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Archiv "Lebensversicherung: Beiträge können nicht gepfändet werden" (30.11.2001)

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ie Deutsche Ärzte-Versi- cherung AG, Köln, und die Medizinische Fakul- tät der Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsklini- kum Charité, haben einen Sponsorenvertrag zur Förde- rung des „Reformstudien- ganges Medizin“ abgeschlos- sen. Die Ärzte-Versicherung verpflichtet sich, in den näch- sten fünf Jahren 125 000 Aan Fördermitteln bereitzustel- len. Die Mittel sollen gezielt dem Projekt „Fakultätsent- wicklung zur Reform der Medizinischen Ausbildung in Deutschland“ zufließen.

„Es sind historische Wur- zeln und Gemeinsamkeiten zwischen der Ärzte-Versiche- rung und der Charité, die uns zu diesem Sponsorship bewo- gen haben“, betonte Hans Geiger, Vorstandsmitglied der Ärzte-Versicherung, bei Ver- tragsunterzeichnung. Mit dem Sponsoring engagiere sich die Ärzte-Versicherung langfristig und unterstütze als erstes Un- ternehmen die Ausbildungs- maßnahme, die als Modell von Bund und Ländern ein- gerichtet wurde, sagte Prof.

Dr. Dieter Scheffner, Beauf- tragter der Fakultät für den Reformstudiengang Medizin.

Damit werde vonseiten der Wirtschaft die Notwendigkeit der Reform entsprechend den Empfehlungen des Wissen- schaftsrats und der Bundes- behörde anerkannt. Scheff- ner: „Hier wird Ausbildung förderungswürdig und nicht, wie sonst häufig, Musik, Lite- ratur, Kunst und Sport.“

Einer der Gründer der Deutschen Ärzte-Versiche- rung, die 1881 in Berlin als

„Centralhilfskasse für die Ärzte Deutschlands“ errich- tet wurde, ist der damalige Leiter des Hygiene-Instituts der Berliner Universität und spätere Nobelpreisträger Ro- bert Koch. Der Idee der Gründer fühlt sich die Ärzte- Versicherung auch heute noch verpflichtet. Die Kun- den sind ausschließlich An- gehörige der akademischen Heilberufe, denen das Unter- nehmen berufsgruppenspezi- fischen Versicherungsschutz und private Vorsorge anbie-

tet. Auch Christoph Wilhelm Hufeland, erster Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Berlin, spielt in der Geschichte des Unterneh- mens eine Rolle: Er ist Na- mensgeber eines renommier- ten Preises für Ärzte, der seit 1960 jährlich von der Ärzte- Versicherung gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Bundeszahnärztekammer für hervorragende wissen-

schaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Präventivmedizin vergeben wird.

Der Reformstudiengang Medizin der Charité wurde im November 1999 als Modell- studiengang mit jährlich 63 Studenten parallel zum Re- gelstudiengang an der Charité eingeführt. Studiert wird nach einem neuen Curriculum, das den Forderungen des Wissen- schaftsrates entspricht. Im

Mittelpunkt steht das „Pro- blemorientierte Lernen“, be- vorzugt im Kleingruppenun- terricht und fächerübergrei- fend angeboten. Die Tren- nung von vorklinischer und klinischer Ausbildung ent- fällt. Neben dem Faktenwis- sen soll der Student Fertigkei- ten und Haltungen erwerben und eine angemessene ärztli- che Kommunikationskompe- tenz entwickeln. Der Reform- studiengang wird wissen- schaftlich begleitet; die Er- gebnisse jedes Studienjahres werden von einem Lenkungs- gremium beurteilt. JF

GKV

Kein Anspruch

Die Gesetzliche Krankenver- sicherung hat ihrem Versiche- rungsnehmer die Leistungen zu bezahlen, die für den Versi- cherungsnehmer zur Minde- rung seiner Leiden oder zur Erleichterung seiner Schwer- behinderung notwendig sind.

Hierzu gehört im Einzelfall auch ein Rollstuhl, nicht in je- dem Fall aber ein elektrisch angetriebener Rollstuhl. Die- ser Anspruch besteht jeden- falls dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, den elektrischen Untersatz selbst sicher zu führen. (Landessozialgericht Niedersachsen, Az.: L 4 KR

34/00) jlp

Urlaub

Abrechnung

Chefärzte von Krankenhäu- sern sind nicht berechtigt, ihren Patienten für die Zeit ihres Urlaubs, in der sie von ihren Assistenzärzten vertre- ten werden, Rechnungen über

„persönlich erbrachte Lei- stungen“ auszustellen. Das gilt auch, wenn sie sich vor- her eine entsprechende Zu- satzvereinbarung darüber ha- ben unterschreiben lassen.

(Amtsgericht Aachen, Az.: 5

C 33/2001) rco

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 48½½½½30. November 2001 [103]

V E R S I C H E R U N G E N

Ärzte-Versicherung

Sponsorenvertrag

Lebensversicherung

Beiträge können nicht gepfändet werden

Immer mehr Bundesbürger sorgen für ihre private Alters- rente. Dazu gibt es eine ganze Reihe sinnvoller Möglichkei- ten. Beispielsweise vereinbaren manche Inhaber von Arzt- praxen mit ihren Mitarbeitern (zum Beispiel der Ehefrau) im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge die Umwandlung eines Teils des monatlichen Gehalts in Versicherungsbeiträ- ge, die dann in eine Kapital-Lebensversicherung oder in eine private Rentenversicherung eingezahlt werden. Durch diese Direktversicherung erhält man nicht nur eine attraktive zu- sätzliche Altersversorgung, sondern der Arbeitgeber kann außerdem von Steuervorteilen profitieren.

Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts resul- tiert aus der Gehaltsumwandlung bei der Direktversiche- rung noch ein weiterer Vorteil: Der ehemalige Barlohn, der in Versicherungsbeiträge umgewandelt wird, darf nicht ge- pfändet werden. (Az.: 3 AZR 611/97) rco Ende 1994 wurde die Fusion des Rudolf-Virchow-Klinikums mit der Cha- rité festgelegt. Seit April 1995 sind beide Universitätsklinika als eigen- ständige Fakultäten unter dem Dach der Humboldt-Universität vereinigt und bilden seit April 1997 eine gemeinsame Fakultät mit dem Namen

„Charité“ – das Foto zeigt das „Bettenhaus“. Foto: Charité

Referenzen

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