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Wasserwirtschaftliche Planung (816.106)

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Academic year: 2022

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Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau

rstand: o.Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. H.P. Nachtnebel

Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau

Vorstand: o.Univ.Prof. Dipl.Ing.Dr. Dr.h.c. H.P. Nachtnebel

Sommersemester 2009

Universität für Bodenkultur A-1190 Wien, Muthgasse 18

Studienblätter

Wasserwirtschaftliche Planung (816.106)

H.P. Nachtnebel

(2)

unter Mitarbeit von

M. Nester

Th. Pfaffenwimmer

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Wasserwirtschaftliche Planung 1.1

1.1 Ursachen 1.1

1.2 Planungsziele 1.1

1.3 Aufgaben der Wasserwirtschaft 1.1

1.4 Planungsmethode 1.1

1.5 Grundgedanken der monetären Bewertungsansätze 1.3

2 Wirtschaftlichkeitsanalysen 2.1

2.1 Definition der Wirtschaftlichkeit 2.1

2.2 Zinssatz 2.1

2.3 Diskontierung 2.2

2.4 Kosten-Nutzen Analyse 2.3

2.5 Volkswirtschaftliche Effizienzmaße 2.4

2.6 Nutzen - Kosten Analyse eines Kleinwasserkraftwerkes 2.5

2.7 Kosten-Nutzen Analyse im Schutzwasserbau 2.12

2.8 Hochwasserschutz und Hochwasserrisiko 2.14

2.9 Integrales Risikomanagement 2.23

2.10 Fallbeispiel: Nationalpark Donauauen 2.26

2.11 Fallbeispiel: Speicher Gumpen (Bayern) 2.30

3 Erweiterte Verfahren 3.1

3.1 Nutzwertanalyse (NWA) 3.1

3.2 Kostenwirksamkeitsanalyse 3.8

3.3 Kosten und Nutzenzuordnung 3.10

4 Mehrzielplanung 4.1

4.1 Principles and Standards (USA) 4.1

4.2 Vorgangsweise bei Mehrzielplanungsverfahren 4.2

4.3 Durchführung wasserwirtschaftlicher Mehrzielplanungen 4.3

4.4 Übersicht über die Methoden der Mehrzielplanung 4.4

4.5 Fallbeispiele 4.10

5 Unsicherheit und Risiko in der Planung 5.1

5.1 Definitionen 5.1

5.2 Risikomanagement 5.7

5.3 Die Erstellung eines Schutzsystems 5.8

6 Optimierungsverfahren 6.1

6.1 Lineare Optimierung 6.1

6.2 Nicht lineare Optimierung 6.2

6.3 Dynamische Optimierung 6.4

7 Das österreichische Wasserrecht 7.1

7.1 Inhalt 7.1

7.2 Instrumente 7.2

7.3 Das österreichische Wasserrecht im Detail 7.3

7.4 Wasserwirtschaftliches Planungsorgan 7.8

7.5 Umweltförderungsgesetz (BGBL 185/93) 7.10

7.6 Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) 7.11

8 Umweltverträglichkeitsprüfung 8.1

8.1 Entstehungsgeschichte 8.1

8.2 Grundsätze 8.1

8.3 Rahmenbedingungen 8.2

8.4 Verfassungsrechtliche Grundlage 8.2

8.5 Inhalt des UVP-Gesetzes 8.3

8.6 Verfahrensablauf 8.4

8.7 Gesetzesnovelle von März 2005 8.9

(4)

Institut für Wasserwirtschaft Hydrologie und

konstruktiven Wasserbau

Wasserwirtschaftliche Planung

8.8 Fallbeispiele 8.9

9 EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 9.1

9.1 Ausgangslage und Ziele 9.1

9.2 Kernpunkte der EU Wasserrahmenrichtlinie 9.1

9.3 Inhalte der EU WRRL 9.1

9.4 Aufgaben aufgrund der WRRL 9.3

9.5 Arbeitskreise 9.4

9.6 Umsetzung der WRRL in Österreich 9.10

10 Hochwasser – Richtlinie der EU 10.1

11 Nachhaltigkeit 11.1

11.1 Einleitung 11.1

11.2 Herausforderungen 11.1

11.3 Nachhaltigkeit messen 11.2

11.4 Beispiele 11.3

11.5 Hochwassermanagement als Teil einer nachhaltigen Entwicklung 11.5 11.6 Elemente und Allokationsverfahren für die nachhaltige Entwicklung der

Wasserressourcen 11.6

(5)

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1.1: Grundlegende Verfahrensschritte zur analytischen Bewertung

wasserwirtschaftlicher Maßnahmewirkungen 1.2 Abb. 1.2: Überblick über Ansätze zur monetären Bewertung 1.4 Abb. 1.3: Wirkungsbereiche wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und ihre

wesentlichsten monetarisierbaren Nutzenkomponenten 1.5 Abb. 1.4: Mengengerüst zur Quantifizierung der Auswirkungen wasserwirtschaftlicher

Maßnahmen 1.6

Abb. 2.1: Auswirkung des Zinssatzes Vergleich heutiger und zukünftiger Größen 2.2

Abb. 2.2: Zahlungsstrom bei Wasserkraftwerk 2.3

Abb. 2.3: Restwert bei Reinvestitionen 2.5 Abb. 2.4: Zeitreihe (links) und daraus ermittelte Überschreitungsdauerlinie (rechts) 2.7

Abb. 2.5: Dauerlinie (Pegel Kienstock, Donau) für 1971-2001 QA Ausbaudurchfluss

und „garantierter Durchfluss“ Q95% des KW Altenwörth 2.7

Abb. 2.6: Darstellung der Kostenströme beim kalkulatorischen Vergleich eines

Wasserkraftwerkes mit einem Wärmekraftwerk 2.10 Abb. 2.7: Vergleich des Projektkostenbarwertes bei unterschiedlichem

Diskontierungszinssatz 2.11 Abb. 2.8: Auftretenswahrscheinlichkeit f(Q) (links) und Schaden S(Q) (rechts) von

Hochwässern 2.15 Abb. 2.9: Einzugsgebiet der Raab auf österreichischem Staatsgebiet 2.15

Abb. 2.10: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet, Stadt Gleisdorf, Gemeinden

Albersdorf und Ludersdorf 2.16 Abb. 2.11: Ablaufschema zur Berechnung der HW-Sachschäden 2.20

Abb. 2.12: Anzahl der betroffenen Gebäude nach den Nutzungsklassen 2.21

Abb. 2.13: Mittlere Sachschäden pro Gebäude 2.22 Abb. 2.14: Schadenshöhe von privaten Wohngebäuden und im Dienstleistungsbereich

in Abhängigkeit von der Tiefe 2.22 Abb. 2.15: Ungünstige Anordnung der Kellerfenster (BMLFUW, 2004 a), mögliche

Eindringungswege in Gebäude (BMVBW, 2002) 2.25 Abb. 2.16: Wirtschaftlich optimaler Hochwasserschutz 2.26 Abb. 2.17: Lageplan Mehrzweckspeicher Gumpen 2.31 Abb. 3.1: Zielgewichtung bei linearer Zielfunktion 3.2

Abb. 3.2: Eindimensionale Nutzenfunktion 3.3 Abb. 3.3: Mehrdimensionale Nutzenfunktion 3.4 Abb. 3.4: Modellstruktur der Nutzwertanalyse (aus SCHMIDTKE, 1982) 3.5

Abb. 3.5: Bewertung der Varianten 0 bis 4 3.7 Abb. 4.1: Bearbeitungsschritte für Mehrzielplanungsverfahren 4.3

Abb. 4.2: Lösungsraum für zwei nicht direkt vergleichbare Ziele z1

volkswirtschaftlicher Nutzen. z2 Umweltqualität (Index) 4.4 Abb. 4.3: NISE-Approximation der nichtdominierten Lösungen 4.6

Abb. 4.4: Mögliche Zielvorgaben und Lösungsbereiche 4.7 Abb. 4.5: Schematische Darstellung von Ausleitungsstrecken 4.10

Abb. 4.6: Zugehörigkeitsfunktionen für die einzelnen Kriterien 4.13

Abb. 4.7: Fallstudie Erlauf 4.15 Abb. 4.8: Tagesgang des Sauerstoffes und der Wassertemperatur 4.15

Abb. 4.9: Transformationskurve für einen typischen Sommertag, Q=8,7 m³/s 4.18 Abb. 4.10: Simulierte Häufigkeitsverteilung der Restwassermenge

(300 Simulationen) 4.19 Abb. 4.11: Übersichtsplan Donau Wien – Staatsgrenze 4.27

(6)

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konstruktiven Wasserbau

Wasserwirtschaftliche Planung

Abb. 5.1: Hypothetische Wahrscheinlichkeitsverteilungen für Nutzen, Zinssatz und

NKF (Nutzen-Kosten-Faktor) 5.2 Abb. 5.2: Verteilung des Widerstandes und der Last 5.3

Abb. 5.3: Relative Vulnerabilität eines 2 stöckigen Hauses 5.4 Abb. 5.4: Wahrscheinliche Ergebnisse zweier Alternativen A1 und A2. 5.5

Abb. 5.5: Nutzenfunktionen für verschiedene Risikohaltungen 5.6 Abb. 5.6: Zugehörigkeitsfunktion für stark fallende Wasserstände 5.6

Abb. 5.7: Integriertes Risikomanagement 5.7 Abb. 5.8: Erstellung eines Schutzsystems 5.8

Abb. 6.1: lineare Optimierung 6.1 Abb. 6.2: quadratische Optimierung graphisch 6.2

Abb. 6.3: nichtlineare Optimierung ohne Restriktionen 6.3

Abb. 6.4: Beispiel Hochwasserschutz 6.3 Abb. 6.5: Dynamische Optimierung 6.5 Abb. 6.6: Speicherinhalt mit DDP berechnet 6.7

Abb. 7.1: Grundwassersanierung gem. § 33 f. WRG 7.5 Abb. 7.2: Einbindung des Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans im

Wasserrechtverfahren 7.9 Abb. 8.1: Laufkraftwerke in Österreich (aus Energieververwertungsagentur: Daten

zur erneuerbaren Energie 2004) 8.4

Abb. 8.2: Ablaufschema der UVP 8.5 Abb. 9.1: Schritte der Beurteilung, ob Wasserkörper gefährdet sind, ihre Ziele zu

erreichen 9.6

Abb. 9.2: Schritte zur Identifikation von stark beeinträchtigten Wasserkörpern 9.7

Abb. 11.1: Wohlfahrtslevel für verschiedene Alternativen über die Zeit 11.3

(7)

Tabellenverzeichnis

Tab. 2.1: Annuitäten in Prozent der Investitionskosten 2.8 Tab. 2.2: Bewertungskriterien für KWKW 2.9 Tab. 2.3: Beispiel zur Bewertung bei mehreren Alternativen 2.9 Tab. 2.4: Festlegung des optimalen Ausbaues 2.10 Tab. 2.5: Qualitative und quantitative Aspekte von Überschwemmungen

(Egli, 1996) 2.18

Tab. 2.6: Klassifizierung möglicher Schäden an Mensch, ökonomischen, ökologischen, gesellschaftlichen Werten, an der Lebensqualität bei Hochwässern und

Murgängen (adaptiert nach Egli, 1996) 2.19 Tab. 2.7: Angenommene Schadensfunktion für Gebäude 2.21 Tab. 2.8: Indirekte Hochwasserschäden als Anteil der direkten Schäden

(Schmidtke, 1981) 2.23 Tab. 2.9: Ergebnis der KNA Nationalpark Donauauen 2.30 Tab. 2.10: Übersicht über die Nutzwirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im

Bereich der Gewässerreinhaltung 2.32 Tab. 2.11: Übersicht über die Nutzwirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im

Bereich des Hochwasserschutzes 2.33 Tab. 2.12: Übersicht über die Nutzwirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im

Bereich der wasserorientierten Freizeit und Erholung 2.34 Tab. 2.13: Übersicht über die Bewertungsansätze für wasserwirtschaftliche

Maßnahmen im Bereich Wasserkraft 2.35 Tab. 2.14: Übersicht über die Nutzwirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im

Bereich der Wasserversorgung 2.35 Tab. 2.15: Übersicht über die Nutzwirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im

Bereich der Binnenschifffahrt 2.36 Tab. 3.1: Zielsystem für Entscheidungsmodelle im Straßenbau (Beispiel) 3.2 Tab. 3.2: Vergleich verschiedener Skalenvarianten 3.3 Tab. 3.3: Schadenklassen, Schadenindikatoren und monetäre Äquivalente für die

Schadenbemessung 3.8 Tab. 3.4: Vergleich zwischen Kosten und Risikoreduktion 3.10 Tab. 3.5: Darstellung der spezifischen Kosten und der Nutzenanteile für ein

Mehrzweckprojekt (* gerundete Anteile) 3.11 Tab. 3.6: Darstellung der separablen Kosten und der Nutzenanteile für ein

Mehrzweckprojekt (* gerundete Anteile) 3.11 Tab. 4.1: ELECTRE Beispiel 4.8 Tab. 4.2: Gewichte und Parameter in den Zielfunktionen 4.17 Tab. 4.3: Transformationskurve für verschiedene β 4.17 Tab. 4.4: Ziele und Kriterien 4.20 Tab. 4.5: Bewertungszahlen Grundwasserqualität derzeit - Beispiel Nitrat 4.21 Tab. 4.6: Bewertungszahlen Grundwasserqualität zukünftig - Beispiel Nitrat 4.21 Tab. 4.7: Ausschnitt aus dem Ergebnisdatenblatt 4.22 Tab. 4.8: Rohenergiepotential der Donau flußab von Greifenstein bis zur Grenze 4.24 Tab. 4.9: Ziele, Teilziele und Kriterien 4.26 Tab. 4.10: Variantenvergleich Donauausbau 4.27 Tab. 4.11: Verhältnis der Fließlänge/Stauraumlänge 4.28 Tab. 4.12: Länge der naturbelassenen Ufer (linkes und rechtes Ufer addiert in km ) 4.28 Tab. 4.13: Morphometrische Parameter 4.29 Tab. 4.14: Wirkungsmatrix; alternativen versus Kriterien 4.30 Tab. 4.15: Tabelle für Diskordanz und Konkordanz 4.32 Tab. 4.16: Partielle Reihung der Varianten 4.32

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konstruktiven Wasserbau

Wasserwirtschaftliche Planung

Tab. 5.1: Sensitivitätsanalyse 5.2 Tab. 5.2: Nettonutzen (in k€) für zwei Alternativen 5.4 Tab. 6.1: Beispiel lineare Optimierung 6.2 Tab. 6.2: Nutzenmatrix 6.6 Tab. 8.1: Unterschied UVP-Verfahren und vereinfachtes Verfahren 8.4

(9)

1 Wasserwirtschaftliche Planung

Wasserwirtschaft ist die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser.

Ziele: • optimaler Ausgleich zwischen Bedarf und Vorkommen

• Reinhaltung im Hinblick auf die Güteanforderungen der Verbraucher

• Erhaltung des biologischen Gleichgewichtes in den Gewässern

1.1 Ursachen

Wasserwirtschaftliche Planung entsteht als Folge von Ansprüchen Einzelner, von Interessensgruppen oder der Gesellschaft insgesamt an die Umwelt

1.2 Planungsziele

Diese Ansprüche konkretisieren sich in Form von Zielsetzungen, wie z.B. der Verbesserung landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen oder der möglichst wirtschaftlichen und vollständigen Nutzung der Wasserkraft oder der langfristigen Sicherung der Umwelt durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Generelles gesellschaftliches Leitbild in der wasserwirtschaftlichen Planung ist die Verbesserung der Lebensqualität:

• Verbesserung der volkswirtschaftlichen Effizienz

• Verbesserung der Umweltqualität

• Förderung der Regionalentwicklung

• Verbesserung der Sozialstruktur

1.3 Aufgaben der Wasserwirtschaft

• Konflikte zwischen öffentlichen und privaten Interessen lösen

• private Nutzungsansprüche aufeinander abstimmen

• einen rationellen Umgang mit mengen- und qualitätsmäßig begrenzten Wasservorkommen bewirken

• die verschiedenen Sparten der Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Gewässerschutz, …) koordinieren

• Gefahren für die Wasservorkommen abwehren

• Missstände vermeiden und sanieren

1.4 Planungsmethode

Es bestehen immer einige Alternativen zur Reduktion bzw. Behebung von, zur Erreichung von verschiedenen Zielsetzungen, die in den Aufgaben der Wasserwirtschaft formuliert wurden. Die Aufgabe der Wasserwirtschaftlichen Planungen besteht nur darin, aus mehreren Handlungsalternativen, die unter den gegebenen Bedingungen und Zielsetzungen bestmögliche Variante zu ermitteln. Daraus resultieren weitere Funktionen der Bewertung im Rahmen der Koordination zwischen den Planungs- und Entscheidungsträger. Außerdem besitzt die Bewertung eine vielfältige Kontrollfunktion.

Im Planungsprozess für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind folgende funktionellen Arbeitsschritte von besonderer Bedeutung:

• Problemanalyse

• Zielformulierung

• Definition von Maßeinheiten zur Quantifizierung der Ziele

• Definition von Effizienzkriterien zur Quantifizierung der Zielerfüllungsgrade

• Alternativenformulierung

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Wasserwirtschaftliche Planung

• Analyse der Auswirkungen (Wirkungsanalyse)

• Bewertung

Diese einzelnen Aufgabenbereiche stehen in der Regel in einer engen rückgekoppelten Beziehung zueinander. Aus der Wirkungsanalyse von Planungsalternativen können durchaus neue Problemstellungen mit neuen Alternativenformulierungen resultieren.

In der Problemanalyse sind bestehende und künftig erwartete Anforderungen an die wasserwirtschaftliche Infrastruktur und deren Entwicklungsmöglichkeiten zu untersuchen. Als Ergebnis werden gegenwärtige und zukünftige Probleme aufgezeigt und Ziele zur Lösung dieser Probleme abgeleitet. Gleichzeitig mit den Problemen müssen auch die gewünschten Ziele formuliert werden, sowie Maßeinheiten zur Quantifizierung der Ziele und Effizienzkriterien formuliert werden. Zur Lösung der Probleme sind entsprechend den Zielvorstellungen mögliche Planungsalternativen zu formulieren.

Mit der Wirkungsanalyse beginnt die analytische Projektbewertung. Sie erfolgt in verschiedenen Teilschritten, die in Abb. 1.1 dargestellt sind. Zuerst müssen die physischen Wirkungen der untersuchten Maßnahmen im jeweiligen wasserwirtschaftlichen System identifiziert und gemessen bzw. beschrieben werden. Die Quantifizierung dieser Auswirkungen erfolgt meist in physikalischen Einheiten, die je nach betrachtetem Wirkungsbereich unterschiedlicher Art sein können (siehe Abb. 1.3 und Abb. 1.4, siehe Kap. 2.11). Im nächsten Schritt werden die Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen auf das sozioökonomische und ökologische Umfeld erfasst. Die daraus resultierenden Veränderungen sind festzustellen und zu messen.

Die eigentliche Bewertung stellt der Übergang von der Güter- in die Wertsphäre dar, das heißt, die Größen des jeweiligen Mengengerüsts müssen mittels Bewertungsmodellen in Wertgrößen umgewandelt werden, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen vergleichen zu können. Bei der monetären Bewertung bedeutet das immer eine Umsetzung in Geldgrößen.

Eine Bewertung der einzelnen Wirkungsbereiche der Maßnahmen ist für den gesamtwirtschaftlichen Aspekt in monetären Größen möglich, obwohl es in einigen Bereichen (z.B. bei der Gewässerreinhaltung) mit Problemen verbunden sein kann. In Bezug auf die ökologischen und sozialen Aspekte sind die Wirkungen nur begrenzt in Geldgrößen ausdrückbar.

Hier müssen die Effekte über nichtmonetäre Größen wie Punktesysteme bewertet werden. In bestimmten Fällen müssen sich sogar die Wirkungsanalyse als auch die Bewertung auf verbale Beschreibungen beschränken.

Abb. 1.1: Grundlegende Verfahrensschritte zur analytischen Bewertung wasserwirtschaftlicher Maßnahmewirkungen

(11)

Bei der Umsetzung der Mengen in Werte kann es zu Problemen kommen, weil sich der Wert einer bestimmten Menge aus gesellschaftlichen Gründen ändern kann. Die Wirkung kann gleich bleiben, aber die Beurteilung kann sich ändern.

Die wichtigsten Verfahren sind:

• Kosten-Nutzen Analyse → Kap. 2

• Kostenwirksamkeitsanalyse → Kap. 3.2

1.5 Grundgedanken der monetären Bewertungsansätze

Mit der Bewertung der im Mengengerüst quantifizierten Auswirkungen erfolgt der Übergang von der Güter- in die Wertsphäre. Bei öffentlichen Gütern versagt der Marktmechanismus der methodisch auf dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage beruht, wodurch in empirischen Analysen auf Bewertungsverfahren zurückgegriffen wird, mit deren Hilfe vorliegende monetäre Informationen verarbeitet und so zumindest annähernd die Wertschätzung bestimmt werden kann.

Es gibt drei prinzipielle Möglichkeiten, sich dem gesuchten Referenzpreis zu nähern:

• Inputorientierte Ansätze

• Nachfrageorientierte Ansätze

• Marktorientierte Ansätze Inputorientierte Verfahren

Basieren auf Vermeidungskostenansätzen, Alternativkosten bzw. auf Inputkosten des öffentlichen Gutes

Wenn z.B. die Belastung eines Gewässers mit Schadstoffen monetär beurteilt werden soll, dann bestehen mehrere Möglichkeiten.

• Was kostet es durch eine verbesserte Abwasserreinigung die Schadstoffbelastung zu reduzieren? (Inputorientiert)

• Was wäre die Bevölkerung, (die Betroffenen) bereit für eine bessere Wassergüte zu zahlen (Nachfrageorientiert)

• Was sind die Folgewirkungen der Belastung und welche Kosten entstehen daraus?

(Marktorientiert)

Nachfrageorientierte Verfahren

Setzen die Kenntnis einer Nachfragefunktion, die Kenntnis der Zahlungsbereitschaft der Einzelnen voraus

Marktorientierte Ansätze

Verwendet für die Festlegung des Nutzens und der Kosten Marktpreise, wobei die Erfassung der Marktpreise infolge nicht existenter "vollkommener Märkte" erschwert wird.

Wenn man von der gesamtwirtschaftlichen Zielvorstellung ausgeht, sind die marktorientierten Ansätze die qualitativ höchstwertigen, da sie Marktinformationen beider Seiten berücksichtigen.

Die inputorientierten Ansätze stellen die gröbste Annäherung an den Referenzpreis dar, da sie Wertschätzungen ausschließlich in Bezug auf den Ressourceneinsatz zur Erstellung des öffentlichen Gutes beinhalten, nicht aber bezüglich des zu bewertenden Outputs.

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Institut für Wasserwirtschaft Hydrologie und

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Wasserwirtschaftliche Planung Abb. 1.2: Überblick über Ansätze zur monetären Bewertung

(13)

Wirkungsbereiche wasserwirtschaftlicher Maßnahmen

Hochwasserschutz: Verhinderte Schäden: - in Siedlungen, an Wohnobjekten - an Infrastruktureinrichtungen

(Verkehr, Energie, Wasserver-entsorgung, Telekommunikation, Flussbau) - an Produktionsstätten

(Kleingewerbe, Industrieanlagen) - verlängerte Verkehrswege

- Unfallkosten

- Unfallfolgekosten

- Schutz von Menschenleben

- Kommunaler Bereich: bebaute Flächen, Neubauflächen

Forst-Landwirtschaft: - Folgekosten durch Produktionsanfall - Ernteschäden: Grün-, Ackerland,

- Viehschäden

- Sachschäden: Landschaft, Gebäude - landwirtschaftliche Schäden

Bodenwertsteigerungen: - Landwirtschaft: intensivere Nutzung, Nutzungsänderung Kostenersparnisse: - Unterhaltungskosten Vorflut

- Unterhaltungskosten Brache Induzierte Einkommenswirkungen Wasserversorgung: Nutzwirkungen in Haushalten und öffentlichen Einrichtungen

- Konsumnutzen

- verhinderte Verluste und sonstige Kostenersparnis: Sach- und Gesundheitsschäden

- Ersparte Aufbereitungskosten

Nutzwirkungen in Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft

- Produktionsnutzen

- Entwicklungsnutzen

Be- und Entwässerung:

Nutzwirkungen im landwirtschaftlichen Bereich

- Ertrags- und Einkommensverbesserungen

- Ausfallsicherung

- Freizeitgewinne

Nutzwirkungen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich

- Erhaltung der Kulturlandschaft

- Freisetzung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte

- Bodenwertsteigerungen

- Indirekte und induzierte Einkommenseffekte Wasserkraftnutzung: Strompreis

Verhinderte Verluste - Energieerzeugung - Substitution von Fremdbezug

- Nutzung erneuerbarer Energie - Reduktion der Umweltschäden Binnenschiffahrt: Direkte verkehrliche Nutzen - Kostenersparnisse

- Verbesserung der Erreichbarkeit

Indirekte Nutzwirkungen - Beschäftigungseffekte während der Maßnahmendurchführung

- Entwicklungsnutzen

- Reduktion der Umweltschäden Freizeit und Erholung:

Erlebnisnutzen - Einheitswert

- Effektivausgaben

- Zahlungsbereitschaft

Optionsnutzen

Fremdenverkehrswirtschaftliche Nutzen - Primäre Einkommenseffekte - Induzierte Einkommenseffekte Gewässerreinhaltung:

Kostenorientierte Bewertung Ökonomischer Nutzen - Verhinderte Schäden

- Ersparte Aufbereitungskosten

- Entwicklungsnutzen

Erholungsnutzen - Aktivitäten mit Wasserkontakt

- Sportfischerei

- Tourismus und Freizeit Ökologischer Nutzen - Ästhetik

- Umweltnutzen an sich

Entnommen aus: Monetäre Bewertung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, Bayr. Landesamt, Heft 2/81

Abb. 1.3: Wirkungsbereiche wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und ihre wesentlichsten monetarisierbaren Nutzenkomponenten

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Wasserwirtschaftliche Planung Abb. 1.4: Mengengerüst zur Quantifizierung der Auswirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen

(nach Bayer. Landesamt, 1981)

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Literatur

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT MÜNCHEN (1981). Monetäre Bewertung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Systematik der volkswirtschaftlichen Nutzenermittlung, Bd. 2/81.

JAMES L. und LEE R. (1971) Economics of water resources planning, Mc Graw Hill

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Wasserwirtschaftliche Planung

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2 Wirtschaftlichkeitsanalysen

Die wichtigsten Verfahren sind:

• Kosten-Nutzen Analyse

• Kostenwirksamkeitsanalyse.

2.1 Definition der Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verhältnis zwischen Kosten und Leistung bzw. Aufwand und Ertrag. Ein Projekt ist als wirtschaftlich gerechtfertigt zu bezeichnen, wenn der Aufwand (Kosten) kleiner ist als der daraus resultierende Nutzen. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse analysiert die Kostenstruktur, die Nutzenstruktur und die Beziehungszusammenhänge zwischen beiden. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist die Kenntnis des Planungshorizontes und des inflationsbereinigten Zinssatzes Voraussetzung.

Lebensdauern

Technische Lebensdauer

Ist dann erreicht, wenn die Anlage physikalisch oder technisch die Anforderungen nicht mehr erfüllen kann

wirtschaftliche Lebensdauer

Ist dann erreicht, wenn die Kosten des weiteren Betriebes den Nutzen überwiegen Kalkulatorische Lebensdauer

Umfasst den Planungshorizont Ausbauhorizont

Ist dann erreicht, wenn z.B. Bedarfssteigerung nicht mehr möglich ist. Meist ident mit dem Planungshorizont

Amortisationsdauer

Ist dann erreicht, wenn die Summe der Nutzen gleich ist wie die bisherigen Kosten

2.2 Zinssatz

Wichtig für die monetäre Bewertung ist die Lebensdauer des Projektes sowie die Wahl des inflationsbereinigten Zinssatzes. Ende der 80er Jahre wurde der Zinssatz mit 3 % angenommen, mittlerweile wird ein Zinssatz von ungefähr 2 % angenommen. Je höher der Zinssatz angenommen wird, umso unwichtiger ist die Zukunft, da sowohl die Kosten als auch die Nutzen in der Zukunft auf den Barwert diskontiert werden. Ein hoher Zinssatz führt daher dazu, dass künftige Nutzen heute nichts wert sind. In Abb. 2.1 kann man die Auswirkungen von verschiedenen Zinssätzen erkennen.

Der Zinssatz dient zur Verteilung von monetären Ressourcen, er dient auch dazu, zukünftige Zahlungen mit heutigen zu vergleichen. Was bevorzuge ich, 1000 € heute oder den Wert von 1000 € (also unter Ausgleich der Inflation) in 10 Jahren.

Vergleicht man zwei von der Zahl gleich große Zahlungen, und vernachlässigt man die Inflation, dann bedeutet ein positiver Zinssatz, dass zukünftige Zahlungen heute einen geringeren Wert haben. Umgekehrt haben bei einem negativen Zinssatz zukünftige Zahlungen einen höheren Wert.

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Wasserwirtschaftliche Planung

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18

0 2 4 6 8 10

Zeit t [Jahre]

Barwert

i = 0 i > 0 i < 0

Abb. 2.1: Auswirkung des Zinssatzes Vergleich heutiger und zukünftiger Größen

2.3 Diskontierung

Eine wesentliche Begründung für die Diskontierung zukünftiger Kosten oder Nutzeneffekte lautet:

"Nach dem Gesetz der Gegenwartspräferenz wird ein Güterbündel heute einem Güterbündel in der Zukunft vorgezogen. Folglich muss der Nutzen zukünftiger Generationen 'abdiskontiert' werden" (Siebert, 1978).

Die Diskontierung ist ein Verfahren der Zinsrechnung zur Ermittlung eines Barwertes, aus einem gegebenen Endbetrag oder bei uniformen Zahlungsreihen bei vorgegebener Laufzeit und Verzinsung. Je höher der Zinssatz ist, desto geringer ist der Barwert einer zukünftigen Zahlung (Ein- oder Auszahlung).

Für eine einmalige Zahlung der Größe 1 in n Jahren wird der Diskontierungsfaktor für den Zinssatz i der Barwert X wie folgt berechnet:

i

n

X ( 1 ) 1

= +

(Glg. 2.1)

Für eine uniforme jährliche Zahlungsreihe über den Zeitraum n mit Zinssatz i und einer jährlichen Zahlung der Größe 1 wird der Diskontierungsfaktor wie folgt berechnet.

∑ ( )

= +

= n

i

i n

X

1 1 1

n n

i i X i

) 1 (

1 ) 1 (

+

= +

(Glg. 2.2)

Bei einem Wasserkraftwerk sind die Baukosten sehr hoch, dafür fallen kaum laufende Kosten an.

Die Nutzen überwiegen aber erst nach etwa 15-20 Jahren. Es ergibt sich folgender Zahlungsstrom

(19)

Abb. 2.2: Zahlungsstrom bei Wasserkraftwerk

Da das Wasserdargebot jährlich schwankt, wird auch jedes Jahr eine unterschiedliche Energiemenge erzeugt, und damit entsteht jedes Jahr ein anderer Nutzen.

Bei der Diskontierung von Umwelt- und Naturgütern bedarf es auch ethischer Überlegungen, um eine angemessene Diskontrate zu ermitteln. Bei der Diskontierung von eingesetzten Gütern gibt es eine rationale Begründung, die darauf aufbauten, dass zukünftige Ereignisse mit Unsicherheit behaftet sind und dass auch durch alternative Investitionen eine Rendite zu erwirtschaften ist. Im Gegensatz dazu können Naturgüter nicht ohne weiteres einer Diskontierung unterworfen werden.

Wie schon oben bemerkt, kann auch durchaus eine negative Diskontrate angesetzt werden, um zu verdeutlichen, dass eine anthropogen wenig beeinflusste Landschaft an Wert zunehmen könnte (Pearce, 1990; United Nations, 1993).

2.4 Kosten-Nutzen Analyse

Nutzen-Kosten Analysen sind Entscheidungshilfen bei der Einschätzung, ob bestimmte öffentliche Projekte unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind oder nicht, und sind bei etlichen wasserwirtschaftlichen Projekten gesetzlich vorgeschrieben. Ziel der Kosten-Nutzen- Analyse ist es, die Wirtschaftlichkeit von Großprojekten zu prüfen, also "aufzuzeigen, wie knappe Ressourcen (Rohstoffe, Investitionsgüter, Arbeitszeit usw.) am effizientesten eingesetzt werden können“.

Allgemein wird zwischen direkten, indirekten, intangiblen Nutzen bzw. Kosten unterschieden. Die beiden ersten Komponenten sind direkt monetär quantifizierbar. Für die letzte Größe (intangible K oder N) gibt es keine Marktwerte, aber dennoch kann sie sehr wichtig sein. Sie ist daher möglichst gut in der passenden Einheit zu quantifizieren. Eine intangible Größe kann die Anzahl der durch ein Projekt vor Naturgefahren geschützten Personen sein.

Direkte Anteile sind jene Wirkungen, um deretwillen das Projekt geplant wurde.

Indirekte Größen sind jene Anteile, die aus dem Projekt entstehen aber jemand anderen, der nicht in die Projektbetrachtung einbezogen wurde, zufließen. Z.B: Ein Abwasserreinigungsprojekt einer Gemeinde verbessert im Gemeindegebiet die Gewässergüte, aber auch weit flußab ist Eine Wirkung zu beobachten.

Zunächst werden sämtliche direkten und indirekten Auswirkungen eines Projektes mengenmäßig erfasst. Danach müssen alle Mengeneffekte mit möglichst unverzerrten Marktpreisen bewertet werden, um monetäre Größen zu gewinnen, die schließlich auf einen Zeitpunkt zu beziehen und zu aggregieren sind.

Da die KNA zu einem großen Teil in Bereichen angewandt wird, in denen unvollständige Konkurrenz oder überhaupt keine Marktpreise der relevanten Güter existieren, handelt es sich bei der Monetarisierung um ein zentrales Problem dieser Methode. Direkte und indirekte Nutzenkomponenten können bei Nichtexistenz von Marktpreisen theoretisch nach dem Konzept

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Wasserwirtschaftliche Planung

der Zahlungsbereitschaft ("willingness-to-pay") bewertet werden. Analog können indirekte Kosten bewertet werden, man spricht dann von Prohibitivkosten ("willingness-to-accept"). Diese drücken aus, wie viel die Betroffenen zu zahlen bereit wären, um unerwünschte Wirkungen zu verhindern.

Bei den direkten Kosten kann das Konzept der Prohibitivkosten nicht sinnvoll angewandt werden.

Hier bieten sich die volkswirtschaftlichen Opportunitätskosten als Bewertungsgrundlage an.

2.5 Volkswirtschaftliche Effizienzmaße

Vier verschiedene Effizienzmasse werden nach Festlegung des Planungshorizontes (T), des Kalkulationszinssatzes (i) und der Erfassung der Nutzen (Nt) und Kostenanteile(Kt) verwendet.

Kapitalwertkriterien und Annuitätenkriterium

=

=

− + =

+ −

T

t

t t t

t

BWN BWK KW

i K i

N

1

( 1 ) ( 1 )

(Glg. 2.3)

BWN: Der Barwert des Nutzen (Nutzenbarwert) stellt die Summe aller auf den Bezugspunkt t=0 bezogenen Nutzenkomponenten des Projektes dar.

BWK: gleiches gilt für den Kostenbarwert.

Das Projekt mit dem größten Kapitalwert ist auszuwählen. Dieses sehr häufig angewandte Effizienzmaß ist bei Budget-Restriktionen ungeeignet. Der Kapitalwert kann auch in äquivalenter Form als jährlicher Nutzenstrom (Annuitäten) dargestellt werden.

Nutzen-Kosten Verhältnis (NKV) oder Nutzen-Kosten-Faktor (NKF)

NKF oder NKV i

K i N

T

t

t t T

t

t t

= + +

=

=

1 1

) 1 (

) 1

(

(Glg. 2.4)

Dieses Verfahren ist von Absolutbeträgen und wird bei Vorliegen von Budgetansätzen, Restriktionen angewandt.

Interne Zinsfuß-Methode

Da die Entwicklung des Zinssatzes während des Planungshorizontes T (T ist meist einige Jahrzehnte) mit großen Unsicherheiten behaftet ist, wird statt dessen jener Zinssatz r berechnet, bei dem das Projekt gerade ohne Verlust (ohne Gewinn) abschneidet.

=

+ =

T

t

t t t

r K N

1

) 0 1

(

(Glg. 2.5)

Liegt der interne Zinsfuß r über dem angenommenen Kalkulationszinsfuß, so ist das Projekt wirtschaftlich interessant. Es gibt aber Schwierigkeiten, da obige Gleichung eine Lösung mit t Nullstellen hat, also nicht eindeutig ist. Es wird daher das Projekt für verschiedene angenommene Zinssätze durchgerechnet und der KW in Abhängigkeit des Zinssatzes dargestellt und anschließend der kritische Zinssatz (interne Zinssatz) ermittelt. Der Vorteil bestehen darin, dass kein Zinssatz vorausgesetzt wird.

(21)

Amortisationsdauer

Sie wird durch den Zeitraum X gekennzeichnet, in dem der Nutzen den bisher aufgewandten Kosten gleicht.

=

=

=

+ +

X

t

t t X

t

t t

i K i

N

1

1

( 1 ) ( 1 )

(Glg. 2.6)

Auf Grund der langen Lebensdauer von wasserwirtschaftlichen Projekten besitzt dieses Maß eher untergeordnete Bedeutung.

Restwert

Bei größeren Planungshorizonten sind Anlagenteile zu ersetzen, sodaß diese nach Ablauf des Planungszeitraumes T noch einen Restwert besitzen.

Der Restwert ist der Wert, den eine Anlage nach Ablauf der kalkulierten Lebensdauer noch hat.

⎟⎟ ⎠

⎜⎜ ⎞

⎛ −

= wirtschaft liche Lebensdaue r r Lebensdaue e

kalkuliert INV

RW _

1 _

Abb. 2.3: Restwert bei Reinvestitionen

2.6 Nutzen - Kosten Analyse eines Kleinwasserkraftwerkes

Klassifizierung der Nutzenelemente

Bei den Nutzelementen wird in der Praxis eine Differenzierung nach direkten und indirekten sowie nach tangiblen und intangiblen Nutzen vorgenommen.

Direkte Nutzen sind diejenigen positiven Auswirkungen, um deren Willen das Projekt durchgeführt wurde. Sie sind uneingeschränkt in die Kosten-Nutzen-Analyse einzustellen. Indirekte Nutzen sind jene Vorteile, die Dritten entstehen, die nicht direkt am Projekt beteiligt sind.

Von besonderer Bedeutung ist die Unterteilung nach dem Kriterium der Quantifizier- und Bewertbarkeit der Nutzen. Unter die intangiblen, die "nicht greifbaren" Nutzen fallen alle Auswirkungen der Maßnahme, die nicht in Geldeinheiten bewertbar sind. Hierzu gehören zum einen Effekte, die sich zwar quantifizieren lassen, für die bisher jedoch keine Marktbewertung gefunden wurde, zum anderen Wirkungen, die überhaupt nicht quantitativ, sondern lediglich qualitativ registriert werden können. Es ist auch zu bedenken, dass es auch projektspezifische Probleme geben kann, wenn die benötigten empirischen Daten nicht beschafft werden können.

Klassifizierung der Kostenelemente

Wie bei den Nutzen müssen auch bei den Kosten direkte, indirekte und intangible Kosten berücksichtigt werden. Die direkten Kosten können je nach Entwicklungsstadium der Projektplanung einfach aus den entsprechenden Kostenschätzungen, -voranschlägen oder -anschlägen entnommen werden.

(22)

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Wasserwirtschaftliche Planung

Opportunitätskosten entsprechen dem entgangenen Nutzen, den die eingesetzten Ressourcen in alternativer Verwendung erzielt hätten. Da sie dadurch entstehen, dass auf eine Verwendung der Mittel für andere Ziele verzichtet wird, spricht man auch von "Zielverzichten".

In diesem Abschnitt wird eine Übersicht über die Struktur des Nutzens und der Kosten an Hand von Beispielen für ein Kleinwasserkraftwerk gegeben. Die Nutzen- und Kostenstruktur ist dabei stark von den örtlichen Gegebenheiten (bereits bestehende Anlagenteile, Nutzung der erzeugten Energie) abhängig. Die Methode hingegen ist direkt auch auf andere Anlagen übertragbar (Nachtnebel, 1981).

2.6.1 Privatwirtschaftliche Nutzen - Kostenstruktur Nutzen

Bei der privatwirtschaftlichen Analyse von Kleinwasserkraftwerken (KWKW) besteht der Nutzen in der Energieerzeugung. Die monetäre Bewertung der Energie ist von mehreren Aspekten abhängig, von denen die wichtigsten die Form der Energienutzung und die zeitliche Übereinstimmung von Erzeugung und Verbrauch sind. Am höchsten zu bewerten ist die Summe der erzeugten Energie, wenn sie zur Deckung des Eigenbedarfes dient. In diesem Fall wird der Fremdbezug substituiert und daher kann die erzeugte Energie annähernd dem Einkaufspreis der Energie angepasst werden.

Die gleiche Energie ist jedoch geringer zu bewerten, wenn sie zur Gänze in das Netz eingespeist wird. In diesem Fall ist das Tarifsystem mit seinen Tarifperioden, die saisonal bedingt sind, und den Tarifzeiträumen, die den schwankenden Bedarf innerhalb eines Tages erfassen, zur Bewertung heranzuziehen. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Einlieferungsstunden im Hochtarif. Besondere Berücksichtigung findet die Regelmäßigkeit der Einlieferungen. Daher erhalten Anlagen, die weitgehend konstant Energie einzuspeisen, etwas höhere Tarife.

Bei der Bewertung der Energieerzeugung von KWKW's sollten daher beide Aspekte, die effiziente Nutzung der Wasserkraft und die Gleichmäßigkeit der Einspeisung gleichzeitig herangezogen werden. Die Berücksichtigung der Gesamtenergie hat den Vorteil, dass die Schwankungen des Abflussgeschehens und damit auch der Energieerzeugung bei Einzelanlagen ausgeglichen werden. Betrachtet man sehr große Regionen, so können sich die Abflussverhältnisse in verschiedenen Flussgebieten positiv ergänzen, sodass die saisonale Abhängigkeit der Energieerzeugung gedämpft wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Wertigkeit der Energie besteht im Ausbaugrad der KWKW, sowie der Verfügbarkeit der installierten Leistung. Je höher der Ausbaugrad ist, desto effizienter kann das Wasserdargebot genutzt werden. Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit der Leistung eingeschränkt, die sich auf die Leistung bei Q95% bezieht, und damit die Wertigkeit der Energie reduziert. Das Kraftwerk kann zwar bei höheren Abflüssen viel Leistung bereit stellen, diese ist aber nur begrenzte Zeit verfügbar. Die Differenz der Leistung zwischen Ausbaudurchfluss und Q95% muss durch andere Kraftwerke sicher gestellt werden, z.B. durch kalorische Anlagen. Eine andere beiden Zielsetzungen entsprechende Maßnahme besteht in der zeitweiligen Verwendung eines Ausgleichsspeichers, der zur Anpassung an den Tagesverlauf des Energiebedarfes herangezogen werden kann. Zum Ausgleich des Abflussgeschehens über einen längeren Zeitraum eignen sich größere Speichersysteme.

(23)

Abb. 2.4: Zeitreihe (links) und daraus ermittelte Überschreitungsdauerlinie (rechts)

Mittlere Überschreitungsdauerlinie der Abflüsse

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000

0 50 100 150 200 250 300 350Tage

[m³/s]

Abb. 2.5: Dauerlinie (Pegel Kienstock, Donau) für 1971-2001 QA Ausbaudurchfluss und „garantierter Durchfluss“ Q95% des KW Altenwörth

Kosten

Die Kostenstruktur wird überwiegend von den Investitionskosten bestimmt. Die Investitionskosten gliedern sich in:

• die Grundstückskosten, Wasserrechtskosten und etwaige Ablösezahlungen

• Aufschließungskosten an der Projektstelle, die eine zusätzliche Belastung darstellen

• die Planungs- und Bauleitungskosten für das Kraftwerk und das Versorgungsnetz

• die Transportkosten, die bei abseits gelegenen Projektsstellen unbedingt zu berücksichtigen sind, und in denen Seefracht, Transport, Versicherung etc. enthalten sind.

• die Baukosten für die gesamte Anlage

• die Kosten der elektromaschinellen Ausrüstung, das lokale Versorgungsnetz inkludiert

• die Abgaben, die an öffentliche Stellen abzuführen sind

• die während der Bauzeit anfallenden Zinsen

• einen Kostenanteil, der zur Abdeckung unvorhergesehener Ausgaben dient

Eine allgemeingültige quantitative Erfassung der einzelnen Anteile ist äußerst schwierig, da die spezifische Situation an der Projektstelle und deren Lage im Projektsgebiet großen Einfluss auf die Kosten ausübt.

QA

Q347 = Q95 %

(24)

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Wasserwirtschaftliche Planung

Aufgrund einiger österreichischer KWKW-Projekten ist ungefähr anzusetzen:

Elektromaschinelle Anlagen 30 - 60 %

Baukosten 40 - 60 %

Planung und Management 5 - 15 % Vorkosten, Zinsen, Gebühren 5 - 10 %

Zusätzliche Kosten, deren Umfang in weiten Grenzen variieren kann (10 - 35 %) liegen in den Installationskosten für die Energieverteilung.

Die Produktionskosten bestehen aus folgenden Anteilen:

• dem Zinssatz für das investierte Kapital

• der Abschreibung der Anlagenteile entsprechend ihrer Lebensdauer. Als durchschnittliche Nutzungsdauer sind für bauliche Anlagenteile 60 Jahre

maschinelle Anlagenteile 40 Jahre elektrische Anlagenteile 30 Jahre

Grundstücke 100 Jahre anzusetzen.

• den Gehältern für das Betriebs und Überwachungspersonal

• den Reparatur- und Ersatzteilkosten

• den Kosten für Verbrauchsmaterial

• den laufenden Abgaben und dem Verwaltungsaufwand

Ausgehend von den Investitionskosten wird eine ungefähre Abschätzung der jährlich anfallenden Kostenanteile versucht. Der Hauptanteil entsteht durch den Kapitaldienst, der vom Zinssatz i und von der Amortisationsdauer T bestimmt wird. In Tab. 2.1 ist die jährliche Rate in Prozent der Investitionskosten angegeben.

Aus Tab. 2.1 ist zu entnehmen, dass bei einem Zinssatz von 6% und einem Planungszeitraum von 50 Jahren jährlich 6,3 % der Bankkosten zurückzuzahlen sind.

Tab. 2.1: Annuitäten in Prozent der Investitionskosten T= 50 Jahre T=25 Jahre

i = 6 % 6,3 % 7,8 %

i = 8 % 8,2 % 9,4 %

i = 10 % 10,1 % 11,0 %

Die jährlichen Lohn-, Betriebs- und Reparaturkosten sind mit 1,5 - 2,0 % zu veranschlagen und die Verwaltungskosten und diverse Abgaben mit 0,5 - 1,0 % in Rechnung zu stellen. Der Kapitaldienst beträgt demnach mindestens zwei Drittel der jährlichen Aufwendungen.

Anwendungsbeispiel: Kleinwasserkraftwerk

Beispiel 1: KWKW-Anlage mit gegebener Leistung. Überprüfung, ob die Anlage wirtschaftlich ist, und Durchführung einer Sensitivitätsanalyse. Es werden eine Lebensdauer von 25 Jahren und ein Zinsfuß von 7 % angenommen.

(25)

Tab. 2.2: Bewertungskriterien für KWKW

Leistung [kW] 500

Spezifische Kosten [€/kW] 2.800

Investitionskosten [Mio €] 1,4

Zinssatz [%] 7

Einnahmen [€/a] 183.000

Betriebs- u. Wartungskosten [% der Investition] 2,5

Betriebs- u. Wartungskosten [€/a] 35.000

Barwert des Nutzens [Mio €] 2,132

Barwert der Kosten [Mio €] 1,806

Kapitalwert [€] 326.000

Annuitäten (Nutzen) [€/a] 183.000

Annuitäten (Kosten) [€/a] 155.000

Nettoannuitäten [€/a] 28.000

Nutzenkostenfaktor 1,18

Interner Zinsfuß (%) 9,8

Alle vier Methoden, die hier angewendet wurden, führen zum gleichen Ergebnis, dass die Anlage wirtschaftlich ist. Der Barwert des Nutzens ist höher als der Barwert der Kosten, ebenso sind die Nettoannuitäten positiv. Da der Nutzenkostenfaktor > 1 ist, und der interne Zinsfuß mit 9,8 über dem angenommenen Zinssatz von 7 % liegt, kann auch daraus auf die Wirtschaftlichkeit geschlossen werden.

Beispiel 2: stufenweise Ausbauvariante. Bei der Errichtung des Kraftwerkes gibt es folgende Alternativen: Bau der 500 kW Anlage aus Beispiel 1 oder zuerst die Errichtung einer 350 kW Anlage, die nach 10 Jahren durch ein zweites KWKW mit 200 kW ergänzt wird.

Tab. 2.3: Beispiel zur Bewertung bei mehreren Alternativen

Alternative I Alternative II

Leistung [kW] 500 350 200

spezifische Kosten [€/kW] 2.800 3.100 3.600

Investitionskosten [Mio €] 1,4 1,08 0,72

Zinssatz [%] 7 7 7

Einnahmen [€] 183.000 145.000 95.000

Betriebs- und Wartungskosten [€/a] 35.000 25.000 10.000

Betriebsbeginn nach n Jahren 0 0 10

Lebensdauer [Jahre] 25 25 25

Barwert des Nutzens [Mio €] 2,13 1,69 0,44

Barwert der Kosten [Mio €] 1,81 1,38 0,41

Kapitalwert [€] 320.000 310.000 3.000

Annuitäten d. Nutzens [€/a] 183.000 145.000 38.000

Annuitäten d. Kosten [€/a] 155.000 118.000 35.000

Nutzenzuwachs [€] 2.000 ---

Kostenzuwachs [€] 20.000 ---

Nutzen-Kosten Faktor 1,18 1,19

Interner Zinsfuß [%] 9,5 9,7

Sämtliche Bewertungsmethoden sprechen für den schrittweisen Ausbau der Wasserkraftnutzung.

Beispiel 3: Bisher wurden verschiedene vorgegebene Varianten verglichen. Nunmehr stellt sich die Frage nach der optimalen Ausbaugröße. Wie (groß) ist eine Anlage zu dimensionieren, damit der optimale Gewinn erzielt wird? Energiewirtschaftliche Kriterien, die sich auf die gesicherte Leistung, sowie auf Sommer- und Winterarbeit

(26)

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und auf verschiedene Tarifzeiten beziehen, kommen in den Einnahmen zum Ausdruck.

Tab. 2.4: Festlegung des optimalen Ausbaues L

[kW]

spez. K [€/kW]

Invest.

[Mio €]

Betrieb [€/a]

Einn.

[€]

Barwert Nutzen [Mio €]

Differenz Barwert Kosten [Mio €]

Differenz NKF NKF der Differenz

380 3.526 1,34 35.000 200.000 2,33 1,748 1,33

510 3.160 1,61 36.000 240.000 2,80 0,47 2,03 0,281 1,38 1,65 640 2.780 1,78 38.000 265.000 3,09 0,29 2,222 0,193 1,39 1,50 760 2.552 1,94 40.000 285.000 3,32 0,23 2,405 0,183 1,38 1,27 890 2.325 2,07 44.000 298.000 3,47 0,15 2,58 0,176 1,34 0,85

Wie aus Tab. 2.4 zu entnehmen ist, fällt der Nutzen-Kosten Faktor der Zuwächse zwischen 760 kW und 890 kW unter eins. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich das Optimum für die Dimensionierung zu suchen ist. Die Forderung nach Optimalität lässt sich auch durch die Gleichheit der marginalen Nutzen und Kosten erfüllen. Anders formuliert: Solange eine zusätzliche Investition (Vergrößerung der Anlage) einen Gewinn erbringt, ist eine Vergrößerung gerechtfertigt.

Beispiel 4: Vergleich Wasserkraftwerk mit thermischem Kraftwerk: Bei einem Wasserkraftwerk sind die Investitionskosten viel höher als bei einem thermischen Kraftwerk. Dafür sind die laufenden Kosten um ein vielfaches geringer, weil zur Stromerzeugung kein Brennstoff zugekauft werden muss.

Abb. 2.6: Darstellung der Kostenströme beim kalkulatorischen Vergleich eines Wasserkraftwerkes mit einem Wärmekraftwerk

Welches Kraftwerk aus wirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen ist, hängt vom Diskontierungszinssatz ab. Wie in Abb. 2.7 zu erkennen ist, ist bei einem Zinssatz über 4,2 % das Wärmekraftwerk wirtschaftlicher, bei einem Diskontierungszinssatz unter 4,2 % ist das Wasserkraftwerk aber viel günstiger.

(27)

Abb. 2.7: Vergleich des Projektkostenbarwertes bei unterschiedlichem Diskontierungszinssatz

2.6.2 Volkswirtschaftliche Nutzen - Kostenstruktur Nutzen

In der bisherigen Bewertung konnten der Nutzen und die Kosten monetär erfasst werden, wobei die Quantifizierung über den Markt erfolgte. Das heißt, alle Investitionen beeinflussen über den Markt die Umwelt und ebenso sind alle Preise am Markt zu orientieren.

In diesem Abschnitt werden zusätzliche Effekte, die außerhalb der unternehmerischen Bewertung liegen, miteinbezogen. Dementsprechend ändern sich die Bewertungsgrundlagen, die in Sonderfällen zu anderen Bewertungsergebnissen als in der mikroökonomische (=

privatwirtschaftlichen) Bewertung führen. Zu unterscheiden wäre noch, ob die Analyse bzw.

Bewertung auf regionaler oder nationaler Ebene erfolgt. Hier werden beide Standpunkte schlagwortartig beschrieben.

Auf regionaler Ebene sind folgende Kriterien wichtig:

• Anteil der Investitionskosten, der in der Region wirksam wird

• Anzahl der Arbeitsplätze, die durch Bau und Betrieb der Anlagen geschaffen wird

• Anzahl der Arbeitsplätze, die in der Folge, z.B. durch Errichtung kleiner Industriebetriebe entsteht

• Anteil der Energie, der in der Region genützt wird und den Fremdbezug substituiert

• Verbesserung der Infrastruktur

• Verbesserung und Ausgleich der Einkommens- und Sozialstruktur innerhalb der Region Einige dieser Punkte sind quantitativ erfassbar und lassen sich durch die Multiplikatorwirkung von Investition beschreiben. Andere sind schwierig zu quantifizieren oder überhaupt nur qualitativ zu kennzeichnen.

Auf nationaler Ebene rücken andere Aspekte in den Vordergrund:

• Volkswirtschaftliche Multiplikatorwirkung beim KWKW-Bau

• Entlastung der Handelsbilanz durch Substitution von Energieimporten

• Steigerung der nationalen Versorgungssicherheit durch Nutzung eigener Ressourcen

• Ausgleich von zwischenregionalen Entwicklungs- und Einkommensunterschieden

• Verbesserung der Infrastruktur

• Verbesserung oder Sicherung der Umweltqualität

(28)

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Kosten

Die Kostenseite wird sowohl für die regionale als auch die nationale Bewertung gemeinsam behandelt und enthält folgende Teilkosten:

• die Planungskosten und andere Vorleistungen beziehen alle Kosten mit ein, die vor dem eigentlichen Vorhaben anfallen. Dazu zählt z.B. die Einrichtung von Planungsgruppen, die Ausbildung des Bedienungs- und Wartungspersonals, etwaige Infrastrukturmaßnahmen etc.

• die Bau- und Ausrüstungskosten. Bedacht ist dabei auf die Finanzierung durch in- oder ausländisches Kapital, die Wechselkurse und das langfristige Zinsniveau zu legen.

• die Betriebs- und Wartungskosten. Die aktuellen Lohnansätze geben häufig den Produktionsfaktor Arbeit nicht richtig wieder. Wird ein Projekt weitgehend mit Arbeitslosen oder Teilbeschäftigten durchgeführt, so führt dies zu keinen oder geringen Produktionsbereichen der Volkswirtschaft.

• die Opportunitätskosten, die den entgangenen Nutzen bei alternativer Verwendung der eingesetzten Mittel berücksichtigen.

• die Sozial- und Folgekosten beinhalten die durch das Projekt zusätzlich hervorgerufenen kosten für die Errichtung und infrastrukturell nötigen Verbesserungen.

• die zugeordneten Kosten sind einzurechnen, wenn Mehrzweckprojekte durchgeführt werden. Dieser Punkt ist gerade bei KWKW von Bedeutung, die z.B. sehr günstig in Kombination mit flussbaulichen Schutzmaßnahmen oder anderen wasserwirtschaftlichen Projekten zu erreichten sind.

Weitere Kostenanteile können durch Beeinträchtigung oder Schädigung der Umwelt anfallen, die allerdings bei KWKW äußerst gering zu bewerten sind.

2.7 Kosten-Nutzen Analyse im Schutzwasserbau

Auszug aus den Richtlinien des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Durchführung von Kosten-Nutzen Untersuchungen im Schutzwasserbau (Lebensministerium, 2008).

Fassung Februar 2009 1. Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Kosten-Nutzen Untersuchungen im Flussbau bildet § 2 Abs. 2 Ziffer 3 des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBI. Nr. 34/1948 in der Fassung der Novelle BGBI. Nr. 565/1979, wonach die vom zuständigen Bundesminister zu erlassenden Technischen Richtlinien Bestimmungen über Kosten-Nutzen-Untersuchungen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Maßnahmen mit erheblichem finanziellem Umfang oder volkswirtschaftlich weitreichenden Auswirkungen zu enthalten haben.

2. Anwendungsbereich

Das WBFG schreibt Kosten-Nutzen-Untersuchungen (KNU) bei Maßnahmen mit erheblichem finanziellen Umfang oder volkswirtschaftlich weitreichenden Auswirkungen vor. In Erfüllung dieser Vorschreibung werden folgende Festlegungen getroffen, wobei die Kostengrenzen sich auf die Gesamtbaukosten (Bruttowerte) der jeweiligen Gesamtmaßnahme und nicht auf einzelne Teilprojekte beziehen:

• Gesamtbaukosten der Hochwasserschutzmaßnahme > 1.000.000 €

Die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Untersuchung gemäß dieser Richtlinie ist verpflichtend.

• Gesamtbaukosten der Hochwasserschutzmaßnahme 110.000 - 1.000.000 €

Die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Untersuchung gemäß dieser Richtlinie ist verpflichtend, wobei für diese Maßnahmen (Einzelmaßnahme oder ein Maßnahmenpaket) unkritische Vereinfachungen bei der Ermittlung der Schadenspotenziale vorgesehen werden können.

Dabei ist aber zu bedenken, dass die Gesamtbaukosten von Hochwasserschutzkonzepten auf der Ebene eines GEK oder eines Generellen Projektes üblicherweise über 1,0 Mio. € liegen werden und daher in den meisten Fällen bereits wirtschaftliche Kenndaten aus der übergeordneten Kosten-Nutzen-Untersuchung vorliegen. Grundsätzlich ist es sinnvoll und wird

(29)

angeraten, auch für ein in diesem Kostenrahmen liegendes Projekt eine standardmäßige Kosten-Nutzen-Untersuchung durchzuführen, insbesondere in Hinblick auf die damit gewinnbaren Informationen für das integrierte Hochwasserschutzmanagement

3. Durchführung (Methodik)

3.1 Finanzmathematische Kalkulationsgrundlagen

• Untersuchungszeitraum

Der Untersuchungszeitraum, also die kalkulatorische Lebensdauer für schutzwasserbauliche Maßnahmen wird einheitlich mit 80 Jahren festgelegt. Bei baulichen Maßnahmen mit überwiegendem Anteil an ingenieurbiologischen Verbauten oder Holzbauwerken ist eine kalkulatorische Lebensdauer von 40 Jahren zulässig. Die gesamtwirtschaftliche Beurteilung schutzwasserbaulicher Maßnahmen schließt eine Restwertbetrachtung aus (Ausnahme Grund und Boden).

• Zinssatz

Der kalkulatorische Zinssatz wird mit real 3,5 % p.a. festgelegt. Eine Anpassung dieses Satzes z.B. gemäß den Zinssätzen für langfristige Bundesanleihen ist nicht zugelassen, da schutzwasserbauliche Infrastrukturanlagen nach gesamtgesellschaftlichen Gesichtspunkten und nur bedingt nach Kapitalmarktkriterien beurteilt werden.

3.2. Kosten-Nutzen-Untersuchung

Die Kosten-Nutzen-Analyse dient zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens. Durch sie soll ein möglichst effizienter Einsatz der Förderungsmittel erreicht werden.

Dabei werden die auf einen bestimmten Zeitpunkt (Bezugszeitpunkt) diskontierten bzw.

akkumulierten, monetär bewerteten volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen des betrachteten Vorhabens einander gegenübergestellt. Aufgrund eines Beurteilungskriteriums (Pkt. 5.3.2) wird dann über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens eine Aussage gemacht.

Sowohl bei den Kosten, als auch bei den Nutzen unterscheidet man zwischen direkten, indirekten und intangiblen Größen.

4. Bewertungsgrößen 4.1 Kosten

4.1.1 Direkte Kosten

Bei der Kostenermittlung werden die nachstehenden direkten Kosten a) Projektierungskosten

b) Baukosten

c) Instandhaltungskosten d) Betriebskosten in Rechnung gestellt.

Die jährlich anfallenden Instandhaltungs- und Betriebskosten werden je nach Art der Anlage mit 0,5 %, 1,0% oder 1,5% der Baukosten angenommen.

4.1.2 Indirekte Kosten

Die in der Kosten-Nutzen-Analyse zu erfassenden indirekten Kosten sind:

a) Ablösen

b) Entschädigungen c) Ersatzmaßnahmen 4.1.3 Intangible Kosten

Diese Größen gehen in die Kosten-Nutzen-Analyse nur in beschreibender Form ein (z.B.

Beeinträchtigung der Landschaft, historischer Bauwerke).

Die unter lit. a) und b) angeführten sowie die indirekten Kosten werden als Projektskosten zusammengefasst. Die Baukosten sind auf der letzten Preisbasis ohne Valorisierung zu ermitteln.

(30)

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Wasserwirtschaftliche Planung

4.2 Nutzen

4.2.1 Direkte Nutzen

Unter direkten Nutzen versteht man die positiven Auswirkungen, um deren Willen das Projekt durchgeführt wird. Dazu zählen:

4.2.1.1 Schadensminderungen

a) bei Anlagen im Gewässer und am Gewässerbett b) im Bereich baulich genutzter Flächen

c) im Bereich land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen d) an Verkehrs- und Versorgungsanlagen

e) an Objekten f) im Fremdenverkehr g) in Gewerbe und Industrie 4.2.1.2 Wertsteigerungen

a) Bodenwertsteigerung infolge induzierter Bodennutzungsänderung

b) Einsparungen bei künftigen Vorhaben infolge Verminderung oder Wegfall der Hochwassergefährdung

4.2.2 Indirekte Nutzen

Unter indirekten Nutzen versteht man jene Vorteile, die Dritten entstehen, die nicht direkt am Projekt beteiligt sind.

Im Flussbau werden nur die indirekten technologischen Nutzen berücksichtigt (z.B. Steigerung der Jahresarbeit eines flussabwärts gelegenen Laufwasserkraftwerkes infolge größerer Ausgeglichenheit des Abflusses durch den Bau eines oberhalb gelegenen Speichers).

4.2.3 In Geldgrößen nicht bewertbare Auswirkungen (intangible Nutzen)

Diese Größen gehen in die Kosten-Nutzen-Analyse in beschreibender Form ein (z.B.

Gefährdung bzw. Verlust von Menschenleben, Bereicherung der Landschaft, Erholungswirkung).

2.8 Hochwasserschutz und Hochwasserrisiko

(NACHTNEBEL et al., 2005)

Worin besteht der Nutzen eines HW-Schutzprojektes?

Durch verschiedene Maßnahmen kann der Schaden, der durch Überflutungen entsteht, verhindert werden. Darin besteht der Nutzen des Vorhabens, das heißt, es werden die Aufwendungen für die Schutzmaßnahme (Kosten) den Nutzwirkungen (verhinderte Schäden) gegenüber gestellt.

Wie können Überflutungsschäden reduziert werden?

Durch nicht technische und technische Maßnahmen. Erstere beziehen sich auf die Landnutzung (Ausweisung von Gefahrenzonen), Freihaltung von Abflussbereichen, Erhalt und Erweiterung von Retentionsräumen im Flussgebiet (Absiedelung), während die technischen Maßnahmen sich auf Hochwasserrückhaltebecken … beziehen.

Wie ermittelt man die Schäden?

Schäden treten durch Überflutungen auf, die durch die Überflutungshöhe, die Strömungsgeschwindigkeit und den Feststoffanteil bzw. Schadstoffe und Schwemmgut gekennzeichnet werden können.

Hochwässer sind zufällige Ereignisse, daher kann man nicht lange im Voraus sagen, wann ein Hochwasser auftreten wird. Allgemein gilt, dass ein Hochwasser umso größer ist, je seltener es auftritt. Weiters ist anzumerken, dass der Schaden in einem Gebiet umso größer wird, je größer der Abfluß ist.

(31)

Abb. 2.8: Auftretenswahrscheinlichkeit f(Q) (links) und Schaden S(Q) (rechts) von Hochwässern in Abhängigkeit von Q

Der in einem Jahr durchschnittlich zu erwartende Schaden ist daher der gewichtete Mittelwert aller möglichen Schäden, wobei das Gewicht der Auftrittwahrscheinlichkeit fi bzw. f(Qi)entspricht.

( ) ( )

Q S Q f S f

( )

Q S Q

)

dQ ES

O i i

i ⋅ = ⋅ ⋅

=

=

∑ ∫

( (Glg. 2.7)

Bei einem Schutz bei der Ausbaugröße X* ergibt sich dann der jährliche durchschnittliche Nutzen

( ) ( )

=

* X

o

dQ Q S Q f

N (Glg. 2.8)

Der Barwert des Nutzens bei einer Lebensdauer von T Jahren und einem Zinssatz von i ist dann:

= ⋅ +

= T

j j j

N i BN

1 (1 )

1 (Glg. 2.9)

2.8.1 Anwendungsbeispiel: Hochwasserschutz Gleisdorf

Abb. 2.9: Einzugsgebiet der Raab auf österreichischem Staatsgebiet

f(Q) S(Q)

Q Q

X*

ΔQ ΔQ

fi

Si

(32)

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Wasserwirtschaftliche Planung

Die Stadt Gleisdorf, sowie die angrenzenden Gemeinden Albersdorf und Ludersdorf liegen zum Teil in der Talniederung der Raab und der Einmündung des Rabnitzbaches. Auffallend ist das geringe Gefälle in den flussnahen Siedlungsbereichen und die Querung des Tales durch Dämme der Bundesstrassen, der Eisenbahn und der Autobahn A2. Um Siedlungs- Verkehrs und Wirtschaftsflächen vor Hochwasser zu schützen, wurde ein technisches Schutzsystem zwischen 1998 und 1999 errichtet, wie in Abb. 2.10 ersichtlich. Die ausgewiesenen Überflutungsflächen entsprechen dem Zustand vor Realisierung des Hochwasserschutzes. Die linksufrig liegenden Industriebetriebe wurden erst nach Realisierung des Hochwasserschutzes im ehemaligen Überflutungsgebiet errichtet.

Abb. 2.10: Übersicht über das Bearbeitungsgebiet, Stadt Gleisdorf, Gemeinden Albersdorf und Ludersdorf.

Darstellung von HQ100 vor der Errichtung des Hochwasserschutzes, mit den Schutzanlagen.

2.8.2 Zielsetzung

Der Schwerpunkt des Projekts liegt in der Analyse der Hochwasserrisiken, verbunden mit dem bestehenden Schutzmassnahmen an der Raab, sowie in Vorschlägen zur Minderung der Risiken.

Die angewande Methodik der Risikobewertung orientiert sich an der in BUWAL (1999) beschrieben Systematik bei gravitativen Naturgefahren mit besonderer Berücksichtigung von Hochwässern. Dieser Leitfaden unterscheidet je nach Bearbeitungsschärfe drei Stufen der Risikoanalyse, die sich einzeln anwenden oder kombinieren lassen. Generell wird dabei zwischen Personen und (monetären) Sachrisiken differenziert. Die gegenständliche Studie bezieht sich auf Sachrisiken und entspricht Stufe 2 und Stufe 3 nach BUWAL (1999):

Die Bearbeitung im Maßstab 1:2000 – 1:10000 erlaubt Aussagen zur Gefährdung von größeren Grundstücksparzellen und Einzelobjekten, die Risikobestimmung bezieht sich aufgrund stärkerer Generalisierung auf größere Berechnungsabschnitte.

(33)

Analyse von Gefahr und Gefährdung

Der Begriff „Gefahr“ steht in diesem Zusammenhang für die Möglichkeit einer Überflutung, die

„Gefährdung“ ergänzt letzteren um die Wahrscheinlichkeit. Die Gefahrenanalyse sollte auf zwei Säulen stehen:

• Beobachtungen, Dokumentation abgelaufener, auch historischer Ereignisse

• Modellrechnungen mit Plausibilitätsprüfung vor Ort

Da für das bestehende System bis 2005 kaum Erfahrungen mit Hochwässern vorlagen, stützt sich ein Großteil der Studie auf Modellrechnungen.

• Es werden Hochwasserwellen unterschiedlicher Jährlichkeit (Auftretenswahrscheinlichkeit) mit Hilfe von hydrologische Modellen generiert

• Es werden verschiedene Annahmen über die Funktionsfähigkeit der Schutzbauten getroffen (Verklausung bei Brücken, Überströmung des Deiches, Versagen des Deiches)

• Es werden die Überflutungsflächen mit Hilfe eines hydrodynamischen Modells ermittelt.

• Es werden mit Hilfe der Katasterpläne die gefährdeten Objekte für jeden Fall (Szenario) ausgewiesen

• Es wird das Schadenspotential geschätzt

• Empfehlungen für weitere Maßnahmen abgeleitet

2.8.3 Methodik

2.8.3.1 Schadenspotentiale

Die Untersuchung der Schadenspotentiale zielt auf die Abschätzung der zu erwartenden Schadwirkungen durch Hochwässer im Hinterland in Abhängigkeit der Intensität ab. In der Diskussion der Schadenspotentiale zieht die Fachliteratur die Begriffe „Exposition“ und

„Vulnerabilität“ heran. Exposition beschreibt die Lage der Objekte in Relation zu den Gefährdungsbereichen, Vulnerabilität kennzeichnet die Verletzlichkeit der Objekte bei Eintritt des Gefährdungsereignisses.

Hier umfasst die Berechnung der Sachschäden Wohnhäuser, Garagen, Gewerbe- und Indusbauwerke mit Tiefenabhängigen Schadensfunktionen. Eine grobe Abschätzung erfolgt für Wertschöpfungsverluste durch Betriebsunterrechung. Angaben zu möglichen Schadenshöhen sollen bei Großschadenspotentialen über Kontakt zu potentiell Betroffenen erhoben werden und bei häufigeren Objekten wie Wohngebäuden über Literaturwerte einfließen, die auf Plausibilität geprüft werden.

Für das, von der Überflutungstiefe und von Objekteigenschaften abhängige Schadausmaß S bei Gebäuden kommen die, in BUWAL (1999a) und BWG (2002) vorgeschlagen Schadensfunktionen zu Anwendung, in Abhängigkeit der Tiefe und Gebäudeklassen in einer, auf 2004 diskontierten und auf das österreichische Preisniveau übertragen Form. Die Berechnungen wurden mit und ohne Berücksichtigung der Gebäudeflächen durchgeführt.

2.8.3.2 Physische Einwirkungen von Hochwässern

Die durch Überflutungen hervorgerufenen primären Einwirkungen fasst Egli (1996) qualitativ und quantitativ in Tab. 2.5 zusammen. Vielfach beschränkt sich die praktische Durchführung der Analyse auf die Berücksichtigung einiger wesentlicher Parameter.

Referenzen

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