Vergleiche anhand besonderer Ver- zeichnisse ermöglicht werden", ganz offensichtlich ein Hinweis auf eine kommende amtliche .. Transpa- renzliste", die dann für einen Preis- vergleich verbindlich werden soll.
Hier erweist sich der Trend zur "Bil- lig-Medizin", der künftig wieder in eine von den Ärzten abgelehnte Zwei-Klassen-Medizin führen muß. Der Trend des Gesetzentwurfs wird noch verstärkt sichtbar, wenn man die folgende, mit unbestimmten Rechtsbegriffen geradezu gespickte Bestimmung liest (368 p1):
b) Folgender Satz 2 wird angefügt:
"Die Bundesausschüsse haben in Richt-
linien auch zu beschließen, welche Arz- neimittel oder Arzneimittelgruppen, die ihrer allgemeinen Anwendung nach bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden, unter Berücksichti- gung der Zumutbarkeitfür die Versicher- ten nicht oder nur bei Vorliegen beson- derer Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen."
7. § 182 a wird wie folgt geändert: a) ln Absatz 1 werden die Worte "2,50 Deutsche Mark" durch die Worte "3,50 Deutsche Mark" ersetzt.
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Von der Zahlung nach Absatz 1 sind
Versicherte befreit, die wegen länger dauernder Krankheit laufend Arzneimit- tel benötigen."
Der Höchstsatz der Arzneimittelbe- teiligung soll für alle, auch für Rent- ner, von 2,50 DM auf 3,50 DM her- aufgesetzt werden; andererseits sind die Versicherten - unter allen anderen selbstverständlich auch, wenn nicht sogar vor allem, die Rentner - dann befreit, wenn sie .. wegen längerdauernder Krankheit laufend" Arzneimittel benötigen. Auch hier soll der Gesetzgeber selbst keine Verantwortung über- nehmen; offensichtlich denkt man wohl an den Kassenarzt als Ent- scheidungsinstanz. Das führt zur Übertragung des in der Bundesre- publik angezettelten allgemeinen Verteilungskampfes in die Praxis des Arztes.
Ein Hauptbestandteil des Knebe- lungssystems sind die folgenden
Die Information:
Bericht und Meinung
DIE ARZNEIMITTELKOMMISSION
DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT GIBT BEKANNT:
Kritische
Verschreibung dämmt Mißbrauch
stark wirksamer Analgetika ein
Mit Pentazocin (Fortral®) und Tilidin (Valoron®) besitzen wir stark wirksame Analgetika, deren Suchtpotential nach bisherigen Erfahrungen nicht an das des. Morphin und sei- ner ebenfalls der BtMVV*) un- terstellten synthetischen Deri- vate heranreicht. Der Arzt kann damit ohne die Forma- lien der BtM-Verschreibungen akute, schwere Schmerzzu- stände beherrschen.
..,.. Die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzte- schaft ist jedoch besonders besorgt über eine Häufung von Berichten über den Miß- brauch - vornehmlich durch Polytoxikomane - mit dem stark wirksamen Analgetikum Tilidin, das sich Abhängige, zum Teil unter Vortäuschung akuter, schwerer Schmerzzu- stände für sich selbst oder für angeblich hilflose Kranke ver- schreiben lassen. Diese Ge-
·1 BtMVV = Betäubungsmittei-Ver- schreibungsvorschrift vom 24. Januar 1974
Absätze des § 368 g des Entwurfs:
die Einheitsgebührenordnung für alle Kassen (Bewertung der ärztli- chen Leistungen nach Punkten) und die Einführung einer Höchstbegren- zung für die Vergütung belegärztli- cher Tätigkeit, welche die operativ tätigen Belegärzte empfindlich, wenn nicht entscheidend treffen
muß, - eine Regelung, die also das
Belegarztsystem keineswegs, wie
fahr besteht auch für das stark wirksame Analgetikum Penta- zocin.
Eine weitere Zunahme des Mißbrauchs würde die Gleich- stellung dieser Stoffe mit den Betäubungsmitteln und damit eine Anwendung der BtMVV erforderlich machen.
..,.. Es wird dringend davor ge- warnt, Tilidin und auch Penta- zocin zur Behandlung von Entzugserscheinungen bei Drogenabhängigen zu ver- wenden. Hierfür ist es nicht geeignet, weil es selbst ab- hängig machen kann. Abhän- gige bedürfen der fachge- rechten Behandlung, insbe- sondere der Entziehung in da- für geeigneten Einrichtungen und nachsorgender Betreu- ung, wenn die Wiedereinglie- derung Erfolg haben soll.
Diese Bekanntgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ju-
gend, Familie und Gesundheit
und mit dem Institut für Arz- neimittel des Bundesgesund- heitsamtes.
Präparate:
Pentazocin: Fortral® Amp., Kps.,
Tbl., Supp., Wintrop
Tilidin: Valoron® Amp., Kps., Tropf., Supp., Gödecke
versprochen wurde - fördert, son- dern das Gegenteil erreicht.
Ähnlich wie bei der Arzneimittelre- gelung zeigt sich der Systemtrend, der den gesamten Gesetzentwurf durchzieht, auch in der Bestim- mung, daß die zahnärztliche Vergü- tung künftig die Herstellungskosten von Zahnersatz und Zahnkronen pauschal enthalten soll: C>