A 1088 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 20|
20. Mai 2011 Versicherte der insolventen City-BKK dürfen nicht von anderen Krankenkassen abgewiesen wer- den. Dies machte das Bundesge- sundheitsministerium in Berlin am 16. Mai erneut deutlich. Es sei ge- setzwidrig, wenn Versicherte ab - gewiesen würden, sagte eine Spre- cherin des Ministeriums. Die Versi- cherten hätten die Möglichkeit, sich bis Mitte Juli bei einer der anderen 155 gesetzlichen Krankenkassen zu melden. Dort müssten sie unabhän- gig von Alter oder Gesundheitszu- stand aufgenommen werden. Meh- rere Kunden der insolventen City- BKK hatten sich beschwert, dass sie beim Versuch des Kassenwech- sels aus faden scheinigen Gründen von Versicherern abgewimmelt wor- den seien.
Auch der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen be- tonte, dass die angefangenen Be- handlungen von City-BKK-Patien- ten weiter bezahlt würden. Die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Doris Pfeiffer, kritisierte aber, dass der Gesundheitsfonds nicht die tat- sächlichen Kosten für einen Versi- cherten ausgleiche. Zwar erhielten die Kassen mehr Geld, wenn Men- KRANKENKASSENPLEITE
Versicherte der City-BKK dürfen nicht abgewiesen werden
Arzneimittelhersteller dürfen die Beipackzettel auch verschreibungs- pflichtiger Medikamente ins Inter- net stellen. Dies ist nach einem Ur-
teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg keine unzu- lässige Werbung, wenn Text und Aufmachung unverändert über- nommen werden (Az.: C-316/09).
BEIPACKZETTEL
Veröffentlichung im Internet möglich
Werbung für verschreibungs- pflichtige Medikamente ist nach deutschem und europäischem Recht verboten. Trotzdem hatte ein Phar-
mahersteller die Verpackungs- angaben und die Beipack - zettel mehrerer Arzneimittel online veröffentlicht. Dage- gen hatte ein Wettbewerber geklagt. Der Bundesgerichts- hof legte den Streit dem EuGH vor.
Der betonte nun, dass auch sachliche Information Werbung sein kann, wenn sie mit dem Ziel der Absatzsteigerung er- folgt. Das sei hier aber offenbar nicht der Fall, da die betreffenden Beipackzettel nur von den Internet-
schen alt oder krank seien, aber die höheren Kosten in Großstädten würden nicht berücksichtigt.
Zuvor war bekanntge- worden, dass die City-BKK zum 1. Juli geschlossen wird. Damit müssen sich circa 168 000 Versicherte vor allem in den Städten Berlin, Hamburg und Stutt- gart eine neue Kran ken - kasse suchen. Berichten zu- folge wurden City-BKK- Kunden von anderen Versi- cherern jedoch ab gewiesen.
Inzwischen steht mit der BKK für Heilberufe die zwei- te Krankenkasse vor der In-
solvenz. dapd
nutzern gefunden werden konnten, die sie aktiv suchten. Dies unter- scheide sich deutlich von Internet- werbung auf Werbebannern oder in Pop-up-Fenstern.
Der CDU-Europapolitiker Dr.
med. Peter Liese begrüßte die Ent- scheidung des EuGH als Schritt zur Verbesserung der Patienteninfor- mation. Er sehe keinen Grund, wa- rum ein von Behörden geprüfter Beipackzettel nicht online zugäng- lich sein sollte. Zudem suche der Patient ohne Aufforderung danach.
Diese Informationen seien für die Patienten besser als zahlreiche im Internet vorzufindende Fehlinfor- mationen, die zur Verunsicherung beitragen würden. EB
Zitat der Woche
„ Wir haben keine Feminisierung, wir haben eine Normalisierung der
Maskulinisierung der Ärzteschaft. “
Dr. med. Astrid Bühren, Vorstandsmitglied des Hartmannbunds und Ehrenpräsi- dentin des Deutschen Ärztinnenbunds
Keine offenen Türen: Viele Versicherte der insolventen City-BKK finden derzeit keine neue Krankenkasse.
Foto: dapd
Sind Risiken und Nebenwirkungen online abrufbar, ist das keine unzuläs-
sige Werbung.
Foto: Keystone