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Archiv "Privathaftpflicht: Vorsicht unter sieben Jahren" (20.06.2003)

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Studie

Unseriös gerechnet

Die Lebensversicherer werben oft mit verlockenden Beispiel- rechnungen. Dabei kann der Verbraucher nicht immer er- kennen,wie realistisch die Szena- rien sind. So werden ihm Ab- schluss- und Verwaltungskosten der Verträge teilweise vorent- halten und zu hohe Zinsen in Aussicht gestellt. Einer Studie der Ratingagentur Assekurata und des Altersvorsorge-Exper- ten Prof. Dr. Oskar Goecke, Fachhochschule Köln, zufolge ist eine von vier Beispielrech- nungen nicht nachvollziehbar.

Laut Studie arbeiten die mei- sten Lebensversicherer solide. 77 Prozent der untersuchten Bei- spielrechnungen waren nach- vollziehbar. 53 Prozent erreich- ten einen Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent. Gut schnitten zum Beispiel die Le-

bensversicherung von 1871 und die Provinzial Leben Schleswig- Holstein ab. Auch Marktführer Allianz zeichnet sich durch reali- stische Angebote aus.

Bei acht Versicherern erwie- sen sich allerdings mindestens vier Beispielrechnungen als un- plausibel. 20 weitere Versicherer werben ebenfalls mit nicht nach- vollziehbaren Angeboten. Für die Experten nicht seriös waren unter anderem die Rechnungen der Bayerischen Beamten Le- bensversicherung, der Condor und der Vereinten Lebensversi- cherung. Sie erreichten lediglich durchschnittliche Deckungsgra- de von unter 90 Prozent.

Da die Lebensversicherer im Wettbewerb um die Altersvor- sorge bald keine priviligierte Stellung mehr haben, müssen sie mehr denn je mit verlässli- chen Szenarien überzeugen.

„So können sie sich von Invest- ment- und Altersvorsorgefonds absetzen, die eine Verbindlich- keit ihrer Leistungen bisher strikt abgelehnt haben“, sagt

Goecke. rco

Privathaftpflicht

Vorsicht unter sieben Jahren

Kinder genießen in unserem Rechtssystem einen besonde- ren Schutz. Erst mit sieben Jah- ren sind sie beschränkt delikts- fähig und können für von ihnen angerichtete Schäden zur Ver- antwortung gezogen werden.

Wer durch ein Kind unter sieben Jahren geschädigt wird, kann versuchen, die Eltern we- gen Verletzung der Aufsichts- pflicht zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings wird das nicht in jedem Fall gelingen, denn die Beaufsichtigung muss nicht rund um die Uhr erfolgen.

So dürfen Eltern ihre Kinder zum Beispiel auch schon mit sechs Jahren alleine zur Schule schicken. Kommt es auf dem Schulweg zu einem Schaden – zum Beispiel wenn der Spröss- ling ein Auto zerkratzt oder ei- ne Fensterscheibe zerdeppert –,

so müssen die Eltern nicht dafür haften. Auch das Kind selbst kann nicht haftbar ge- macht werden. Die private Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden nicht auf.

Riskant leben Tagesmütter, die fürs Betreuen fremder Kin- der bezahlt werden. Verursacht ein betreutes Kind einen Scha- den, haftet die Betreuerin per- sönlich und unbegrenzt. Die Standard-Haftpflichtversiche- rungen springen hier nicht ein.

Betreut die Tagesmutter das Kind hingegen aus reiner Gefäl- ligkeit, zum Beispiel für Freun- de oder Nachbarn, so zahlt die Haftpflichtversicherung den durch das Kind verursachten Schaden. Nur wenn Geld fließt, wird die Betreuung also als be- rufliche Tätigkeit eingestuft und ist nicht versichert.

Eine Haftpflichtversicherung kostet um die 100 Euro im Jahr.

Wer einen Komfort-Tarif wählt, also mit Einschluss für bezahlte Tagesmütter, zahlt rund 15 Pro-

zent mehr. rco

Versicherungen

Referenzen

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