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Archiv "Hohe Privatentnahmen: Wenn die Einnahmen nicht reichen" (27.02.2015)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 9

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27. Februar 2015 A 383 HOHE PRIVATENTNAHMEN

Wenn die Einnahmen nicht reichen

Vermögen ja, Liquidität nein: Das Beispiel eines Arztes zeigt, wohin fehlende oder mangelhafte Finanzplanung führen kann.

V

or allem durch das Erbe seiner Eltern hat es Dr. Gerhard K. zu Wohlstand gebracht. Neben dem mit seiner Frau selbst genutzten Einfa- milienhaus und einem anderen an die beiden Kinder vermieteten Wohnge- bäude besitzt er ein gewerblich ge- nutztes Objekt in „Toplage“ der westdeutschen Kleinstadt. Mieter ist eine Warenhauskette, deren Vertrag noch sechs Jahre läuft. Während der vergangenen Jahre hat es K. als an- genehm empfunden, dass neben sei- nen Praxiseinnahmen die pünktli- chen Mietzahlungen aus diesem Ge- werbeobjekt erfolgten. Da größere Investitionsmaßnahmen bisher in keinem der Gebäude anfielen, dachte K. seit dem Erbfall vor einigen Jah- ren kaum darüber nach, entsprechen- de Liquiditätsreserven aufzubauen.

Vabanquespiel des Arztes Diese Rechnung ging bisher weit- gehend auf: Neben dem Überzie- hungskredit auf dem Praxiskonto mit einem Kreditlimit von 40 000 Euro stellt seine Hausbank weitere 20 000 Euro auf seinem Privatkon- to zur Verfügung. Auffällig ist, dass beide Kreditlimits im Monatsver- lauf bis zum Eingang der Mieten zum jeweils folgenden Monatsbe- ginn seit Jahren nicht nur vollstän- dig in Anspruch genommen, son- dern zusätzlich auch mit jeweils rund 5 000 Euro überzogen werden.

Erst die Mieteingänge von insge- samt 9 000 Euro sorgen dann regel- mäßig für eine gewisse Entspan- nung bis zum nächsten Monatsulti- mo. Die Hausbank sah bisher kei- nen Grund einzugreifen, angesichts des umfangreichen Immobilienbe- sitzes steht die Bonität von K. au- ßer Frage. Auch der Steuerberater nahm keinen Anstoß an diesem finanziellen Vabanquespiel seines Mandanten – außer allgemeinen Hinweisen, dass K. „über eine Li- quiditätsreserve nachdenken“ solle.

Seit einigen Wochen gibt es nun aber doch deutliche Hinweise sei- tens der Hausbank, bei der ein inter- nes „Stühlerücken“ zu veränderten Verantwortlichkeiten geführt hat.

K. erhielt zunächst Schreiben, in denen er nur auf die „regelmäßigen Limitüberziehungen“, die K. neben den „normalen“ Kreditzinsen von zwölf Prozent immerhin zusätzli- che fünf Prozent Überziehungszin- sen kosten, hingewiesen wurde. Die beiden letzten Schreiben hatten es dagegen in sich. Hierin wird K.

aufgefordert, „kurzfristig“ ein Ge- spräch mit dem zuständigen Ge- sprächspartner zu führen. Dieser ist nicht mehr sein bisheriger Kunden- berater, sondern ein Mitarbeiter des

„Marktfolgebereichs“, der sich in dieser Bank ausschließlich mit Kre- ditfällen befasst, bei denen sich be- reits gewisse Probleme ergeben ha- ben. Zu dieser Kundengruppe ge- hört K. nun also ebenfalls.

Hinzu kommt ein weiteres Pro- blem: Durch ein Versehen seines Steuerberaters muss K. in den kom- menden drei Monaten Steuern für die vergangenen beiden Jahre in Höhe von 18 000 Euro nachzahlen.

Daraus ergeben sich auch höhere

Steuervorauszahlungen in Höhe von zusätzlich 3 500 Euro pro Monat – Geld, das K. nicht hat.

Immerhin besteht nun endlich die Bereitschaft von K. und seiner Frau, ihr bisheriges Ausgabeverhal- ten infrage zu stellen. Es fällt auf, dass die Privatentnahmen außeror- dentlich hoch sind. Während die Praxis in den vergangenen Jahren regelmäßig eine „schwarze Null“

schrieb, wurden nahezu alle Miet- einnahmen privat verbraucht. Es gibt keine Aufzeichnungen, wie die Entnahmen verwendet wurden. Die Eheleute sind überzeugt, dass der jeweils andere für die hohen Ent- nahmen verantwortlich ist.

Das Angebot der Hausbank Die Bank erwartet kurzfristig ei- ne angemessene Liquiditätsplanung.

Darüber hinaus rät sie zum Wechsel des Steuerberaters. Zum Abbau der Kreditverbindlichkeiten bietet sie ein Darlehen mit einer Laufzeit von sieben Jahren bei Reduzierung der Kreditlinien auf jeweils nur noch 15 000 Euro an. Als Kreditsicherhei- ten erwartet sie die Abtretung der Mieteinnahmen aus dem Gewerbe- objekt, so dass keine weitergehenden Sicherheiten, wie etwa die Eintra- gung einer Grundschuld auf dem Im- mobilieneigentum, notwendig sind.

Hinzu kommt eine weitere Auflage, die einen „regelmäßigen Informati- onsaustausch mit belastbaren be- triebswirtschaftlichen Zahlen“ durch K. vorsieht. Außerdem rät ihm die Bank „ausdrücklich“, schrittweise eine Liquiditätsreserve aufzubauen.

K. sieht ein, dass es so nicht wei- tergehen kann. Er hat sich bereits mit einem anderen Steuerberater in Verbindung gesetzt. Ob er und sei- ne Frau damit aber auch die priva- ten Entnahmeprobleme in den Griff bekommen werden, muss sich da- gegen erst noch zeigen.

Michael Vetter

Eine professionelle Liquiditätsplanung sollte als Grund- voraussetzung jeder Arztpraxis regelmäßig erfolgen.

Dazu gehören ebenso Analysen der jeweiligen Privat- entnahmen.

Vor allem bei erheblichen Barentnahmen kann schnell der Überblick verloren gehen, so dass auch hier zumin- dest bei größeren Ausgaben die konkreten Verwen- dungszwecke festgehalten werden sollten.

Bei regelmäßigen Überziehungen von Privat- oder Pra- xiskonten bieten sich in der Regel Umschuldungen in meist weitaus billigere Darlehen an.

Vor allem bei Immobilienbesitz ist eine Liquiditätsreser- ve obligatorisch, so dass hierzu konkrete Sparmaßnah- men ergriffen werden sollten.

CHECKLISTE

W I R T S C H A F T

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