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Resolution „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter fairen Bedingungen für die Versorgung qualifizieren“

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Resolution verabschiedet vom 34. DPT

34. Deutscher Psychotherapeutentag 29./30. März 2019 in Koblenz Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter fairen Bedingungen für

die Versorgung qualifizieren

Der Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wird den Sonderweg der bisherigen Ausbildung beenden. In einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung werden Psy- chotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig noch besser auf die Breite der psycho- therapeutischen Tätigkeitsfelder und auf das größer gewordene Spektrum von Erkrankungen, bei denen heute eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung besteht, vorberei- tet. Die im ärztlichen Bereich bestehenden Strukturen eines Hochschulstudiums mit anschlie- ßender Weiterbildung gelten damit künftig auch für Psychotherapeutinnen und Psychothera- peuten.

Der Deutsche Psychotherapeutentag sieht in dem Gesetzentwurf eine wegweisende Reform, da er die Weichen für eine Weiterbildung in Berufstätigkeit stellt. Nach der Approbation folgt eine Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und eine Spezialisierung für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen oder ggf. für weitere Fachge- biete. Die Reform schafft damit auch die notwendige Voraussetzung dafür, dass Psychothera- peutinnen und Psychotherapeuten künftig nach dem Studium und der Approbation ein gere- geltes Einkommen erzielen können.

Dafür ist allerdings eine zusätzliche Finanzierung der ambulanten Weiterbildung notwendig.

Eine Ermächtigung der Weiterbildungsstätten allein, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, reicht nicht aus. Die Finanzierung der spezifischen psychotherapeutischen Inhalte der Wei- terbildung, wie z. B. Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung, ist bisher nicht ge- deckt. Um den angehenden Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten eine so- zialversicherungspflichtige Beschäftigung zusichern zu können, wird eine zusätzliche finanzi- elle Förderung benötigt.

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert einen gesetzlich geregelten Zuschuss, der den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanter Weiterbildung ein Einkommen in Höhe des Tarifgehalts für eine angestellte Tätigkeit in einem Krankenhaus garantiert.

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