Aus Bund und Ländern
Allgemeinärzte für eigenen Honoraranteil
KÖLN. Falls bis Ende 1998 die in § 73 SGB V seit dem 1. Januar 1993 geltende Gliederung der ambulanten Versorgung in einen haus- und einen fachärztlichen Be- reich nicht umgesetzt wird und keine flankierenden Maßnahmen zur Stärkung der Hausärzte eingeleitet werden, besteht der Berufs- verband der Allgemeinärzte Deutschlands – Hausärzte- verband e.V. – (BDA) auf ei- ner eigenständigen Hausarzt- Kassenärztlichen Vereini- gung. Dies beschloß die De- legiertenversammlung Mitte Mai.
Zudem plädiert der BDA für einen eigenen Honorar- anteil für hausärztlich tätige Ärzte. Den bisherigen An- satz zur Weiterentwicklung des EBM durch die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung lehnt er ab. Das diffe- renzierte Leistungsspektrum und die Versorgungsqualität der Hausärzte müßten besser berücksichtigt werden.
BDA-Bundesvorsitzender Dr. med. Klaus-Dieter Kos- sow hat im Hinblick auf den neu zu regelnden EBM eine Mindestvergütung für Haus- ärzte gefordert und einen Quartalfallwert zwischen 120 und 150 DM als „angemes- sen“ bezeichnet. HC
Kardiologen und Kassen vereinbaren Vergleich über 4,7 Millionen DM
HANNOVER. Das erste von bundesweit zwölf Be- trugsverfahren gegen nieder- gelassene Kardiologen hat zu einem außergerichtlichen Vergleich geführt. Die betrof- fenen Kardiologen einer Ge- meinschaftspraxis zahlen den niedersächsischen Kranken- kassen demnach drei Millio- nen DM für unrechtmäßig einbehaltene Rabatte von Medizinprodukteherstellern.
1,7 Millionen DM noch offe- ner Rechnungen der Praxis
müssen die Krankenkassen nicht mehr bezahlen, heißt es in einer Erklärung der Kas- sen.
Die Gesamtsumme von 4,7 Millionen DM gleiche den Schaden aus, der den Krankenkassen aus überhöh- ten Sachkostenabrechnun- gen entstanden sei. Mit dem Vergleich habe man ein langwieriges zivilrechtliches Verfahren vermieden. Even- tuelle strafrechtliche Folgen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Han- nover blieben von der Ver- einbarung jedoch unberührt.
Um Manipulationen zu ver- meiden, würden die Sachko- sten künftig mit Pauschalen abgegolten, wie sie die Spit- zenverbände und die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung anstreben. Diese Rege- lung gelte rückwirkend vom Frühjahr 1997 an.
Die AOK und die Ersatz- kassen in Niedersachsen hat- ten im Dezember 1996 Straf- anzeige gegen die Kardiolo- gen erstattet. Ende Novem- ber 1997 zeigten die Spitzen- verbände elf weitere Praxen in Deutschland an (siehe DÄ
30/1997). SG
G0Ä: Zentraler Ausschuß gegründet
KÖLN. Auf Initiative der Bundesärztekammer hat sich Ende 1997 ein „Zentraler Konsultationsausschuß für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer“
konstituiert, der Auslegungs- fragen der Amtlichen Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ) klären soll. In dem Gremium sind neben Vertre- tern der Ärzteschaft das Bun- desgesundheits- und das Bun- desinnenministerium (Beihil- fe), der Verband der privaten Krankenversicherung und, beratend, der Verband der Pri- vatärztlichen Verrechnungs- stellen vertreten.
Der Ausschuß ergänzt die Arbeit der Landesärztekam- mern, die im Rahmen der Überwachung ärztlicher Be- rufspflichten privatärztliche Liquidationen im Konfliktfall auf ihre Angemessenheit hin überprüfen. Ziel ist es, zu gemeinsamen Empfehlungen zur GOÄ-Auslegung zu kom- men, bestehende Unsicherhei- ten auszuräumen und Falsch- abrechnungen entgegenzuwir- ken. Beraten werden sollen Grundsatzfragen der Ab- rechnung von Leistungen ganzer Versorgungsbereiche, aber auch Abrechnungsfra- gen in Einzelfällen, die von den Landesärztekammern an das Gremium herangetragen werden (siehe „Bekanntga- ben“ in diesem Heft). EB
Ärztetag in Sachen Menschenrechte
KÖLN. Der Deutsche Ärztetag hat einen Antrag zur finanziellen Förderung der Arbeit des Menschenrechts- beauftragten der Bundesärz- tekammer an den Vorstand überwiesen. Darin wird gefor- dert, ein jährliches Budget von 10 000 DM aus den Mit- teln der Bundesärztekammer für die Menschenrechtsarbeit einzurichten (dazu Heft 23).
Der Antrag wurde nicht di- rekt angenommen, wie ein Vergleich mit dem Wortpro-
tokoll ergab. EB
A-1508 (24) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 24, 12. Juni 1998
P O L I T I K NACHRICHTEN
Im Monat Mai hat „Sommersmog“ bundesweit die Luftqualität beeinträchtigt. Bei intensiver UV-Strahlung und sommerlichen Temperaturen haben hohe Stickstoff- dioxidkonzentrationen den photochemischen Prozeß der Ozonbildung eingelei- tet. Das giftige Reizgas Ozon dringt aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit tief in die Atemwege ein. In Abhängigkeit von Belastungsdauer und Konzentrati- on können Schleimhautreizungen und Lungenfunktionsstörungen auftreten, auch Zellschädigungen in den Bronchien und Lunge sind möglich.
Ozonbelastung in Deutschland im Mai 1998 (Datenbasis Monatsmaximalwerte)
Grafik
n keine Angaben n über 240 µg/m3 n 0 bis 120 µg/m3 Stickstoffdioxidbelastung:
n 121 bis 180 µg/m3 IIOrte mit mindestens einer
n 181 bis 240 µg/m3 Richtwertüberschreitung >200 µg/m3 Copyright: GEORISK GmbH