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Vortrag Wolfgang Schreck: Fakultative Bereiche der Weiterbildung – Neue Perspektiven für die Spezializierungvon Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

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Academic year: 2022

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Fakultative Bereiche der Weiterbildung:

Neue Perspektiven für die Spezialisierung von Psychotherapeutinnen und

Psychotherapeuten

Wolfgang Schreck

34. Deutscher Psychotherapeutentag | 29./30. März 2019

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Neue Perspektiven:

Weiterbildung in institutionellen Bereichen

Psychotherapeutische Kompetenz gehört zum Leistungsspektrum in unterschiedlichen Bereichen der institutionellen Versorgung

Psychotherapeuten arbeiten in Einrichtungen der institutionellen Versorgung

Referentenentwurf: Qualifizierungsgrundlage im Studium:

Breite der Ausbildungsziele

Jugend- und

Erziehungshilfe Suchthilfe Sozialpsychiatrie Behindertenhilfe

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Spezialisierung für besondere Kompetenzprofile

Sozialpsychiatrische Dienste: Krisenintervention,

Stabilisierung, Beziehungsarbeit und Einbezug des sozialen Umfeldes

Behindertenhilfe: Ausrichtung auf psychische Stabilität, Bewältigung von Lebensaufgaben, Enttraumatisierung

Suchthilfe: Diagnostik, Behandlung insbesondere auch von komorbiden Erkrankungen

Jugendhilfe/Erziehungsberatung: psychotherapeutische Leistungen eingebettet in ein breiteres

Unterstützungsspektrum

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Besondere Herausforderungen

großer und wachsender Bedarf an Psychotherapie in Bereichen der institutionellen Versorgung

spezifische Qualifizierung für Tätigkeiten in der institutionellen Versorgung sinnvoll

Erfahrungen aus dem institutionellen Bereich auch in der ambulanten und stationären Versorgung sinnvoll

Regelung einer fakultativen Weiterbildung („Wahlstation“), um angemessene Rahmenbedingungen zu entwickeln

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Informationspapier für die Jugendhilfe

Psychotherapeuten sind Fachkräfte in der Jugendhilfe

psychotherapeutische Kompetenzen in der Jugendhilfe

Nachwuchsmangel infolge des Psychotherapeutengesetzes

neue Perspektiven durch eine Reform der Psychotherapeutenausbildung

Psychotherapeuten in der Weiterbildung

Kompetenzprofil von PiW

Einrichtungen der Jugendhilfe als Weiterbildungsstätten

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Anforderungen an Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildung erfolgt an Weiterbildungsstätten unter verantwortlicher Leitung von weiterbildungsbefugten

Kammerangehörigen.

Die Weiterbildung erfordert eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Weiterbildungsteilnehmers bei angemessener (tariflicher) Bezahlung.

Die Weiterbildung findet in einem Verbund von Weiterbildungs- stätten statt mit einem Weiterbildungsinstitut für

Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung.

Die Weiterbildung in der Jugendhilfe dauert in Vollzeit bis zu

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Neue Perspektive:

Subspezialisierung und Zusatzbezeichnungen

fakultative Bereiche der Weiterbildung für weitere Schwerpunktsetzungen innerhalb des Fachgebietes

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

Spezielle Schmerzpsychotherapie

(Klinische Neuropsychologie)

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Fakultative Bereiche der Weiterbildung

Neue Perspektiven

für Tätigkeiten in institutionellen Bereichen

für Subspezialisierungen und Zusatzbezeichnungen

Wahlmöglichkeiten innerhalb der Gebietsweiterbildung

(9)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

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