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Definitionen Wasserwirtschaft:

Im Dokument Wasserwirtschaftliche Planung (816.106) (Seite 131-137)

12. Abschnitt: Schluss- und Übergangsbestimmungen (§§ 139-145)

7.6 Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T)

7.6.1 Definitionen Wasserwirtschaft:

umfasst planmäßige Bewirtschaftung des ober- und unterirdischen Wassers. Sie hat die Aufgabe, den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage, die Verträglichkeit von Nutzung und notwendigem Schutz bei der Nutzbarmachung und den Schutz vor nachteiligen Auswirkungen durch Wasser unter Berücksichtigung der natürlichen Stoff- und Energieflüsse sowie der bestehenden Ökosysteme sicherzustellen.

Schutzwasserwirtschaft:

als Teilbereich der Wasserwirtschaft hat sie die Aufgabe, durch Regelung und Gestaltung des oberirdischen Abflusses den Schutz des Menschen einschließlich seines Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraumes und von Kulturgütern sowie die Erhaltung und den Schutz der Gewässer einschließlich der Hochwasserabflussgebiete sicherzustellen.

Gewässerbetreuung (Schutzwasserbau):

Die Gewässerbetreuung setzt die schutzwasserwirtschaftlichen Überlegungen und die gewässerbezogenen Zielsetzungen in Form von Maßnahmen zum Schutz gegen Schäden durch Hochwässer unter Bedachtnahme auf die Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer um. Gewässerbetreuung umfasst insbesondere die nachfolgend angeführten Maßnahmen des passiven und des aktiven Hochwasserschutzes sowie ökologische Maßnahmen.

passiver Hochwasserschutz:

• Die Verlegung bestehender Nutzungen in nicht gefährdete Räume

• die Einlösung häufig überfluteter Grundstücke und Objekte

• die Anpassung der Bewirtschaftung gewässernaher Zonen an die Möglichkeit exzessiver Abflüsse unter Berücksichtigung der Widerstandskraft und der Schadensanfälligkeit der Bewirtschaftungsformen.

Institut für Wasserwirtschaft Hydrologie und

konstruktiven Wasserbau

Wasserwirtschaftliche Planung

aktiver Hochwasserschutz:

Der Schutz des Menschen und seines Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraumes sowie von Kulturgütern vor vermeidbaren Hochwasserschäden durch zweckentsprechende wasserbauliche Maßnahmen. Als solche kommen in Betracht:

• Gewässerinstandhaltung und Gewässerpflege

• Hochwasserrückhaltemaßnahmen (flächenhafter Wasserrückhalt und Hochwasserrück-halteanlagen)

• Schutz- und Regulierungsmaßnahmen (Eindeichungen, Dammführungen, Regulierungen)

• Schutzmaßnahmen gegen Bodenabtrag durch Wasserwirkung ökologische Maßnahmen im Schutzwasserbau

Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit sie die Ziele des Hochwasserschutzes und der Verbesserung des Wasserhaushaltes miterfüllen.

Zielsetzungen

Schutz des Menschen:

Regelung der Abflussverhältnisse zum Schutz des Menschen, seines Lebens- und Siedlungsraumes sowie von Kulturgütern vor Schäden durch Hochwässer, Muren und Rutschungen.

Schutz der Gewässer:

Erhaltung und Schutz der Gewässer und ihres Umfeldes als landschaftsgestaltendes Element, als natürlicher Lebensraum und ökologisch funktionsfähige Einheit im Rahmen des schutzwasserwirtschaftlichen Aufgabenbereiches.

Schutz des Wirtschaftsraumes:

Regelung der Abflussverhältnisse zum Schutz des Wirtschaftsraumes. Als Wirtschaftsraum sind bestehende, in den Flächenwidmungsplänen ausgewiesene Gewerbe- und Industriegebiete einschließlich der infrastrukturellen Einrichtungen zu verstehen

Sicherung der Hochwasserabflussgebiete:

Abgrenzung von Hochwasserabflussgebieten sowie deren Freihaltung von gewässerunverträglichen Nutzungen unter Berücksichtigung von Raumordnung und Flächenwidmung zur Erhaltung und Verbesserung des Hochwasserabflusses und des Geschiebehaushaltes, um nachträgliche Schadensbehebungen zu vermeiden.

Passiver Hochwasserschutz:

Hochwasserschutz ist vorrangig durch passive Maßnahmen oder durch Hochwasserrückhalte-maßnahmen sicherzustellen.

Gewässerinstandhaltung:

Sicherstellung einer Gewässerinstandhaltung, die die auferlegten hydraulischen und geschiebespezifischen Erfordernisse erfüllt und die ökologische Funktionsfähigkeit berücksichtigt.

Gewässerpflege:

Sicherstellung einer laufenden Gewässerpflege einschließlich der Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.

Hochwasserschutzmaßnahmen:

Minimierung der Schutz- und Regulierungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Erhaltung der hydraulischen und ökologischen Funktionsfähigkeit.

Geschiebehaushalt:

Sicherstellung eines möglichst ausgeglichenen Geschiebehaushaltes der Gewässer.

Schutzwasserwirtschaftliche Eingriffe sind auf die sohl- und betterhaltende Geschiebeführung abzustimmen.

Planungs- und Projektierungsgrundsätze Allgemeines:

• Vermeidung aller abflussverschärfenden und erosionsfördernden Maßnahmen

• Anpassung der Bewirtschaftung gewässernaher Zonen

• Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes und der Verbesserung des Geschiebehaushaltes

• Erhaltung vorhandener natürlicher bzw. Reaktivierung verloren gegangener natürlicher Retentionsräume

• Berücksichtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, Anwendung naturnaher Methoden unter Beachtung des Standes der Technik im Schutzwasserbau Größenwerte des Schutzbedürfnisses:

• Hohe Lebens-, Kultur- und Wirtschaftswerte sind nach Möglichkeit vor jedem Hochwasserereignis zu schützen (RHHQ)

• Für Siedlungen und bedeutende Wirtschafts- und Verkehrsanlagen ist im Allgemeinen die Gewährleistung eines Schutzes bis zu Hochwasserereignissen mit 100-jährlichem Wiederkehrintervall anzustreben (HQ100). In begründeten Fällen ist eine Abminderung auf Ereignisse 30-jährlicher Häufigkeit (HQ30) zulässig. Eine Unterschreitung des HQ30 ist nur dann vertretbar, wenn an das Gewässer anschließend keine roten Gefahrenzonen verbleiben.

• Sonstige örtliche Anlagen von geringerer Bedeutung sind im Allgemeinen vor Ereignissen bis zu 30-jährlicher Häufigkeit (HQ30) zu schützen.

• Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht gesondert zu schützen.

Überbauungen:

Im Zuge von Schutz- und Regulierungsmaßnahmen sind Verrohrungen und Eindeckungen zu vermeiden. Die Anwendung derartiger Bautypen ist nur bei Vorhandensein von Zwangssituationen vertretbar.

Gefahrenzonenplanung:

Maßnahmen zum Schutz von Siedlungen, die in einer Roten Zone gelegen sind, kommt bei der Durchführung erhöhte Priorität zu, hingegen sind Maßnahmen zum Schutz von in Roten Zonen gelegenem Bauland oder Bauhoffnungsland nicht zu finanzieren.

Maßnahmen im HW-Abflussgebiet:

Maßnahmen, die zum Schutz von Bauten im HQ30-Abflussbereich notwendig werden, sind nur dann aus Bundesmitteln zu fördern, wenn die Bauten vor dem 1.7.1990 behördlich bewilligt wurden.

Schutzwasserwirtschaftliche Betreuungskonzepte (Gewässerbetreuungskonzepte) Gewässerbetreuungskonzepte haben folgende Aufgaben

• Darstellung der Situation der Gewässer

• Formulierung eines gewässerspezifischen Leitbildes

• Setzung von Prioritäten

• Optimierung des Hochwasserschutzes

• Grundlage für die Tätigkeit der Bundeswasserbauverwaltung

Die Erstellung von Grundsatzkonzepten wird nur gefördert, wenn sie mit Maßnahmen im Aufgabenbereich der Schutzwasserwirtschaft im Zusammenhang steht. GBKs werden nur an Gewässern erstellt, an denen Handlungsbedarf in Bezug auf den Schutz vor Hochwässern besteht. Biotische und anthropogene Zusammenhänge sind bei der Erstellung an Gewässerstrecken mit Güteklasse II - II und besser einzubeziehen. Die Untersuchungen und Planungen sind im Regelfall auf das Abflussgebiet des HQ30 beschränkt.

Vorstudie:

dient im Sinne der Planungsökonomie zur Abgrenzung des Planungsumfanges und umfasst folgende Bearbeitungsschwerpunkte

Institut für Wasserwirtschaft Hydrologie und

konstruktiven Wasserbau

Wasserwirtschaftliche Planung

• Problemanalyse

• Sichtung und Aufarbeitung relevanter Unterlagen und Daten

• Festlegung der Bearbeitungsinhalte und Ergebnisansprüche der Bestandsaufnahmen gegliedert in Arbeitspakete samt Leistungsbildern und Kalkulationsgrundlagen

• Entwicklung von strukturellen Vorgaben für die nachfolgenden Bearbeitungsschritte samt Zeitplan, Bearbeiter- und Koordinationserfordernissen sowie einer Kostenschätzung

Bestandsaufnahme:

umfasst die für die Gewässersituation maßgeblichen abiotischen, biotischen und anthropogenen Komponenten

• Hochwasserschutz und Hochwassergefährdung

• Gewässer- und Umlandnutzung Zielsetzungen:

• ökologische Zielsetzungen werden auf der Basis der Bestandsaufnahmen und aufgrund der Angaben zum potentiell natürlichen Gewässertyp festgelegt. Dabei wird die ökologische Funktionsfähigkeit an ökologisch intakten Referenzstrecken formuliert, und charakteristische Gewässerelemente mit Hilfe quantifizierbarer Parameter beschrieben

• schutzwasserwirtschaftliche Zielsetzungen werden auf Basis der Bestandsaufnahmen zusammen mit den betroffenen Gemeinden festgelegt.

Gewässerspezifisches Leitbild:

Das gewässerspezifische Leitbild orientiert sich an den vorher genannten Zielsetzungen, wobei eine ausgewogene Abstimmung der ökologischen und schutzwasserwirtschaftlichen Zielsetzungen erreicht werden soll. Für einzelne Gewässerabschnitte werden Handlungsschwerpunkte festgelegt, wobei der Freilandbereich und der Siedlungsbereich unterschieden werden. Das Leitbild enthält eine zeitliche Prioritätenreichung der Handlungsschwerpunkte und bildet die Grundlage für die weiteren Tätigkeiten an den behandelten Gewässern.

Gefahrenzonenplanung

Gefahrenzonenpläne sollen die Art und das Ausmaß der Gefahren bei HQ100-Abflüssen darstellen.

Rote Zone:

In der Roten Zone werden Flächen ausgewiesen, die zur ständigen Benutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht geeignet sind.

• Abflussbereiche und Uferzonen von Gewässern, in denen Zerstörungen oder schwere Beschädigungen von Bauobjekten möglich sind und vor allem das Leben von Personen bedroht ist.

• Flächen, die für den Hochwasserabfluss notwendig sind oder eine wesentliche Funktion für den Hochwasserrückhalt aufweisen.

Gelbe Zone:

Als Gelbe Zone werden Abflussbereiche ausgewiesen, in denen unterschiedliche Gefahren geringeren Ausmaßes auftreten können. Beschädigungen von Bauobjekten sowie Behinderungen sind möglich.

Weiters enthalten die technischen Richtlinien für die Bundeswasserverwaltung Vorschriften über den Inhalt von Projekten (technischer Bericht, diverse Plandarstellungen, Kostenermittlung etc.), die Baudurchführung (Vergabe, Bautagebuch, Abrechnungen, Bauleitung, etc.) und Bilddokumentation der durchgeführten Baumaßnahmen.

Literatur

ÖSTERREICHISCHES WASSERRECHT (BGBl. 82/2003)

RENOLDNER A (1979) Wasserrecht und Liegenschaftsrecht, ZfV 4 [1979] 3

RICHTLINIEN FÜR DIE BUNDESWASSERBAUVERWALTUNG - TECHNISCHER BEREICH (2006) http://wasser.lebensministerium.at/filemanager/download/16583/

UMWELTFÖRDERUNGSGESETZ (BGBl 185/93)

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Wasserwirtschaftliche Planung

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