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ebensversicherungen unter- liegen in voller Höhe der Erbschaftsteuer. Auf diese Tatsache hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erb- rechtskunde e.V. (DGE), Wolf- gang Kastner, hingewiesen. Ins- besondere bei Lebensgefähr- ten, die sich gern dieser gegen- seitigen Absicherungsmöglich- keit bedienen würden, führe dies häufig zu bösen Über- raschungen. Besondere Här- ten könnten insbesondere dann auftreten, wenn die Versiche- rung zur Absicherung und Til- gung beim Hauskauf eingesetzt sei, aufgrund der hohen Erb- schaftsteuer jedoch plötzlich ein großes Loch klaffe.So wandern bei Lebensversi- cherungen unter Lebensgefähr-
ten bei ausgezahlten Versiche- rungssummen von bis zu 500 000 DM 23 Prozent in die Tasche des Fiskus, bei Beträgen darüber bis zu einer Million gar 29 Pro- zent. Wer seinen Lebensgefähr- ten mit 400 000 DM absichert, um ein Haus zu finanzieren, verschafft diesem im Falle ei- nes plötzlichen Todes eine Erb- schaftsteuer von knapp 92 000 DM, die dann häufig bei der Tilgung fehlen. Ausweg: Wer die Lebensversicherung selbst auf das Leben des Partners als Versicherungsnehmer und Be- zugsberechtigter abschließt und die Beiträge vom eigenen Konto zahlt, zahlt keine Erbschaftsteu- er, da er die Versicherungssum- me in diesem Fall kraft eige- nen Vertrages erhält. Soll da-
her beispielsweise die Lebens- gefährtin abgesichert werden, sollte diese den Vertrag auf
das Leben des Partners abschlie- ßen und die Beiträge selbst ent-
richten. EB
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Erbschaftsteuer bei Auszahlung
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Weitere Steuertipps und Testamentsmuster enthalten die vom DGE- Präsidenten Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils zwei DM Versandspesen bei DGE-Ge- schäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.