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Academic year: 2022

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Bericht des Präsidenten

Gerold Ebenbichler

Präsident, Berufsverband Österreichischer Fachärzte für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Wien

Liebe Mitglieder des BÖPMR!

Mit Anfang Juni 2015 wurde die neue Ärzteausbil- dungsordnung in Kraft gesetzt [1]. Darin sind die grundsätzliche Ausbildungsstruktur und die Dauer der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie zum Facharzt festgelegt. Die Ausbildung im Sonder- fach für PM&R sieht nun vor, dass die angehenden FachärztInnen nach Absolvierung eines 9 Monate dau- ernden „Common Trunks“ nur noch im Hauptfach ausgebildet werden; dies bedeutet, dass die Ausbil- dungsinhalte zukünftig ausschließlich im Sonderfach zu vermitteln sind.

Auch wenn die neue Ausbildungsordnung die Ausbil- dungsinhalte für das Fach „Physikalische Medizin &

allgemeine Rehabilitation“ definiert und für den Er- werb der fachärztlichen Fertigkeiten Fallzahlen vorge- geben sind, ist es fraglich, ob die Fachärztinnen für PM&R zukünftig gleichwertig oder sogar besser aus- gebildet sein werden, als dies bisher der Fall war. Der Wegfall der Gegenfächer, in denen die Kolleginnen in den Partnerfächern zur PM&R (Unfallchirurgie, Neu- rologie, Orthopädie und Innere Medizin) ihr breites medizinisch praktisches Grundwissen erwerben konn- ten, zählt nach meinem Dafürhalten zu den wesentli- chen Nachteilen der neuen Ausbildung. Waren es nicht die Assistenzen bei Operationen am Bewegungsappa- rat, die supervidierte Betreuung akutmedizinischer Pro- bleme in verschiedenen Bereichen der inneren Medi- zin und in der Neurologie im Rahmen der Gegenfä- cher, welche später die Kooperation der Fachärzt- Innen für PM&R mit ihren Partnerfächern zur PM&R erst ermöglichten?

Der BÖPMR geht davon aus, dass in Anbetracht der abnehmenden Ärztedichte in Österreich und Europa bei einer gleichzeitig im Durchschnitt älter werdenden Bevölkerung ein Mehrbedarf an PM&R Fachärzten gegeben sein wird. Diese werden besonders dann ein fundiertes Betätigungsfeld in der Medizin vorfinden, wenn sie in beiden Fachbereichen der PM&R – i.e. in der Physikalischen Medizin und in der Allgemeinen Rehabilitation umfassend ausgebildet sind. Vor allem

die Zunahme chronischer Erkrankungen, die mit Behin- derung einhergehen, benötigen meines Erachtens Ärzte, die in der Rehabilitationsmedizin voll ausgebildet sind.

Eine nur schwerpunktmäßig fokussierte Ausbildung in der PM&R oder aber der fachspezifische Zugang zur medizinischen Rehabilitation durch Spezialisten anderer medizinischer Sonderfächer kann diese Forde- rungen nicht zufriedenstellend erfüllen.

Auch die neue Ausbildungsordnung zum Facharzt für PM&R kann dem Anspruch einer umfassenden reha- bilitationsmedizinischen Ausbildung nicht gerecht wer- den. Als Gründe dafür sind zu nennen, dass die Ausbil- dungsstätten für PM&R in Österreich im Wesentlichen in Akutkrankenhäusern lokalisiert sind wo die Rehabi- litation (für die jeweiligen Krankenhauserhalter) eher von nachgeordneter Bedeutung ist und zur Zeit nur die wenigsten PM&R Abteilungen über eine eigene Reha- bilitationsstation verfügen und somit endverantwort- lich für den zu rehabilitierenden Patienten sind. Ist es sinnvoll, dass es auch zukünftig möglich sein wird, dass FachärztInnen für PM&R ausgebildet werden können, welche die Abläufe der Phase 2 Rehabilitation nur vom Hörensagen her kennen und nie die Schwer- punktsetzung in der Patientenbetreuung in einem Re- habilitationskrankenhaus kennen gelernt haben? Ich bin der Meinung, dass nur die fundierte und umfassen- de Ausbildung in verschiedenen fachspezifischen, re- habilitativen Schwerpunkten (Neurologische, Neuro- traumatologische, Pädiatrische, Stoffwechsel, Kardi- ale, Pneumologische, Psychiatrische etc ) es ermögli- chen wird, zukünftige FachärztInnen für PM&R in allen Strukturen unseres Gesundheitssystems voll und eigenverantwortlich einzusetzen.

Nachdem ein Arzt für Allgemeinmedizin nicht nur von Allgemeinmedizinern ausgebildet wird, geht der BÖPMR davon aus, dass es auch möglich sein sollte, eine Ausbildung in der Allgemeinen Rehabilitation in stationären Rehabilitationseinheiten zu ermöglichen, in denen kein Facharzt für PM&aR beschäftigt/ aus- bildungsverantwortlich ist. Ein Rotationssystem in den Berichte

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verschiedenen Bereichen der fachspezifischen Rehabi- litation mit klar vorgegebenen Ausbildungsinhalten wäre zu implementieren, setzt aber die wechselseitige Kooperation mit den medizinischen Sonderfächern der fachspezifischen Rehabilitation voraus. Die Ent- wicklung eines Kurrikulums gemeinsam mit anderen medizinischen Sonderfächern wäre meines Erachtens nicht im Widerspruch sondern eine sinnvolle Ergän- zung zur fachspezifischen Rehabilitation. Beispiels- weise könnte ich mir gut vorstellen, dass - ähnlich wie in der Inneren Medizin - im Rahmen der 36 Monate dauernden Grundausbildung eine umfassende Ausbil- dung in der Allgemeinen Rehabilitation (vorwiegend stationäre Rehabilitation) vermittelt wird. In den Mo- dulen könnten dann die Ausbildungsschwerpunkte für Physikalische Medizin erfolgen. Der BÖPMR ist über- zeugt, dass bei entsprechender Argumentation die ärzt- lichen Berufe und Organe des Gesundheitswesens die Erstellung eines entsprechenden Kurrikulums nicht von vornherein ablehnen, sondern eher unterstützen würden.

Der Vorstand des BÖPMR hat nach reichlichen Über- legungen und zahlreichen Diskussionen erstmals ein

Leitbild des Berufsverbandes entworfen. Ziel dieses Leitbildes ist es Aufgaben des BÖPMR klar zu um- schreiben und transparent darzustellen. Das neue Leitbild wird nach einer letzten, finalen Revision durch den Vorstand bei der nächsten Vollversammlung des BÖPMR vorgestellt werden und dann auf die Home- page des BÖPMR gestellt. Eine Neugestaltung der BÖPMR Webpage wurde mittlerweile in Auftrag gege- ben, da der Betrieb der bisherigen Homepage immer wieder aufgrund teilweise nicht mehr kompatibler Softwareprogramme oft nur noch mit erheblichen Be- einträchtigungen möglich war.

Mit herzlichem Gruß Gerold Ebenbichler Literatur

1. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt (Ärztin- nen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – ÄAO 2015).BGBl. II Nr. 147/2015

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ÖZPMR, Österr. Z. Phys. Med .Rehabil 25/1 (2015)

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