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IV-Rundschreiben Nr. 294

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Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

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30. November 2010

IV-Rundschreiben Nr. 294

Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditäts- bemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV

Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt neu 76 000 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge:

Nach Vollendung Vor Vollendung Prozentsatz Franken von ... Altersjahren von ... Altersjahren

21 70 53 200

21 25 80 60 800

25 30 90 68 400

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Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird.

Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer unverändert