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Archiv "Bonner „Struktur-Gesetz“: Bedenken auch der Pharmaindustrie" (24.02.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

CDU-

Gesundheitsausschuß:

„Der Versicherte zahlt die Zeche"

Das von Bundesarbeitsminister Dr.

Herbert Ehrenberg geschnürte Pa- ket zur Finanzierung der Renten- und Krankenversicherung wird vom Bundesfachausschuß Gesundheits- politik der CDU einhellig abgelehnt.

In einer Presseerklärung rechnet der Ausschußvorsitzende, Staatssekre- tär Professor Dr. Fritz Beske, Kiel, vor, daß die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 1980 mit einem Gesamtbetrag von rund 32 Milliarden DM zusätz- lich belastet würden, wenn die Re- gierungspläne unverändert verwirk- licht würden. Der „Kostendämp- fungseffekt" des neuen Gesetzes sei in keinem Punkt erwiesen und damit fragwürdig. In einigen Teilbereichen resultierten aus den gesetzlichen Auflagen und aus den bloßen Ko- stenverlagerungen auf Dritte mit Si- cherheit Kostensteigerungen. Der Gesundheitspolitische Ausschuß der CDU warnt davor, Finanzie- rungsprobleme der Renten- und Krankenversicherung durch system- verändernde und dirigistische Ein- griffe des Staates lösen zu wollen.

Statt an Symptomen herumzukurie- ren, sollten die Initiativen der Selbst- verwaltung unterstützt und die ge- setzliche Rentenversicherung zu ei- nem 80prozentigen Kostenbeitrag an der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich verpflichtet wer- den. DÄ

Ersatzkassen kritisieren Ehrenbergs

„Milchmädchenrechnung"

Als „bewußte Irreführung der Versi- cherten" hat der Verband der Ange- stellten-Krankenkassen (VdAK) den Versuch der Bundesregierung be- zeichnet, die gesetzliche Rentenver- sicherung auf Kosten der Kranken- versicherung zu „sanieren". Statt zu einer erhofften Kostendämpfung im Gesundheitswesen führe der Ent- wurf, würde er unverändert reali-

„Wir können nur hoffen, daß wir in den nächsten Tagen keine Zahnschmerzen kriegen!”

(Wolf in „Kieler Nachrichten")

siert, zu einer Kostenausweitung.

Die Kritik der ErSatzkassen richtet sich insbesondere gegen die beab- sichtigte Verlagerung von Kosten der Rentnerkrankenversicherung von der Renten- auf die Krankenver- sicherung. Der Gesetzgeber drücke sich vor der Verantwortung, wenn er notwendige Beitragserhöhungen in der Rentenversicherung nicht vor- nehme, sondern die Probleme der Geldbeschaffung auf die Selbstver- waltung der Krankenkassen ab- schiebe. Durch solche „finanzielle Manipulationen" müsse allein im Bereich der Angestellten-Kranken- kassen der Beitragssatz um 1,1 Pro- zentpunkte erhöht werden. Die vom Bundesarbeitsministerium erhofften rund 1,4 Milliarden DM Mehreinnah- men für die Krankenversicherung (jährlich) bezeichneten die Ersatz- kassen als reine „Milchmädchen- rechnung". Denn das Arbeitsmini- sterium halte zugleich eine Abwan- derung von rund 20 Prozent der durch die Erhöhung der Beitragsbe- messungsgrenze betroffenen Ange- stellten zur privaten Krankenversi- cherung für nicht ausgeschlossen.

Das würde aber nach Berechnungen der Ersatzkassen bedeuten, daß die Mehreinnahmen durch Minderein- nahmen infolge von Abwanderun- gen vollständig aufgezehrt würden.

Statt dessen solle es bei der jetzigen Versicherungspflicht- und Beitrags- bemessungsgrenze bleiben und den Rentnern ein zweiprozentiger Bei- trag abverlangt werden.

Die Ersatzkassen bezeichneten es als „gefährlich und zudem überflüs- sig", Gesamtempfehlungen für die Vergütung der ärztlichen Leistun- gen gesetzlich vorzuschreiben. Eine Bindung der ärztlichen Gesamtver- gütung an die allgemeine Einkom- mensentwicklung käme einer Hono- rarpauschalierung gleich. Dies be- schwöre die Gefahr herauf, so die Ersatzkassen, daß der Arzt die Lei- stungen nicht mehr in dem Umfang erbringe, wie sie im Interesse der Versicherten notwendig seien. Eine Honorarbindung gehe zu Lasten der medizinischen Versorgung und des medizinischen Fortschritts. Nur die Honorierung der einzelnen ärztli- chen Leistungen gewährleiste nach Überzeugung der Ersatzkassen, daß der Patient eine umfassende Betreu- ung erhalte. DÄ

Bonner „Struktur-Gesetz":

Bedenken auch der Pharmaindustrie

Gegen die geplante Herausnahme von Arzneimitteln für „geringfügige Gesundheitsstörungen" aus dem Pflichtleistungskatalog der gesetzli- chen Krankenkassen hat sich der Bundesverband der Pharmazeuti- schen Industrie, Frankfurt, in einer ersten Stellungnahme zu dem neuen Bonner Krankenversicherungsge- setzentwurf ausgesprochen. Infolge der geplanten erhöhten Rezeptge- bühr würden die Mitglieder der Krankenkassen doppelt belastet. 1>

476 Heft 8 vom 24. Februar 1977 DEUTSCHES ARZT.hBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

Durch die Verpflichtung, bewerten- de Preisvergleiche zu beachten, werde die Therapiefreiheit des Arz- tes fundamental beschränkt, betont die Pharmaindustrie. Die vorgesehe- ne Transparenz-Kommission dürfe dem Arzt die Entscheidung über die Wertigkeit eines Arzneimittels nicht abnehmen. Die Bestimmung eines Gesamt-Höchstbetrages für Arznei- mittel beinhalte zwingend, daß für jeden Versicherten in der gesetzli- chen Krankenversicherung ein Re- gelbetrag für Arzneimittel festgelegt werden müsse. Das sei ausgespro- chen fortschrittsfeindlich, weil der Arzt angereizt werde, vorwiegend äl- tere und im Preisniveau normaler- weise niedriger liegende Präparate zu verordnen, um nicht den Regel- betrag zu überschreiten. Die Festle- gung von Arzneimittelhöchstbeträ- gen sei zudem unsozial, weil der Arzt veranlaßt werde, Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte ungleich zu behandeln. dfg/DÄ

Keine Kostenerstattung für Organspenden

Im

Rahmen der gesetzlichen Kran- kenversicherung gehören die mit ei- ner Organspende verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten als Neben- leistung zur Krankenhilfe, die dem Organspender nach § 182 RVO zu gewähren ist. Die Kosten sind daher von der Krankenkasse des Organ- empfängers zu tragen. Da dem Or- ganspender selbst keine Arzt- und Krankenhauskosten erwachsen, be- steht auch kein Anlaß für eine Ko- stenerstattung.

Ist der Organempfänger nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so haben er oder seine private Krankenversicherung die mit einer Organspende verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten zu tragen. Der Organspender wird auch in diesen Fällen nicht mit Kosten be- lastet. Diese Antwort erteilte der Par- lamentarische Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums, Her- mann Buschfort, auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Manfred Schmidt (München).

Exitus für

freigemeinnützige Krankenhäuser?

Der Konkurs für freigemeinnützige und private Krankenhäuser ist nach Überzeugung der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft (DKG), Düssel- dorf, in dem Referentenentwurf des Krankenversicherungs-Kosten- däm pfu ngsgesetzes vorprogram- miert. Auch eine fünfprozentige Be- teiligung an den Investitionskosten sei den Krankenhäusern nicht zu- mutbar, da sie über keine anderen Einnahmen als die aus den Pflege- sätzen verfügen. Die meisten Häuser

hätten auch keine Möglichkeit, die zusätzlichen Finanzierungsmittel auf dem freien Kapitalmarkt zu be- schaffen, da eine Refinanzierung über den Pflegesatz von vornherein ausgeschlossen sei. Auch die Kom- munen würden die Folgen des

„Krankenhaussterbens" (immerhin sind 46 Prozent der Häuser in freier Trägerschaft) zu tragen haben, weil sie „zwangsläufig" den freigemein- nützigen Häusern mit Zuschüssen unter die Arme greifen und schließ- lich die Konkursmasse übernehmen müßten.

Die DKG lehnte den Referentenent- wurf als „unannehmbar" ab. Wegen der vorprogrammierten verfas- sungswidrigen Enteignung der mei- sten Krankenhausträger erwägt die DKG, Verfassungsklage zu erheben, falls die gesetzlich zugesicherte Selbstkostendeckung durch den Gesetzentwurf in Frage gestellt werde. HC

49000 Eingaben an den Bundestags-

Petitionsausschuß

Fast 49 000 Eingaben wurden dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages während der abgelau- fenen siebten Wahlperiode vorge- legt. Bis Ende 1976 hatte der Aus- schuß bereits mehr als 45 000 Peti- tionen gegenüber durchschnittlich knapp 30 000 in früheren Wahlperi- oden registriert. Darunter befinden

sich auch 602 Sammelpetitionen mit insgesamt rund 450 000 Unterschrif- ten. Hinzu kommen rund 200 000 so- genannte Masseneingaben, bei denen sich die Petenten teilweise vorgedruckter Formulare bedienen.

Allein zur Novellierung des § 218 StGB wandten sich weit mehr als 500 000 Bundesbürger an den Aus- schuß. WZ/DÄ

FDP-Arbeitskreis

„Gesundheitspolitik":

massive Bedenken gegen Regierungspläne

Gegen die Pläne der Bundesregie- rung, die Renten auf Kosten der Krankenversicherung zu „sanieren", hat der FDP-Arbeitskreis für Ge- sundheitspolitik des Landkreises Starnberg/Bayern „massive Beden- ken" erhoben. In einer Presseerklä- rung vom 6. Februar heißt es u. a.:

„Eine Honorargesamtvergütung mit festgelegter Obergrenze überträgt einseitig das unvorhersehbare Mor- biditätsrisiko der niedergelassenen Ärzteschaft, und wird durch die vor- geschlagenen Entscheidungskrite- rien noch verschärft." Dadurch, so befürchtet der FDP-Arbeitskreis, könnte sich die medizinische Ver- sorgung schlagartig verschlechtern, wenn durch einen Rückgang der Neu- und Reinvestitionen im ärztli- chen Bereich die Gesamtzahl der niedergelassenen Ärzte sinkt.

Die geplante Beschränkung der Arz- neimittelgesamtkosten lasse be- fürchten, daß sich die medikamentö- se Versorgung der Bevölkerung ver- schlechtere und sich die Arbeitsun- fähigkeitszeiten verlängerten.

Die Öffnung der Krankenhäuser als Institution für die vor- und nachsta- tionäre ambulante Versorgung min- dere die ärztliche und medizinisch- technische Leistungsfähigkeit in der ärztlichen Grundversorgung. Über- dies müßten die Krankenhäuser durch weitere Investitionen und mehr Personal für die neuen Aufga- ben umgerüstet werden, was jedoch wegen der fehlenden finanziellen Mittel schwierig sein dürfte. DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 8 vom 24. Februar 1977 477

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