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Archiv "KRANKENHÄUSER: Kein gutes Licht" (22.04.1983)

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BRIEFE AN DIE REDAKTION

/ haben. Diese nehmen dann

N den wirklich motivierten Bewerbern die Zulassungs- chance. Um diese unmoti- vierten „Einmalbewerber"

von einer Bewerbung abzu- halten, müßte die Schwelle für eine ZVS-Bewerbung angehoben werden. Dies kann m. E. am besten durch ein vorgeschaltetes Praktikum geschehen, das jedoch eine gewisse Länge haben müßte. Insoweit kann ich den Ausführun- gen von Dr. Hannemann in Ausgabe 6/1983 nur bei- pflichten. Durch ein sol- ches'einjähriges Praktikum könnten die Studienbe- werber die Ernsthaftigkeit ihres Studienwunsches nachweisen. Ich bin über- zeugt, daß die Zahl der Stu- dienbewerber dadurch dra- stisch sinken würde. Ent- sprechend würde natürlich auch die Zahl derjenigen sinken, die sich um ein sol- ches Pflegepraktikum be- werben würden. Allerdings bin ich der Meinung, daß für ein solches Pflegeprak- tikum keine Beurteilungen erteilt werden sollten. Ich glaube auch nicht, daß von einer solchen Beurteilung die Zulassung zum Stu- dium abhängig gemacht werden könnte. Die hieraus resultierenden Prozesse sollten von vornherein ver- mieden werden.

Zum Schluß noch ein Wort zur Entwicklung der Nume- rus-clausus-Prozesse: Im Jahre 1982 ist wieder eine erhebliche Anzahl von Stu- dienplätzen durch die Ge- richte vergeben worden. Im Fach Medizin waren es mehr als 300 Plätze, im Fach Zahnmedizin ca. 70 Plätze. Dies mag zwar nicht ganz in die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Ver- einigungen passen, ist je- doch für die bei der ZVS abgewiesenen Studienbe- werber ein erfreuliches Er- gebnis.

Mechtild Düsing Rechtsanwältin Roggenmarkt 2 4400 Münster

KRANKENHÄUSER

Zu dem Leserbrief von Dr.

med. G. Höfling „Ohne Rück- sicht auf die Kosten" in Heft 9/1983:

Kein gutes Licht

... Hätten die Ärzte eine Schädeldeckenfraktu r/-fis- sur mit eventuell tödlicher Sickerblutung oder eine Schädelbasisfraktur oder einen Wirbelbruch oder Gelenkfrakturen usw. über- sehen, dann würden die Ärzte wegen Vernachlässi- gung der Sorgfaltspflicht vom Einsender ebenfalls verurteilt worden sein.

Wenn er entgegnet, „das"

EKG sei doch bekannt ge- wesen, so war es doch nicht das posttraumatische EKG. Gerade bei hochbe- tagten Patienten finden sich oft „stumme" Herzin- farkte, auch nach Traumen.

Wenn die Krankenhausärz- te bei der notwendigen (eingehenden) Untersu- chung den von der Patien-

GOÄ

Die Patienten sind offenbar nicht genügend über die Aus- wirkungen informiert:

Totale

Durchleuchtung

Sicher wird jeder Kollege aus seinem Bereich Ein- schränkungen durch die neue GOÄ erkennen, diese gilt es zu formulieren und den bisher durch ihre Ver- sicherungen durchweg un- zulänglich informierten Pa- tienten partnerschaftlich und sachlich zu erläutern.

Es gilt, die Patienten dar- über aufzuklären, daß sie trotz weiterbestehender al- ter Versicherungsverträge nun per Verordnung kei- nen optimalen „Service", sondern nur noch ange- messene Versorgung (spe- ziell Beihilfeempfänger) beanspruchen dürfen. Au-

tin angegebenen Schmer- zen keine Bedeutung bei- gemessen hätten, unter- stellend, daß es sich „ledig- lich" um „Kontusions- schmerzen" handele, dann hätten sie sich rechtens ei- ner negativen Kritik ausge- setzt. Nun, da sie sich im vordergründigen Interesse der Patientin, womöglich auch zur eigenen ärztli- chen Absicherung, zu den

Zusatzuntersuchungen entschließen mußten, wer- den sie ob ihrer subtilen Bemühungen ebenfalls kri- tisiert. Daß öin Arzt seine Berufskollegen des Kran- kenhauses verurteilt wegen exakter Erfüllung originä- rer ärztlicher und humani- tärer Aufgaben, und daß er diese bewundernswerte Umsorgung der Patientin als „Verschwendungs- sucht" zu bezeichnen wagt, wirft kein gutes Licht auf ihn .. .

Dr. med. H. Stienen Curschmannstraße 13 2000 Hamburg 20

Berdem muß unbedingt aufgezeigt werden, daß die geplante Transparenz der Rechnungen einer Offen- barung des Patienten ge- genüber der Versicherung bis in den intimsten Be- reich gleichkommt — falls die Versicherer ihren An- spruch durchsetzen, die ärztlichen „Begründun- gen" bei Mittelwertüber- schreitung einzusehen. Ich halte es für dringend not- wendig, daß alle Ärzte ihre Patienten über die Gefahr der totalen Durchleuch- tung auf dem Schreibtisch des Versicherers aufklären.

Alle Patienten, mit denen ich bisher über die neue GOÄ sprach, waren empört darüber, daß sie als Betrof- fene bisher darüber in Un- kenntnis gelassen worden sind.

Dr. med. A. Kerim Eugen-Richter-Straße 1 4000 Düsseldorf 30

Die Information:

Bericht und Meinung

NEU

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Normdosis 200 mg 1 x zwei Kapseln

Je nach Bedarf und Schwere der Erkrankung kann die Dosis auf 300 mg, bei Gicht kurzfristig bis auf 400 mg täglich

erhöht werden.

unter sorgfältiger Überwachung. Da noch keine ausreichenden Erfahrungen bestehen, wird Pacyl® nicht für Patienten mit stark eingeschränk- ter Leber- und Nierenfunktion empfohlen. Wäh- rend der Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Säuglingen darf Pacyl® nicht angewendet werden. Ebenfalls wird die Anwendung bei Kindern nicht empfohlen, da für diese Alters- klasse keine Erfahrungen vorliegen. Neben- wirkungen: Gastrointestinale Störungen können nicht ausgeschlossen werden. In sehr seltenen Fällen können Magengeschwüre auftreten, die jedoch nach Therapieunterbrechung abheilen.

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