Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Rechtsdienst Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
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30. November 2010
IV-Rundschreiben Nr. 294
Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditäts- bemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV
Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt neu 76 000 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge:
Nach Vollendung Vor Vollendung Prozentsatz Franken von ... Altersjahren von ... Altersjahren
21 70 53 200
21 25 80 60 800
25 30 90 68 400