• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Lebensversicherung: Vorsicht bei Dynamisierung" (08.12.2000)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Lebensversicherung: Vorsicht bei Dynamisierung" (08.12.2000)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

E

twa eine halbe Million Bundesbürger verletzen sich jährlich bei Verkehrs- unfällen. Zu körperlichen Schädigungen kommt es auch durch Unfälle am Arbeits- platz, im Haushalt oder in der Freizeit. Die Verletzun- gen reichen von leichten Prel- lungen über Knochenbrüche bis hin zur Querschnittsläh- mung. Werden aus diesen Un- fällen Versicherungsleistun- gen fällig, fordert die Versi- cherung in der Regel ein ärzt- liches Gutachten an.

Verletzungen müssen nachgewiesen werden Wer bei einem Verkehrsun- fall unverschuldet geschädigt wird, muss – um Schadener- satz geltend machen zu kön- nen – nachweisen, dass die Verletzungen unfallbedingt sind. Das Verkehrsopfer ent- bindet deshalb in den meisten Fällen seinen Arzt von der Schweigepflicht, der dann der Haftpflichtversicherung sei- nen Bericht zur Verfügung stellt. Bei kleineren und mittle- ren Verletzungen (HWS-Syn- drom, Prellungen, Knochen- brüche) reicht der Versiche- rung diese ärztliche Beurtei- lung aus, um Art und Höhe der Leistungen festzusetzen.

Bei schweren Verletzungen wie Nervenschädigungen for- dert die Haftpflichtversiche- rung das Gutachten eines Spezialisten an. Das gilt vor allem dann, wenn geklärt werden muss, ob sich der Ver- letzte eine dauernde Kör- perschädigung zugezogen hat.

Die Versicherung bestimmt den Gutachter in der Regel nicht allein, sondern verstän- digt sich mit dem Geschädig-

ten oder dessen Rechtsanwalt auf einen Spezialisten. Bei Mehrfachverletzungen, die Be- urteilungen mehrerer Fach- ärzte erfordern, wer- den die Gutachten vielfach bei Univer- sitätskliniken oder gro- ßen Krankenhäusern in Auftrag gegeben.

Die Versicherung be- zahlt in dem Fall die Kosten für ein ärztli- ches Gutachten und er- setzt dem Verletzten auch die dadurch ent- stehenden Aufwen- dungen wie Reise- und Hotelkosten.

Bei den meisten Ver- letzungen kann durch ein Gutachten eindeu- tig die Art und der Umfang der Körper- schädigung festgestellt werden. Die Regu- lierungspraxis in den letzten Jahren zeigt, dass die ärztli- che Beurteilung nur dann pro- blematisch wird, wenn der Geschädigte schon vor dem Unfall eine Verletzung hatte;

wenn also zum Beispiel be- reits ein Rückenleiden be- stand und durch den Unfall eine Wirbelsäulenschädigung erfolgte.

Seit Beginn der 70er-Jahre machen Patienten in zuneh- mendem Maße Haftpflichtan- sprüche geltend, wenn sie mit dem Ergebnis einer ärztlichen Behandlung nicht zufrieden sind. Die Anzahl dieser Fäl- le wird auf mehr als 30 000 jährlich geschätzt. Ob dabei tatsächlich ein ärztlicher Be- handlungsfehler vorliegt, ist oft strittig. Solche strittigen Schadenersatzansprüche müs-

sen vor Gericht geklärt wer- den. Dies liegt aber weder im Interesse der Geschädigten noch der Ärzte, noch in der Absicht der Haftpflichtversi- cherungen. Gerichtsverfahren

bei eventuellen Behandlungs- fehlern sind meist langwierig und teuer. Bei den Ärztekam- mern wurden deshalb (au- ßergerichtliche) Schlichtungs- stellen und Gutachterkom- missionen eingerichtet. Diese können von Geschädigten ko- stenfrei in Anspruch genom- men werden, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten.

Der Geschädigte kann sich aber auch für ein Privatgut- achten entscheiden. Dieses muss er allerdings bezahlen.

Nur wenn dem Arzt ein Be- handlungsfehler nachgewie- sen wird, erhält der Patient sein Geld zurück. In der Unfallversicherung hängt die Höhe der Leistungen von den Versicherungssummen und der Art und dem Umfang der Invali- dität ab. Der Versi- cherte muss nachwei- sen, dass es sich bei der Verletzung um eine unfallbedingte dauern- de Körperschädigung handelt und welcher Invaliditätsgrad be- steht. Er kommt der Beweispflicht nach, in- dem er den Arzt von der Schweigepflicht entbindet und die Un- fallversicherung an die- sen verweist. In vielen Schadenfällen reicht für die Beurteilung des Invaliditäts- grades der Arztbericht jedoch nicht aus. Der Verletzte muss sich dann von einem Speziali- sten untersuchen lassen, an den er von der Versicherung verwiesen wird. Das sind Gut- achter, die mit den Beson- derheiten der prozentualen Einstufung von Invaliditäts- graden vertraut sind. Die Gutachterkosten und Auf- wendungen des Versicherten, die durch den Besuch beim Gutachter entstehen (Ver- dienstausfall) bezahlt die Un- fallversicherung. Ist der Ver- letzte mit dem Gutachten nicht einverstanden, wird zu- nächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Besteht der Versicherte weiterhin auf höhere Leistungsforderungen, muss er diese gerichtlich ein- fordern. Rolf Combach

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 49½½½½8. Dezember 2000 [75]

V E R S I C H E R U N G E N

Ärztliche Gutachten

Die Regulierungspraxis der Versicherungen

Werden aus Unfällen Versicherungsleistungen fällig, fordert die Versicherung in der Regel ein ärztliches Gutachten an.

Auf Basis der ärztlichen Beurteilung wird die Art und Höhe der Versicherungsleistung festgesetzt.

Foto: Peter Wirtz

Lebensversicherung

Vorsicht bei Dynamisierung

Entscheidet sich ein Arzt bei einer Kapitallebensversi- cherung für eine Dynamisierung, kann es vorkommen, dass er für den hinzukommenden Beitragsanteil Steuern zahlen muss. Denn jede Erhöhung der Versicherungs- summe gilt steuerlich als eine Art neuer Vertrag. Kapital- lebensversicherungen sind jedoch nur bei einer Mindest- laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei. Werden die Beiträge in den letzten zwölf Monaten der Vertragslaufzeit erhöht, müssen die daraus resultierenden Zinserträge versteuert

werden. rco

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wer jedoch Papiere gekauft hat, die mit zehn Prozent verzinst werden, dem wird an der baldigen Fälligkeit nicht übermäßig gelegen sein, da heute bei Neuanlagen nur eine

Anhand der Zahlen einer sehr großen Krankenkasse in Baden- Württemberg zur stationären Be- handlung von Hörstürzen – die nach den Vorgaben des Gesetzgebers und des

1) Dass nicht etwa die neaaramäische Version in Cod. Sachau 339 nach einem syrischen Texte gemacht, nnd der arabische Text dann erst aus jener Ubersetzt ist, das zeigen die

Ich band _______ Seil los, das hatte aber dabei nicht daran gedacht, _______ die Steine im Fass schwerer das waren als meine Person.. Als ich bemerkte, _______ die Steine so

dass, das Die Folge war, _______ ich als der jetzt schwerere Teil wieder nach unten dass sauste und _______ nun bodenlose Fass nach oben, wobei wir uns wieder das in der

Zunächst die Feststellung dass noch Anfang der neunziger Jahre sowohl der grosse Physiker Lord Kelvin, als auch der berühmte Erfinder Edison der Meinung waren. dass die

Steuern für Vermögen oder Schenkun- gen beziehungsweise Erb- schaften müssen lediglich nach dem niedrigen Ein- heitswert gezahlt werden. Von den steuerlichen Vor- teilen

Betreut die Tagesmutter das Kind hingegen aus reiner Gefäl- ligkeit, zum Beispiel für Freun- de oder Nachbarn, so zahlt die Haftpflichtversicherung den durch das Kind