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Resolution des 28. DPT: Tarifliche Einordnung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen überfällig

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Resolution vom 28. DPT verabschiedet

28. Deutscher Psychotherapeutentag am 23. April 2016 in Berlin

Auch in Krankenhäusern brauchen Patienten Psychotherapie

Während sich die ambulante psychotherapeutische Versorgung in den letzten Jahren verbessert hat, ist der Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf qualifizierte Psy- chotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern noch immer nicht umgesetzt. Die 1990 verabschiedete Psychiatrie-Personalverordnung basiert auf Therapiestandards der 1980er-Jahre. Damals war es bereits ein Fortschritt, dass ausreichend Stellen für Pfle- gekräfte und Ärzte finanziert wurden. Die psychotherapeutischen Heilberufe existier- ten noch nicht und Psychotherapie spielte in der Behandlung eine untergeordnete Rolle. Entsprechend sieht die noch immer geltende Personalverordnung vor, dass ein Psychologe – der nicht psychotherapeutisch ausgebildet sein muss – 83 Patienten in der „Regelbehandlung“ versorgen soll. Dies ist nach heutigen Maßstäben völlig unzu- reichend.

In den letzten 30 Jahren haben Medizin und Psychotherapie große Fortschritte ge- macht. Wissenschaftlich fundierte Behandlungsleitlinien empfehlen Psychotherapie bei den meisten psychischen Störungen als wesentliches Element der Behandlung.

Der Bundesgesundheitsminister hat im Februar 2016 Eckpunkte für die Weiterentwick- lung des Entgeltsystems für die stationäre Psychiatrie und Psychosomatik vorgelegt.

Er beauftragt den Gemeinsamen Bundesausschuss, „verbindliche Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen festzulegen“.

Wir fordern, diese Chance zu nutzen, um auch die psychotherapeutische Versorgung in den Krankenhäusern wesentlich zu verbessern. Dazu müssen verbindliche Mindest-

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personalvorgaben für die psychotherapeutischen Heilberufe der Psychologischen Psy- chotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten festgesetzt werden.

Die Finanzierung verbindlicher Personalvorgaben muss gesichert werden.

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