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IV-Rundschreiben Nr. 329

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Medizin und Geldleistungen

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 329 / Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV (gültig ab 18.12.2014)

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18. Dezember 2014

IV-Rundschreiben Nr. 329

Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbe- messung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV

Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt ab 1.1.2015 neu 82 500 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge:

Nach Vollendung Vor Vollendung Prozentsatz Franken von ... Altersjahren von ... Altersjahren

21 70 57 750

21 25 80 66 000

25 30 90 74 250

Das Rundschreiben Nr. 324 wird aufgehoben.

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