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Archiv "Beitragsschulden in der Krankenversicherung: Hilfe für Säumige per Gesetz" (22.03.2013)

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A 538 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 12

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22. März 2013

BEITRAGSSCHULDEN IN DER KRANKENVERSICHERUNG

Hilfe für Säumige per Gesetz

Für manchen, der seine Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlen kann, werden die auflaufenden Rückstände zur Schuldenfalle. Daran will die Koalition etwas ändern.

U

lla Schmidt (SPD), die ehe- malige Bundesgesundheits- ministerin, hatte lange dafür ge- kämpft: Niemand in Deutschland sollte ohne Krankenversicherungs- schutz leben. Mit dem GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zum 1. April 2007 geregelt, dass sich alle, die einmal Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren oder ihr zuzuordnen sind, bei einer Krankenkasse versi- chern müssen. Zum 1. Januar 2009 wurde diese Regelung ergänzt: Wer nicht der GKV zuzuordnen war, musste sich ab sofort in der pri - vaten Krankenversicherung (PKV) absichern.

Für alle Versicherten gilt seither:

Ein Ausschluss säumiger Beitrags- zahler ist nicht mehr möglich. Wer nicht zahlt, muss in der GKV fünf Prozent Säumniszuschlag auf rück- ständige Beiträge zahlen – pro Mo- nat. Für säumige PKV-Versicherte ruht ihr Vertrag, die Leistungen werden auf ein Notfallniveau ge- senkt. Wer danach nicht innerhalb eines Jahres die ausstehenden Prä-

mien nachzahlt, muss seine Versi- cherung im Basistarif fortsetzen.

Die Bilanz, die das Bundesge- sundheitsministerium nun gezogen hat, ist eindeutig: Der hohe Säum- niszuschlag für GKV-Rückstände verschärft das Problem, statt es zu lösen. Und für klamme PKV-Versi- cherte führt der Zwangswechsel in den Basistarif häufig zu einer wei- teren Überschuldung, weil dessen Prämie (610 Euro) oft höher liegt als die des bisherigen Tarifs. Dazu muss man wissen, dass es in der PKV oft Selbstständige sind, die ih- re Prämie nicht bezahlen (können).

Sie haben sich bei Gründung ihrer Firma zunächst sehr günstig kran- kenversichert, oft für weniger als 400 Euro im Monat.

Kein Wucher per Gesetz mehr Mit Hilfe von Gesetzesänderungen sollen künftig Beitragsschuldner vor weiteren Schulden geschützt, ihre Notfallversorgung gesichert und die Versichertengemeinschaf- ten finanziell entlastet werden (Kasten). Man müsse etwas unter-

nehmen, befand der gesundheits - politische Sprecher der Union, Jens Spahn, kürzlich bei einer Veranstal- tung des Bundesverbands Medizin- technologie. GKV-Versicherten ei- nen Säumniszuschlag von fünf Pro- zent, übers Jahr gerechnet also 60 Prozent, abzuverlangen, sei „Wu- cher, auch wenn wir das selbst ins Gesetz geschrieben haben“. Schon nach kurzer Zeit hätten säumige Bürger derzeit in GKV und PKV kaum Chancen, ihre Schulden ab- zubezahlen.

„Es ist gut, dass die Kassen nicht mehr gezwungen sind, extrem hohe Zinsen zu verlangen“, erklärt Ann Marini, stellvertretende Pressespre- cherin des GKV-Spitzenverbandes, auf Anfrage. „Zugleich sollte sich der Gesetzgeber jedoch nicht nur mit einer Oberflächenkorrektur be- gnügen, sondern das eigentliche Problem lösen.“ Der GKV-Spitzen- verband verlangt, dass es eine Lö- sung geben muss für diejenigen, die ihre Beiträge tatsächlich nicht mehr zahlen können – wenn es der Ge- setzgeber ernst meint damit, dass niemand unversichert bleiben soll.

„Konsequenterweise müsste in die- sen Fällen die öffentliche Hand mit Steuergeldern einspringen und nicht wie bisher darauf bauen, dass die GKV-Beitragszahler diese zu- sätzliche Last tragen“, sagt Marini.

Die PKV begrüßt die Einführung eines Notlagentarifs: „Damit ist vor allem eine Entlastung der Betroffe- nen verbunden“, betont Stefan Re- ker, Pressesprecher des PKV-Ver- bandes. Denn mit der bisherigen Regelung, die Nichtzahler in den Basistarif zu überführen, habe man die Situation in vielen Fällen sogar noch verschlimmert. Wenn der neue Notlagentarif, wie angedacht, kaum mehr als 100 Euro im Monat koste, erhielten die Betroffenen eine reelle Chance, ihre Schulden abzubauen.

Im Gegenzug profitierten die PKV- Unternehmen davon, dass sie gerin- gere Forderungen aus ihren Bü- chern ausbuchen müssten. Reker stellt in diesem Zusammenhang aber auch klar, dass die private Krankenversicherung keine Zu- schüsse vom Staat für säumige Zah-

ler einfordert.

Jens Flintrop, Sabine Rieser Gesetzlich wie privat Krankenversicherte, die

mit ihren Beiträgen in Rückstand geraten, ha- ben teilweise große Probleme, ihre Schulden abzuzahlen. Deshalb hat das Bundesgesund- heitsministerium den „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“

vorgelegt.

Er sieht vor, dass freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte oder bislang Unversicherte (§ 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V) bei Rückständen den regulären Säumniszuschlag des geschuldeten Beitrags in Höhe von einem Prozent pro Monat zahlen müssen.

Außerdem wird ein Notlagentarif in der priva- ten Krankenversicherung eingeführt. Er soll ausschließlich Leistungen umfassen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Dafür wird eine einheitliche Prämie kalkuliert. Mögliche Mehraufwendungen, die entstehen könnten, werden auf alle Versicherten umgelegt.

Wer nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mahnverfahren nicht reagiert, wird automatisch im Notlagentarif versichert. Wurden die Beitragsschul- den beglichen, hat ein Versicherter ein vereinfach- tes Rückkehrrecht in seinen Ursprungstarif.

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P O L I T I K

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