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Resolution des 34. DPT: PsychotherapeutInnen müssen dem öffentlichen Dienst erhalten bleiben! Die Einordnung von Psychotherapeut/innen (PP/KJP) in die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist nicht akzeptabel

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Resolution verabschiedet vom 34. DPT

34. Deutscher Psychotherapeutentag 29./30. März 2019 in Koblenz PsychotherapeutInnen müssen dem öffentlichen Dienst erhalten bleiben!

Die Einordnung von Psychotherapeut/innen (PP/KJP) in die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist nicht akzeptabel.

Am 2. März 2019 wurden im Tarifvertrag der Länder (TV-L) die Psychotherapeut/innen (PP/KJP) als eigene Berufsgruppe eingeordnet. Dies geschah 20 Jahre nach dem Psychothera- peutengesetz und drei Jahre, nachdem der TVöD im kommunalen Bereich diesen Schritt voll- zogen hat.

PP und KJP, die in eigener Praxis tätig sind, werden als Facharztgruppe betrachtet und dieser Systematik entsprechend honoriert. Der Forderung der Profession der PP und KJP, dass diese Einordnung im Bereich der in Anstellung tätigen Kolleg/innen nachvollzogen wird und eine Eingruppierung am Niveau der anderen heilkundlich tätigen Facharztgruppen orientiert ist, wurde nicht entsprochen. Von gewerkschaftlicher Seite war eine Aufnahme zumindest in die Entgeltgruppe 15 gefordert worden. Auch diese Forderung wurde nicht umgesetzt. Darüber hinaus scheint man hinter den im TVöD vollzogenen Schritt zurückgefallen zu sein, die KJP aufgrund ihres beruflichen Qualifikationsniveaus und der ausgeübten Tätigkeit unabhängig vom zuvor erworbenen Hochschulabschluss zu bewerten.

So wird es nicht gelingen, den öffentlichen Dienst, dessen Einrichtungen eine wichtige Rolle bei der Versorgung psychisch kranker Menschen spielen, als attraktives Feld für Psychothera- peut/innen zu erhalten. Schon jetzt wird es bei den gegebenen Vergütungen immer schwieri- ger, erfahrene Kolleg/innen für die Tätigkeit in den Kliniken und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu gewinnen und dort zu halten. Angesichts der Tatsache, dass gleich- zeitig immer weniger Fachärztinnen und Fachärzte aus den Bereichen Psychiatrie, Psychoso- matik oder Psychotherapie für Kliniken im Geltungsbereich von TVöD und TV-L arbeiten wol- len, wird damit die Versorgungsqualität in diesen Bereichen kaum aufrechtzuerhalten sein.

Wir fordern die Vertreter der öffentlichen Arbeitgeber (in der Tarifgemeinschaft der Län- der/TdL und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände/VKA) auf, unsere Berufs- gruppen und ihre erbrachten Leistungen angemessen zur Kenntnis zu nehmen und ernsthafte

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Gespräche über eine sachgerechte Eingruppierung und Vergütung zu führen. Psychothera- peut/innen sind in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unentbehr- lich. Nur so kann die hohe Qualität der Versorgung in den Kliniken und weiteren Einrichtungen im öffentlichen Bereich gesichert werden.

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