• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.12, Heft 10

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.12, Heft 10"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt

für den Landkreis Elbe-Elster

Landkreis Elbe-Elster Kreistag

28. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster Sitzungstermin: Montag, 11.06.2007, 16:00 Uhr

Ort, Raum: Falkenberg, Lindenstraße 6, „Haus des Gastes“

Tagesordnung

A) Öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.

__________________________________________________________________________________________________________________________

1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit - Auszeichnung der Teilnehmer am Bundessprachenwettbewerb

- Symbolische Zertifikatsübergabe zur Ausbildung zum Trainer der pädagogischen Unterrichtsentwicklung

__________________________________________________________________________________________________________________________

2 Einwohnerfragestunde

__________________________________________________________________________________________________________________________

3 Aktuelle Stunde

__________________________________________________________________________________________________________________________

3.1 Bericht des Landrates

__________________________________________________________________________________________________________________________

3.2 Anfragen von Fraktionen und Kreistagsabgeordneten

__________________________________________________________________________________________________________________________

3.3 Sonstige Informationen und Mitteilungen

__________________________________________________________________________________________________________________________

4 Schulentwicklung im Planungsgebiet II (Campus) 453/2007

BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und Sportamt

__________________________________________________________________________________________________________________________

5 Umstrukturierung des Oberstufenzentrums Elbe-Elster 452/2007

BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und Sportamt

__________________________________________________________________________________________________________________________

6 Übertragung der Trägerschaft der Werner-Seelenbinder-Sporthalle 455/2007 als Schulsportanlage des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Herzberg

gemäß § 107 BbgSchulG auf den LK EE

BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und Sportamt

__________________________________________________________________________________________________________________________

7 Ordnungsbehördliche Verordnung des Landkreises Elbe-Elster 461/2007

über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs-und Erholungsorten

BE: Reiner Sehring, Amtsleiter Ordnungsamt

__________________________________________________________________________________________________________________________

8 Freigabe der geplanten Eigenmittel zur Sicherung der überplanmäßigen 462/2007 Ausgabe in der Haushaltsstelle 02.0530.98700

BE: Eberhard Stroisch, Dezernent Kreisentwicklung

__________________________________________________________________________________________________________________________

B) Nichtöffentlicher Teil

__________________________________________________________________________________________________________________________

9 Unbefristete externe Besetzung der Stelle „Sozialarbeiter/in“ 467/2007

im Gesundheitsamt zum 1. August 2007

BE: Elisabeth Erves, Leiterin Personal- und Organisationsmanagement

__________________________________________________________________________________________________________________________

10 Nichtöffentliche Informationen, Mitteilungen und Anfragen

erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster

(2)

Bekanntmachung

Korrektur

des vom Kreistag des Landkreises Elbe-Elster in seiner 27. Sitzung am 07.05.2007 gefassten Beschlusses

Bekanntmachung

des Landrates des Landkreises Elbe-Elster als allgemeine untere Landesbehörde

Beschluss Nr. 61-36/07 Überplanmäßige Ausgaben zur Rea- lisierung der Vorhaben „Anschluss an den Fläming-Skate“

und „Lückenschluss Fürst-Pückler-Radweg“

Der Kreistag beschließt zur abschließenden Realisierung der

„Anbindung des Elbe-Elster-Radwegesystems an den Fläming-

Skate“ und zum „Lückenschluss am Fürst-Pückler-Radweg“ eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02.0530.98700

„Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung touristischer Ent- wicklungspotenziale“ unter Vorbehalt der Bewilligung der zusätz- lich notwendigen Förderung durch die ILB.

Sitzungsplan für den Zeitraum 7. bis 21. Juni 2007

Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:

11. Juni 2007 Kreistag

Ort: „Haus des Gastes“,

Lindenstraße 6 in Falkenberg

Beginn: 16:00 Uhr

13. Juni 2007 Ausschuss Kreisentwicklung, Landwirtschaft, Umwelt

Ort: Sitzungszimmer 137

Ludwig-Jahn-Straße 2 in Herzberg

Beginn: 17:00 Uhr

(Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter Telefon (0 35 35) 46 12 12 oder 46 13 86.

Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis-elbe-elster.de; Verwaltung Online, Kreistag, Sitzungen/Kalender.

Betrifft: Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz

1. Satzung zur Änderung

der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz

Aufgrund der §§ 7 bis 9 und § 20 des Gesetzes über kommuna- le Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19.12.1991 (GVBL S. 682, 685), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.04.1999 (GVBI. I S. 90) hat die Verbands- versammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Westnieder- lausitz in ihrer Sitzung am 13.02.2007 folgende Änderung der Ver- bandssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes West- niederlausitz vom 29. November 2006 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Nr. 22 vom 21. Dezember 2006) wird wie folgt geändert:

Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 der Verbandssatzung wird wie folgt neu gefasst:

„Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 der Verbandssatzung

Das Dienstsiegel hat einen Durchmesser von 35 mm.“

Artikel 2

Diese 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Was- ser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Doberlug-Kirchhain, 19.02.2007

D. Seidel

Verbandsvorsteher

Ender der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreise Elbe-Elster

(3)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von gesetzlich normierten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustande- kommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Trink- und Abwasserzweckverband Cri- nitz und Umgebung unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht wor- den ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO; § 8 Abs. 1 GKG).

Crinitz, den 22. Mai 2007 D. Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur

Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung

(Schmutzwassergebührensatzung)

Präambel

Aufgrund des §§ 6 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194), der

§§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) sowie des § 20 der Schmutz- wassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung vom 5. Dezember 2002 hat die Verbandsver- sammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 folgende 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutz- wassergebührensatzung) vom 17.03.2004, veröffentlicht im Amts- blatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 10 vom 27.05.2004 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 13 vom 29.04.2004, zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutz- wassergebührensatzung), wird wie folgt geändert:

1. Der § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die benutzungsabhängige Gebühr (Mengengebühr) beträgt a) bei Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen 4,32 € je

Kubikmeter

b) bei öffentlicher Schmutzwasserbeseitigung (Fäkalwasserent- sorgung) aus abflusslosen Sammelgruben 16,14 € je Kubik- meter

c) bei öffentlicher Schmutzwasserbeseitigung (Fäkalschlamm) aus Kleinkläranlagen 29,71 € je Kubikmeter

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur

Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung

(Schmutzwassergebührensatzung)

Präambel

Aufgrund des §§ 6 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194), der

§§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) sowie des § 20 der Schmutz- wassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung vom 5. Dezember 2002 hat die Verbandsver- sammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutzwassergebührensatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutz- wassergebührensatzung) vom 17.03.2004, veröffentlicht im Amts- blatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 10 vom 27.05.2004 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 13 vom 29.04.2004, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutz- wassergebührensatzung) vom 14.12.2005, veröffentlicht im Amts- blatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 25 vom 22.12.2005 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 36 vom 22.12.2005, wird wie folgt geändert:

1. Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Grundgebühr beträgt bei Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage je Wohneinheit und Monat 10,00 €. Für über- wiegend gewerblich, industriell oder für öffentliche Einrichtungen genutzte Schmutzwasseranschlüsse wird die Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berech- net und ist für jeden Wasserzähler zu entrichten. Sie beträgt bei Trinkwasser-Messeinrichtungen mit der Größe oder dem Anschlusswert

bis Qn 2,5: 10,00 €

Qn 6: 24,00 €

Qn 10: 40,00 €

größer Qn10: 60,00 €.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft.

Crinitz, den 22. Mai 2007 Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

(4)

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Crinitz, den 22. Mai 2007 Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von gesetzlich normierten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustande- kommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Trink- und Abwasserzweckverband Cri- nitz und Umgebung unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht wor- den ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO; § 8 Abs. 1 GKG).

Crinitz, den 22. Mai 2007 D. Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

3. Satzung zur Änderung

der Gebührensatzung zur Trink- wassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung

(Trinkwassergebührensatzung)

Präambel

Aufgrund des §§ 6 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194), der

§§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) sowie des § 25 der Trinkwas- sersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung vom 5. Dezember 2002 hat die Verbandsversamm- lung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umge- bung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trink- wassergebührensatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwasser- gebührensatzung) vom 05.12.2002, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 22 vom 12.12.2002 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 33 vom 18.12.2002, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwassergebührensatzung) vom 14.12.2005, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 25 vom 22.12.2005 und im Amtsblatt des Landkreises Dahme- Spreewald Nr. 36 vom 22.12.2005, wird wie folgt geändert:

1. Der § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die benutzungsabhängige Gebühr (Mengengebühr) beträgt 2,60 € je Kubikmeter Trinkwasser.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Crinitz, den 22. Mai 2007 Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von gesetzlich normierten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustande- kommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Trink- und Abwasserzweckverband Cri- nitz und Umgebung unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht wor- den ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO; § 8 Abs. 1 GKG).

Crinitz, den 22. Mai 2007 D. Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2001 und die Entlastung

des Verbandsvorstehers für das Jahr 2001

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- band Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 mit Beschluss Nr. 06/07 den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2001 festgestellt und beschlossen, den Verlust von 406.801,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Mit Beschluss Nr. 07/06 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung in ihrer Sit- zung am 22. Mai 2007 zudem beschlossen, den Verbandsvor- steher für das Jahr 2001 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellten Einschränkungen zu entlasten.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 Abs. 4 GKG sowie § 27 Abs. 2 EigV bekannt gegeben.

Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in den Diensträumen des Beauftragten für das Organ Ver- bandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Rechtsamt, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer Nr. 103, in der Zeit vom 2. Juli bis ein- schließlich 9. Juli 2007 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Herzberg (Elster), den 23. Mai 2007 Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

(5)

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Beschlüsse über den Jahresabschluss 2002 und die Entlastung

des Verbandsvorstehers für das Jahr 2002

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- band Crinitz und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2007 mit Beschluss Nr. 08/07 den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2001 festgestellt und beschlossen, den Verlust von 406.801,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Mit Beschluss Nr. 09/06 hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung in ihrer Sit- zung am 22. Mai 2007 zudem beschlossen, den Verbandsvor- steher für das Jahr 2002 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dargestellten Einschränkungen zu entlasten.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 Abs. 4 GKG sowie § 27 Abs. 2 EigV bekannt gegeben.

Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in den Diensträumen des Beauftragten für das Organ Ver- bandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Rechtsamt, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer Nr. 103, in der Zeit vom 2. Juli bis ein- schließlich 9. Juli 2007 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Herzberg (Elster), den 23. Mai 2007 Dirk Gebhard

Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

Beschlüsse

der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweck-

verbandes Crinitz und Umgebung vom 22. Mai 2007

Beschluss 01/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung beschließt die 4. Satzung zur Ände- rung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung.“

Beschluss 02/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung beschließt die 3. Satzung zur Ände- rung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutz- wassergebührensatzung).“

Beschluss 03/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung beschließt die 4. Satzung zur Ände- rung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Schmutz- wassergebührensatzung).“

Beschluss 04/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung nimmt die Kalkulation der Trink- wassergebühr in Ergänzung der von der Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner erstellten Gebührenkalkulation 2007 zur Kenntnis.“

Beschluss 05/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung beschließt die 3. Satzung zur Ände- rung der Gebührensatzung zur Trinkwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (Trinkwasser- gebührensatzung).“

Beschluss 06/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung stellt den geprüften Jahresab- schluss für das Jahr 2001 fest und beschließt den Verlust von 406.801,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.“

Beschluss 07/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung entlastet den Verbandsvorsteher für das Jahr 2001 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschluss- prüfers dargestellten Einschränkungen.“

Beschluss 08/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung stellt den geprüften Jahresab- schluss für das Jahr 2002 fest und beschließt den Verlust von 214.919,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.“

Beschluss 09/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung entlastet den Verbandsvorsteher für das Jahr 2002 mit den im Bestätigungsvermerk des Abschluss- prüfers dargestellten Einschränkungen.“

Beschluss 10/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung beschließt dem Rechnungsprü- fungsamt des Landkreises Elbe-Elster vorzuschlagen, die Prü- fung des Jahresabschlusses 2006 der Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Göken, Pollak und Partner mbH, Beyernstr, 25, in 09113 Chemnitz, zu übertragen.“

Beschluss 11/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung beschließt den Wirtschaftsplan 2007.“

Beschluss 12/07:

„Die Verbandversammlung der Trink- und Abwasserzweckver- bandes stimmt dem Vertrag zur Lieferung von Trinkwasser durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Calau zu.“

Beschluss 13/07:

„Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckver- bandes Crinitz und Umgebung bestätigt die Prolongation eines Kreditvertrages.

Ende der Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände

(6)

Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung

Telefonzentrale Tel.: (0 35 35) 460 Fax: (0 35 35) 31 33

Landrat

Landrat - Herr Richter, Klaus Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 45 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 62

Büro Landrat Leiter Büro Landrat - Herr Höhno, Oliver Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 17 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 09

Dezernat I - Kämmerei Dezernent und Kämmerer - Herr Zeidler, Siegfried Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 08

Dezernat II - Recht, Ordnung und Sicherheit

Dezernent - Herr Dr. Haase, Erhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 50

Fax: (0 35 35) 4 6- 13 11

Dezernat III - Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales Dezernent - Herr Hans, Peter Tel.: (0 35 35) 4 6- 30 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 31 53

Dezernat IV - Kreisentwicklung Dezernent - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 20 00

Fax: (0 35 35) 4 6- 26 03

Personal- und

Organisationsmanagement Leiterin - Personal- und Organisationsmanagement - Frau Erves, Elisabeth Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 13 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 26

Amt 11 - Personalamt

Amtsleiterin Frau Noack, Katrin Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 10 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 26

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt Amtsleiter Herr Voigt, Steffen Tel.: (0 35 35) 4 6- 13 25 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 38

Amt 16 - Gebäudemanagement Amtsleiter - Herr Scherff, Ciro Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 43 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 34

Amt 20 - Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse

Amtsleiterin - Frau Duwe, Marion Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 33

Fax: (0 35 35) 4 6- 12 14

Amt 30 - Rechtsamt

Amtsleiter - Herr Dirk Gebhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 79 Fax: (0 35 35) 4 6- 12 83

Amt 32 - Ordnungsamt

Amtsleiter - Herr Sehring, Reiner Tel.: (0 35 35) 4 6- 44 50

Fax: (0 35 35) 4 6- 44 48

Amt 34 - Umweltamt

Amtsleiter - Herr Sonntag, Alfons Tel.: (0 35 35) 4 6- 92 10

Fax: (0 35 35) 4 6- 93 72

Amt 36 - Straßenverkehrsamt Amtsleiter - Herr Wagenmann, Stefan Tel.: (03 53 41) 9 7- 76 10

Fax: (03 53 41) 9 7- 76 12

Amt 39 - Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt Amtstierarzt -

Herr DVM Freudenberg, Dieter Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 80 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 87

Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sportamt

Amtsleiterin - Frau Eilitz, Marlis Tel.: (0 35 35) 4 6- 35 24 Fax: (0 35 35) 4 6- 35 30

Amt 41 - Kulturamt

Amtsleiter - Herr Pöschl, Andreas Tel.: (0 35 35) 4 6- 51 00

Fax: (0 35 35) 4 6- 51 02

Amt 50 - Sozialamt

Amtsleiterin - Frau Lieschke, Maria Tel.: (0 35 35) 4 6- 31 46

Fax: (0 35 35) 4 6- 31 26

Amt 51 - Jugendamt

Amtsleiter - Herr Scheithauer, Jens Tel.: (0 35 35) 4 6- 35 43

Fax: (0 35 35) 4 6- 31 56

Amt 53 - Gesundheitsamt Amtsleiterin (Amtsärztin) - Frau Dr. Voigt, Anne-Katrin Tel.: (0 35 35) 4 6- 31 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 31 22

Amt 61 - Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft

Amtsleiter - Herr Dr. Führer, Helmut Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 29

Fax: (0 35 35) 4 6- 26 04

Amt 62 - Kataster- und Vermessungsamt

Amtsleiter - Herr Hindorf, Ulf Tel.: (0 35 35) 4 6- 27 01 Fax: (0 35 35) 4 6- 27 30

Amt 63 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde Amtsleiter - Herr George, Frank Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 55 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 57

Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte - Frau Löppen, Monika

Tel.: und Fax: (0 35 35) 4 6- 12 74

Behinderten- und Ausländerbeauftragter Behinderten- und Ausländerbeauftragter - Herr Brückner, Jürgen Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 92 Fax: (0 35 35) 4 6- 12 42

Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister - Herr Heß, Gerd Tel.: (01 73) -7 46 14 89

Fax: (0 35 35) 4 6- 44 48 Kreisarchiv

Archivarin - Frau Großpietsch, Kerstin Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 94

Fax: (0 35 35) 31 33

Kreismusikschule „Gebrüder Graun“

Leiter: Herr Fritsche, Siegfried Anhalter Straße 7

04916 Herzberg

Tel.: (0 35 35) 4 6- 52 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 52 02

Kreisvolkshochschule Leiter: Herr Brasse, Martin Anhalter Straße 7

04916 Herzberg

Tel.: (0 35 35) 4 6- 53 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 53 03

(7)

Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Darüber hinaus können bei vorheriger Absprache außerhalb dieser Sprechzeiten telefonisch Termine mit dem jeweiligen Fach- amt vereinbart werden.

Abweichungen von den allgemeinen Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt

Riesaer Straße 17, 04924 Bad Liebenwerda

Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde

montags 8:00 bis 12:00 Uhr

dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

mittwochs geschlossen

donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

freitags 8:00 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle des Landkreises Elbe-Elster in der Riesaer Straße 17, in Bad Liebenwerda, im Juni 2007

montags geschlossen

dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

mittwochs geschlossen

donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

freitags 8:00 bis 12:00 Uhr

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg

montags, mittwochs, donnerstags 7:00 bis 16:00 Uhr

dienstags 7:00 bis 17:00 Uhr

freitags 7:00 bis 12:30 Uhr

Außenstellen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde und Riesaer Stra- ße 19, 04924 Bad Liebenwerda

Termine nach telefonischer Vereinbarung über 0 35 35/46 26 81 Schulverwaltungs- und Sportamt

Sachgebiet Schülerbeförderung/Fahrtkostenerstattung

dienstags 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr

donnerstags 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster - Herausgeber:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2,

Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14 - Internet: http://www.lkee.de

E-Mail: ktb@lkee.de oder Amtsblatt@Ikee.de - Druck und Verlag:

Verlag und Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89-0, Fax 0 35 35 / 48 91 15, Fax-Redaktion 0 35 35 / 48 91 55 - Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2

Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ein Jahresabonnement können Sie zum Preis von 57,16 € inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten beim Verlag anfordern. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei. Reklamationen sind an diesen zu richten.

IM P R E S S U M

(8)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Widerspruch ist innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der öffent- lichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Elbe-Elster, untere

Der Kreistag beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuwen- dungen im Rahmen der Gemeinschaftsaktion des Landkreises Elbe-Elster und der Sparkasse Elbe-Elster „Förderung

Die Anträge, einschließlich der Flurkartenauszüge, können im Umweltamt, untere Wasserbehörde, Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg, Zimmer 420/421, innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Gemeinde Heideblick Landkreis Elbe-Elster Stadt Sonnewalde Stadt Baruth/Mark Amt Kleine Elster Gemeinde Heidesee Amt Elsterland Stadt Königs

Alle Planbetroffenen sowie Inhaber von Rückübertragungsan- sprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) oder von beschränk-

Es wird bekannt gegeben, dass nachfolgende Grundstücke an die betriebsfertige zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungs- anlage des Wasser- und Abwasserverbandes

2 des Brandenburgischen Ladenöff- nungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. 158) sowie der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs-

4 der Land- kreisordnung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvor- schriften, die in der Landkreisordnung enthalten oder aufgrund der Landkreisordnung erlassen worden