Kreisnachrichten
Ausgabe 03/2013 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 15.01.2013
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Postfach 1420, 54504 Wittlich
Ansprechpartner:
Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten
@Bernkastel-Wittlich.de
Ferienmaßnahmen vor Ort, Freizeiten in ganz Eu- ropa, die Palette der Ange- bote für die Kinder und Ju- gendlichen des Landkreises ist vielfältig. In den letzten Jahren wurde durch die Ju- gendförderung des Land- kreises Bernkastel-Wittlich in jedem Frühjahr eine Fe- rien-Informations-Dienst- Broschüre herausgegeben.
Diese bietet verschiedenen Trägern der Jugendarbeit, wie Verbänden, Vereinen, Kirchengemeinden und anderen Institutionen aus dem Landkreis Bernkastel- Wittlich die Möglichkeit, besonders effektiv für ihre Ferienangebote innerhalb des Landkreises zu werben.
Für die Familien bietet sie einen umfassenden Über- blick über die verschie- denen Angebote.
Auch im Jahr 2013 werden wieder die Anbieter sol-
cher Ferienmaßnahmen in der Broschüre des Ferien- Informations-Dienst (FID) kostenlos veröffentlicht.
Gleichzeitig sollen die An- bieter auf der Homepage der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich für Eltern und Interessierte bekannt gegeben werden. So kön- nen sich diese direkt mit dem von ihnen ausge- suchten Freizeitanbieter in Verbindung setzen. In den vergangenen Jahren konn- ten über 100 Freizeiten re- gionaler Anbieter auf die- sem Weg interessierten Eltern und Kinder präsen- tiert werden. „Ein toller Service für Alleinerziehen- de, Zugezogene und Berufs- tätige“ urteilte eine Mutter.
Alle örtlichen Veranstalter, die von dieser attraktiven Möglichkeit Gebrauch ma- chen möchten, können sich ab sofort bis zum 8.
Februar 2013 kostenlos re- gistrieren lassen. Den An- meldebogen können sich Interessierte im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ferieninfodienst.
html herunterladen.
Für kommerzielle Anbieter ist eine Veröffentlichung in der FID-Broschüre nicht möglich. Ansprechpart- nerin bei der Kreisverwal- tung: ist Gudrun Weber, Tel.: 06571/142265, Diens- tag, Mittwoch, Freitag vor- mittags, E-Mail: Gudrun.
Weber@Bernkastel-Witt- lich.de.
Effektiv werben mit dem Ferien-Info-Dienst
Ausstellung
„Phase 2“
Ausstellungsort:
Foyer der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-0
Bilder von Michael Heck, Landscheid 17. Januar bis 01. März 2013
Kultur im Kreishaus
Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr
Die Grüngutannahme- stelle „Hinter der Breit“ in Wittlich ist voraussichtlich bis zum 1. März 2013 zur Durchführung von Instand- setzungsarbeiten geschlos- sen. Zur Entsorgung von Grünschnittabfällen ste- hen weiterhin die übrigen Grüngutannahmestellen innerhalb des Kreisgebiets, zum Beispiel in Bombogen, Plein oder Sehlem zur Ver-
Grüngutannahmestelle in Wittlich geschlossen
fügung.
Informationen zu Adres- sen, Öffnungszeiten und Annahmebedingungen fin- den sich im Abfallratgeber, im Internet unter www.
bernkastel-wittlich.de/gru- enschnitt.html oder kön- nen über den Abfallberater des Landkreises Bernkastel- Wittlich, Stefan Lex, Tel.:
06571/142414 abgerufen werden.
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Immer wieder steht die Müllabfuhr vor einem un- sortierten Sperrmüllhau- fen, wo alles Mögliche durcheinander herausge- stellt wurde. Resultat: ein mühsames, zeitraubendes Heraussuchen von Sperr- müllartikeln für die Müll- werker, weil die jeweiligen Sammelfahrzeuge nur be- stimmte Materialien mit- nehmen dürfen.
Abfallberater Lex bittet zu bedenken, dass drei un- terschiedliche Sperrmüll- fraktionen mit separaten Fahrzeugen eingesammelt werden: Holzsperrmüll, Restsperrmüll und Elek- troschrott. Alle drei Frakti- onen werden am gleichen Tag von verschiedenen Müllfahrzeugen abgeholt.
Dies geschieht deshalb, weil diese Form der Abholung zum Teil gesetzlich vorge- schrieben ist, zum Teil je- doch auch, weil durch die unterschiedliche Form der Entsorgung Kosten einges- part werden, die letztend- lich auch dazu führen, dass die Abfallgebühren nied- rig gehalten werden kön- nen. Im Landesvergleich Rheinland-Pfalz haben nur wenige Kommunen gerin- gere Abfallgebühren als der Landkreis Bernkastel-Witt- lich. Informationen zur Entsorgung von Restsperr- müll-, Elektroschrott- und
Holzsperrmüllartikel, aber auch für Sachen, die keine Sperrmüllartikel sind, wer- den im Abfallratgeber 2013 aufgeführt.
Abfallberater Lex weist da- rauf hin, dass gut erhal- tene Möbel und gegebe- nenfalls auch sonstige gut erhaltene, noch funktions- tüchtige Gegenstände des Hausrats an gemeinnüt- zige Einrichtungen in un- serer Region abgegeben werden können. Die Möbel beziehungsweise der Haus- rat werden entweder an Bedürftige weitergegeben oder im Rahmen von sozi- alen Projekten oder Werk- stätten aufgearbeitet und über Möbelbörsen / Second- Hand-Läden zum Kauf an- geboten. Deshalb sollen dort nur tatsächlich gut er- haltene Gegenstände ange- dient werden. Manche der Einrichtungen bieten auch einen Abholservice an. In- formationen zu solchen Einrichtungen finden Inte- ressierte im Abfallratgeber auf der Seite 11. Bitte neh- men Sie vor einer Anliefe- rung telefonischen Kontakt mit der Einrichtung auf.
Weitere Informationen er- halten die Bürgerinnen und Bürger bei der Abfall- beratung der Kreisverwal- tung, Tel.: 06571/14-2414, E-Mail: Stefan.Lex@Bernka- stel-Wittlich.de.
Sperrmüll wird in drei Fraktionen aufgeteilt
Weihnachten, stille Zeit?
Gerade während der Fei- ertage schlägt oftmals das Gefühlsleben in Familien hohe Wellen und durch den Alltag verdeckte Pro- bleme treten deutlich her- vor. Überforderung, Schick- salsschläge, psychische Probleme oder Krankheiten können dazu führen, dass das Familiensystem drin- gend Hilfe braucht. Doch wohin mit den Kinder? Hier sind Pflegefamilien eine wichtige Unterstützung, doch leider fehlen oft die passenden Pflegestellen.
Mit einer Plakataktion will der Pflegekinderdienst des Landkreises Bernkastel- Wittlich, eine Kooperation der Kreisverwaltung und des Kinderschutzbundes, auf den Hilfebedarf dieser Kinder aufmerksam ma- chen. Die Aufnahme des
Kindes in eine Pflegefami- lie kann ein Chance sein, Schwierigkeiten gemein- sam mit Fachkräften zu bewältigen. Die Entschei- dung, ein Pflegekind über einen kürzeren (Kurzzeit) oder längeren Zeitraum (Vollzeitpflege) bei sich auf- zunehmen, hat weit rei- chende Folgen und will gemeinsam mit der eige- nen Familie überdacht werden. Der Pflegekinder- dienst bietet die Möglich- keit an einem mehrtei- ligen Bewerberseminar am 23. Februar und 9. März im Kinderschutzbund zur Orientierung teilzu- nehmen. Informationen und Anmeldung ab sofort beim Pflegekinderdienst – Kinderschutzbund, Tel.:
06571/2110 oder E-Mail:
info@kinderschutzbund- bernkastel-wittlich.de
Plakate machen auf Bedarf an Pflegeeltern aufmerksam
Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich
Eine Kooperation des Deutschen Kinderschutzbundes und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich www.dksb-wittlich.de/Pflegeeltern
„Wer ist für mich da, solange ich nicht nach Hause kann?“
Tel. 06571/2110
Pflegekinderdienst Bernkastel-Wittlich
Im Landkreis Bernkastel- Wittlich werden haushalts- übliche Kühlgeräte aus Haushalten und von Anwe- sen, die an die öffentliche Abfallentsorgung ange- schlossen sind, im Rahmen der Elektroschrottsamm- lung eingesammelt. Elek- troschrott wird an den Sperrmüllterminen mit einem separaten Fahrzeug
eingesammelt. Stefan Lex, Abfallberater des Land- kreises Bernkastel-Witt- lich, weist darauf hin, dass haushaltsübliche Kühlge- räte auch kostenfrei an der Sammelstelle für Elektro- schrott auf dem Gelände des Entsorgungszentrums des Landkreises in Sehlem, Am Orschbach, abgegeben werden können. Die Öff-
Kostenlose Entsorgung von Kühlgeräten
nungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.45 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr.
Beim Transport der Kühlge- räte muss darauf geachtet werden, dass keine Flüssig- keiten oder Gase freigesetzt werden. Die Kühlschlangen müssen unbeschädigt und dicht sein.
Für gewerbliche Kühlge-
räte (zum Beispiel Selbstbe- dienungstheken, Getränke- automaten), die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Gerätehersteller zur Rück- nahme verpflichtet. Für die Entsorgung der vor diesem Zeitpunkt in Verkehr ge- brachten gewerblichen Ge- räte ist der Eigentümer ver- antwortlich.
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Dienstag, 29.01.2013, 17 – 19 Uhr Foyer Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,
Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich
Veranstaltung für Arbeitgeber:
Frauen – Potenziale für den Arbeitsmarkt
Begrüßung
Landrat Gregor Eibes
Fachkräftesicherung – Tipps für eine chancen- und vereinbarkeitsfördernde Personalpolitik
Uta Hemmerich-Bukowski, ZeitZeichen - Informationsstelle für eine chancengerechte Arbeitswelt
Betriebliche Teilzeitausbildung –
eine interessante Alternative Ausbildungsplätze zu besetzen
Normann Burg, Ausbildungsberater der IHK Trier
Teilzeitbeschäftigung versus Minijob –
Vor- und Nachteile für ArbeitgeberInnen: Schwerpunkt Steuerrecht
Herbert Schmitz, Finanzamt Wittlich
Ausreichend und gut qualifizierte Arbeitskräfte für Ihr Unternehmen – Information über Förderinstrumente (Eingliederungs- und Qualifizierungszuschüsse)
Gemeinsamer Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit/des Jobcenters
Organisation:
Gabriele Kretz, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Bernkastel-Wittlich und Iris Zwang, Beauftragte für Chancengleichheit Jobcenter Bernkastel-Wittlich.
Anmeldung: Tel. 06571/970147;
E-Mail: Iris.Zwang@jobcenter-ge.de
Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich
Die Gleichstellungsbeauf- tragte Gabriele Kretz bietet allen Frauengruppen, Frau- enorganisationen, Frauen- verbänden und -vereinen oder Initiativen im Land- kreis die Möglichkeit ihre Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Frauen- tages rund um den 8. März 2013 in einem Flyer zu ver- öffentlichen.
Alle Arten von Veranstal-
Veranstaltungen für den Internationalen Frauentag 2013 melden
tungen sind denkbar wie beispielsweise Ausstel- lungen, Lesungen, Vorträ- ge, ein Frauenfrühstück, Workshopangebote, Filme, Frauen-Theater oder Ka- barett. Jede kreative Idee im thematischen und zeit- lichen Kontext zum In- ternationalen Frauentag wird angenommen. Ver- anstalterinnen werden ge- beten einen kurzen Text
zum geplanten Ablauf der Veranstaltung mit Kon- taktdaten, Ort und Datum sowie, ob ein Teilnahmege- bühr zu entrichten ist, oder sonstige Besonderheiten zu beachten sind, zu schrei- ben und an die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Gleichstellungsbeauftragte Gabriele Kretz, Kurfürsten- straße 16, 54516 Wittlich, E-Mail: gleichstellungsbe-
auftragte@bernkastel-witt- lich.de zu senden. Melde- schluss ist der 31.01.2013.
Als kostenfreier Service der Gleichstellungsstelle werden alle Angebote und Veranstaltungen aus dem Landkreis veröffentlicht.
Jede Frau soll die Möglich- keit haben, sich über die verschiedenen Angebote im Landkreis zu informieren und teilzunehmen.
Wenn der Weihnachts- baum ausgedient hat, stellt sich die Frage nach dessen ordnungsgemäßer Entsorgung. Abfallbera- ter Lex weist darauf hin, dass Weihnachtsbäume aus Haushalten kostenfrei an den Grünschnittannahme- stellen des Landkreises ab- gegeben werden können.
Diese sind im Winter in der Regel samstags nachmit- tags geöffnet. Die Adressen der Grünschnittannahme- stellen und die Öffnungs- zeiten sind im Abfallratge- ber 2013 auf den Seiten 16 und 17 aufgeführt. Darüber hinaus können die Bäume auch zu den üblichen Öff- nungszeiten (Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 16.45 Uhr, Samstag: 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr) in Mengen bis zu zwei Kubikmeter kostenfrei am Grünschnittlager des Entsorgungszentrums des Landkreises in Sehlem, Am Orschbach 1, abgegeben werden.
Bei Fragen zur Grünschnit- tentsorgung steht der Ab- fallwirtschaftsberater des Landkreises, Stefan Lex, Tel.: 06571/14-2414, E-Mail:
Stefan.Lex@Bernkastel- Wittlich.de gerne zur Ver- fügung.
Wohin mit dem Weihnachts-
baum?
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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:
Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:
Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500
E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de
Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414
Bauen (0 65 71) 14 – 2314
Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334
Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434
Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258 Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398 Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421 Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353 Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494 Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227 Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633 Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634
Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html
Besuchen Sie uns im Internet:
www.Bernkastel-Wittlich.de
Betriebliche Kinderbetreu- ung wird gefördert
Unternehmen können ab sofort am neuen Förderpro- gramm Betriebliche Kin- derbetreuung des Bundes- ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend teilnehmen. Dabei er- halten Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreu- ungsplätze einrichten. Hie- rüber informiert Markus Lautwein von der Wirt- schaftsförderung der Kreis- verwaltung Bernkastel- Wittlich.
Mit dem Programm werden neue Gruppen mit Mitar- beiterkindern bis zum voll- endeten dritten Lebensjahr gefördert. Je neu geschaf- fenem Ganztagsbetreu- ungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebs- kosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeit- raums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreu- ungsplatz erhalten.
Das Förderprogramm rich- tet sich an Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Ne- ben Unternehmen können sich Körperschaften, Stif- tungen und Anstalten des
öffentlichen und privaten Rechts an dem Programm beteiligen. Gefördert wer- den auch Verbundlösungen von Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kin- derbetreuung zusammen- schließen. Die Fördermittel werden als Anschubfinan- zierung für bis zu zwei Jah- re gewährt. Das bedeutet:
Unternehmen müssen sich frühzeitig Gedanken über die weitere Finanzierung ihrer Betriebskita nach Ab- lauf der zwei Jahre machen.
Weitere Informationen unter www.erfolgsfak- tor-familie.de/kinderbe- treuung und bei der Ser- vicestelle Betriebliche Kinderbetreuung, Kronen- straße 6, 10117 Berlin, Tel.:
0800/0000945 (kostenlos), Fax: 030/28409210. Die Ser- vicestelle ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr er- reichbar.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen für Un- ternehmen erhalten Inte- ressierte bei Markus Laut- wein, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fach- bereich Wirtschaftsförde- rung, Tel.: 06571/142494, E-Mail: Markus.Lautwein@
Bernkastel-Wittlich.de.
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Ausschreibung zur Lieferung von Tonerkartuschen Die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich beschafft im Rahmen ei- ner öffentlichen Ausschreibung nach VOL Tonerkartuschen.
Submissionstermin ist der 24. 01.
2013.
Die vollständige Ausschreibung kann auf der Internetseite http://
www.bernkastel-wittlich.de/aus- schreibungen.html eingesehen werden.
Sitzung des Beirates für Men- schen mit Behinderungen Am Mittwoch, den 23.01.2013, fin- det um 16:00 Uhr, Kreisverwal- tung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine nichtöffentliche Sit- zung des Beirates für Menschen mit Behinderungen statt.
TAGESORDNUNG
1. Verpflichtung und Vorstellung eines neuen Mitglieds im Bei- rat
2. Mitteilungen
3. Barrierefreiheit im öffent- lichen Lebensraum
4. Verwendung des Restbetrages des Landespreises
5. Gleichberechtigte Wahlausü- bung durch Menschen mit Be- hinderungen
6. Bericht über den Workshop am 15.06.2012 in Nieder-Olm 7. Bericht über das Treffen der
kommunalen Beauftragten und Behindertenbeiräte am 21.11.2012 in Mainz
8. Verschiedenes Wittlich, 10. Januar 2013 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
gez. Artur Greis, Vorsitzender des Beirats für Menschen mit Behinde- rungen
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:
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Reil Reilkirch Landwirtschaftsfläche 11,26 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 28.01.2013 schriftlich mitzuteilen.