eric uni
Gegen Meldezwang
ders gefährdeten Industriezwei- gen gesundheitsrelevante Daten gesammelt werden, falls die Be- schäftigten damit einverstanden sind. Im Verein mit den Daten krankenhausinterner „Krebsregi- ster" wäre dadurch ein nützlicher Beitrag zur epidemiologischen Forschung gewährleistet.
Der Gesetzgeber wäre deshalb gut beraten, dem Vorschlag des Bun- desrates zu folgen, indem er den problematischen § 19 des „Chemi- kaliengesetzes" (Entwurf) wieder ersatzlos (!) streicht. Denn auch Behinderte und Krebserkrankte müssen wie bisher darauf vertrau- en können, daß das grundgesetz- lich garantierte Persönlichkeits- recht gewährleistet bleibt.
Und im übrigen: Eine bürokratisch reglementierte Meldepflicht könn- te manchen vom Gang zur not- wendigen Krankheitsfrüherken- nung, Behandlung oder ärztlich angezeigten Nachsorge abhalten, wenn er sich überflüssigerweise noch amtlich registrieren lassen müßte! Dr. Harald Clade
— ZITAT
Grundsätzliche Frage
„Es bleibt die grundsätzliche Frage, wie weit unsere Be- völkerung nur zu For- schungszwecken registriert und erfaßt und so in den Sta- tus von ‚Versuchstieren' ge- bracht werden könnte. Ist es richtig und vertretbar, so all- umfassend jede Lebensge- wohnheit zu melden? Ver- trägt sich das mit der Indivi- dualität und Lebensqualität des einzelnen?"
Dr. med. Karsten Vilmar, Prä- sident der Bundesärztekam- mer und des Deutschen Ärz- tetages, in einem Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk, Zweites Hörfunk- programm, am 14. Dezember 1979
NACHRICHTEN
Pflegesatzverordnung:
Grundsätze zur Novellierung
Das für die Novellierung der soge- nannten Bundespflegesatzverord- nung (BPfIV) federführende Bun- desministerium für Arbeit und So- zialordnung hat einen 11 Punkte umfassenden Katalog von Grund- sätzen zur Neuregelung der Bun- despflegesatzverordnung (Stand 8. November 1979) veröffentlicht.
Ohne dabei sichtbar zu machen, wie die Bundespflegesatzverord- nung mit dem ebenfalls zu novel- lierenden Krankenhausfinanzie- rungsgesetz (KHG) definitorisch und sachlich zu synchronisieren ist, wird als wesentliches Ziel der Novelle die Verbesserung der wirt- schaftlichen Betriebsführung be- zeichnet. Es soll klargestellt wer- den, daß die allgemeinen Kranken- hausleistungen pflegesatzrecht- lich deutlicher als bisher von je- nen Leistungen abgegrenzt wer- den müssen, die von anderen Per- sonen und Einrichtungen oder Be- legärzten erbracht werden.
Eine Abgrenzung sei auch gegen- über ambulatorischen Leistungen, Wahlleistungen sowie gegenüber Forschung, Lehre und Ausbildung notwendig.
Zwar soll wie bisher grundsätzlich der allgemeine (tagesgleiche, voll- pauschalierte) Pflegesatz beibe- halten werden, die Möglichkeiten, andere, alternative Pflegesatzfor- men zu erproben, sollen jedoch gegenüber dem geltenden Recht erweitert und erleichtert werden.
Als solche Modelle kommen in Be- tracht: Fall- oder Kopfpauschalen, degressiver Pflegesatz oder nach den verschiedenen Kostenkatego- rien aufgeteilte Pflegesätze.
Der sogenannte Arztkostenab- schlag soll bundeseinheitlich gel- ten. Der bisher zu Kritik Anlaß ge- bende „Gewinn- und Verlustaus- gleich" soll modifiziert werden mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu stimulie- ren. Die Modalitäten der Wirt-
schaftlichkeitsprüfungen werden neu gefaßt.
Schließlich sollen die Möglichkei- ten, Pflegesätze pauschal vorweg anzuheben, verbessert werden.
Ob Pflegesätze rückwirkend in Kraft gesetzt werden können (bis- her nicht möglich), soll geprüft werden. Das geltende Selbstko- stenblatt soll verbessert werden, um mehr Transparenz in Kosten und Leistungen zu bringen (eine alte Forderung, u. a. auch der Ärz- teschaft). (Dazu auch DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 1/1980, Seite 4.) EB
SPD-MdB Glombig
lehnt Selbstbeteiligung ab
Eine über den kollektiv finanzier- ten Krankenversicherungsbeitrag hinausgehende Selbstbeteiligung der Versicherten an den Krank- heitskosten lehnt der Vorsitzende des Arbeitskreises Sozialpolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Eu- gen Glombig (MdB), strikt ab. Ein solches Projekt sei „mit der SPD nicht zu verwirklichen und gegen sie nicht zu bekommen", betonte der Abgeordnete im Pressedienst seiner Partei. Die SPD werde sich nach den Worten Glombigs nicht an „ideologischen Klimmzügen"
beteiligen, um über bereits beste- hende Selbstbeteiligungsmecha- nismen hinaus den Versicherten weitere Zubußen gesetzlich aufzu- erlegen.
Als „semantische Verschleie- rungsübungen" bezeichnete der SPD-Sprecher Bestrebungen, die Selbstbeteiligung als „Eigenver- antwortung des Versicherten für seine Gesundheit" zu umschrei- ben.
Die im Zusammenhang mit den Beschlüssen der Herbstrunde der
„Konzertierten Aktion im Gesund- heitswesen" angestellten „Speku- lationen" und „Interpretationsver- suche" bezeichnete Glombig als nicht realisierbares „politisches Wunschdenken". DÄ
46 Heft 2 vom 10. Januar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT