Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2013.0353 Seite 1/2
Vorstoss-Nr: 076-2013
Vorstossart: Motion
Eingereicht am: 18.03.2013
Eingereicht von: Näf-Piera (Muri, SP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung: 11.09.2013
RRB-Nr: 1226/2013
Direktion: FIN
BEKB braucht keine Steuerhinterzieher
Im Rahmen der Eigentümerstrategie setzt sich der Kanton Bern bei der Berner Kantonal- bank für eine konsequente Weissgeld-Strategie auch bei inländischen Kundinnen und Kunden ein.
Begründung:
Die Kantonalbanken der Nordwestschweiz, wie die Aargauische, die Basler oder die Ba- sellandschaftliche Kantonalbank, wollen keine unversteuerten Neugelder mehr, und zwar auch nicht von inländischen Kundinnen und Kunden. Dieses Ziel steht im Gegensatz zur Kundenpolitik vor 10 Jahren, als entsprechende Forderungen mit der Aussage zurückge- wiesen wurden, die Pflicht zur korrekten Deklaration der Steuern liege beim Kunden, nicht bei der Bank.
Nun verlangt zum Beispiel die BKB von Schweizer Neukunden eine Bestätigung, dass die Gelder versteuert sind. Bei Zweifeln werden die Deklarationen der Kunden auf Plausibilität überprüft. Die BLKB trennt sich von in- und ausländischen Kunden, wenn sich der Ver- dacht auf Steuerhinterziehung erhärtet. Eine ähnliche, aber möglichst noch weitergehende Weissgeldstrategie will die vorliegende Motion auch bei der Berner Kantonalbank errei- chen.
Vor dem Hintergrund der grossen Summen, die dem Kanton Bern jährlich durch Steuerhin- terziehung entgehen, soll die Berner Kantonalbank durch ihren Mehrheitsaktionär zu einer konsequenten Ablehnung von unversteuerten Geldern angehalten werden. Da der Kanton Bern selber nicht direkt im Verwaltungsrat Einsitz nimmt, bietet sich für den Berner Regie- rungsrat die Möglichkeit, dem BEKB-Verwaltungsrat das entsprechende Anliegen schrift- lich zu unterbreiten oder an den Aktionärsversammlungen Anträge zu stellen.
Mit einem konsequenten Vorgehen gegen Steuerhinterziehung handelt die BEKB im Inte- resse des Kantons und vor allem im Interesse der Berner Steuerzahlerinnen und Steuer- zahler, die Einkommen und Vermögen korrekt versteuern.
Geschäfts-Nr.: 2013.0353 Seite 2/2
Antwort des Regierungsrates
Der Motionär fordert, dass sich der Regierungsrat im Rahmen der Eigentümerstrategie für eine konsequente Weissgeldstrategie der Berner Kantonalbank (BEKB | BCBE) bei aus- ländischen und inländischen Kunden einsetzt. Gestützt auf Artikel 95 Absatz 3 der Kan- tonsverfassung steht die BEKB | BCBE unter der Aufsicht des Regierungsrates. Somit handelt es sich bei der vorliegenden Motion um eine Richtlinienmotion. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grads der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Das Anliegen des Motionärs bezieht sich auf die Geschäftspolitik der BEKB | BCBE, wes- halb die folgenden Informationen auf Angaben der Bank basieren. Die BEKB | BCBE ist nicht an unversteuerten Kundengeldern interessiert. Zudem setzt die BEKB | BCBE vor- aus, dass ihre Kunden die für sie verbindlichen Steuergesetze einhalten. Die BEKB | BCBE geht keine Geschäftsbeziehung ein, wenn sie Hinweise für eine Umgehung der Steuerpflicht hat. Kunden, die die BEKB | BCBE mit nicht versteuerten Geldern konfrontie- ren, empfiehlt sie die Dienste einer neutralen Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Kunden mit Wohnsitz im Ausland müssen seit 2010 schriftlich bestätigen, dass ihre Ver- mögenswerte ordentlich deklariert werden. Auch für inländische Kunden hat die BEKB | BCBE bereits seit mehreren Jahren Massnahmen getroffen, die dazu führen sollen, dass Kunden ihre Vermögenswerte ordentlich deklarieren (z.B. wurden Steuerhinterziehung indizierende Produkte untersagt und Kunden mit ausländischen Sitzgesellschaften abge- lehnt).
Der Regierungsrat unterstützt die Forderung des Motionärs nach einer konsequenten Weissgeldstrategie der BEKB| BCBE. Wie die obenstehenden Ausführungen zeigen, ver- pflichtet sich die BEKB | BCBE bereits seit Jahren zu einer solchen Strategie und hat Massnahmen ergriffen, um die Annahme unversteuerter Gelder zu verhindern. Die Haltung der BEKB | BCBE ist mit derjenigen der Nordwestschweizer Kantonalbanken vergleichbar.
Der Regierungsrat erachtet das berechtigte Anliegen der Motion damit als bereits erfüllt und beantragt die Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.
Antrag: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
An den Grossen Rat