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Archiv "Kritische Verschreibung dämmt Mißbrauch stark wirksamer Analgetika ein" (10.02.1977)

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Vergleiche anhand besonderer Ver- zeichnisse ermöglicht werden", ganz offensichtlich ein Hinweis auf eine kommende amtliche .. Transpa- renzliste", die dann für einen Preis- vergleich verbindlich werden soll.

Hier erweist sich der Trend zur "Bil- lig-Medizin", der künftig wieder in eine von den Ärzten abgelehnte Zwei-Klassen-Medizin führen muß. Der Trend des Gesetzentwurfs wird noch verstärkt sichtbar, wenn man die folgende, mit unbestimmten Rechtsbegriffen geradezu gespickte Bestimmung liest (368 p1):

b) Folgender Satz 2 wird angefügt:

"Die Bundesausschüsse haben in Richt-

linien auch zu beschließen, welche Arz- neimittel oder Arzneimittelgruppen, die ihrer allgemeinen Anwendung nach bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden, unter Berücksichti- gung der Zumutbarkeitfür die Versicher- ten nicht oder nur bei Vorliegen beson- derer Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen."

7. § 182 a wird wie folgt geändert: a) ln Absatz 1 werden die Worte "2,50 Deutsche Mark" durch die Worte "3,50 Deutsche Mark" ersetzt.

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Von der Zahlung nach Absatz 1 sind

Versicherte befreit, die wegen länger dauernder Krankheit laufend Arzneimit- tel benötigen."

Der Höchstsatz der Arzneimittelbe- teiligung soll für alle, auch für Rent- ner, von 2,50 DM auf 3,50 DM her- aufgesetzt werden; andererseits sind die Versicherten - unter allen anderen selbstverständlich auch, wenn nicht sogar vor allem, die Rentner - dann befreit, wenn sie .. wegen längerdauernder Krankheit laufend" Arzneimittel benötigen. Auch hier soll der Gesetzgeber selbst keine Verantwortung über- nehmen; offensichtlich denkt man wohl an den Kassenarzt als Ent- scheidungsinstanz. Das führt zur Übertragung des in der Bundesre- publik angezettelten allgemeinen Verteilungskampfes in die Praxis des Arztes.

Ein Hauptbestandteil des Knebe- lungssystems sind die folgenden

Die Information:

Bericht und Meinung

DIE ARZNEIMITTELKOMMISSION

DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT GIBT BEKANNT:

Kritische

Verschreibung dämmt Mißbrauch

stark wirksamer Analgetika ein

Mit Pentazocin (Fortral®) und Tilidin (Valoron®) besitzen wir stark wirksame Analgetika, deren Suchtpotential nach bisherigen Erfahrungen nicht an das des. Morphin und sei- ner ebenfalls der BtMVV*) un- terstellten synthetischen Deri- vate heranreicht. Der Arzt kann damit ohne die Forma- lien der BtM-Verschreibungen akute, schwere Schmerzzu- stände beherrschen.

..,.. Die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzte- schaft ist jedoch besonders besorgt über eine Häufung von Berichten über den Miß- brauch - vornehmlich durch Polytoxikomane - mit dem stark wirksamen Analgetikum Tilidin, das sich Abhängige, zum Teil unter Vortäuschung akuter, schwerer Schmerzzu- stände für sich selbst oder für angeblich hilflose Kranke ver- schreiben lassen. Diese Ge-

·1 BtMVV = Betäubungsmittei-Ver- schreibungsvorschrift vom 24. Januar 1974

Absätze des § 368 g des Entwurfs:

die Einheitsgebührenordnung für alle Kassen (Bewertung der ärztli- chen Leistungen nach Punkten) und die Einführung einer Höchstbegren- zung für die Vergütung belegärztli- cher Tätigkeit, welche die operativ tätigen Belegärzte empfindlich, wenn nicht entscheidend treffen

muß, - eine Regelung, die also das

Belegarztsystem keineswegs, wie

fahr besteht auch für das stark wirksame Analgetikum Penta- zocin.

Eine weitere Zunahme des Mißbrauchs würde die Gleich- stellung dieser Stoffe mit den Betäubungsmitteln und damit eine Anwendung der BtMVV erforderlich machen.

..,.. Es wird dringend davor ge- warnt, Tilidin und auch Penta- zocin zur Behandlung von Entzugserscheinungen bei Drogenabhängigen zu ver- wenden. Hierfür ist es nicht geeignet, weil es selbst ab- hängig machen kann. Abhän- gige bedürfen der fachge- rechten Behandlung, insbe- sondere der Entziehung in da- für geeigneten Einrichtungen und nachsorgender Betreu- ung, wenn die Wiedereinglie- derung Erfolg haben soll.

Diese Bekanntgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ju-

gend, Familie und Gesundheit

und mit dem Institut für Arz- neimittel des Bundesgesund- heitsamtes.

Präparate:

Pentazocin: Fortral® Amp., Kps.,

Tbl., Supp., Wintrop

Tilidin: Valoron® Amp., Kps., Tropf., Supp., Gödecke

versprochen wurde - fördert, son- dern das Gegenteil erreicht.

Ähnlich wie bei der Arzneimittelre- gelung zeigt sich der Systemtrend, der den gesamten Gesetzentwurf durchzieht, auch in der Bestim- mung, daß die zahnärztliche Vergü- tung künftig die Herstellungskosten von Zahnersatz und Zahnkronen pauschal enthalten soll: C>

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 6 vom 10. Februar 1977 343

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