der Kanton Waadt.

Laut der Vorsteherin des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sollen die Asylsuchenden bei ihrer Rückkehr Hilfe vor Ort erhalten, egal ob sie freiwillig oder unfreiwillig zurückgekehrt sind.

Es ist ungerecht, dass die DEZA nur den abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Kanton Waadt, die in ihre Heimat zurückkehren müssen, besondere Aufmerksamkeit schenkt. Für die Betroffenen ist jede Rückkehr, ob freiwillig oder unter Zwang, eine schwierige Situation.

Es gibt keinen Grund, abgewiesene Asylsuchende aus einem bestimmten Kanton gegenüber anderen aus anderen Kantonen zu bevorzugen.

Die abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Kanton Bern müssen bei ihrer Rückkehr in ihr Heimatland ebenfalls von der Unterstützung der DEZA profitieren können. Bundesrätin Calmy-Rey sorgt sich um «diese Leute, deren persönliche Situation sehr hart ist». Im Kanton Bern gibt es ebenfalls solche Situationen, für die sich das EDA aus Gründen der freundeidgenössischen Gleichbehandlung einsetzen muss.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat anerkennt, dass besondere Situationen wie z.B. der lange Aufenthalt abgewiesener Asyl Suchender besondere Lösungen erfordern. Zu berücksichtigen sind dabei allerdings die Umstände, die zur besonderen Situation geführt haben und besondere Lösungen dürfen nicht vom Aufenthaltsort abhängig sein.

Der Regierungsrat ist aber der Auffassung, dass für abgewiesene Asyl Suchende und für die Kantone in Bezug auf die Entscheidpraxis und ebenso in Bezug auf die Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe einheitliche Regeln gelten müssen. Es kann nicht sein, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement besondere Härtefallkriterien nur für einen

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Kanton zugänglich macht. Für andere Kantone müssen die Kriterien auch Gültigkeit haben.

Zudem ist der Prozentsatz der Härtefallregelungen auch für die andern Kantone anzuheben.

Der Regierungsrat lehnt es jedoch ab, beim Bundesrat vorstellig zu werden, um nur für Asyl Suchende, die dem Kanton Bern zugeteilt sind, eine Unterstützung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zu erhalten.

Antrag Ablehnung

An den Grossen Rat

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