Mit Baugeld von den Le- bensversicherungsunterneh- men werden immer mehr Häuser und Wohnungen fi- nanziert. Früher investierten die deutschen Versicherer in den Wohnungsbau, um das Geld ihrer Klientel anzule- gen. Heute finanzieren sie Eigenheime, Eigentumswoh- nungen und Ferienwohnun- gen, um mit ihren Kunden gute Geschäfte zu machen.
Die Lebensversicherun- gen sind als Finanzierer am privaten Bau zu ernsthaften Konkurrenten von Banken und Sparkassen geworden.
Heute kommt jede zehnte Baumark von ihnen. Die As- sekuranz hat einen gewichti- gen Wettbewerbsvorteil ge- genüber den Hypotheken- banken: Während die Ban- ken sich über hochverzinsli- che Papiere refinanzieren müssen, können die Lebens- versicherer aus dem Topf der Beitragseingänge ihrer Kun- den schöpfen. Folge: Die Kre- ditzinsen der Versicherer sind immer einen Tick besser als die der Banken-Konkurrenz.
Billiges Geld
Wie man an das billige Geld der Lebensversicherer gelangt, ist denkbar einfach.
Der Bauherr schließt eine ge- mischte Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebens- fall über eine bestimmte Ver- tragssumme ab und erhält ein Hypothekendarlehen in glei- cher Höhe. Bei Ablauf des Vertrages wird die Versiche- rungssumme dann fällig, und das daran gekoppelte Darle- hen wird automatisch auf ei- nen Schlag abgelöst.
Hierzu ein Beispiel: Wer ein Hypothekendarlehen über 100 000 DM aufnimmt, schließt über die gleiche Sum- me eine Lebensversicherung ab. Zum Vertragsende, etwa
in 25 Jahren, sind daraus einschließlich Gewinnanteil mehr als das Doppelte – also 200 000 DM – geworden. Die Schulden auf das Haus wer- den automatisch zurückge- zahlt, und man hat darüber hinaus nochmals 100 000 DM zur freien Verfügung.
Eine Versicherungshypo- thek wird also nicht getilgt, sondern bei Fälligkeit ab- gelöst. Allerdings wird statt der Tilgung die jährliche Prä- mie an die Lebensversiche- rung fällig. Doch auch der Preis für die Prämie ist kein verlorenes Geld, denn der Bauherr genießt durch die Versicherungshypothek eine Reihe von Vorteilen:
1 Da die Lebensversi- cherung auch bei vorzeitigem Tod des Versicherten fällig wird, steht das Geld für die Hypothekentilgung ebenfalls zur Verfügung. Dies ist wich- tig, wenn der Bauherr Allein- verdiener in der Familie ist.
1 Bei Tod oder Ablauf der Versicherung sind die Versicherungssumme und die Gewinnanteile einkommen- steuerfrei. Das Geld verdop- pelt sich nach Auskunft der Branche nach rund 25 Jahren.
1Während die Rückzah- lungen einer normalen Til- gungshypothek nicht steuer- lich abzugsfähig sind, können die Beiträge zur Lebensversi- cherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen gel- tend gemacht werden. Zu- mindest für Bauherren, die ihre Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ha- ben, bedeutet dies eine zu- sätzliche Steuerersparnis.
Die generelle Kritik, daß für das Wohneigentum die Tilgung einer Festhypothek über eine Lebensversicherung nicht mehr attraktiv sei, gilt nicht, wenn man eine günsti- ge Lebensversicherungs-Ver- tragsform und einen günstigen Lebensversicherer wählt. rco A-770 (78) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 12, 21. März 1997
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