P O L I T I K
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A1252 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 186. Mai 2005
werden kann. Zudem soll auch die Inanspruchnah- me zur Unzeit entspre- chend honoriert werden.
Wenig beeindruckt zeigten sich Köhler und sein Vorstandskollege Ulrich Weigeldt indes von den massiven Prote- sten der Schmerzthera- peuten. Ohne die Grup- pe beim Namen zu nen- nen, sagte der KBV-Vor- sitzende: „Nur weil ein bestimmtes Fachgebiet sich für die breite Öffent- lichkeit als besonders in-
teressant und geeignet zeigt, wird es nicht gegenüber den anderen Fachgebieten bevorzugt werden. Berechtigte Forde- rungen werden natürlich berücksichtigt.“
Weigeldt und Köhler betonten erneut die Bedeutung des EBM 2000plus als
„unverzichtbaren Schritt auf dem Weg zur Ab- lösung der Honorar- budgets“. Nur mit einer auf betriebswirtschaft- licher Basis kalkulierten kassenärztlichen Gebüh- renordnung sei es mög- lich, zu morbiditätsbezo- genen Regelleistungsvolu- men zu kommen. Köhler:
„Wenn der ,Umrech- nungsfaktor‘ Leistungs- menge zu Punktzahl im Verhältnis stimmt, kann bei nachgewiesenem Lei- stungsbedarf die dafür notwendige Geldmenge auch politisch unanfechtbar eingefordert werden.“
Obwohl der Gesetzgeber einen sehr engen Zeitplan für die Einführung von morbiditätsbezogenen Regelleistungsvo- lumen gesteckt hat, zeigte sich Köhler op-
timistisch, die dafür notwendigen Patien- tenklassifikationssysteme rechtzeitig fer- tig stellen zu können. Der KBV-Vorsit- zende räumte allerdings ein, dass es vor- aussichtlich nicht gelingen werde, mit dem Wegfall der Budgetierung zum 1. Januar 2007 die morbiditätsbezogenen Regellei- stungsvolumen für die Arztpraxen anwen- dungsreif zu gestalten. Die KBV will des- halb den Gesetzgeber auffordern, die Einführung dieser Regelleistungsvolu- men um mindestens ein Jahr zu verschie- ben und zugleich eine Konvergenzphase (ähnlich der bei der DRG-Einführung im Krankenhaus) bis zum Jahr 2009 ein- zuräumen. In diesem Zeitraum sollen die „Zahlungsmodalitäten unter Berück- sichtigung der Morbidität in drei Schrit- ten angepasst“ werden. Die KBV will auf diese Weise verhindern, dass den Ver- tragsärzten innerhalb weniger Jahre eine mehrfache Umstellung bei der Honorar- verteilung zugemutet wird. Josef Maus
Es gehört zum neuen Selbstverständnis der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass die Sicherung, Darstellung und Weiterentwick- lung der Qualität in der ambulanten Versorgung im Pflichtenheft ganz nach oben rückt. Die KBV- Vorstände Dr. med. Andreas Köhler und Ulrich Weigeldt sind davon überzeugt, dass die Qua- lität ein entscheidendes Instrument im zuneh- menden Wettbewerb ist. Zwar gab es auch in der Vergangenheit zahlreiche Projekte in der ambulanten Versorgung, die auf eine Verbesse- rung der Qualität zielten, doch ist dies nicht so recht ins Bewusstsein der Öffentlichkeit vorge- drungen. Jetzt heißt es bei den Vertragsärzten:
Tue Gutes und rede darüber!
Nach dem Vorbild des TÜV-Gütezeichens sol- len niedergelassene Ärzte künftig mit dem
„deutschen Gesundheitssiegel“ die Patienten darauf aufmerksam machen können, dass ihre Praxis qualitätsgeprüft ist. „Ist es drauf, ist Qua- lität drin“, sagte KBV-Vorsitzender Andreas
Köhler zu der angestrebten Außenwirkung des Gütesie- gels. Die Qualität entstehe in der Praxis. Sie sei nicht statisch, sondern sie entwickele sich, betonte Köhler und verwies in diesem Zusammen- hang auf das von der KBV und den KVen einge- führte Qualitätsmanagement QEP.
Die Abkürzung steht für „Qualität und Ent- wicklung in Praxen“. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das den Vertragsärzten und Psy- chotherapeuten Werkzeuge zur Optimierung der Praxisführung und Praxisorganisation an die Hand gibt, die nach Überzeugung der KBV we- sentlich zur Verbesserung der Patientenversor- gung beitragen. Köhler: „Praxen, die QEP einge- führt haben, die die detaillierten Qualitätsziele umgesetzt haben, die von externen Sachver- ständigen zertifiziert sind, haben diese Qualität.
Was noch fehlte, ist das Siegel, das für die Pati- enten erkennbar macht: da ist Qualität drin!“
Das „deutsche Gesundheitssiegel“, dessen genaue Ausgestaltung noch offen ist, soll künftig das Erkennungszeichen für gute medi- zinische und psychotherapeutische Versor- gung in Deutschland sein, hofft die KBV. Doch auch Praxen, die sich nicht an QEP beteiligen, son- dern nach anderen nachvoll- ziehbaren Kriterien über- prüft wurden, sollen das Gü- tesiegel erhalten. „Jetzt müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen“, forderte Köhler die Delegierten auf,
„dass dies jeder in Deutschland weiß: Patienten, Ärzte, Politiker und Krankenkassen.“ Bis zum Ende dieses Jahres will die KBV das ehrgeizige Ziel ver- wirklicht haben.
Mit der Vergabe des deutschen Gesund- heitssiegels verfolgt die Kassenärztliche Bun- desvereinigung jedoch nicht nur das Ziel, Qua- lität für jedermann transparent zu machen.
Dahinter steht auch die Überlegung, nachge- wiesene Qualität in der ambulanten Versor- gung in Verhandlungen mit den Krankenkas- sen besser zu vergüten. Dies ist vor allen Din- gen im Hinblick auf die neuen Versorgungsfor- men und die differenzierte Vertragsgestaltung, die der Gesetzgeber mit dem GKV-Modernisie- rungsgesetz verankert hat, ein realistischer
Ansatzpunkt. JM
Qualitätssicherung
Tue Gutes und rede darüber
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will mit dem
„deutschen Gesundheitssiegel“ eine Art TÜV-Gütezeichen für qualitätsgesicherte Arztpraxen einführen.
KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt:
Alle Fachgebiete sollen gleich behandelt werden.