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Archiv "Prävention: Informationswebsite zu Sucht und Drogen" (01.07.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 26

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1. Juli 2011 A 1487 Kontinuierliche Fortbildung ist nicht

nur für Ärzte, sondern auch für die fast 400 000 Medizinischen Fachan- gestellten ein wichtiges Thema, denn sie unterstützen Ärzte bei komplexen Versorgungsaufgaben und überneh- men delegierte Aufgaben in Praxen und bei Hausbesuchen. Vor diesem Hintergrund informiert die Bundes- ärztekammer (BÄK) verstärkt über die vielfältigen strukturierten und zertifizierten Fortbildungsangebote für Medizinische Fachangestell- te. Ob ambulante Versorgung äl- terer Menschen, Ernährungsme- dizin, Onkologie oder andere Spezialisierungen – in einer Bro- schüre und online werden die verschiedenen Curricula vorge- stellt und das von der BÄK und den Ärztekammern entwickelte modulare Bildungskonzept erläu- tert. Broschüre und Internetseite enthalten zusätzlich Hinweise auf Fördermöglichkeiten und An- sprechpartner bei den Ärzte- kammern. Auf der Website steht MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

Informationspaket zu Fortbildungsangeboten

außerdem ein Video zum Download bereit. Der Clip begleitet eine Me- dizinische Fachangestellte bei ihrer Fortbildung und zeigt auf, wie die gesamte Praxis von einer erfolgrei- chen Fortbildung profitieren kann.

Die Broschüre „Weiter geht’s – fortbilden und durchstarten“ kann bei den Ärztekammern angefordert werden. Weitere Informationen und das Video sind unter www.fortbil dung-mfa.de abrufbar. EB Seit zehn Jahren ist die Internet -

seite zur Suchtprävention www.drug com.de der Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung (BZgA) erfolgreich präsent. Zielgruppe sind vor allem diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die be- reits erste Erfahrungen mit legalen oder illegalen Drogen gemacht ha- ben oder Informationen über Sucht- mittel und die damit verbundenen PRÄVENTION

Informationswebsite zu Sucht und Drogen

gesundheitlichen Gefahren suchen. Täglich nutzen circa 2 500 Besucher das Informa- tionsangebot oder lassen sich persönlich vom drugcom- Team online beraten.

Nach der Überarbeitung der Website können Infor- mationen jetzt nach Themen oder Substanzen gruppiert recherchiert werden. Zu je- der Substanz werden außer- dem die aktuellen Meldun- gen aus der Wissenschaft darge- stellt. Das breite Spektrum bleibt erhalten: Neben Wissenstests zu den verschiedenen psychoaktiven Substanzen ist ein neuer Wissens- test zu Drogen und Sucht verfügbar.

Die Online-Beratung, Chat-Ange- bote und regelmäßige News werden ebenso fortgeführt wie das Online- Ausstiegsprogramm für Cannabis- konsumenten „quit the shit“. EB

Der Verband der Diözesen Deutsch- lands stellt unter der Internetadres- se www.arbeitsschutz-katholisch.de ein Angebot zum Thema Arbeitssi- cherheit und Gesundheitsschutz im kirchlichen Bereich zur Verfügung.

Das Angebot bezieht sich vor al- lem auf ehrenamtlich in den Ge- meinden Tätige und gibt Antwor- ten auf häufig gestellte Fragen.

Dabei werden verschiedene Ein- richtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Sozialstationen be- rücksichtigt.

Die nach Themen geordneten Beiträge sollen dazu beitragen, die Arbeit der haupt- und ehrenamt- lich Beschäftigten im kirchlichen Bereich durch Informationen und Hinweise auf mögliche Ansprech- partner im Arbeits- und Gesund- heitsschutz zu erleichtern und da- durch auch sicherer zu machen.

Dabei geht es beispielsweise um Fragen, was beim Unfall zu tun ist, welche versicherungsrechtli- chen Überlegungen zu berücksich- tigen sind oder um Hinweise, wie man den Arbeitsplatz sicher ge-

stalten kann. EB

WEBSITE

Arbeitsschutz im kirchlichen Bereich

Die Deutsche Krankenhausgesell- schaft hat ihren Leitfaden zu Auf- bewahrungspflichten und -fristen von Dokumenten im Krankenhaus aktualisiert. Die Neufassung ist im Internet abrufbar unter der Adresse www.dkgev.de/media/file/9599.RS 194–11_Anlage. pdf. In einer tabel- larischen Übersicht werden dabei je nach Art der Dokumente Emp- fehlungen für die Aufbewahrungs- fristen gegeben und die rechtlichen Grundlagen hierfür genannt. Laut Merkblatt handelt es sich bei den empfohlenen Aufbewahrungsfris- ten lediglich um gesetzliche Min- destangaben, da in Einzelfällen auch längere Fristen möglich sein

können. EB

KRANKENHAUS-LEITFADEN

Aufbewahrung von Dokumenten

www.drug com.de:

Suchtauf - klärung für Jugendliche und junge Erwachsene

Foto: Fotolia

www.fortbildung-mfa.de

M E D I E N

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