• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung: Nicht über jedes Stöckchen springen" (16.05.2014)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung: Nicht über jedes Stöckchen springen" (16.05.2014)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Nicht über jedes Stöckchen springen

Deutliche Worte des KBV-Vorsitzenden

E

igentlich schade – da kommt der neue Vorstandsvorsitzen- de der Kassenärztlichen Bundesver- einigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, am 5. Mai zu einer Diskus- sionsveranstaltung der Vereinigung Liberaler Ärzte Nordrhein-Westfa- len, und nur wenige niedergelasse- ne Ärzte nehmen die Gelegenheit wahr, den Chef ihrer Selbstverwal- tung einmal persönlich zu erleben.

Gassen nutzte den Auftritt in seiner Hei- matstadt Düsseldorf zu einer Tour d’hori- zon über das, was ak- tuell auf der gesund - heitspolitischen Agen- da der KBV steht.

Diese werde derzeit stark von den Verein- barungen im Koaliti- onsvertrag bestimmt.

Gassen ist besorgt,

„dass vieles davon di- rekt in ein Gesetz

fließt, und zwar mit hoher Ge- schwindigkeit“. Deshalb müsse die Selbstverwaltung etwa beim Thema Wartezeiten eigene Lösungen an- bieten, um Schlimmeres zu verhin- dern. „Die KBV lehnt zwar grund- sätzlich den Eingriff in das Termin- management der Praxen ab, wird aber nicht darum herumkommen, eine eigene schlanke Selbstverwal- tungslösung zu präsentieren.“ Der Politik wäre es am liebsten, sagte Gassen, die KBV verhalte sich wie eine Exekutivbehörde des Ministe- riums. „Wir können den körper- schaftlichen Auftrag nicht komplett ignorieren, aber wir können und werden nicht über jedes Stöckchen springen“, betonte der KBV-Vorsit- zende.

In Richtung Krankenhäuser gab es deutliche Worte. Bei deren Ent- lassmanagement sieht Gassen er-

heblichen Handlungsbedarf. „Es ist nicht einzusehen, dass Krankenhäu- ser DRGs mit prä- und poststationä- ren Leistungen abrechnen und die Patienten mit tropfender Drainage- wunde in die Praxis schicken.“ Es dürfe auch nicht passieren, dass Pa- tienten ohne Medikation am Wo- chenende aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen werden. „Wir wollen eine Mitgabe von Medika-

menten für mindes- tens drei Werktage.“

Auch das Vorgehen der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft bei der Umsetzung der ambulanten spezial- fachärztlichen Versor- gung beurteilte der KBV-Vorsitzende kri- tisch. Bei den Ver- handlungen sei es durchgehend darum gegangen, Vorstöße der Krankenhäuser, zum Beispiel gegen die Festschreibung einer fachärztlichen Versorgung, abzuwehren. „Alle fast schon aber- witzigen Regelungen, die wir da implementieren, dienen letztlich nur dazu, die vergleichsweise gleich langen Spieße auch gleich lang zu erhalten.“

Weiteres wichtiges Thema ist für Gassen die Förderung der am- bulanten Weiterbildung. Mittler- weile gebe es viele Fächer, bei de- nen die Ärzte in Weiter bildung wesentliche Inhalte in der Klinik kaum mehr vermittelt bekämen.

Über ein Stiftungsmodell mit Geld aus GKV und PKV sollen fi- nanzielle Anreize für die ambu- lante Weiterbildung geschaffen werden. „Wichtig ist, dass die Kollegen ihr Fach in vollem Um-

fang lernen.“

Thomas Gerst

Foto: Georg J. Lopata

Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender

A 876 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 111

|

Heft 20

|

16. Mai 2014

P O L I T I K

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

~ Einem zugelassenen Bewerber für den ausgeschriebenen Kassen- arztsitz wird eine Umsatzgarantie gemäß § 5 der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung

rung]) beizufügen. Die KV Westfalen-Lippe stellt die Rechnung des Vertragsbadearztes rechnerisch und bezüglich der ord- nungsgemäßen Anwendung der E-Adgo sowie der vertraglichen

4401 Quantitative Komplementbin- dungsreaktion im Anschluß an die Leistung nach Ziffer 4400 10,- Quantitative Bestimmung (Titra- tion) von Antigenen oder Antikör- pern

Bedingt durch die Altersstruktur, ist die Niederlas- sung eines weiteren praktischen Arztes oder Arztes für Allgemein- medizin in der Stadt Stade drin- gend erforderlich.. Stade,

1. 3 genannte Aufschlag von 110 Prozent wird auf 130 Prozent er- höht. 1 genann- te Aufschlag von 110 Prozent wird auf 130 Prozent erhöht. 2 genannte Satz von 70 Prozent wird auf

Der Badearzt ist — auch wenn er selbst nicht Kassenarzt ist — be- rechtigt, interkurrente Erkrankun- gen während einer Badekur zu be- handeln; die Leistungen sind unter Angabe

R., Kassel, wird nach § 20 Bundesmantelvertrag- Ärzte die nachstehende Sechste Ergänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung

„b) Ärztliche Sonderleistungen nach den einfachen Sätzen der Ge- bührenordnung (oder der Analogen Bewertungen) zuzüglich eines Auf- schlages von 60 Prozent; für ärztli- che