Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Medizin und Geldleistungen
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 317 / Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invalidenbemessung auf Grund von Art. 26 Absatz 1 IVV (gültig ab 17.10.12)
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17. Oktober 2012
IV-Rundschreiben Nr. 317
Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditäts- bemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV
Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer unverändert bleibt. Es beträgt demnach bis auf weiteres 77 000 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge:
Nach Vollendung Vor Vollendung Prozentsatz Franken von ... Altersjahren von ... Altersjahren
21 70 53 900
21 25 80 61 600
25 30 90 69 300
Das Rundschreiben Nr. 303 wird aufgehoben.