• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Frage der Woche an . . . Prof. Dr. med. Ulrich Stephani, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Kiel" (13.02.2015)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Frage der Woche an . . . Prof. Dr. med. Ulrich Stephani, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Kiel" (13.02.2015)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

zwei Drittel der Gesamtarbeitszeit als Elternzeit). Die Aufgabenbe- schreibung muss dem Leser ein kla- res Tätigkeitsbild vermitteln. Eine Personal- oder Betriebsratstätigkeit ist grundsätzlich nicht zu erwähnen, etwas anderes kann bei einem von der Arbeitsleistung freigestellten Gremienmitglied gelten.

Lob ist nicht gleich Lob

Herzstücke eines jeden Zeugnisses sind die Leistungsbeurteilung und die Beurteilung des Sozialverhal- tens. Dabei steht dem Arbeitgeber ein Beurteilungsspielraum zu, wel- che positiven/negativen Leistungen und Eigenschaften er betont und welche Formulierungen er verwen- det. Das Zeugnis darf das weitere berufliche Fortkommen des Arbeit- nehmers nicht ungerechtfertigt er- schweren. Es muss vom Wohlwol- len des Arbeitgebers getragen sein, allerdings im Rahmen der Zeugnis- wahrheit und Zeugnisklarheit.

Nicht selten nutzen Arbeitgeber mit verschleiernden Techniken die Ge- legenheit zur „Abrechnung“ mit ei- nem unliebsamen Arbeitnehmer.

Selbstverständlichkeiten werden aufgebläht, wie etwa ein Lob über

die Pünktlichkeit eines Arztes, oder negative Auslassungen vorgenom- men: „Als Krankenschwester erle- digte sie alle Hauptaufgaben zur vollsten Zufriedenheit“. Hier lässt sich darauf schließen, dass die Ne- benaufgaben nicht gemacht wur- den. Auch Aufzählungen können tückisch sein: „Ihr Verhalten gegen- über Patienten, Kollegen und Vor- gesetzten war stets einwandfrei“

kann bedeuten, dass sie mit den Vorgesetzten ein Problem hatte, da diese zuletzt genannt werden. Ne- gativ ist die Verwendung eines nur vermeintlichen Lobes, wie die Aus- sage, „er bemühte sich, den an ihn gerichteten Anforderungen gerecht zu werden“. Dies kann bedeuten, dass er sich bemühte und scheiterte.

Auch Ironie, wie etwa: „Die Güte ihrer Arbeit hat uns immer wieder in Erstaunen versetzt“ ist ebenso negativ zu bewerten wie Übertrei- bungen: „Die Arbeitnehmerin be- wies während ihrer vierwöchigen Tätigkeit bei uns, dass sie eine ex- zellente Fachärztin für Psychiatrie ist“. In Bewerbungsverfahren ori- entieren sich Arbeitgeber regelmä- ßig an der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung mit den Ska-

len „stets zu unserer vollsten Zu- friedenheit“ für die Note sehr gut bis hin zu „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ für die Note mangelhaft.

Besteht auf Arbeitnehmerseite Unzufriedenheit mit dem Inhalt des Zeugnisses, muss der Weg der Zeugnisberichtigung beschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass das Bundesarbeitsgericht im No- vember 2014 (Az.: 9 AZR 584/13) erneut entschieden hat, dass der Ar- beitnehmer, der eine bessere Schlussbeurteilung als die Note

„befriedigend“ („zur vollen Zufrie- denheit“) begehrt, im Zeugnis- rechtsstreit entsprechende Leistun- gen vortragen und gegebenenfalls beweisen muss. Dies ist schwer.

Im Schlussteil des Zeugnisses sind Grund und Art der Beendigung nur auf Wunsch des Arbeitnehmers aufzunehmen. Entgegen aller Er- wartungen im Arbeitsleben hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf de Aufnahme eines Dankes für sei- ne Arbeit und der guten Wünsche für den weiteren Berufsweg.

Dr. Christina Mitsch Fachanwältin für Arbeitsrecht Rechtsanwälte Thümmel, Schütze & Partner, Berlin

Der Ausbruch eines gegen relevante Antibiotikagruppen resistenten Stammes von Acinetobacter baumannii im Kieler Standort des Universi- tätsklinikums Schleswig-Holstein (UKHS) trifft die Hochschulmedizin des Landes in einer Phase des Um- und Aufbruchs.

Die „Keimaffäre“ trifft das UKSH in einer Zeit besonderer Belas- tungen – womit hat die Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein grundsätzlich zu kämpfen?

Stephani: Das UKSH und die Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein leiden unter den Einsparungen, die das Land in vielen Bereichen wegen der Schuldenbremse umsetzen muss. Das Land hat den Landeszufüh- rungsbeitrag für die Hochschulmedizin in den vergangenen Jahren um rund 20 Millionen Euro gesenkt. Im Vergleich mit der Charité und der Medizinischen Hochschule Hannover ist der Landeszuschuss pro Studie- rendem in Schleswig-Holstein der niedrigste. Gemessen am Bruttoin- landsprodukt wird am wenigsten Geld in die Hochschulen investiert.

Der Hochschulmedizin Schleswig-Holstein wurde also nicht nur der Ausgleich normaler Ausgabenerhöhungen durch Inflation und allgemei- ne Kostensteigerungen seitens des Landes vorenthalten, sondern wir mussten sogar mit einem abgesenkten Budget umgehen. Dieser Spar-

kurs ist eine große Belastung. Jüngs- te Signale aus der Politik lassen hof- fen, dass es nicht noch weitere Ein- schnitte geben wird.

Um Kosten zu sparen, ist die enge Zusammenarbeit zwischen dem Campus Kiel und dem Campus Lübeck ganz wichtig. Zum Beispiel ha- ben wir ein übergreifendes Radiologiezentrum und ein übergreifendes allgemeines Diagnostikzentrum etabliert. Das kann Kosten sparen, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Zu den Synergieeffekten zählen außer- dem Einkaufspartnerschaften. Die Anwendung der InEK-Vorgaben (InEK

= Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) auf die universitären Kliniken und Institute ist eine Herausforderung, da das UKSH das einzige Krankenhaus der Maximalversorgung in Schleswig-Holstein ist. Das UKSH wird die beiden Standorte Kiel und Lübeck noch enger verzahnen, auch auf der Leitungsebene. Außerdem setzen wir uns gemeinsam mit der Politik für bessere Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein ein.

Ein wichtiger Grund für das Defizit der Hochschulmedizin ist der niedrige Landesbasisfallwert in Schleswig-Holstein. Das Land liegt bei diesem Wert am unteren Rand. Gemeinsam mit der Politik setzen wir uns für ei- ne Anhebung des Landesbasisfallwertes ein. hil

FRAGE DER WOCHE AN . . .

Prof. Dr. med. Ulrich Stephani, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Kiel

4 Deutsches Ärzteblatt I Heft 7 I 13. Februar 2015

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In der Untergruppe mit Patienten mit RRMS im Alter zwischen 17 und 55 Jahren und ohne Therapie fiel auf, dass fast alle entzündungsspezifischen MRT-Parameter einen

Das Schilddrüsenkarzinom als häufigster maligner endokriner Tumor, tritt mit einem Anteil von ca. 1% aller bösartigen Tumoren im Vergleich eher selten auf. In der hier

Der Grund für diese Implantatlockerungen konnte nicht genau ermittelt werden zumal die anderen 8 Implantate dieses Patienten regelrecht eingeheilt sind, der

schloß 19 Patienten innerhalb von drei Stunden nach Symptombeginn ein, die zunächst mit einer reduzierten rtPA-Dosis behandelt wurden (15 Patienten erhielten einen

Auch in anderen deutschen Studien konnte gezeigt werden, dass Kontakt zu Kindern im Alter von 3-10 Jahren ein Hauptrisikofaktor für die Infektion mit Parvovirus B19 ist (Enders

Die Expression von KLF2 wurde mittels qRT-PCR in frisch isolierten Monozyten (MO), in adhärenten Monozyten nach eintägiger Kultur (adMO), in Makrophagen (MAK), in dendritischen

Durch Stimulation mit Metformin, das oft zur medikamentösen Therapie bei Typ 2 Diabetes mellitus Patienten verwendet wird und das ebenfalls eine Aktivierung der

Prämisse: Die Zahl der nach einem abgeschlossenen Gutachterverfahren noch entstandenen Gerichtsverfahren gibt Aufschluss über die Akzeptanz des Gutachterverfahrens. Zu