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Archiv "Nach Redaktionsschluß: Punktwert 691" (11.10.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie Devise hieß: Auch in den fünf neuen Bundes- ländern muß ein ange- messener Punktwert für die am- bulante (kassenärztliche) Ver- sorgung erreicht werden. Die fi- nanziell beengte Lage der Kran- kenkassen auf dem Gebiet der bisherigen DDR müsse zwar be- dacht werden, doch müßten die Ärzte aus ihren Honoraren auch ihre Investitionen finanzieren können. Die Absicht, sich nie- derzulassen, müsse gefördert und dürfe nicht behindert wer- den — letzteres wäre gewiß der Fall, wenn der politisch propa- gierte „Einstiegswinkel 45 Pro- zent" angelegt werde. So die ärztliche Argumentation (weite- re Berichte darüber in diesem Heft).

Nun, der Einstiegswinkel von 45 Prozent wird nicht ange- legt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversiche- rung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich

Nach Redaktionsschluß

Punktwert 691

am 2. Oktober auf einen für das Jahr 1991 garantierten Mindest- punktwert von 6,1 Pfennigen ge- einigt. Noch im Dezember 1990 wird gemeinsam geprüft, ob es dabei bleibt oder ob der Wert nach oben korrigiert werden kann. In der Folgezeit soll eine solche Überprüfung alle Viertel- jahre stattfinden.

Diese Vereinbarung gilt für niedergelassene Kassenärzte, auch für den Fall einer Umstruk- turierung von Polikliniken in Gemeinschaftspraxen oder Pra- xisgemeinschaften. Für fortbe- stehende Polikliniken wird es, jedenfalls zunächst, Behand-

lungsfallpauschalen geben. Die- se sollen fachgruppenspezifisch gewichtet für jede Poliklinik festgelegt werden. Ergänzend

soll bei ausgewählten Poliklini- ken der Leistungsbedarf nach dem Einheitlichen Bewertungs- maßstab ermittelt werden, um die Pauschalierung gegebenen- falls korrigieren zu können.

6,1 Pfennige — das ist alles in allem kein absolut befriedigen- des, aber ein faires Ergebnis der Verhandlungen, an denen auch ein Vertreter der Kassenärztli- chen Vereinigungen der neuen Länder mitgewirkt hat. Der Mindestpunktwert von 6,1 Pfen- nigen ist auch deshalb beacht- lich, weil er unabhängig von der Entwicklung der Gesamtausga- ben, also ohne Deckelung, ge- zahlt wird. Die Verhandlungs- partner sind allerdings davon ausgegangen, daß der Anteil der Ausgaben für die ambulante ärztliche Behandlung in den fünf neuen Bundesländern bei 20 Prozent liegen sollte. Das ist ein bißchen mehr als im Bundesge- biet (West). Hier lag der Anteil 1989 bei 18,4 Prozent. DÄ

D

ie Liberalen, die stets die Fahne des freien Unter- nehmertums, des Mittel- standes, der Selbständigen und Freien Berufe hochhalten, sind offenbar bereit, interventionisti- sehe, staatsdirigistische Eingriffe in den marktwirtschaftlichen Ordnungsprozeß hinzunehmen, wenn es um „überparteiliche",

„staatspolitische Grundanlie- gen" geht. Aktuelles Beispiel:

die Aussagen von namhaften F.D.P.-Politikern zu den staat- lich festgesetzten Honorar- abschlägen bei privatärztlicher Behandlung per 1. Januar 1991 (wie im Einigungsvertrag veran- kert). Die Bundesregierung, die unverdrossen auch bei der Rea- lisierung der Sozialunion die Po- litik der Kostendämpfung nach dirigistischem Zuschnitt ver- folgt, hat zumindest von Bundes- wirtschaftsminister Dr. Helmut Haussmann das Placet erhalten, zeitlich befristete Honorarab- schläge bei den für Ärzte und Zahnärzte geltenden amtlichen Gebührenordnungen auf dem Gebiet der vormaligen DDR per Gesetz vorzuschreiben. Vor dem

Liberale

Sündenfall

Bundeskongreß '90 des Bundes- verbandes der Freien Berufe (BFB) in Bad Honnef bezeich- nete Haussmann dies auch als ein „Stück Glaubwürdigkeit".

Zu Recht werde immer wieder darauf hingewiesen, daß das Lohn- und Kostengefälle zugun- sten der DDR vorerst erhalten bleiben müsse, um den wirt- schaftlichen Aufholprozeß zu erleichtern. Dann aber könne man nicht gleichzeitig bei den Honorarordnungen „in die vol- len gehen", meinte Haussmann.

Einmal davon abgesehen, daß aus Honorarumsätzen u. a.

teure Investitionen und die wachsenden Betriebsausgaben bestritten werden müssen, ver- mengt der Ressortminister Brut- toumsätze, Bruttohonorarerlöse mit Einkommen und Löhnen.

Ganz davon zu schweigen, daß sich der liberale Minister zum

Fürsprecher eines staatlichen Preisdiktats und damit eines eklatanten Verstoßes gegen marktwirtschaftliche Prinzipien macht. Die negativen Folgen sind abzusehen. Für die so zum Einheitsopfer gezwungenen Pharmaunternehmen ebenso wie die niederlassungswilligen Ärzte werden noch mehr Barrie- ren aufgebaut, statt diese nie- derzureißen, um die institutio- nalisierte Staatsmedizin von ei- nem liberalisierten freiheitli- chen Gesundheitssicherungssy- stem ablösen zu lassen.

Differenzierter beurteilt da schon der sozial- und gesund- heitspolitische Experte im Bun- destag, Dieter-Julius Cronen- berg, Blüms Marschzahl 45. „Ei- nen Zwangs-Honorarabschlag von 55 Prozent halten die Libe- ralen auch aus ordnungs- und gesundheitspolitischen Gründen für unakzeptabel." Als erfahre- ner mittelständischer Unterneh- mer weiß der Chef-„Sopo" der F.D.P. sehr genau: „Kein Arzt kann auf diesem (45 Prozent West-)Niveau in der DDR eine Praxis aufbauen . ." HC

Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990 (1) A-3077

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