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Archiv "Feindliche Ideologie" (06.11.1975)

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Feindliche Ideologie

„Eine vergleichsweise stärkere Entlastung der öffentlichen Haushalte wäre zu erreichen, wenn der Staat bisher voll von ihm finanzierte Aufgaben unter der Voraussetzung an Private übertrüge, daß diese sich selbst finanziell bzw. mit unentgeltli- cher Arbeitskraft an den Kosten beteiligten. Dies ist möglich, weil sich die Interessen entspre- chend motivierter privater Grup- pen mit den Interessen des Staates an der Erstellung be- stimmter Leistungen im Ein- klang befinden oder sich aufein- ander abstimmen lassen. Zwei- fellos ist dies jahrhundertelang im Bereich öffentlicher Wohl- fahrt, speziell in der Kranken- und Altenpflege, aber auch in der Erziehung und Bildung mög- lich gewesen. Die Ursachen für

den relativen Rückgang privater Aktivität in diesen Bereichen lie- gen sicher einerseits am nach- lassenden sozialen Engagement privater Gruppen, zum anderen aber auch in einer besonders auf kommunaler Ebene diesen Gruppen gegenüber feindlichen Ideologie der verantwortlichen politischen Willensträger. An- statt zum Beispiel Krankenhäu- ser freier Träger finanziell zu unterstützen, hat man gelegent- lich mit ungleich höherem Auf- wand eigene staatliche Kran- kenhäuser errichtet und dabei eben nicht im vollen Ausmaß jene latente private Leistungs- bereitschaft genutzt."

(Aus dem Gutachten des wis- senschaftlichen Beirats beim Bundesminister der Finanzen zur Lage und Entwicklung der Staatsfinanzen, August 1975)

Die Information:

Bericht und Meinung

kenhaus wieder verlassen, so daß die Zahl der Fachärzte dort nicht so ansteigt, wie es nötig wäre, um den Kenntnisstand der Medizin zum Nutzen der Patienten umzuset- zen.

Gegen die behauptete kostenmin- dernde Effizienz von vorstationärer Diagnostik und nachstationärer Therapie im Krankenhaus spricht nach Meinung des Marburger Bun- des auch, daß sich nur ein ganz geringer Prozentsatz der ins Kran- kenhaus verlagerten Behandlungs- fälle überhaupt für ein solches Ver- fahren eignet. Nur durchschnittlich 10 v. H. aller Krankheitsfälle wer- den von den behandelnden nieder- gelassenen Ärzten ins Kranken- haus eingewiesen. Bei der über- wiegenden Mehrheit dieser 10 v. H.

handelt es sich um Akutfälle — mit der Folge, daß die Patienten allein wegen ihres Zustands ins Bett ge- hören. Was könnte unter diesen Umständen bei dem kleinen Rest der nicht unbedingt ins Bett gehö- renden Patienten gespart werden?

Allenfalls doch das Mittagessen, das Bett und die Schlaftablette am Abend.

Doch ganz abgesehen davon, daß vorstationäre Diagnostik und nach- stationäre Therapie im Kranken- haus nach aller Erfahrung ohne zu- sätzliches Personal nicht zu ver- wirklichen wären, so daß die Kran- kenhausbehandlung dadurch eher teurer als billiger werden müßte — wer soll eigentlich die Behandlung und die ärztliche Verantwortung übernehmen, wenn sich das Befin- den des Patienten nach einem dia- gnostischen oder therapeutischen Eingriff, der tagsüber im Kranken- haus ambulant vorgenommen wor- den ist, am Abend signifikant ver- schlechtert? Der Krankenhausarzt wird ihn nicht aufsuchen können, der niedergelassene Arzt wird nicht Bescheid wissen. Das Risiko dieser gefährlichen Situation wür- de allein und ohne Aussicht auf schnelle Hilfe der Patient zu tragen haben.

Aus diesen Gründen vertritt der Marburger Bund die Überzeugung,

daß sich die angestrebte größere Durchlässigkeit der Grenze zwi- schen dem stationären und dem ambulanten Bereich gegenwärtig nur durch eine sinnvolle Struktur- reform erreichen läßt, die es erlaubt, auch niedergelassene Fachärzte im Sinne einer praxisklinischen Tä- tigkeit an der stationären Versor- gung zu beteiligen, vor allem aber qualifizierte Krankenhaus-Fachärz- te in die ambulante Versorgung einzubeziehen. Eine Strukturreform überdies, die geeignet sein muß, dem Patienten auch das Recht auf freie Arztwahl zu ermöglichen. Wirk- lich brauchbar sind nach Auffas- sung des Marburger Bundes nur solche Maßnahmen, die zugleich sicherstellen, daß die ärztliche Lei- stung dort erbracht wird, wo sie den geringsten Kostenaufwand ver- ursacht: auf keinen Fall also dort, wo die Infrastruktur, wie im Kran- kenhaus, am teuersten ist.

Die Wissenschaftlichkeit und damit auch die Verbindlichkeit von Mo- dellversuchen, die einer größeren Durchlässigkeit dienen sollen, ist nach Ansicht des Marburger Bun-

des nur dann gegeben, wenn diese sich nicht einseitig auf vorstationä- re Diagnostik und nachstationäre Therapie beschränken, sondern alle Vorschläge einschließen, die zu dem gleichen Ziel führen sollen

— und zwar unter gleichen Voraus- setzungen und Bedingungen.

Dazu gehören auch die vom Mar- burger Bund und der deutschen Ärzteschaft vorgelegten Anregun- gen und Empfehlungen, unter de- nen die verstärkte Einrichtung von Praxiskliniken, die Ausweitung von Beteiligung und Ermächtigung so- wie die Strukturreform nach dem Teamarztmodell (mit einer größe- ren Zahl qualifizierter Ärzte in Le- bensstellung am Krankenhaus) mindestens so viel Beachtung verdienen wie der Vorschlag vor- stationärer Diagnostik und nach- stationärer Therapie im Kranken- haus."

Bleibt zu hoffen, daß nicht zuletzt diese Stellungnahme der heute am Krankenhaus tätigen Ärzte die Ver- antwortlichen vom zweifelhaften Experiment „vorstationäre Diagno-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 6. November 1975 3091

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