I 230/2007 BVE 6. Februar 2008 BVE C Interpellation
0140 Astier, Moutier (FDP)
Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 05.09.2007
Überschwemmungen im Tal von Tavannes und in Moutier
Die Birs ist zwischen dem 8. und 9. August 2007 an mehreren Stellen, u.a. in Moutier und im Tal von Tavannes, über die Ufer getreten. Zwischen Pontenet und Malleray ist die Birs sehr eng, was ein Überlaufen des Wassers begünstigt. An dieser Stelle überquert das Wasser der Birs die Kantonsstrasse, was in den Betrieben, die in der Nähe der Kantonsstrasse liegen, zu Überschwemmungen bis zu einer Höhe von 20 cm führt. Nur dank des raschen und effizienten Einsatzes der Feuerwehr von Moron konnte das Schlimmste verhindert werden.
Vor einigen Jahren wurde der Lauf der Birs korrigiert. Leider und trotz der ausserordentlichen Arbeit, bei der die Wasserstände der letzten 100 Jahre berücksichtigt worden sind, ist die Birs in diesem Jahr dennoch dreimal über die Ufer getreten (bereits am 6. und 21. Juni 2007). Ihr kleinstes Volumen weist die Birs am Ortseingang von Malleray auf, wodurch das Überschwemmungsrisiko für die Unternehmen, die sich hier entlang der Birs befinden, wesentlich erhöht ist.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wird die Regierung Massnahmen treffen, damit die Birs bei Hochwasser nicht mehr über die Ufer treten kann?
2. Sollte bei Reconvilier und Malleray nicht eine erneute Korrektur der Birs in Betracht gezogen werden? Könnten damit flussabwärts, d.h. im Tal von Tavannes und in Moutier, inskünftig Überschwemmungen verhindert werden?
Antwort des Regierungsrates
Der Hochwasserschutz ist nach den Bestimmungen der Wasserbaugesetzgebung grund- sätzlich Aufgabe der Gemeinden. Diese können sich zu Gemeindeverbänden zusammen- schliessen, um die Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen. Der Kanton ist nur in den Fällen für den Gewässerunterhalt und den Wasserbau verantwortlich (so genannte Wasserbau- pflicht), in denen eine Kantonsstrasse unmittelbar am Gewässer liegt oder es überquert.
Zudem ist er für die Fliessgewässer der ersten und zweiten Juragewässerkorrektion zu- ständig. In den übrigen Fällen beteiligt sich der Kanton im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an den Wasserbaukosten und an den Kosten des Unterhaltes der Gemeinden oder der Gemeindeverbände.
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Zu Frage 1:
Wegen der erkannten Risiken hat das Kantonale Tiefbauamt die betroffenen Gemeinden im Tal von Tavannes schon vor den Ereignissen im Sommer 2007 bei der Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen fachlich unterstützt und es wurden auch finanzielle Beiträge gesprochen. Zudem wurden direkt nach den Hochwasserereignissen verschiedene Sofortmassnahmen mit den Gemeindebehörden vor Ort abgesprochen, um die Situation möglichst rasch zu verbessern.
Zu Frage 2:
Der Regionale Entwässerungsplan (REP) zur Birs, der über die Kantone Bern, Jura, Solothurn, Baselland und Basel-Stadt reicht, ist abgeschlossen. Er dient als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte an der Birs. Ob als Folge der Ereignisse dieses Sommers im Bereich von Reconvilier und Malleray eine erneute Korrektur der Birs in Betracht gezogen werden muss, kann heute noch nicht abschliessend beurteilt werden. Hingegen drängt sich die Gründung eines Wasserbauverbandes entlang der Birs von Tavannes bis Court, eventuell bis Roches auf. Nur so wird langfristig ein gemeindeübergreifender Hochwasserschutz an der Birs erzielt werden können. Im Vallon de St. Imier hat sich der Zusammenschluss zum Schüssverband "syndicat d’aménagement des eaux de la Suze"
sehr bewährt.
An den Grossen Rat