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Resolution des 29. DPT: Psychotherapeuten fordern angemessene tarifliche Eingruppierung

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Resolution vom 29. DPT verabschiedet

29. Deutscher Psychotherapeutentag am 19. November 2016 in Hamburg

Psychotherapeuten fordern angemessene tarifliche Eingruppierung

Die im Frühjahr 2016 beschlossene Entgeltordnung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) sieht für die Heilberufe Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) keine den ärztlichen Psycho- therapeuten vergleichbare Eingruppierung vor: PP und KJP sollen demnach im TVöD ab 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 14 (EG 14) eingestuft werden. Dies bedeutet eine inakzeptable Benachteiligung im Vergleich zum ärztlichen Heilberuf, der bei vergleich- baren Tätigkeiten entweder in einem eigenen Ärztetarif deutlich höher, jedoch mindes- tens in der Entgeltgruppe 15 eingruppiert ist. Die unter den Tarifpartnern ausgehan- delte neue Entgeltordnung ist in keiner Weise sachgerecht und entspricht nicht den langjährigen berechtigten Forderungen unserer Berufsgruppe.

Der aktuell zu verhandelnde Tarifvertrag der Länder (TV-L) bietet die Möglichkeit, den beschriebenen Missstand für landesbedienstete Psychotherapeuten an Universi- tätskliniken und anderen Landeskliniken, Hochschulen sowie Forschungseinrich- tungen, im Justizvollzugsdienst, im Maßregelvollzug oder im Schuldienst zu beseitigen und damit zukünftige Anpassungen in den kommunalen Tarifverträgen zu unterstützen.

Ungleichbehandlung psychotherapeutischer Fachkompetenz

Die im Psychotherapeutengesetz von 1998 geregelte Ausbildung von Psychologi- schen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten umfasst durchschnittlich den gleichen Zeitraum wie die Aus- und Weiterbildung von Fachärzten.

In dieser acht- bis zehnjährigen Ausbildungs- bzw. Qualifizierungszeit findet eine Spezialisierung auf psychotherapeutische Verfahren für die Behandlung von Erwach- senen (PP) bzw. von Kindern und Jugendlichen (KJP) statt. Die Ausbildung endet mit Approbation und Fachkunde. Sie entspricht daher der fachärztlichen Qualifikation auf dem Gebiet der Psychotherapie wie z. B. der bei Fachärzten für Psychosomatische

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Medizin und Psychotherapie oder Fachärzten für Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie. Eine tarifliche Sonderbehandlung der akademischen Heilberufe Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist nicht nachvollziehbar.

Zunahme psychischer Erkrankungen und finanzielle Folgen

Psychische Erkrankungen nehmen aus verschiedenen Gründen am schnellsten zu.

Leitliniengerechte Behandlung erfordert psychotherapeutische Fachkräfte. In den letzten Jahren ist der Anteil von PP und KJP auf die Hälfte aller psychotherapeutischen Fachkräfte in der stationären Psychosomatik und Psychiatrie angewachsen. Dieser Trend wird sich fortsetzen, da Mediziner den jetzigen und weiter steigenden Bedarf an psychotherapeutischen Fachkräften allein nicht werden decken können. Die Psycho- therapeutenkammern sind in großer Sorge um die Sicherstellung der zukünftigen klinisch-institutionellen psychotherapeutischen Versorgung, wenn der Beruf in den Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen hinsichtlich Aufstiegsmöglichkeiten und Entgelt für sie weiter unattraktiv bleibt.

Angemessene Eingruppierung im TV-L

Der 29. Deutsche Psychotherapeutentag wendet sich gegen die Fortschreibung der Ungleichbehandlung unserer akademischen Heilberufe in den stationären Arbeits- feldern der Versorgung und anderer Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwe- sens. Er fordert eine tarifliche Eingruppierung von Psychologischen Psychothera- peuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die ihrer facharztäquivalen- ten Qualifikation entspricht. Der jetzt ohnehin an Grundstrukturen anzupassende Tarif- vertrag der Länder muss den beschriebenen Missstand beseitigen und ein Signal für zukünftige Anpassungen in den kommunalen Tarifverträgen setzen.

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