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Resolution des 28. DPT: Auch in Krankenhäusern brauchen Patienten Psychotherapie

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Resolution vom 28. DPT verabschiedet

28. Deutscher Psychotherapeutentag am 23. April 2016 in Berlin

Psychotherapeuten fordern patientenorientierte Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, bis zum 30. Juni 2016 in der Psychotherapie-Richtli- nie Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes zu treffen. Der Deutsche Psychotherapeutentag erwartet eine gesetzeskonforme Umsetzung der Reform, die die ambulante Versorgung psychisch Kranker deutlich verbessert.

Das Gesetz sieht eine Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten um die Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden und eine Förderung der frühzeitigen diag- nostischen Abklärung, der Akutversorgung, der Gruppentherapie und der Rezidivpro- phylaxe vor. Außerdem ist das Antrags- und Gutachterverfahren zu vereinfachen. Der Zugang zur Psychotherapie soll erleichtert und Hürden sollen abgebaut werden.

Bei allen Neuregelungen muss sichergestellt sein, dass die Indikationsstellung für ein Psychotherapieverfahren und der notwendige Behandlungsumfang allein nach fachli- chen Erwägungen vom Psychotherapeuten getroffen werden. Mit einem von den Kran- kenkassen vorgelegten Konzept würde aber das Gegenteil erreicht. Nach den Vorstel- lungen der Kassen müssten alle Patienten zunächst eine zweistufige Kurzbehandlung durchlaufen, bevor eine Langzeittherapie begonnen werden kann. Trotz des gesetzli- chen Auftrags enthält der Vorschlag der Krankenkassen auch keine zusätzliche Re- zidivprophylaxe und kein Konzept zur Förderung der Gruppentherapie.

Die Psychotherapeuten lehnen jeden Eingriff in ihre fachliche Verantwortung für die Behandlungsplanung etwa durch die Einführung einer obligatorischen zweistufigen

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Kurzbehandlung strikt ab. Wie bisher muss der direkte Zugang zur notwendigen Be- handlungsform, sowohl zur Kurzzeittherapie in der bisherigen Form als auch zur Lang- zeittherapie mit einem Genehmigungsverfahren möglich sein. Erst damit ist eine we- sentliche Voraussetzung für die Entwicklung einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung und für die Behandlungsplanung sichergestellt, nämlich die verbindliche Zusage der Krankenkasse über ein genehmigtes Sitzungskontingent. Gerade die schwer psychisch Erkrankten würden unter einer fraktionierten Behandlungsplanung besonders leiden, weil sie in besonderer Weise auf eine verlässliche therapeutische Beziehung und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen sind. Die Struktur der bisherigen Richtlinienpsychotherapie mit einem direkten Zugang zur Kurz- und Lang- zeittherapie ist deshalb beizubehalten und um die neuen Elemente zu ergänzen.

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