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Palliativmedizin – Sterben in Würde

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Academic year: 2022

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Palliativmedizin – Sterben in Würde

Die gesellschaftliche Diskussion um die Begleitung Schwerstkranker und Sterbender nimmt aktuell zu. Und während die Mehrheit der Ärzte für den Ausbau der stationären und ambulanten Palliativmedizin plädiert, kann sich ein Drittel den ärztlich begleiteten Suizid in bestimmten ausweglosen Situationen vorstellen.

Eine Änderung der ärztlichen Berufs- ordnung in diesem Punkt wird man- cherorts gewünscht. Über die Zu - kunft der Palliativmedizin in Deutsch- land diskutierten über 2.000 Teilneh- mer des 8. Kongresses für Palliativ- medizin kürzlich in Dresden. „Gren- zen überwinden“ war das zentrale Thema. Palliativmedizin und Versor- gung von Menschen am Lebensende wurde nicht nur im medizinischen oder politischen Kontext besprochen, sondern auch in seiner kulturellen und kulturgeschichtlichen Dimension dargestellt. Dazu wurde unter ande- rem der Landesbischof Joachim Bohl, der Arzt Dr. med. Michael de Ridder und der Philosoph Univ.-Prof. (em.) Dr. phil. Jan Beckmann zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion in das Schauspielhaus eingeladen.

Während Univ.-Prof. Dr. Beckmann aus der Würde des Menschen eine ethische Verpflichtung des Arztes dafür herleitete, dass dieser dem unheilbar Kranken und Sterbenden zur Erhaltung dessen Würde ein Ster- ben erleichtern müsse, plädierte Dr.

de Ridder bei ausweglosen Situatio- nen und unter bestimmten Kriterien für den ärztlich assistierten Suizid.

Dazu sei nach seiner Auffassung auch eine Gesetzesänderung und die Änderung der ärztlichen Berufsord- nung notwendig. Der Landesbischof Joachim Bohl hingegen möchte kei- nen Dammbruch in der ärztlichen Sterbebegleitung. Für ihn sei es ein wesentlicher Unterschied, ob Ärzte durch palliative Versorgung das Lei- den Sterbender lindern, auch mit der Möglichkeit, den Sterbeprozess zu verkürzen, oder ob gesetzlich veran- kert wird, das Ärzte Sterbehilfe leis- ten dürfen. Palliativmediziner beto- nen hingegen immer wieder, dass die Diskussion um ärztliche Sterbe-

hilfe nicht notwendig sei, wenn die Palliativmedizin, insbesondere die ambulante Betreuung Schwerstkran- ker ausgebaut würde. Palliativmedi- zin sei heute in der Lage, schwerste Schmerzen für Sterbende erträglich zu machen und so ein Lebensende in Würde zu ermöglichen.

Charta zur Betreuung

schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Um diesem Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen, wurde die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und ster- bender Menschen“ unter Federfüh- rung der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitspolitik

Ärzteblatt Sachsen 10 / 2010 553

Prof. Dr. med. Friedemann Nauck, Univ.-Prof. (em.) Dr. phil. Jan Beckmann (re.)

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Gesundheitspolitik

554 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2010

Palliativmedizin (DGP), dem Deut- schen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und der Bundesärztekammer (BÄK) erarbeitet und auf dem Kon- gress vorgestellt. Die Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen standen im Mittelpunkt eines zweijährigen Arbeitsprozesses.

Denn trotz aller medizinischen Fort- schritte und Aussichten, das Leben länger und besser zu gestalten, ster- ben in Deutschland jährlich über 800.000 Menschen unter sehr unter- schiedlichen Bedingungen. Weder in der Gesundheits- noch in der Sozial- politik, weder bei den Bildungsaus- gaben noch in der öffentlichen Kom- munikation wird ein Sterben in Würde, werden Tod und Trauer expli- zit oder angemessen berücksichtigt.

Die Charta soll dazu beitragen, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Sterben und Sterbe- begleitung zu fördern. Sie soll eine grundlegende Orientierung und ein wichtiger Impuls für die Weiterent- wicklung der Palliativmedizin sein.

Zudem soll insbesondere den Bestre- bungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Perspek- tive der Fürsorge und des menschli- chen Miteinanders entgegengesetzt werden.

Drängende Fragen der Charta:

■ Was bedeutet Sterben unter wür- digen Bedingungen?

■ Wie kann ein schwerstkranker Mensch sicher sein, dass an sei- nem Lebensende seine Wünsche

und Werte respektiert und Ent- scheidungen unter Achtung sei- nes Willens getroffen werden?

■ Kann sich jeder Mensch mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung darauf verlassen, dass ihm bei Bedarf eine umfassende medizi- nische, pflegerische, psychosozi- ale und spirituelle Betreuung und Begleitung zur Verfügung steht?

■ Inwieweit werden Angehörige und nahestehende Menschen in die Betreuung und Begleitung einbezogen?

■ Wie werden die unterschiedli- chen Professionen dafür qualifi- ziert, dass sie zwar eine Krank- heit nicht „heilen“, aber Schmer- zen und andere belastende Symp tome lindern, den schwerst- kranken Menschen pflegen sowie ihn und seine Familie bestmög- lich umsorgen und begleiten können?

■ Wie kann gewährleistet werden, dass jeder schwerstkranke und sterbende Mensch nach dem all- gemein anerkannten Stand der Erkenntnisse zur Palliativversor- gung behandelt und betreut wird?

Institutionen haben die Möglichkeit, die Charta mit ihren Zielen und In halten aktiv zu unterstützen – mit ihrer Unterschrift: www.charta-zur- betreuung-sterbender.de.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Prof. Dr. med. habil. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer (re.), stellt die Charta zur Betreuung Schwerstkranker vor

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