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Archiv "Schwangerschaftsabbruch: Pflichtberatung: Meinungsvielfalt in den neuen Ländern" (25.04.1991)

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spielsweise der Nettostundenlohn ei- nes Allgemeinarztes gegenwärtig bei 20,59 DM — eine Zahl, die die anwe- senden Landespolitiker mit Erstau- nen zur Kenntnis nahmen; dies sei der Politik, so ihre Reaktion, im De- tail nicht bekannt.

Der prominenteste Gast der Diskussionsveranststaltung, die Par- lamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Dr.

med. Sabine Bergmann-Pohl, zeigte durchaus Verständnis für die Sorgen und Probleme der Kassenärzte. „Ich werde mich dafür einsetzen, daß Ih- re Kümmernisse in Bonn transparen- ter werden", versprach die appro- bierte Ärztin ihren Kollegen. Sie selbst, so die Staatssekretärin weiter, sei der Auffassung, daß die Weiter- entwicklung der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung in West- deutschland nicht gegenüber dem Aufbau eines leistungsfähigen Ge- sundheitswesens in den neuen Bun- desländern in den Hintergrund tre- ten dürfe.

Unterstützung sagte Sabine Bergmann-Pohl bei den Bemühun- gen um die Entbürokratisierung des kassenärztlichen Alltags zu. Ohne Details zu nennen, erklärte die Staatssekretärin: „Das Übermaß an Bürokratie muß abgebaut werden."

Konkreter faßte dies Dr. Gudrun Blaul mit der Forderung, die mit dem Gesundheits-Reformgesetz ein- geführten Richtgrößen- und Stich- probenprüfungen bei der geplanten Novellierung des Sozialgesetzbu- ches V wieder zu streichen.

Das allein reiche aber nicht aus, um die bedrohliche Entwicklung für die ambulante kassenärztliche Ver- sorgung abzuwenden, machte Dr.

Gudrun Blaul klar. Das starre Ge- sundheits-Reformgesetz insgesamt müsse in Bewegung geraten — zugun- sten eines wieder weiter gefaßten Handlungsspielraumes der gemein- samen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Diesen Hand- lungsspielraum habe die Politik vor allem in den letzten Jahren durch ge- setzliche Restriktionen mehr und mehr eingeschränkt. Und schließlich:

Der gesetzlich verankerte Anspruch auf eine angemessene Vergütung dürfe nicht länger nur auf dem Pa- pier bestehen. JM

wr

Bei einer in den neuen Bundes- ländern durchgeführten Befra- gung von Persönlichkeiten, die sich in der Vergangenheit mit dem Thema Schwangerschafts- abbruch auseinandergesetzt ha- ben, dominierte die Zustimmung zur Fristenlösung. Bei der Pflichtberatung dagegen schei- den sich die Geister — Erkennt-

I

ch bin gegen jede gesetzliche Einschränkung des Schwanger- schaftsabbruchs." Diese wohl in der einen Richtung extremste Ansicht vertritt der Vorsitzende der Gesellschaft für Sexualwissenschaft e. V. (gegründet im Mai 1990 in Leipzig), Prof. Dr. Kurt Starke.

Nur die Schwangere habe zu entscheiden, ob sie die Schwanger- schaft austragen wolle. Die Entschei- dung des Arztes sei es dann, ob er den Eingriff (unter medizinischen Voraussetzungen) durchführen kön- ne und (aus ethisch-moralischen Gründen) wolle.

„Jeder Abbruch ist einer zu viel"

Starke geht damit („als Privat- mann, aber aufgrund langjähriger in- tensiver Beschäftigung mit der Pro- blematik") sogar über die Stellung- nahme des Vorstandes der genann- ten Gesellschaft vom August 1990 hinaus, worin festgestellt wird: „Zur Fristenregelung . . . unter alleiniger Entscheidung der Schwangeren gibt es keine gangbare Alternative". An- drohung strafrechtlicher Verfolgung führe nicht zu einem Rückgang der Abbrüche, sondern lediglich zu einer

nisse unseres Leipziger Mitar- beiters aus seinen Recherchen.

Der Schwangerschaftsabbruch als Mittel zur Geburtenregelung wird durchweg abgelehnt. Alle Befragten forderten eine umfas- sende sexual-ethische Erzie- hung und die Belohnung des Kinderwunsches durch gesamt- gesellschaftliche Maßnahmen.

Verlagerung in die Grauzone der Il- legalität. Schutz des ungeborenen Lebens müsse sich am Schutz des ge- borenen messen lassen. Da sei der Tod von weltweit jährlich rund 200 000 Frauen an den Folgen heim- licher Abtreibung (nach Schätzun- gen der IPPF) unvertretbar. Auch werde zu wenig nach den Entwick- lungsbedingungen unerwünscht ge- borener Kinder gefragt. Die Praxis des Paragraphen 218 (in den alten Bundesländern) bewirke auch einzig eine Kriminalisierung von Frauen in Not und sei für den Schutz des unge- borenen Lebens ungeeignet: Das be- weise auch das Verhältnis ausgetra- gener zu abgebrochenen Schwanger- schaften, das in der Bundesrepublik wie in der

DDR

(nach der liberalen Regelung mit der Fristenlösung) nach Darstellung von Starke 3:1 be- tragen habe.

Trotzdem hält die Gesellschaft für Sexualwissenschaft „jeden Ab- bruch für einen zu viel und für ver- meidenswert". Dazu bedürfe es aber dringend flankierender Maßnah- men: Freier und finanziell vertretba- rer Zugang zu Verhütungsmitteln,

qualifizierte Sexualerziehung in Fa- milie

und Schule, Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten und Hilfs- angebote für Schwangere in Kon-

r Schwangerschaftsabbruch

Pflichtberatung: Meinungs- vielfalt in den neuen Ländern

Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991 (29) A-1457

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fliktsituationen — und „schließlich ein gesellschaftliches Klima, in dem sich Kinder als erwünscht und ange- nommen empfinden . . .".

Dem Inhalt dieser Stellungnah- me entsprechen (mit einzelnen Ab- weichungen, zum Beispiel zur Pflichtberatung) im Grunde auch die Auffassungen der überwiegenden Zahl der Befragten. Die medizini- sche Indikation zum Schwanger- schaftsabbruch findet ohnehin allge- meine Zustimmung.

So meinte Dr. Christa Sauer, Gynäkologin und seit vielen Jahren Leiterin eine Ehe-, Sexual-, Jugend- und Familienberatungsstelle, viele Frauen der neuen Bundesländer sä- hen die Fristenlösung als elementa- res Menschenrecht an. Sie spricht sich für zunächst freiwillige Beratung bei Qualifizierung der ärztlichen, psychologischen und ethischen Bera- tungsmöglichkeiten aus, die es der Schwangeren (und dem einzubezie- henden Partner) nach sorgfältiger Überlegung ermöglichen, selbst eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Straffreiheit sei ebenso zu fordern, wie die Indikationslösung abzulehnen sei. Damit der Schwan- gerschaftsabbruch kein Mittel zur Geburtenkontrolle werde, sollten al- le Kontrazeptiva an Frauen kosten- frei abgegeben werden.

Beratung nach Abbruch

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Ganz ähnlich äußerte sich eine andere langjährige erfahrene Leite- rin einer Ehe- und Sexualberatungs- stelle, Dr. Ingeborg Kiene, Fachärz- tin für Sozialhygiene: Die Übernah- me der Regelungen der Alt-Bundes- republik wäre ein Rückschritt. Bera- tung ohne Motivation der Schwange- ren bringe nichts, deshalb sei sie ge- gen eine Pflichtberatung. Diese solle allerdings eingeführt werden nach einer Interruptio. Nach eigenen Er- fahrungen bei über 3000 Frauen (und ihren Partnern, wenn vorhan- den) sinke dadurch die Anzahl der Wiederholungsabbrüche um ca. 50 Prozent. Diese sollten dann auch — im Gegensatz zur ersten Interruptio

— nicht mehr kostenfrei sein.

In dem in jedem Falle flächen- deckenden Netz der Beratungsstel-

len sollten nach Auffassung von Dr.

Kiene nur durch entsprechende Aus- bildung und ständige Supervision qualifizierte Beraterinnen eingesetzt werden. Beratung dürfe weder die persönliche Meinung der Beraterin favorisieren, noch ausschließlich auf den Erhalt der Schwangerschaft zie- len. Verantwortungsloser Umgang mit Sexualität und Zeugung — so Frau Dr. Kiene — könne nur verhin- dert werden, wenn im gesamtgesell- schaftlichen Bewußtsein Empfäng- nisschutz als Aufgabe des Paares ge- sehen werde.

Dr. Barbara Goerlich, ambulant tätige Gynäkologin, promovierte über die Auseinandersetzung inner- halb der Ärzteschaft der Weimarer Republik um den § 218. Sie neigt ge- fühlsmäßig auf der Grundlage der ärztlichen Bewahrungspflicht für das menschliche Leben zur Indikations- lösung, sieht diese aber unter den ge- genwärtigen Bedingungen (auch in der Alt-Bundesrepublik) mit unzu- reichenden Hilfen für Mutter und Kind und in einer nicht ausreichend kinderfreundlichen Gesellschaft als für die Frau nicht zumutbar an.

Praktisch ist Dr. Goerlich deshalb für eine Fristenlösung mit Pflichtbe- ratung, die der Frau unbedingt ihre Verantwortung auch gegenüber dem ungeborenen Kind bewußt machen müsse.

Alle, auch die später zitierten Befragten, waren sich einig in der Forderung nach den eingangs ge- nannten flankierenden Maßnahmen, nach einer Erziehung zur verantwor- tungsbewußten Familienplanung;

viele auch nach Kostenfreiheit jeder Form der Empfängnisverhütung. So auch die Ärzte der Universitätsfrau- enklinik Halle, deren zusammenge- faßte Meinung Prof. Dr. K. Rothe, Ordinarius für Gynäkologie und Ge- burtshilfe, wiedergab: Fristenlösung innerhalb der ersten 10 bis 12 Schwangerschaftswochen (Kompro- miß• bis zur 10. Schwangerschaftswo- che) bei Pflichtberatung und völliger Entscheidungsfreiheit der Frau.

Auch Dr. Thomas Knaus, leiten- der Chefarzt einer kommunalen Frauenklinik, seit zehn Jahren in der Beratung tätig und vorher viele Jah- re Mitglied einer Schwangerschafts- unterbrechungskommission, spricht

sich für Fristenlösung und Pflichtbe- ratung aus, letztere aber durch den die Schwangerschaft feststellenden Gynäkologen. Dessen Beratung müs- se, um qualifiziert sein zu können, al- lerdings angemessen honoriert wer- den. Auch wären entsprechende Ausbildungsangebote für Gynäkolo- gen erforderlich. Konfliktberatungs- stellen müsse es, so Dr. Knaus, zu- sätzlich für vorwiegend psychosozia- le Problemfälle geben. Was ver- antwortungsbewußte Gynäkologen schon jetzt bieten, nämlich eine aus- führliche Beratung nach der Inter- ruptio, solle ebenfalls gesetzlich ver- ankert werden. Auch müsse es (dar- über waren sich übrigens alle Befrag- ten einig) jedem Gynäkologen frei- gestellt sein, ob er Schwangerschafts- abbrüche durchführen wolle oder nicht.

Fristenlösung und Beratung Erfahrungen mit der Interrup- tio-Kommission in der DDR (vor 1972) und als Arzt in einer Universi- täts-Frauenklinik prägten auch die Meinung des Gynäkologen Doz. Dr.

Dr. Gert Henning, seit 1976 in der Beratung, seit 1984 dort leitend tätig.

Zu fragen sei, ob man nur das unge- borene oder das Leben insgesamt schützen wolle — letzteres schließe dann zwingend auch die Frage nach dem Schutz und den Lebensbedin- gungen ungewollt geborener Kinder ein. Dr. Dr. Henning ist für die Fri- stenlösung, möchte die Pflicht zur Beratung aber eher dem betreuen- den Frauenarzt als der Schwangeren auferlegt wissen: „Der Arzt trägt die Verantwortung". Qualifizierte Bera- tungsstellen sollten für all die Frau- en zur Verfügung stehen, deren Pro- bleme/Konflikte den Gynäkologen in der Sprechstunde überfordern. Da- bei sei die Nichtinanspruchnahme des Beratungsangebotes beziehungs- weise der Uberweisung durch die Frau in Kauf zu nehmen.

Seit 1984 beschäftigt sich die ehemalige Arbeitsgemeinschaft, jetzt Gesellschaft für psychosomatische Gynäkologie und Geburtshilfe (Ost) mit den psychosozialen Ursachen und Folgen des Schwangerschafts- abbruches. Das berichtet deren Vor- A-1460 (32) Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991

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sitzender Dr. Paul Franke, Gynäko- loge und Facharzt für Psychothera- pie, und beklagt zugleich, daß kein Vertreter in die offizielle gesamt- deutsche Kommission zur Neurege- lung des Schwangerschaftsabbruches aufgenommen worden sei. Nun ha- ben Vertreter seiner Gesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für psychosomatische Geburtshilfe und Gynäkologie (West) einen gemeinsa- men Entwurf für „Empfehlungen zur Neugestaltung gesetzlicher Regelun- gen für Schwangerschaftskonflikt/

Lebensschutz/Schwangerschaftsab- bruch" ausgearbeitet.

Dr. Franke spricht sich für eine Fristenlösung mit Beratung aus. Die- se sieht er aber als so qualifiziert an, daß sie nicht durch den betreuenden Gynäkologen, sondern nur durch Frauenärzte mit psychotherapeu- tischer Zusatzausbildung und ei- ner weiterführenden Ausbildung in Schwangerschaftskonfliktberatung durchgeführt werden sollte.

Für letztere habe seine Gesell- schaft bereits ein Lehrgangsmodell vorzulegen. Dies schließe die konti- nuierliche Supervision als Hilfe für den „dauerfrustrierten" Berater ein.

Besonders müsse die Beratung so ge- staltet sein, daß die Entscheidung der Frau nicht manipuliert werde.

Prinzipiell gehe es bei allen Ent- scheidungen dazu um die Durchset- zung einer Ideologie, die in ihren ex- tremen Ausformungen lautet: „Mein Bauch gehört mir" beziehungswei- se „Jede Schwangerschaftsunterbre- chung ist Mord". So bestehe die Ge- fahr, die einzelne Schwangere in ih- rem Konflikt aus den Augen zu ver- lieren.

Die Vorsitzende des kürzlich ge- gründeten Landesverbandes Sachsen der Pro Familia, Prof. Dr. Lykke Aresin (Neuropsychiaterin, aber seit Anfang der 60er Jahre in einer Uni- versitätsfrauenklinik tätig, dabei auch als Ehe- und Sexualberaterin), schätzt die gesetzliche Regelung in der ehemaligen DDR als weitgehend effektiv ein. Sie habe die Befreiung vom illegalen Abort gebracht und auch Suizide ungewollt Schwangerer

deutlich vermindert. Auch dabei sei

in jedem Falle eine Beratung durch den die Interruptio durchführenden Gynäkologen festgelegt gewesen.

Diese habe jedoch besonders im psy- chosozialen Bereich nicht internatio- nalem Standard entsprochen und sei als Pflichtberatung bei einer Fristen- lösung erheblich verbesserungsbe- dürftig. Beratung kostet Zeit. Diese müsse nicht nur zur Verfügung ste- hen, sondern auch angemessen ho- noriert werden.

Pflichtberatung

Dr. R. Kleinschmidt glaubt nicht, daß es eine allseits befriedi- gende Lösung in dieser Sache geben wird. Der Chefarzt der Frauenklinik eines Kreiskrankenhauses, seit 20 Jahren Gynäkologe, weiß, wovon er spricht. Rechtsschutz für das Unge- borene und jede erdenkliche Hilfe für die ungewollt Schwangere sind die Eckpunkte seiner Auffassung.

Die Gesellschaft habe so zu helfen, daß materielle Gründe „für einen solchen Wahnsinnseingriff' wegfal- len. Die Fristenlösung lehne er ab, Frauen im ersten Schwangerschafts- drittel seien objektiv unfähig, eine so schwerwiegende Entscheidung zu treffen, psychisch in einer Ausnah- mesituation. Deshalb „keine Bedro- hung durch das Strafgesetz wie im

§ 218!", statt dessen „Geleitschutz" — auch durch den Partner. Überhaupt solle mehr Verantwortung für Kin- der auf die Väter übertragen wer- den.

Der Vorsitzende des Landesver- bandes Sachsen von „Christdemo- kraten für das Leben e. V." (CDL), Dr. Siegfried Hummel, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, hatte sich bereits im August 1990 in einem Brief an Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident de Maiziere „ent- schieden gegen die menschenfeindli- che und inhumane Fristenlösung"

ausgesprochen. Das Recht auf Le- ben (auch des ungeborenen Kindes) sei höher einzustufen als das Selbst- bestimmungsrecht der Frau. Dieses könne von ihr vor Eintritt der Gravi- dität ausgeübt werden, Kontrazepti- va sollten deshalb kostenfrei abgege- ben werden. Die Fristenlösung ma- che die Schwangere auch erpreßbar durch den Partner. Ein Gesetz solle jedoch die Gebärwillige schützen.

Abtreibung sei in jedem Falle geset- zeswidrig und könne lediglich bei

strenger medizinischer (einschließ- lich eugenischer) Indikation (mit Pflichtberatung) straflos bleiben.

Strafandrohung wirke darüber hin- aus bewußtseinsbildend: „Was der Staat erlaubt, kann nicht verwerflich sein".

All diese Einzelaussagen ergän- zen Daten, die Dr. Ulrike Busch, Philosophin und befaßt mit Fragen der Medizinethik und der Moralso- ziologie, aus 312 Fragebögen, beant- wortet von Gynäkologinnen aus dem Norden und Süden der damaligen DDR, im September 1990 erheben konnte. Über 80 Prozent der Befrag- ten hielten die Abruptio für Ver- nichtung oder Tötung werdenden menschlichen Lebens, aber nur 19 Prozent für Tötung im Sinne einer Strafrechtskategorie und nur 12 Pro- zent für Mord (Mehrfachantworten waren — auch bei späteren Fragen — möglich).

Modifikationen gewünscht Trotzdem sprachen sich 72 Pro- zent für das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf einen Schwanger- schaftsabbruch (der jedoch immer Ausnahme bleiben müsse) aus. Le- diglich 7 Prozent hielten nur eine medizinische Indikation für gerecht- fertigt. Dies zeigt — nach Meinung der Autorin — die Ambivalenz des realen Problems.

Die Mehrzahl meinte, daß durch restriktivere Gesetzgebung nur das Risiko illegaler Abborte erhöht wer- de und es immer Gynäkologen gebe, die die Abruptio illegal durchführ- ten. Lediglich 10 Prozent sprachen sich für eine Rechtsangleichung an die Alt-Bundesrepublik aus, 22 Pro- zent für die alte DDR-Gesetzge- bung, 67 Prozent wünschten Modifi- kationen.

In zwei Untersuchungen von Kurt Starke kamen auch die Betrof- fenen und ihre (potentiellen) Part- ner zu Wort. Im Juli 1990 sprachen sich bei einer repräsentativen Befra- gung 77 Prozent der (damaligen) DDR-Bevölkerung (Frauen wie Männer) für die Beibehaltung der Fristenlösung, nur 12 Prozent dage- gen aus Immerhin 11 Prozent hatten aber auch keine Meinung dazu.

OMR Dr. med. Gerhard di Pol Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991 (35) A-1463

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