nösen Infusion in der betrof- fenen Extremität mehrfach höhere Wirkspiegel erreichen lassen.
Unter Verum-Medikation nahm die schmerzfreie und maximale Gehstrecke um et- wa 50 Prozent zu, unter Pla- cebo nur um etwa fünfzehn bis zwanzig Prozent. Auch acht Wochen später waren die mit Actovegin® erzielten Verbesserungen der Geh- strecke erhalten, während die Werte in der Placebogruppe unter den Ausgangswert ab- gefallen waren.
Entgegen einem weit ver- breiteten Vorurteil gegen- über arterieller Infusionsthe- rapie war die Komplikations- rate extrem gering, ernsthafte Komplikationen wurden über- haupt nicht beobachtet.
In einer erstmals vorge- stellten bizentrischen pro- spektiven placebokontrollier- ten Doppelblindstudie an 120 Patienten mit degenerativen Demenzen vom „Alzheimer- Typ" beziehungsweise vasku- lär bedingten Multiinfarkt- Demenzen gelang es der Ar- beitsgruppe von W. M. Her-
Trotz der im Gesundheits- Reformgesetz (Sozialgesetz- buch V) verankerten Vor- schrift zur prozentualen Selbstbeteiligung bei Arznei- mitteln oder gar zu deren hundertprozentigem Aus- schluß von der Kostenüber- nahme durch die Kassen (Ne- gativliste) hat der Zuspruch der Patienten für Naturheil- mittel offenbar nicht gelitten.
Wie das Pharmaunternehmen Nattermann & Cie., Köln- Bocklemünd, anläßlich eines
„Phytoworkshops" in Epidau- ros/Griechenland bekannt- gab, fragen ein Drittel der Pa- tienten den Arzt speziell nach der Verordnung eines Phyto- therapeutikums. Nach einer Umfrage des Instituts für De- moskopie Allensbach bevor- zugen 82 Prozent Naturheil- mittel gegenüber syntheti- schen Präparaten. Laut Nat- termann gibt es zur Zeit rund
mann (FU Berlin), die Wirk- samkeit einer vierwöchigen Infusionstherapie mit Actove- gin® (1. Woche: 250 ml täg- lich, ab 2. Woche: 500 ml i. v., dreimal pro Woche) nachzu- weisen.
Wichtigste Ergebnisse die- ser methodisch nach den neuesten Richtlinien konzi- pierten und exakt durchge- führten Untersuchung waren statistisch signifikante und klinisch relevante positive Einflüsse auf alle untersuch- ten subjektiven (Befindlich- keit, Arzturteil, Pflegebedürf- tigkeit) sowie objektiven (kognitive Leistungsfähigkeit und -geschwindigkeit, psy- choorganisches Krankheits- bild) Parameter unter der Verum-Medikation, während unter Placebo nur marginale Veränderungen zu beobach- ten waren. Art und Ausmaß der beobachteten Nebenwir- kungen unterschieden sich nicht signifikant zwischen Verum und Placebo und wa- ren in den meisten Fällen auf die infusionsbedingte Volu- menzufuhr zurückzuführen.
Dr. med. K.-L. Resch
250 relevante „Arzneipflan- zen", deren Wirkstoffe stan- dardisiert und in ihrer Quali- tät kontrolliert für Präparate aufbereitet werden.
Lediglich fünf bis zehn Prozent aller Pflanzen sind bisher weltweit auf ihre Wirk- samkeit hin pharmakologisch untersucht worden. Im Hin- blick auf die von der Bundes- regierung geplante erweiterte
„Negativliste" für Arzneimit- tel forderte Dr. rer. nat. Tho- mas Högn, Marketingdirektor bei Nattermann, beim Sym- posium in Griechenland, daß für chemische Arzneimittel die gleichen strengen Prüf- und Qualitätskriterien beach- tet werden müssen wie für Phytotherapeutika. Das gel- tende Recht (SGB V) mache keine Unterschiede bei der Bewertung und einer eventu- ellen Zuordnung zur Negativ- liste. HC
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