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Von 1990 bis 2007 hat in der Schweiz die Bevölkerung um 12 Prozent zugenommen

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M 215/2009 ERZ 2. Dezember 2009 ERZ C Motion

2068 Fritschy, Rüfenacht (FDP) Zumstein, Bützberg (FDP)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 02.06.2009

Dem Ärztemangel auch bei der Ausbildung entgegenwirken Der Regierungsrat wird aufgefordert

1. sich bei der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und weiteren geeigneten Stellen dafür einzusetzen, dass an den Gymnasien für die Ergreifung eines Studiums für allgemeine Medizin (Hausarztmedizin) und allenfalls für andere von Nachwuchsmangel betroffene Disziplinen geworben wird.

2. sich bei der Schweizer Universitätskonferenz (SUK) dafür einzusetzen, dass die Ausbildung in Hausarztmedizin an allen medizinischen Fakultäten der Schweiz speziell gefördert wird.

3. sich dafür einzusetzen, dass geprüft wird ob und wie die Absolventinnen und Absolventen eines Studiums in Humanmedizin zu einer minimalen Ausübung des Berufs als Arzt oder Ärztin verpflichtet werden könnten.

4. sich bei der SUK dafür einzusetzen, dass an den Universitäten die Anzahl der Studienplätze für Humanmedizin moderat weiter erhöht wird.

Begründung:

Seit mehreren Jahren genügt die Anzahl der in der Schweiz ausgebildeten Ärzte nicht, um die Nachfrage zu decken. Von 1990 bis 2007 hat in der Schweiz die Bevölkerung um 12 Prozent zugenommen. In der gleichen Zeit hat die Zahl der Universitätsabschlüsse mit Arzt- Diplom um 20 Prozent abgenommen. Der Frauenanteil hat in der gleichen Zeitspanne von 35 auf 54 Prozent zugenommen. Gleichzeitig hat, nicht zuletzt durch die zunehmende Feminisierung, die Teilzeittätigkeit zugenommen, resp. ist der Aktivitätsgrad der Ärztinnen und Ärzte gesunken, auf durchschnittlich 9 Halbtage pro Woche im Jahr 2008.

Dies hat zur Folge, dass sich vor allem in unseren Spitälern der Anteil der Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Ärztediplom stark erhöht hat, auf 30 Prozent im Jahr 2008. Im ambulanten Sektor betrug der Anteil der Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Ärztediplom 2008 15 Prozent. In den nächsten Jahren werden aber kaum mehr neue Ärztinnen und Ärzte aus dem benachbarten Ausland in Schweizer Spitälern oder Praxen tätig werden, da die Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sich in diesen Ländern verbessert haben. Ärztinnen und Ärzte z.B. aus osteuropäischen Ländern sind wenig geeignet, Arztstellen in der Schweiz zu besetzen.

Weiter ist eine Überalterung der praktizierenden Ärzte zu verzeichnen. Das Durchschnittsalter der ambulant tätigen Ärzte betrug im Jahr 2008 gesamtschweizerisch 53 Jahre. Besonders Hausärzte und Hausärztinnen finden keine Nachfolgerinnen oder Nachfolger. Gleichzeitig nimmt in der Bevölkerung der Anteil der Alten und die

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Polymorbidität zu. Gemäss einer Studie des Gesundheitsobservatoriums Obsan des Bundesamtes für Statistik werden im Jahr 2030 29 Prozent der prognostizierten Konsultationen nicht mehr gewährleistet werden können, sofern nicht rasch Massnahmen eingeleitet werden. Schon bald werde das Angebot ambulanter Leistungen von Chirurgen, Psychiatern und v.a. Hausärzten nicht mehr genügen.

Es ist aus den genannten Gründen angezeigt, dass mehr Werbung für das Studium in Hausarztmedizin und allenfalls für andere von Nachwuchsmangel betroffene Disziplinen betrieben wird, dass die Hausarztmedizin an den medizinischen Fakultäten speziell gefördert wird, dass angesichts der hohen Ausbildungskosten geprüft wird, ob und wie die Abwanderung von ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten in andere Berufe verhindert werden kann und dass die Zahl der Ausbildungsplätze an den Universitäten der Schweiz moderat weiter erhöht wird. Die Zulassungsbeschränkungen sind beizubehalten, damit die Ausbildungsqualität und die Quote der Studienabschlüsse hoch gehalten werden können.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.06.2009

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Es liegt grundsätzlich in der Aufgabenerfüllung des Regierungsrates bzw. des zuständigen Fachdirektors, sich in interkantonalen Gremien für die in der Motion geforderten Anliegen einzusetzen. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat teilt das Anliegen der Motionärin, dass die ärztliche Versorgung auch in Zukunft gewährleistet sein muss. Bereits im Rahmen der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung hat er die Komplexität des Problems und die verschiedenen Implikationen betont. Massnahmen vor Aufnahme eines Medizinstudiums oder während der Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte können einen Beitrag zur Verminderung des Problems leisten. Allerdings weist der Regierungsrat darauf hin, dass neben Massnahmen in der Ausbildung vor allem Massnahmen im beruflichen Bereich und in der Gesundheitspolitik nötig sind.

Zu den einzelnen Forderungen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Die Motionärin schlägt vor, dass bei den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten für Studienrichtungen wie Allgemeine Medizin (Hausarztmedizin) geworben werden soll. Für das Studium in Humanmedizin bestehen an den Universitäten Bern, Basel, Freiburg und Zürich Zulassungsbeschränkungen. Jährlich finden Eignungstests statt. Für das Studienjahr 2009/2010 meldeten sich 2’324 Personen an. Nur 603 Personen wurden zugelassen. Ein Desinteresse am Medizinstudium besteht demzufolge nicht.

Medizinstudierende entscheiden sich in der Regel erst während des Studiums, welches Fachgebiet sie vertiefen und welchen Berufsweg sie wählen möchten. Während des Studiums müssen also die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die angehende Ärztin oder der angehende Arzt sich mit dem Berufsbild des Hausarztes bzw. der Hausärztin auseinandersetzen kann. Entsprechende Massnahmen wurden an der Universität Bern bereits in die Wege geleitet (vgl. Ziffer 2).

2. Mit der Gründung des Instituts für Hausarztmedizin im April 2009 und der Einführung der Hausarztpraxis-Curricula sind an der Universität Bern wichtige Schritte zur Förderung der Hausarztmedizin eingeleitet worden. Alle angehenden Ärztinnen und Ärzte absolvieren neu während der ersten vier Studienjahre obligatorische Praktika

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bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin. Damit wurde den Bedürfnissen unserer Gesellschaft nach einer Verstärkung der Hausarztmedizin mit der Einführung des für die Schweiz neuen Ausbildungsmodells beispielhaft Rechnung getragen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Medizinalpersonen durch die Bundesgesetzgebung festgelegt werden und somit der Rahmen für die Ausbildung den Medizinischen Fakultäten klar vorgegeben ist.

Das Medizinstudium in der Schweiz ist regelmässig Thema der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), da jährlich die maximalen Aufnahmekapazitäten für die vier Universitäten mit Zulassungsbeschränkungen festgelegt werden. Der Erziehungsdirektor des Kantons Bern wird ab 1. Januar 2010 Präsident der SUK sein. Die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte wird auch in Zukunft auf der Traktandenliste der SUK bleiben.

3. Die Erstausbildung als Ärztin oder als Arzt ist eine wissensbasierte Ausbildung, welche auf verschiedene Tätigkeitsfelder vorbereitet, unter anderem auch in der medizinischen Forschung. Die Möglichkeit, Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums für eine gewisse Zeit zur Berufsausübung zu verpflichten, käme einem Berufsausübungszwang gleich und wäre kaum verfassungskonform. Zudem würden beispielsweise junge Forscherinnen und Forscher gehindert, in einer in der Regel sehr kreativen und produktiven Phase ihrer Karriere ihre Stärken zu Gunsten des Forschungsplatzes Schweiz voll zu entfalten. Dieser Effekt wäre nicht erwünscht und die vorgeschlagene Massnahme für die Erhöhung der Attraktivität eines Medizinstudiums insgesamt eher hinderlich.

4. Die Universität Bern wird ab Herbstsemester 2010 im Rahmen ihres ordentlichen Budgets ihre Aufnahmekapazitäten für Studierende der Humanmedizin voraussichtlich von 150 Studienplätzen auf 180 Studienplätze erhöhen. Bereits 2007 erfolgte eine Erhöhung um 25 Studienplätze. Eine allfällig weitere Erhöhung für die künftigen Jahre ist in Abklärung. Wie oben ausgeführt, werden im Rahmen der Schweizerischen Universitätskonferenz die Aufnahmekapazitäten jährlich behandelt und gegenüber den Hochschulkantonen mit Medizinischen Fakultäten sowie dem Bund entsprechende Empfehlungen abgegeben (siehe Punkt 2).

Da die Kosten des Medizinstudiums hoch sind, müssen diese bei einer Erhöhung der Studienplätze stets mitberücksichtigt werden. Gemäss Interkantonaler Universitätsvereinbarung werden für Studierende der Medizin in der vorklinischen Ausbildung CHF 24'430 und für die klinische Ausbildung (ab drittem Studienjahr) CHF 48'860 pro Jahr verrechnet.

Antrag: Ziffer 1: Ablehnung

Ziffer 2: Annahme mit gleichzeitiger Abschreibung Ziffer 3: Ablehnung

Ziffer 4: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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