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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.12, Heft 19

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Jahrgang 12, Herzberg (Elster), 8. November 2007, Nummer 19

Amtsblatt

für den Landkreis Elbe-Elster

Veröffentlichung der in der 30. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster am 29. Oktober 2007 gefassten Beschlüsse

A) in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Beschluss Nr. 61-38/07 Dauerhafte Übertragung der Aufgabe

„Tourismusförderung für den Landkreis Elbe-Elster“ an die Regio- nale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH (RWFG) Der Kreistag beschließt:

1. Die Wahrnehmung der Aufgabe „Tourismusförderung für den Landkreis Elbe-Elster“ wird dauerhaft der RWFG übertragen.

2. Die Finanzierung zur Realisierung dieser Aufgabe erfolgt jähr- lich durch den Landkreis Elbe-Elster im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.

Beschluss Nr. 61-39/07 Dauerhafte Übertragung der Aufga- ben „Entwicklung, Koordinierung und Umsetzung land- und forstwirtschaftlicher Projekte, Vermarktung regionaler Nah- rungsgüter/Nachwachsende Rohstoffe“ an die RWFG Der Kreistag beschließt:

1. Die Aufgaben „Entwicklung, Koordinierung und Umsetzung land- und forstwirtschaftlicher Projekte, Vermarktung regio- naler Nahrungsgüter/Nachwachsende Rohstoffe“ werden dauer- haft der RWFG übertragen.

2. Die Finanzierung zur Realisierung dieser Aufgaben erfolgt jähr- lich durch den Landkreis Elbe-Elster im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.

Beschluss Nr. 53-02/07 Gesundheitsbericht des Landkreises Elbe-Elster

Der Kreistag nimmt den Gesundheitsbericht 2007 des Landkrei- ses Elbe-Elster zur Kenntnis.

Beschluss Nr. 40-34/07 Entgeltordnung des Schullandheimes

„Täubertsmühle Friedersdorf“

Der Kreistag beschließt die Entgeltordnung des Landkreises Elbe- Elster für das Schullandheim „Täubertsmühle Friedersdorf“(siehe gesonderte Bekanntmachung der Entgeltordnung)

Beschluss Nr. 14-31/07 Entlastung für die Jahresrechnung 2006 des Landkreises Elbe-Elster

Der Kreistag beschließt:

a) Der Kreistag nimmt das im Schlussbericht des Rechnungs- prüfungsamtes vom 21.09.2007 aufgezeigte Ergebnis der Prü- fung der Jahresrechnung des Landkreises Elbe-Elster für das Haushaltsjahr 2006 zur Kenntnis und beschließt die geprüfte Jahresrechnung 2006.

b) Die Entlastung des Landrates gemäß § 93 Abs. 3 GO i. V. m.

§ 63 Abs. 1 LKrO wird aufgrund des geprüften und festge- stellten Ergebnisses der Jahresrechnung des Landkreises Elbe- Elster erteilt.

Beschluss Nr. 11-42/07 Bericht über die Beteiligung des Land- kreises Elbe-Elster an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts über das Wirtschaftsjahr 2006 Gemäß § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung i. V. m. § 63 Abs. 1 der Landkreisordnung hat der Landkreis zur Information der Mitglieder des Kreistages und der Einwohner des Landkreises einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzu- schreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfül- lung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Kredit- aufnahme enthalten. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird, nach Vorla- ge des Berichtes in der Kreistagssitzung am 29. Oktober 2007, im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster hingewiesen. Der Bericht ist zudem der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschluss Nr. 50-06/07 Befürwortung der Förderung und Aner- kennung eines zweiten Mehrgenerationenhauses - Antrag- steller PSA GbR Mehrgenerationen-Kulturzentrum Plessa Der Landkreis Elbe-Elster als Flächenlandkreis unterstützt den Antrag der PSA GbR Mehrgenerationen-Kulturzentrum Plessa auf Aner- kennung und Förderung als Mehrgenerationenhaus entsprechend dem „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser“ und würde die Förderung eines zweiten Mehrgenerationenhauses im Landkreis als flächendeckende Ergänzung ausdrücklich begrüßen.

Beschluss Nr. 20-24/07 Haushaltssperre 2007

Dem Kreistag wird bekannt gegeben, dass der Kämmerer gemäß

§ 82 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg mit Ver- fügung vom 21. September 2007 einesofortige allgemeine Haus- haltssperre des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermö- genshaushaltes in der Gruppierung 935. - Erwerb von beweg- lichen Sachen des Anlagevermögens-ausgesprochen hat.

B) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Beschluss Nr. 11-43/07 Externe Besetzung einer Stelle „Sozial- arbeiterin“ im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster Der Kreistag stimmt der externen Besetzung einer Stelle „Sozial- arbeiter/in“ im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster zu.

Beschluss Nr. 11-44/07 Externe Besetzung einer Stelle „amt- licher Tierarzt/in“ im Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamt des Landkreises Elbe-Elster

Der Kreistag stimmt der externen Besetzung einer Stelle „amt- licher Tierarzt/in“ im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs- amt des Landkreises Elbe-Elster zu.

erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster

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Bekanntmachung

Entgeltordnung des Landkreises Elbe-Elster für das Schullandheim „Täubertsmühle Friedersdorf“

vom 30. Oktober 2007

Aufgrund der §§ 13 Abs. 1 und 29 Abs. 2 Nr. 14 der Landkreis- ordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 433), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210) und nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170), hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1 Nutzer

Nutzer des Schullandheimes können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Den Vorrang haben Kinder- und Jugendgruppen, insbe- sondere der Primarstufe sowie der Sekundarstufe 1 des Land- kreises Elbe-Elster.

Daneben besteht die Möglichkeit der Nutzung des Schulland- heimes für Tagesveranstaltungen, Trainings- und Spezialistenla- ger für Gruppen bzw. Vereine, Übungszeiten für Orchester, Chöre und Bands, Lehrgänge, Tagungen, Klassentreffen und Klassen- versammlungen, Gastbesuche von Partnerschulen, Seminare und Fortbildungen sowie Ferienaufenthalte für Jugendgruppen und Familien. Die Entgeltpflicht entsteht durch die Inanspruchnahme des Schullandheimes durch den Nutzer.

§ 2 Entgelte (1) Verpflegung

Die Versorgung der Übernachtungsgäste mit Frühstück, Mittag- essen und Abendessen erfolgt Montag bis Freitag durch private Unternehmen, die vom Träger des Schullandheimes gebunden sind. Auf Antrag ist auch eine Versorgung an den Wochenenden möglich.

Die Entgelte für die einzelnen Mahlzeiten richten sich nach den Preisen der vom Träger des Schullandheimes gebundenen pri- vaten Versorgungsunternehmen und werden vom Träger des Schullandheimes zuzüglich 0,10 €/Portion auf die Nutzer umge- legt.

Vesper und Kaffee werden vom Schullandheim direkt angeboten.

Montag bis Freitag/Samstag, Sonntag, Feiertag

Kinder, Jugendliche, Studenten Erwachsene

Vesper 1,00 € 1,60 €

Kaffee/Tee

1 Tasse 0,50 € 0,50 €

Lunchpakete haben den Preis der Mahlzeit, an deren Stelle sie gereicht werden. Ihre Bereitstellung ist nur bei rechtzeitiger Bestel- lung möglich.

Die Verpflegung der Teilnehmer von Tagesveranstaltungen - bei mind. einwöchiger Voranmeldung - erfolgt Montag bis Freitag wie auch an den Wochenenden analog. Die Bestellung bei dem durch den Träger des Schullandheimes gebundenen Unternehmen erfolgt auf Antrag/Wunsch durch das Schullandheim. Bei Nut- zung der Teeküche organisiert die Gästegruppe ihre Verpflegung selbst.

Anmerkung: Organisation zur Nutzung der Teeküche ist in der Hausordnung geregelt.

(2) Übernachtung

Für Übernachtungen werden nachfolgende Entgelte erhoben:

a) Gruppe: März - Oktober aa) Kinder- und Jugendgruppen

einschl. Betreuer 8,00 €/Person/Nacht ab) Kinder, Jugendliche,

Studenten 8,00 €/Person/Nacht

a) Gruppe: November - Februar aa) Kinder- und Jugendgruppen

einschl. Betreuer 5,40 €/Person/Nacht ab) Kinder, Jugendliche,

Studenten 5,40 €/Person/Nacht

b) Erwachsene:

bei Versorgung durch das Hauspersonal

Gruppen unter Gruppen ab

25 Personen 25 Personen

20,50 €/Pers./Nacht 15,50 €/Pers./Nacht ohne Versorgung durch das Hauspersonal 12,80 €/Person/Nacht

(Selbstversorgung/Nutzung Teeküche) c) Last Minute

Das Schullandheim kann kurzfristig frei werdende Termi- ne nach dem Prinzip - Last Minute - über die örtliche Pres- se anbieten. Interessierten Gästegruppen kann hierbei ein Rabatt bei den Übernachtungsgebühren bewilligt werden.

(3) Zeltplatznutzung

Bei Nutzung des ausgewiesenen Zeltplatzes durch die Gäste- gruppen wird eine Nutzungsgebühr für die Nutzung der Sanitär- und Aufenthaltsräume in Höhe von 2,60 €/Person/Nacht erho- ben.

Die Teilnahme an den Verpflegungsleistungen ist auf Wunsch möglich.

Die Nutzung der Teeküche ist von Montag bis Freitag nicht mög- lich. (Ausnahmen davon bedürfen einer schriftlichen Vereinba- rung).

(4) Raumnutzung ohne Übernachtung

Es gelten die Regelungen der Gebührensatzung des Landkreises Elbe-Elster für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sport- einrichtungen vom 16. Mai 2006. Die Nutzung der Räumlichkei- ten zur Durchführung von Projekttagen für Schülergruppen des Landkreises ist kostenlos. Für außerkreisliche Schülergruppen gelten die Regelungen gemäß Satz 1.

Alle über die Bereitstellung der Räumlichkeiten hinausgehenden Leistungen bzw. Anforderungen werden entsprechend dieser Ent- geltordnung in Rechnung gestellt.

§ 3

Dienstleistungen (1) Bettwäscheausleihe

Bereitstellung für max. 12 Nächte 3,60 €/Bettwäschegarnitur (2) Fahrradausleihe

- für Schulklassen (inkl. Betreuer) 1,00 €/Rad/Ausleihtag - für sonstige Gäste/-gruppen 5,00 €/Rad/Ausleihtag (3) Nutzung der Spiel- und Beschäftigungsmaterialien:

Dauer/Aufenthalt Anzahl Personen

bis 15 bis 30 mehr als 30 ___________________________________________________________

1 - 3 Tage 5,10 € 7,70 € 10,30 €

4 - 6 Tage 10,30 € 15,40 € 20,50 €

7 - 9 Tage 15,40 € 23,00 € 30,70 €

10 - 12 Tage 20,50 € 30,70 € 40,90 € Anmerkung: Die Berechnung der Kosten erfolgt grundsätzlich nach Klassen getrennt.

(4) Bereitstellung von Bastelmaterialien

Die Preise für die Bastelmaterialien werden in dem Schulland- heim gesondert ausgewiesen.

(5) Bereitstellung des Grills

Für jede Bereitstellung des Grills wird eine Gebühr von 3,00 € berechnet. Sie beinhaltet bei Bedarf einen Korb mit Grillkohle, Grillanzünder und Streichhölzer. Jeder weitere Korb Grillkohle wird mit 2,60 € berechnet.

§ 4

Schadensersatz

Bei Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen oder sons- tigem Eigentum des Schullandheimes haften der Schadensver- ursacher bzw. dessen gesetzlicher Vertreter sowie die vertrags- Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

2 Nr. 19/2007

(3)

abschließende natürliche bzw. juristische Person als Gesamt- schuldner für die Kosten der Reparatur, falls diese nicht möglich ist, für die Kosten der Neuanschaffung. Gleiches gilt für den Ver- lust von Spiel- bzw. Beschäftigungsmaterial.

Beim Verlust ausgeliehener Schlüssel wird aus Sicherheitsgrün- den vom Träger des Schullandheimes ein neues Schloss mit der entsprechenden Anzahl notwendiger Schlüssel eingebaut. Für die Kostentragung gilt die Regelung aus Satz 1.

§ 5

Vertragsabschluss

(1) Die Nutzung des Schullandheimes ist schriftlich unter Anga- be des gewünschten Zeitraumes, der genauen Personenzahl (männlich/weiblich) sowie der gewünschten Leistungen beim Schulverwaltungs- und Sportamt des Landkreises zu beantra- gen. Die Terminvorgabe erfolgt in der Reihenfolge des Postein- gangs im o. g. Amt unter Berücksichtigung von § 1 dieser Ent- geltordnung. Auf Wunsch ist eine Umlenkung auf einen anderen Zeitraum möglich.

(2) Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Rückantwort des Schulverwaltungs- und Sportamtes des Landkreises Elbe-Elster, bei Terminumlenkung jedoch erst mit zusätzlicher, schriftlicher Bestätigung durch den Antragsteller, zu Stande.

(3) Bis zu vier Wochen vor dem Anreisetermin kann die Abmel- dung einzelner Personen erfolgen. Sie muss dem Schulverwal- tungs- und Sportamt schriftlich angezeigt werden. Maßgebend ist das Datum des Posteingangs. Spätere Abmeldungen sind nur schriftlich unter Angabe und Nachweis von wichtigen Gründen möglich.

Die entsprechenden Belege werden nur anerkannt, wenn sie inner- halb von einer Woche, gerechnet vom Tag der geplanten Abrei- se an, schriftlich im Schulverwaltungs- und Sportamt des Land- kreises Elbe-Elster vorliegen.

(4) Falls die Anzahl der Personen erhöht werden soll, ist es erfor- derlich, sich umgehend mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Amt in Verbindung zu setzen, damit die Bereitstellung weiterer Plätze geprüft werden kann. Ohne entsprechende schriftliche Absprache bleibt die Abweisung zusätzlicher Personen am Anrei- setag vorbehalten.

(5) Der Rücktritt vom Vertrag kann nur aus wichtigem Grund durch schriftliche Erklärung des Antragstellers gegenüber dem Schul- verwaltungs- und Sportamt des Landkreises Elbe-Elster erfolgen.

Das o. g. Amt behält sich vor, in diesem Falle Ausfallkosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) in Rech- nung zu stellen. Dieser Anspruch kann bis 75 % der entgange- nen Übernachtungskosten betragen.

(6) Das Schulverwaltungs- und Sportamt des Landkreises Elbe- Elster kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich Gäste trotz Abmahnung nicht an sachlich begründete Hinweise halten und ihr weiterer Aufenthalt daher für andere Gäste bzw. Anlieger des Schullandheimes nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall wird der Gesamtpreis für den gesamten zuvor vertraglich vereinbarten Auf- enthalt in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Rückreise, bei Minderjährigen auch für die Begleitpersonen, werden vom Schul- verwaltungs- und Sportamt nicht übernommen.

(7) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände und Fälle höherer Gewalt berechtigen beide Vertragsseiten zur Kündigung des Vertrages.

Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 6

Abrechnung

(1) Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel in einer Frist von einer Woche nach Abschluss des Aufenthaltes. Eine Barzahlung im Schullandheim ist nicht möglich.

Die Forderung wird 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und ist beim Landkreis Elbe-Elster zu begleichen.

Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten sind im Verlaufe des Aufenthaltes schriftlich anzuzeigen und innerhalb

eines Monats nach Abschluss des Aufenthaltes geltend zu machen.

(2) Gerichtsstand ist Bad Liebenwerda.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zu dessen Unwirksamkeit.

§ 7

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Die Entgeltordnung tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des Landkreises Elbe- Elster vom 28. März 2006 außer Kraft.

Herzberg, 30. Oktober 2007 Klaus Richter, Landrat

Bekanntmachung

Einsichtnahme in den Bericht des Landkreises Elbe- Elster über seine Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts des Wirtschaftsjahres 2006

Dem Kreistag wurde in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 der Bericht über die Beteiligungen des Landkreises Elbe-Elster an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts vorgelegt.

Dieser Bericht ist die 12. Fortschreibung und gibt einen Überblick über Aufgabenbereiche, Aufgabenerfüllung sowie strukturelle Maßnahmen und Entwicklungen in wirtschaftlichen Unternehmen des Landkreises Elbe-Elster.

Der Bericht des Landkreises Elbe-Elster über seine Beteiligungen liegt im Kreistagsbüro im Verwaltungsgebäude der Kreisverwal- tung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg, Zimmer 044/045 während der Dienststunden zu jeder- manns Einsicht aus.

Herzberg, 30. Oktober 2007 Klaus Richter, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

eines Antrags des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes

auf Bescheinigung des Bestehens von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten an einem

Grundstück in der Gemarkung 04916 Herzberg, Flur 12, Flurstück 373

Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBL. I, S. 2182 ff.) in der jetzt gül- tigen Fassung, i. V. m. § 7 Abs. 1 der Sachenrechts-Durchfüh- rungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBL. I, S. 3900), gibt der Landkreis Elbe-Elster, Umweltamt, untere Wasserbehör- de, öffentlich bekannt, dass der Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverband eine Bescheinigung über das Bestehen von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten an dem o. g. Grund- stück beantragt hat (Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung).

Das in dem Antrag aufgeführte Grundstück wird von dem Ver- sorgungsunternehmen durch den Besitz und Betrieb sowie die Unterhaltung und Erneuerung bereits vor dem 03.10.1990 beste- hender Trinkwasserleitungen mit den dazu gehörenden Schutz- streifen in Anspruch genommen.

Der Antrag, einschließlich der Flurkartenauszüge, kann im Umwelt- amt, untere Wasserbehörde, Nordpromenade 4a, 04916 Herz- berg, Zimmer 420/421, innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

Nr. 19/2007 3

(4)

Elbe-Elster während der folgenden Dienstzeiten eingesehen wer- den.

Montag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 11:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist haben die Grundstückseigentümer Gelegenheit, von dem Inhalt des Antrags Kenntnis zu nehmen und Einwendungen durch einen Widerspruch vorzubringen. Der Wider- spruch ist innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Elbe-Elster, untere Wasserbehörde, Nordpromenade 4a, 04916 Herz- berg, einzulegen.

Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung nach Ablauf der Frist.

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:

Nach § 9 GBBerG i. V. m. § 1 SachenR-DV ist durch Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Grundstücken ent- standen, die am 03.10.1990 zum Betrieb einer wasserwirtschaft- lichen Anlage (hier für die öffentliche Wasserversorgung) in Anspruch genommen wurden.

Alle nach dem 03.10.1990 eingetretenen Veränderungen müssen in einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsun- ternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.

Der Widerspruch kann demzufolge nur darauf gerichtet sein, dass die dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist oder das Grund- stück in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.

Klaus Richter Landrat

Sitzungsplan für den Zeitraum 9. November bis 21. November 2007

Die Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster finden zu folgenden Terminen statt

13. November 2007 Jugendhilfeausschuss

Ort: Sitzungsraum 137

Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg

Beginn: 17:00 Uhr

(Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212 oder 46-1386.

Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis-elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online;

Kreistag/Kalender.

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

4 Nr. 19/2007

Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Darüber hinaus können bei vorheriger Absprache außerhalb die- ser Sprechzeiten telefonisch Termine mit dem jeweiligen Fach- amt vereinbart werden.

Abweichungen von den allgemeinen Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt

Riesaer Straße 17, 04924 Bad Liebenwerda

Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde

montags 8:00 bis 12:00 Uhr

dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs geschlossen

donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr freitags 8:00 bis 12:00 Uhr

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg

montags, mittwochs, donnerstags 7:00 bis 16:00 Uhr

dienstags 7:00 bis 17:00 Uhr

freitags 7:00 bis 12:30 Uhr

Außenstellen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde und Riesaer Stra- ße 19, 04924 Bad Liebenwerda

Termine nach telefonischer Vereinbarung über 0 35 35/46 26 81 Schulverwaltungs- und Sportamt

Sachgebiet Schülerbeförderung/Fahrtkostenerstattung dienstags 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr donnerstags 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster - Herausgeber:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2,

Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14 - Internet: http://www.landkreis-elbe-elster.de

E-Mail: ktb@lkee.de oder Amtsblatt@Ikee.de

- Druck und Verlag: Verlag und Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89-0, Fax 0 35 35 / 48 91 15, Fax-Redaktion 0 35 35 / 48 91 55

- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2 Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ein Jahresabonnement können Sie zum Preis von 57,16 € inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten beim Verlag anfordern. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei. Reklamationen sind an diesen zu richten.

IM P R E S S U M

Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster

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Die Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- machung und der Bekanntmachung der Genehmigung des Landra- tes als untere Aufsichtsbehörde im „Amtsblatt für