• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Beipackzettel: Veröffentlichung im Internet möglich" (20.05.2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Beipackzettel: Veröffentlichung im Internet möglich" (20.05.2011)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 1088 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 20

|

20. Mai 2011 Versicherte der insolventen City-

BKK dürfen nicht von anderen Krankenkassen abgewiesen wer- den. Dies machte das Bundesge- sundheitsministerium in Berlin am 16. Mai erneut deutlich. Es sei ge- setzwidrig, wenn Versicherte ab - gewiesen würden, sagte eine Spre- cherin des Ministeriums. Die Versi- cherten hätten die Möglichkeit, sich bis Mitte Juli bei einer der anderen 155 gesetzlichen Krankenkassen zu melden. Dort müssten sie unabhän- gig von Alter oder Gesundheitszu- stand aufgenommen werden. Meh- rere Kunden der insolventen City- BKK hatten sich beschwert, dass sie beim Versuch des Kassenwech- sels aus faden scheinigen Gründen von Versicherern abgewimmelt wor- den seien.

Auch der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen be- tonte, dass die angefangenen Be- handlungen von City-BKK-Patien- ten weiter bezahlt würden. Die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Doris Pfeiffer, kritisierte aber, dass der Gesundheitsfonds nicht die tat- sächlichen Kosten für einen Versi- cherten ausgleiche. Zwar erhielten die Kassen mehr Geld, wenn Men- KRANKENKASSENPLEITE

Versicherte der City-BKK dürfen nicht abgewiesen werden

Arzneimittelhersteller dürfen die Beipackzettel auch verschreibungs- pflichtiger Medikamente ins Inter- net stellen. Dies ist nach einem Ur-

teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg keine unzu- lässige Werbung, wenn Text und Aufmachung unverändert über- nommen werden (Az.: C-316/09).

BEIPACKZETTEL

Veröffentlichung im Internet möglich

Werbung für verschreibungs- pflichtige Medikamente ist nach deutschem und europäischem Recht verboten. Trotzdem hatte ein Phar-

mahersteller die Verpackungs- angaben und die Beipack - zettel mehrerer Arzneimittel online veröffentlicht. Dage- gen hatte ein Wettbewerber geklagt. Der Bundesgerichts- hof legte den Streit dem EuGH vor.

Der betonte nun, dass auch sachliche Information Werbung sein kann, wenn sie mit dem Ziel der Absatzsteigerung er- folgt. Das sei hier aber offenbar nicht der Fall, da die betreffenden Beipackzettel nur von den Internet-

schen alt oder krank seien, aber die höheren Kosten in Großstädten würden nicht berücksichtigt.

Zuvor war bekanntge- worden, dass die City-BKK zum 1. Juli geschlossen wird. Damit müssen sich circa 168 000 Versicherte vor allem in den Städten Berlin, Hamburg und Stutt- gart eine neue Kran ken - kasse suchen. Berichten zu- folge wurden City-BKK- Kunden von anderen Versi- cherern jedoch ab gewiesen.

Inzwischen steht mit der BKK für Heilberufe die zwei- te Krankenkasse vor der In-

solvenz. dapd

nutzern gefunden werden konnten, die sie aktiv suchten. Dies unter- scheide sich deutlich von Internet- werbung auf Werbebannern oder in Pop-up-Fenstern.

Der CDU-Europapolitiker Dr.

med. Peter Liese begrüßte die Ent- scheidung des EuGH als Schritt zur Verbesserung der Patienteninfor- mation. Er sehe keinen Grund, wa- rum ein von Behörden geprüfter Beipackzettel nicht online zugäng- lich sein sollte. Zudem suche der Patient ohne Aufforderung danach.

Diese Informationen seien für die Patienten besser als zahlreiche im Internet vorzufindende Fehlinfor- mationen, die zur Verunsicherung beitragen würden. EB

Zitat der Woche

Wir haben keine Feminisierung, wir haben eine Normalisierung der

Maskulinisierung der Ärzteschaft.

Dr. med. Astrid Bühren, Vorstandsmitglied des Hartmannbunds und Ehrenpräsi- dentin des Deutschen Ärztinnenbunds

Keine offenen Türen: Viele Versicherte der insolventen City-BKK finden derzeit keine neue Krankenkasse.

Foto: dapd

Sind Risiken und Nebenwirkungen online abrufbar, ist das keine unzuläs-

sige Werbung.

Foto: Keystone

A K T U E L L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie können also auch nicht sagen, wie viel mehr Geld die Kassen den Ver- tragsärzten von 2009 an zubilligen werden.. Pfeiffer: Nein, ich kann

sönlichen Einsatz mehr oder weniger freiwillig die Arbeit für eine Promotion auf sich genommen haben.“ „Oder“, fragt Müller forsch, „wollen Sie diesen Ärzten zugestehen, dass

Als ich aber jetzt, drei Ta- ge nach der Einnahme eines besonders wirksamen Präparates gegen Bandschei- benbeschwerden, ein dumpfes Gefühl im Magen spüre, rufe ich vorsorglich mei-

Damit soll auch gewährleistet sein, dass die Kassen nicht politischem Druck ausgesetzt werden, und – wie Sie in der schriftlichen Antwort ausführlich haben lesen

Einige Preisbeispiele für Hotelunterkünfte, entnom- men dem Angebot des Deutschen Reisebüros, dessen Abteilung für Kon- greßreisen sich auch der Buchungen für den

Bei Kindern sollte Karil® wegen möglicher Störungen des Knochenwachstums nur über Behandlungszeiträume von einigen Wochen ver- abreicht werden, wenn nicht der Arzt aus

Das Feld Namenszusätze des Geburtsnamens enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Apostrophe oder Punkte).. aufeinander folgende Sonder- und Leerzeichen

Eine Gruppe bekommt das Arzneimittel, die andere ein identisch aussehendes Schein- präparat ohne Wirkstoff (Placebo). Keiner der Teilnehmer weiß, ob er ein Arzneimittel oder